STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Ist doch harmlos. Es hätte ja auch ein Unfall mit Verletzen oder hohem Sachschaden passieren können. Dann wäre die Situation viel dramatischer (wenn man mal davon ausgeht, dass kein Versicherungsschutz bestand)

@fragesteller:

Reine Neugierde meinerseits, aber um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 14. August 2020 um 07:29:20 Uhr:


Ist doch harmlos. Es hätte ja auch ein Unfall mit Verletzen oder hohem Sachschaden passieren können. Dann wäre die Situation viel dramatischer (wenn man mal davon ausgeht, dass kein Versicherungsschutz bestand)

@fragesteller:

Reine Neugierde meinerseits, aber um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Je nachdem, wie lange das Fahrzeug abgemeldet war (bzw wie lange die Versicherung nicht mehr bestand) würde die vorherige Versicherung noch eintreten müssen.

Was für ein Fahrzeug es war würde mich aus Neugier ebenfalls interessieren. Wenn der Kumpel "schon immer Mal so ein Fahrzeug fahren wollte" wird es wohl eher kein Polo, Kia oder dergleichen sein.

alleine das verhalten des händlers, von anfang an, hätte mich schon dazu bewogen, ohne das auto wieder nach hause zu fahren:
ja mussu komme schnell, habe viele andere de wolle kaufe
ehhh alder was machst du foto hier?
na klar hab isch schilder, mach ich nur immer ab, weil sieht blöd aus für andere
verkauf über 5 ecken im auftrag

wette in 4 wochen haben wir hier nen neuen thread, mimimimi, der verkäufer hat mich beschissen, 200.000 km runter gedreht, karre ist im his als totalschaden gelistet, motor ist nach 300 km verreckt

........................................ wenn das ganze nicht eh nen sommerloch ist

Die Nachhaftung endet ein Monat nach Eingang der Anzeige wg fehlenden Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle. § 117 Abs 2 Versicherungsvertragsgesetzes.

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Da es sich hier um eine Straftat handelt, bzw. Danach aussieht, kann hier eh nicht geholfen werden.

Kann geschlossen werden, Rechtsanwalt konsultieren.
Rechtsberatung findet hier nicht statt.

Jetzt hackt Mal nicht so auf dem TE rum, das seltsame Verhalten des Händlers hat sich ja erst vor Ort herausgestellt. Und wenn die beiden eine weite Anreise hatten und das Auto zugesagt hat, wollten sie es auch mitnehmen.

Außerdem sooo verdächtig war es ja zunächst nicht, mit gesiegelten Kennzeichen zu fahren.

Vielleicht ist es das Geschäftsmodell des Händlers, die Autos aus bekannten Gründen "im Kundenauftrag" zu verkaufen, und er lässt sie bewusst angemeldet, damit das glaubhafter erscheint?

Außerdem wurde die einzig vernünftige (und auch gute) Antwort bereits im zweiten Beitrag gegeben direkt nach der Eingangsfrage. Danach war alles wieder mal nur V&S Gebabbel. Was der TE sonst noch will außer vielleicht n bisschen Aufmerksamkeit erschließt sich mir nicht.

Mal ganz nebenbei.... Also es waren Plaketten auf den Kennzeichen. Ja, prima. Und kann es nicht sein, dass das schon eine Plakette war, die für Online-Außerbetriebsetzungen gemacht war, und dass nur das Rubbelfeld freigekratzt war? Will heißen, der Wagen war außer Betrieb gesetzt, aber man hat außer dem Rubbelfeld nichts von den Schildern abgekratzt? DANN wäre es auch nachvollziehbar, dass bei der Wiederzulassung niemand die alten Schilder sehen wollte. Und dann wäre auch logisch, dass keine Versicherung mehr bestand.

Man muss ja auch nur den Code frei legen, auf den Siegeln und der ZB1.
Wenn dies der Fall war und eine ordentliche online Außerbetriebsetzung durchgeführt wurde, dann hat der Händler wissentlich die Ahnungslosigkeit des TE ausgenutzt und sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug los geschickt.
Das würde auch erklären,dass die Zulassungsstelle die alten Kennzeichen nicht sehen wollte.

Danke, genau das meinte ich

Und die Blitzer Fotos sind heute meist so gut,dass man das frei gelegte Gelbe Feld auf dem Siegel erkennen kann.

Und ob das Fahrzeug vor Anmeldung auf den TE außer Betrieb gesetzt war, kann die Zulassungsstelle innerhalb von Sekunden feststellen. Ein Blick ins Archiv und man würde die alte ZB1 mit dem frei gelegten Code erkennen.

Wenn das Fzg abmeldet war, ist es nicht nur ein Verstoß gegen die Pflichtversicherung, versteuert war das Fahrzeug auch nicht und auch nicht zum Verkehr zugelassen.

Laut Eingangstread hatten die Kennzeichen ja ihre Plaketten.
Wenn die Kiste aber abgebildet ist und keine Versicherung mehr hat müssten da die Plaketten nicht runtergekratzt worden sein ?

Hatten wir doch oben geklärt. Bei online-Außerbetriebssetzung kratzt man einen Teil der Plakette ab (das "Rubbelfeld"😉, der Rest bleibt drauf (sollte sicher nicht so sein, kann aber) und kann dann den Eindruck erwecken, das Auto sei noch zugelassen.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. August 2020 um 13:39:17 Uhr:


kratzt man einen Teil der Plakette ab (das "Rubbelfeld"😉, der Rest bleibt drauf

(sollte sicher nicht so sein, kann aber)

Doch es reicht vollkommen aus für die Online AB den QR Code bzw den dreistelligen Buchstaben/Zahlencode freizulegen.

Wenn alle drei Codes eingeben werden und mit der Referenzdatei übereinstimmen, wird die AB abgeschlossen.

Mein vorderes hat durch einen kleinen Ditsch gelitten und könnte als entsiegelt angesehen werden.

QR Code AB

Sowas ähnliches ist mir auch passiert.

Habe von einer freien Werkstatt ein Ersatzauto bekommen, während meiner zur Reparatur war.

Das Auto war ganz normal angemeldet.

Ich wurde dann von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt, dass der Wagen keine Pflichtversicherung besitzt.

O-Ton Polizei:
Sie können es ja nicht wissen und auch nicht kontrollieren. Es ist nicht ihre Schuld und sie bekommen keine Strafe.
Der Halter wird bestraft.

Zu dir:
Ganz klare Sache:

Der Wagen war angemeldet = Du bleibst straffrei

Der Wagen war abgemeldet = Du wirst bestraft.

Wenn die Kennzeichen nicht abgekratzt waren, ist da schon mal was krumm.
Der Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt ist verpflichtet, die Nummernschilder eines abgemeldeten Wagen entweder zu entziehen, oder aber abzukratzen.

Alles andere ist korrupt.

Du weißt nicht mehr zu 100%, ob es angemeldet war oder nicht und du weißt ebenso nicht, ob du eine Neuanmeldung oder Ummeldung beauftragt hast?

Schau in den Fahrzeugbrief.
Mit etwas Glück war die alte nicht voll und du hast keine neue bekommen.
Dann steht da drauf, wann der Vorbesitzer abgemeldet hat.
War das nach der Blitzerfahrt, dann also habt ihr es abgemeldet und ihr bleibt straffrei.

Falls der Wagen tatsächlich vorher abgemeldet war, aber ihr „als laie“ es nicht bemerkt habt wegen der schlampigen Arbeit (nicht abgekratzte Schilder), dann wird das ganze sehr spannend.

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