STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 19:53:26 Uhr:
4. weiteres Fehlverhalten kann niemandem, auch dem Kumpel, nicht vorgeworfen werden, da er bei Auhändigung der Fahrzeugpapiere und der ordnungsgemäß gestempeltern Kennzeichen keinesfalls davon ausgehen konnte, der Wagen sei nicht versichert.
Das war zum Zeitpunkt des ersten Posts noch garnicht geklärt, ob die Kennzeichen korrekt gestempelt waren (für die Papiere ist das übrigens immer noch nicht geklärt)
Von daher kannst du dir deine Überheblichkeit sonst wo hinschieben 🙂
Ich glaube eher, der Händler hat zur Zeit die dickste Kacke am Hals. Für den könnte es wirklich schlecht ausgehen.
Der Vorbesitzer mit der Versicherung hat das Auto dem Händler angemeldet verkauft und den KV daheim.
Ihr, Du hast auch einen KV mit dem Händler und das Auto zeitnah umgemeldet.
Steht da eigentlich was drin über die Übergabe?
Inkl.Kennzeichen oder: Fzg. Wird angemeldet bzw.abgemeldet übergeben? Auch mit Datum, Uhr Zeit?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Aug. 2020 um 19:59:56 Uhr:
Von daher kannst du dir deine Überheblichkeit sonst wo hinschieben
Naja, damit hast du dich nicht nur inhaltlich sondern auch persönlich komplett disqualifiziert.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Aug. 2020 um 19:59:56 Uhr:
Das war zum Zeitpunkt des ersten Posts noch garnicht geklärt, ob die Kennzeichen korrekt gestempelt waren (für die Papiere ist das übrigens immer noch nicht geklärt)
Falsch. Im ersten Post steht bereits:
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Und es wurde mehrfach wiederholt, sogar Fotos und Videos gibt es davon.
Ähnliche Themen
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 20:21:00 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Aug. 2020 um 19:59:56 Uhr:
Das war zum Zeitpunkt des ersten Posts noch garnicht geklärt, ob die Kennzeichen korrekt gestempelt waren (für die Papiere ist das übrigens immer noch nicht geklärt)Falsch. Im ersten Post steht bereits:
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Und es wurde mehrfach wiederholt, sogar Fotos und Videos gibt es davon.
Nur um mal bei den Fakten zu bleiben:
Zitat:
Was jetzt genau im Fahrzeugschein stand, weiß ich nicht mehr, ausser dass die Fahrgestellnummer übereinstimmte.
Merke: Manchmal macht es Sinn etwas mehr als den ersten Beitrag zu lesen.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 20:18:25 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Aug. 2020 um 19:59:56 Uhr:
Von daher kannst du dir deine Überheblichkeit sonst wo hinschiebenNaja, damit hast du dich nicht nur inhaltlich sondern auch persönlich komplett disqualifiziert.
Glashaus und so:
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 19:53:26 Uhr:
Auf die Gefahr daß ich mich wiederhole (vielleicht versteht es zille dann auch endlich):
Ja, für die Versicherung ist der Halter zuständig. Aber wer ist der Halter?
Der Käufer ist Eigentümer und Besitzer. Halter wird er erst, wenn er das Fahrzeug auf sich zuläßt.
Der Vorbesitzer ist nur solange Halter, wie das Fahrzeug noch auf ihn zugelassen ist. Gehen wir davon aus, dass er oder der Händler das Auto abgemeldet haben, ist er kein Halter mehr.
Der Händler läßt das Fahrzeug nie auf sich zu, ist folglich auch nie Halter.
Somit gibt es in dieser Konstellation keinen Halter.
Daher bleiben m.E. nur noch der Besitzer und der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs übrig. Ich würde daher davon ausgehen, dass diese Personen dafür verantwortlich sind, dass das Fahrzeug nur mit gültiger Versicherung im Straßenverkehr bewegt wird. Das wären in diesem Fall der Fragesteller und der Kumpel ohne Nachnamen.
Es waren gestempelte Kennzeichen dabei und der Fahrzeugschein. Also war das Fzg nicht abgemeldet, Halter war nach wie vor der ursprüngliche Besitzer
Was wenn der Vorbesitzer das Auto an den Händler verkauft hat, mit der Abmachung dass der Händler das Fahrzeug abmeldet?
Wenn nun der Händler das Fahrzeug eben nicht abgemeldet hat und dem TE angeschraubt hat?
Der Vorbesitzer kann evtl. einen Kaufvertrag mit eben dieser Vereinbarung vorweisen.
...es ist nicht abwegig, dass der TE im juristischen Sinne bereits Halter des gekauften Fahrzeugs war - egal wer oder was in irgendwelchen Papieren steht / stand.
Durch den Kauf bzw. die Übergabe wurde er zum Halter, muß aber durch Ummeldung / Ab-/Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle die Papiere noch berichtigen lassen.
Halter im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat derjenige, der die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten dafür bestreitet. Die rechtlich vorausgesetzte Verfügungsgewalt übt derjenige aus, der Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann.
siehe
VGH Mannheim v. 30.10.1991: Zur Frage, wer im Sinne des § 31a StVZO der Halter eines Fahrzeugs ist
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2010 - OVG 1 N 42.10
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. Aug. 2020 um 21:29:06 Uhr:
Was wenn der Vorbesitzer das Auto an den Händler verkauft hat, mit der Abmachung dass der Händler das Fahrzeug abmeldet?
Ich will nicht den Schuldigen benennen, sondern nur klarstellen, daß man dem TE keinen Verstoß gg. das Pflichtversicherung Gesetz vorwerfen kann.
Und selbst wenn der TE juristisch "Halter" geworden ist, ist der Verstoß nicht vorwerfbar (!)
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. August 2020 um 21:29:06 Uhr:
Was wenn der Vorbesitzer das Auto an den Händler verkauft hat, mit der Abmachung dass der Händler das Fahrzeug abmeldet?
Wenn nun der Händler das Fahrzeug eben nicht abgemeldet hat und dem TE angeschraubt hat?Der Vorbesitzer kann evtl. einen Kaufvertrag mit eben dieser Vereinbarung vorweisen.
Da das Auto noch durch diverse weiter Hände ging sieht das wohl schlecht aus. Für mich hört sich das nach Kiesplatz Händler an der Oberklassefahrzeuge Günstig mit Gewinn ohne Gewährleistung weiterverkaufen will und daher die Kiste 3 mal im Kreis rumgehen lässt bis sich gar nichts mehr nachvollziehen lässt. Kein KM Stand, keine Wartungen, keine Vorbesitzer. Im großen und ganzen hört sich die ganze Geschichte mitsamt der noch Gestempelten aber Abgemeldeten Kennzeichen mitlerweile echt komisch an.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. August 2020 um 21:29:06 Uhr:
Was wenn der Vorbesitzer das Auto an den Händler verkauft hat, mit der Abmachung dass der Händler das Fahrzeug abmeldet?
Wenn nun der Händler das Fahrzeug eben nicht abgemeldet hat und dem TE angeschraubt hat?Der Vorbesitzer kann evtl. einen Kaufvertrag mit eben dieser Vereinbarung vorweisen.
Dann sollte auch noch Versicherungsschutz bestehen. Der erlischt mit der Stillegung des Fahrzeugs. Dies wird im Schein vermerkt und die Plaketten werden entfernt.
Es kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer sagt, der Käufer wollte es abmelden, aber der hat es nicht gemacht. Der Vorbesitzer hat daher eine Zwangsstillegung in die Wege geleitet. Aber bis diese erfolgt ist und die Siegel entfernt wurden, ist das Fahrzeug weiter zugelassen und versichert.
Deshalb: Irgendwas stimmt hier nicht. Vorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen Nicht-entsiegelte Kennzeichen und Fahrzeugpapiere.
Vielleicht sollte mand a bei der Polizei mal genauer nachfragen, warum dieser Vorwurf im Raum steht.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. August 2020 um 21:34:57 Uhr:
Ich will nicht den Schuldigen benennen, sondern nur klarstellen, daß man dem TE keinen Verstoß gg. das Pflichtversicherung Gesetz vorwerfen kann.Und selbst wenn der TE juristisch "Halter" geworden ist, ist der Verstoß nicht vorwerfbar (!)
Beim TE (oder dessen Freund) wurde aber bei den Ermittlungen festgestellt dass das Fahrzeug nicht versichert war.
Also hätte er doch Kurzzeitkennzeichen gebraucht, oder sich auf direktem Weg zur Zulassungsstelle befinden müssen, er fuhr aber nach Hause. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. August 2020 um 21:45:30 Uhr:
..., oder sich auf direktem Weg zur Zulassungsstelle befinden müssen, er fuhr aber nach Hause. Oder sehe ich das falsch?
...auch nicht, für sog. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gemäß § 10 FZV Absatz (4) brauchste 1. eine Bestätigung deiner Versicherung, dass das Fahrzeug auf diesen Fahrten versichert ist und 2. brauchste fest von der Zulassungsstelle zugeteilte Kennzeichen - irgendwelche Reservierungen, etc. reichen dafür in der Regel nicht aus.
In dem vorliegenden Fall hätte erst einmal geklärt werden müssen z.B. mit einer Zulassungsstelle oder auch mit der Polizei in welchem Zulassungsstatus sich das Fahrzeug befindet... zugelassen? nicht zugelassen? Verfahren zur Abmeldung läuft, oder nicht? Zwangsabmeldung läuft? in der Fahndung?
Wäre jemand mit den Papieren, der FIN, etc. bei einer der Stellen vorstellig geworden, dann wären die vermutlich hellhörig geworden (Fahrzeug in der Fahndung) und hätten nach dem Standort des Fahrzeugs gefragt...
Einzige Möglichkeit das Fahrzeug einwandfrei legal zu bewegen wäre wohl auf einem Autotrailer / Autotransporter gewesen.