STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Wenn man ein Fahrzeug übernimm, bei dem Papiere und Kennzeichen nicht entwertet sind, kann man aber guten Gewissens davon ausgehen, dass das Fahrzeug auch noch korrekt versichert ist.
Es hat wohl noch niemand beim Kauf eines angemeldeten KFZ vor der Heimfahrt bei der Zulassungsstelle angefragt, ob das auch so alles seine Richtigkeit hat.
Deshalb, ich wiederhole mich: Bei der Polizei nachfragen, wie es zu dem Vorwurf überhaupt kommt. Die unentwerteten Kennz3eichen und Papiere kann man hier ja ruhig als Argument anführen, das kann sich nur positiv auswirken.
@Steven4880 du weißt schon, was "vorwerfbar" bedeutet, oder? :-)
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 19:05:24 Uhr:
Zitat:
Den Fahrzeugschein mußte ich bei der Anmeldung auf meinen Namen abgeben, aber die Dame am Schalter sagte, sie bräuche die alten Kennzeichen nicht sehen
Eher ungewöhnlich. Sowohl das Eine als auch das Andere.
Ungewöhnlich? Nein, wenn die Dame an Hand der Zulassungsbescheinigung Teil I erkennen kann, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, braucht sie die Kennzeichen nicht mehr.
Die Abmeldung wird doch nur noch auf der ZB I vermerkt, dann diese wieder ausgehändigt und erst bei der Wiederzulassung eingezogen. In der Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur noch die Umschreibung vermerkt, nicht aber die Abmeldung.
Früher mussten wir hier in der Zulassungsstelle die Siegel selbst abkratzen und dann kurz vorzeigen. Und jetzt meldet ein Händler mal mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ab und vergisst, alle Kennzeichen zu entsiegeln und vorzuzeigen...
Übrigens hat sich vor einigen Jahren bereits einiges geändert, heute sind Zeugen verpflichtet, vor der Polizei (wahrheitsgemäß) auszusagen. Und ob im Strafverfahren ein Richter den Spruch "ich hab mein Auto jemanden überlassen, von dem ich nur den Vornamen kenne" glaubt, bezweifele ich.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 22:01:35 Uhr:
@Steven4880 du weißt schon, was "vorwerfbar" bedeutet, oder? :-)
Ja weiß ich.
Nichtwissen aber schützt vor Strafe nicht.
Der TE hätte sich von der Rechtmäßigkeit der Sache doch informieren können/müssen.
Er hat vom Händler Nummernschilder angeschraubt bekommen. Hat er da nicht den Gedanken gehabt woher die sind?
Oder ob er das Fahrzeug noch abmelden muss?
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. August 2020 um 22:01:49 Uhr:
Übrigens hat sich vor einigen Jahren bereits einiges geändert, heute sind Zeugen verpflichtet, vor der Polizei (wahrheitsgemäß) auszusagen. Und ob im Strafverfahren ein Richter den Spruch "ich hab mein Auto jemanden überlassen, von dem ich nur den Vornamen kenne" glaubt, bezweifele ich.
Allerdings trifft das nur zu, wenn die Polizei im Auftrag der Staatanwaltschaft handelt. Also die Staatsanwaltschaft die Befragung des Zeugen XY in Auftrag gegeben hat sozusagen. Ist dies nicht der Fall, muss der Zeuge vor der Polizei nichts sagen.
Abe rich stimme dir zu, die Aussage: "Ich habe jemanden, den ich nur beim Vornamen und überhaupt nur flüchtig kenne, mitgenommen zum Autokauf und ihm dann mein nagelneues Auto zum nach Hause fahren geben" wird kein Richter der Welt akzeptieren.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. Aug. 2020 um 22:12:03 Uhr:
Der TE hätte sich von der Rechtmäßigkeit der Sache doch informieren können/müssen.Nichtwissen aber schützt vor Strafe nicht.
Nana, wie oben schon andere geschrieben haben: Schein, Brief, Kennzeichen mit Stempeln: wer ginge davon aus, daß etwas nicht rechtmäßig ist.
Deshalb schützt Nichtwissen eben doch vor Strafe, weil die Vorwerfbarkeit fehlt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 13. August 2020 um 21:59:25 Uhr:
Wenn man ein Fahrzeug übernimm, bei dem Papiere und Kennzeichen nicht entwertet sind, kann man aber guten Gewissens davon ausgehen, dass das Fahrzeug auch noch korrekt versichert ist.Es hat wohl noch niemand beim Kauf eines angemeldeten KFZ vor der Heimfahrt bei der Zulassungsstelle angefragt, ob das auch so alles seine Richtigkeit hat.
Deshalb, ich wiederhole mich: Bei der Polizei nachfragen, wie es zu dem Vorwurf überhaupt kommt. Die unentwerteten Kennz3eichen und Papiere kann man hier ja ruhig als Argument anführen, das kann sich nur positiv auswirken.
...was denkste was das für ein Spaß ist, wennste nach dem Kauf später auf der Zulassungsstelle erfährst, dass das Fahrzeug z.B. gestohlen wurde und in der Fahndung ist?
Ich hatte das mal, dass bei der Zulassung auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters ne "rote Warnmeldung" aufgeploppt ist... zum Glück war mein Fahrzeug ein Bootstrailer / Bottsanhänger und das gesuchte / gestohlene Fahrzeug ein alter Eicher-Traktor zufällig mit identischer FIN.
Es sollte eigentlich absolut nicht abwegig sein z.B. vor dem Kauf eines Fahrzeugs z.B. mit der Kopie des Fahrzeugscheines oder Briefes oder auch nur mit der FIN oder dem amtlichen Kennzeichen z.B. auf der nächsten Polzeidienststelle vorstellig zu werden... damit die das Kennzeichen und / oder die FIN mal mit ihrer Fahndungsliste abgleichen.
Was den konkreten Fall des TE angeht hoffe ich, dass irgendwann eine Rückmeldung kommt, was die Polizei letztendlich ermittelt und Staatsanwaltschaft draus gemacht hat.
Das wird letztendlich wohl auf die aktuelle Arbeitsbelastung, die Motivation, usw. der zuständigen Staatsanwaltschaft drauf ankommen, ob man das abwiegelt -Einstellung, Einstellung gegen Geldbuße, etc.-... oder ob man ein größeres Faß aufmachen will.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 22:17:49 Uhr:
Nana, wie oben schon andere geschrieben haben: Schein, Brief, Kennzeichen mit Stempeln: wer ginge davon aus, daß etwas nicht rechtmäßig ist.Deshalb schützt Nichtwissen eben doch vor Strafe, weil die Vorwerfbarkeit fehlt.
Hmm... stimmt auch.
Aber seltsam war das ganze Vorgehen doch schon. Ich hätte das bei einem Händler hinterfragt.
Zitat:
@gast356 schrieb am 13. Aug. 2020 um 22:18:32 Uhr:
Es sollte eigentlich absolut nicht abwegig sein z.B. vor dem Kauf eines Fahrzeugs z.B. mit der Kopie des Fahrzeugscheines oder Briefes oder auch nur mit der FIN oder dem amtlichen Kennzeichen z.B. auf der nächsten Polzeidienststelle vorstellig zu werden... damit die das Kennzeichen und / oder die FIN mal mit ihrer Fahrdungsliste abgleichen.
Doch, abwegig, und dazu gibt es genügend Urteile.
Wer den Brief vorzeigen kann, gilt zwar nicht als Eigentümer, aber der Brief ist eine "erstrangige Eigentumsvermutung", daher erfolgt der Kauf nach bestem treu und Glauben.
...und wenn die Kiste geklaut ist, ist Geld und Auto weg. 😁
PS: https://www.123recht.de/.../...derungen-gegen-Zulassung-__f550710.html
Also das Strotzt hier ja nur so vor Widersprüchlichkeiten!
Der TE fragte den Händler wegen Überführungskennzeichen! Da hätte der Händler doch direkt sagen können, das das Fahrzeug noch angemeldet ist ..!
Die Dame von der Zulassungsstelle wollte das alte Kennzeichen angeblich nicht sehen!? Eigentlich hätte Sie aber überprüfen müssen das die Kennzeichen entsiegelt wurden, oder?
Somit stelle ich mal die frage, ob das Fahrzeug tatsächlich Zugelassen gewesen ist oder vielleicht "selbst gemalte" Zulassungssiegel verwendet wurden?
Ich möchte dem TE jetzt nichts unterstellen aber bei allem was er hier so geschrieben hat (was interessiert das hier das seine Frau eine Eifersüchtige Krankenschwester ist ...) und den ganzen Schilderungen, ja abends ruft der Händler an um mitzuteilen das das Auto nicht mehr versichert ist .., der Kumpel dann ausgerechnet zur Probefahrt nicht mitkommen wollte, da kommen mir schon irgendwie Zweifel ob die Story wirklich so
abgelaufen ist!
Rein fiktiv sehe ich eher folgendes Szenario: Der TE und sein Kumpel fahren zum Händler obwohl nicht richtig geklärt ist wie das Fahrzeug überführt werden kann! Vor Ort ist dann kein Überführungskennzeichen verfügbar! Man kommt zu dem Entschluss das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen abgemeldet zu überführen! Leider ist der Kumpel so dämlich sich bei der Aktion Blitzen zu lassen und damit fängt der ärger an!
Ich würde Magru88 jetzt zu folgendem raten: Falls ich mich doch irren sollte mit meiner obigen Vermutung, müssten auf den Bildern ganz eindeutig Korrekte amtliche Siegel zu erkennen sein! Sind das zweifelsfrei echte Siegel, dann könntest du und dein Kumpel noch glimpflich aus der Sache heraus kommen! Ihr argumentiert dann einfach, der Händler hätte EUCH gegenüber glaubhaft versichert, das Fahrzeug wäre korrekt angemeldet!
Und selbst wenn Ihr wirklich die Siegel manipuliert haben solltet, mit Aussitzen wird es nix werden!
Egal was gewesen ist, suche Dir einen Anwalt und geht zur Polizei!
Hat der Händler euch mit dem Fahrzeug fahren lassen und Ihr musstet nicht anzweifeln das das Fahrzeug NICHT versichert ist, hat der Händler ein Problem!
Seit ihr wissentlich mit dem abgemeldeten Fahrzeug gefahren, dann steht dazu, aus der Nummer kommt Ihr sowieso nicht mehr heraus! Die Polizei wird den Sachverhalt früher oder später ermitteln!
Und solltet ihr tatsächlich die Zulassungssiegel manipuliert haben, dann wartet nicht solange oder agiert so
auffällig, bis vielleicht jemand anhand eueres "Beweisvideos" oder vielleicht des Blitzerfoto, dies Manipulation nachweist!
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube damit währt ihr dann auch noch im Bereich der Urkundenfälschung ..!
MfG Günter
"Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt."
Stand schon im Opening drin.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. August 2020 um 21:29:06 Uhr:
Was wenn der Vorbesitzer das Auto an den Händler verkauft hat, mit der Abmachung dass der Händler das Fahrzeug abmeldet?
Wenn nun der Händler das Fahrzeug eben nicht abgemeldet hat und dem TE angeschraubt hat?Der Vorbesitzer kann evtl. einen Kaufvertrag mit eben dieser Vereinbarung vorweisen.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Steht schon im Anfangsopener des TE drin.
Oh Gott....
Bei dem Händler wäre ich direkt wieder gegangen. Nach der Schilderung:
- Verkauf im Kundenauftrag (Bekanntes Spiel um die Gewährleistung auszuschliessen)
- Schilder sähen nicht gut aus für andere Kunden, wenn sie dran wären (Habt ihr an dem Wagen, mit dem ihr hingefahren seid auch die Schilder abgenommen?)
- Normale Schilder für die Probefahrt (das ist sehr verdächtig, wenn die im Kofferraum liegen)
Man sollte der Zulassungsstelle wo der Händler sitzt einen Tipp geben, dass sie sich dort genauer umschauen. Dort werden noch mehr Kennzeichen in Kofferräumen liegen. Das macht der sicherlich auch mit anderen Fahrzeugen. Wird soetwas vorgefunden, seid ihr wahrscheinlich aus dem Schneider.
Und die ganze Aufregung weil der Fahrer des Fahrzeuges es nicht schafft sich an Tempolimits zu halten.
Hoffe trotzdem das der TE gut aus der Sache rauskommt.