STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2020 um 16:10:26 Uhr:


sein Kumpel fuhr ...

Stimmt. Ändert aber wohl nichts Wesentliches an der ganzen Geschichte.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. August 2020 um 15:48:59 Uhr:



Dass hier der Händler wohl nicht rechtens gearbeitet hat, da sind wir uns alle hier wohl einig.

Der TE war entweder sehr unaufmerksam oder er wurde vom Händler getäuscht.

Letztlich ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum man dem Händler nach dieser Aussage bzw. Lüge

„Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das“

... nicht einen Strick drehen kann.
Der TE hat doch sogar einen Zeugen (sein Bekannter).
Und für den Händler wäre es mehr als verdient.
Mir ist auch unklar, wie man seitens Polizei auch nur eine Sekunde lang die völlig abstruse Story des Händlers (... aus dem Kofferraum genommen, ja klar🙄 ) glauben kann.

Immernoch unklar ist, ob die Kennzeichen wirklich noch als „zugelassen“ gekennzeichnet waren, oder ob der TE das einfach übersehen hat.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. August 2020 um 15:41:49 Uhr:


Es gibt eigentlich keinen Halter ohne Versicherung.

Halter bedeutet, dass das Fahrzeug auf Person X zugelassen ist. Eine Zulassung ist aber nur mit Versicherung möglich. Wird die Versicherung (zwangs)beendet, geht das nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Dann gibt es keinen Halter mehr, nur einen Eigentümer.

Oder ist Halter im Sinne des Gesetzes der Eigentümer?

Eigentlich kann ich nach abgeschlossenem Verkauf kein Halter mehr sein. Sonst wäre folgendes Szenario denkbar: Ich verkaufe ein abgemekldetes Auto. Der Käufer kommt auf die Idee, damit eine Runde zu drehen ohne es vorher zuzulassen. Wenn ich noch Halter wäre, würde man das mir anlasten können.

siehe...

Zitat:

@gast356 schrieb am 13. August 2020 um 21:30:56 Uhr:


...es ist nicht abwegig, dass der TE im juristischen Sinne bereits Halter des gekauften Fahrzeugs war - egal wer oder was in irgendwelchen Papieren steht / stand.

Durch den Kauf bzw. die Übergabe wurde er zum Halter, muß aber durch Ummeldung / Ab-/Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle die Papiere noch berichtigen lassen.

Halter im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat derjenige, der die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten dafür bestreitet. Die rechtlich vorausgesetzte Verfügungsgewalt übt derjenige aus, der Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann.

siehe
VGH Mannheim v. 30.10.1991: Zur Frage, wer im Sinne des § 31a StVZO der Halter eines Fahrzeugs ist

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2010 - OVG 1 N 42.10

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Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 15. August 2020 um 16:21:29 Uhr:



Zitat:

@Steven4880 schrieb am 15. August 2020 um 15:48:59 Uhr:



Dass hier der Händler wohl nicht rechtens gearbeitet hat, da sind wir uns alle hier wohl einig.

Der TE war entweder sehr unaufmerksam oder er wurde vom Händler getäuscht.

Letztlich ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum man dem Händler nach dieser Aussage bzw. Lüge

„Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das“

... nicht einen Strick drehen kann.
Der TE hat doch sogar einen Zeugen (sein Bekannter).
Und für den Händler wäre es mehr als verdient.
Mir ist auch unklar, wie man seitens Polizei auch nur eine Sekunde lang die völlig abstruse Story des Händlers (... aus dem Kofferraum genommen, ja klar🙄 ) glauben kann.

Stimmt zwar, aber ebenso ist mir unklar, wie man seitens des vernehmenden Polizeibeamten, die völlig
abstruse Story des TE nur eine Sekunde glauben kann.
(„Ich habe das Auto mit einem Bekannten angesehen und diesen meine Neuerwerbung nach Hause fahren lassen, von dem ich nur den Vornamen kenne und sonst nichts weiter...“)

Außerdem würde er, sollte er seinen Bekannten als Zeuge benennen, wohl oder übel Farbe bekennen müssen.
Oder er behauptet, er habe Ihn gerade eben zufällig auf der Straße getroffen und nach seinem Nachnamen gefragt und nun weiß er diesen! 🙂

Hier finde ich, sollte der TE nicht so sehr aufs Blech hauen in Punkto freche Lüge etc.
Denkt an den Spruch vom Glashaus und den Steinen.
Schließlich macht er grade nichts anderes.
Er versucht seine und die Haut des Freundes zu retten so gut es eben geht.

Also ich vermute (!) folgendes:

Der ursprüngliche, erste Besitzer und Halter des Autos hat den Wagen verkauft und (noch angemeldet) übergeben, an wen auch immer, ob das der Händler war oder noch dazwischengeschaltete Personen, sei dahingestellt. Ihm wurde zugesichert, daß das Auto in Kürze abgemeldet wird.

Er hat sein neues Auto auf den bestehenden Versicherungsvertrag genommen, somit hat die Zul.-Stelle erfahren, daß das erste Auto nicht mehr versichert ist.

Dann hat die Zul.-Stelle die Zwangsstillegung eingeleitet und die Bußgeldstelle dem ursprünglichen Halter den Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser hat mit der entsprechenden Begründung Widerspruch eingelegt und so hat sich die Bußgeldstelle wohl anhand der FIN an den neuen Halter gewandt.

Was ich damit verdeutlichen will: als der TE den Wagen gekauft und mit seinem Kumpel überführt hat, war das Auto noch angemeldet, sowohl laut Fahrzeugschein als auch laut Zulassungsplaketten auf den Kennzeichen.

Aus seiner Sicht war also alles in Ordnung und hat sich nichts VORWERFBAR (!) zu Schulden kommen lassen.

Und er war zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Halter, sondern erst 3 Wochen später, also kann er nicht gegen die Halterpflicht (!) der Pflichtversicherung verstoßen haben.

So, jetzt habe ich meine Meinung wohl x-mal und ganz ausführlich dargestellt.

Und daß/ob meine Meinung zutreffend ist, kann man durch einen Blick in den Computer vom KBA sekundenschnell feststellen, nämlich ob/wann das Auto abgemeldet bzw. auf den TE zugelassen wurde.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 16:58:29 Uhr:


… Und er war zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Halter, sondern erst 3 Wochen später, also kann er nicht gegen die Halterpflicht (!) der Pflichtversicherung verstoßen haben. …

Da liegst du leider falsch.

Halter eines Fahrzeugs ist gemäß straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften immer derjenige, der über das Fahrzeug verfügt, es auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und somit Nutzen aus dessen Verwendung zieht.
Der Eintrag im Brief ist lediglich ein Hinweis, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist aber für die Eigenschaft als Halter nicht entscheidend.
Zum Nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Das wurde alles weiter oben schon angesprochen und diese Gerichturteile kenne ich. Aber du glaubst doch nicht, daß eine Überführungsfahrt jemanden zum Halter macht......

Und nochmal: bei einem Bußgeld geht es außerdem um die Vorwerfbarkeit, die hier nicht gegeben ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 17:30:45 Uhr:


Das wurde alles weiter oben schon angesprochen und diese Gerichturteile kenne ich.

Du gehst immer davon aus, dass der Wagen nicht abgemeldet wurde.
Das wurde (wie schon öfters belegt) hier bisher nocht nicht eindeutig bestätigt.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 17:30:45 Uhr:


Aber du glaubst doch nicht, daß eine Überführungsfahrt jemanden zum Halter macht......

Da gibts ja nun auch noch nen Kaufvertrag.

Und bei Kennzeichen mit intakten Plaketten und dazu passenden Fahrzeugpapieren kann man von einem zugelassenen Fahrzeug ausgehen.

Aber hier würde ja jeder in so einem Fall bei der Zulassungsstelle und/oder Versicherung nachfragen ob das Fahrzeug wirklich noch zugelassen/versichert ist. Der TE hat sich verhalten wie 99,99999% aller anderen Gebrauchtwagenkäufer auch. Komisch dass die 0,00001%, die es angeblich! anders gemacht hätten sich immer in solchen Threads rumtreiben und den 99,99999% Vorhaltungen machen.

Der einzige, dem man Vorwürfe machen kann ist der Händler und ganz besonders wenn er die Leute wissentlich mit nicht angemeldeten/versicherten Fahrzeugen losschickt. Eine Razzia auf dem Hof des Händlers wäre eher angebracht als den armen TE hier ständig als Sündenbock hinzustellen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 15. August 2020 um 17:51:06 Uhr:


Eine Razzia auf dem Hof des Händlers wäre eher angebracht als den armen TE hier ständig als Sündenbock hinzustellen.

Der TE könnte das einfach aus dem Weg räumen, wenn er sich hier äußern würde.

Dass bei seiner Wiederanmeldung keiner die Schilder sehen wollte spricht eher dafür, dass der Wagen schon abgemeldet war.

sind halt noch viiiiieeellle offene fragen die der te noch nicht beantwrtet hat, daher auch viel platz für spekulationen

Na ja, wenn eines Deiner Familienmitglieder mit einem nicht Versicherten Fahrzeug über den Haufen gefahren würde, sehest Du es vielleicht auch nicht mehr so Lachs

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 17:55:42 Uhr:


Na ja, wenn eines Deiner Familienmitglieder mit einem nicht Versicherten Fahrzeug über den Haufen gefahren würde, sehest Du es vielleicht auch nicht mehr so Lachs

Motor Talk V&S in Höchstform wieder mal....oder: wie mache ich aus einem alltäglichen Gebrauchtwagenkauf eine Todesfahrt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 17:53:33 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 15. August 2020 um 17:51:06 Uhr:


Eine Razzia auf dem Hof des Händlers wäre eher angebracht als den armen TE hier ständig als Sündenbock hinzustellen.

Der TE könnte das einfach aus dem Weg räumen, wenn er sich hier äußern würde.

Dass bei seiner Wiederanmeldung keiner die Schilder sehen wollte spricht eher dafür, dass der Wagen schon abgemeldet war.

Und da bleibt die Frage ob der Händler das wusste.

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