STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
1.) Was Herr Dr. Kohl gemacht hat oder an was er sich erinnern konnte steht in diesem Verfahren überhaupt nicht zur Debatte
2.) Lügen oder wissentlich verschweigen mag zwar für dich einen Untershcied machen, für die Staatsanwaltschaft kommt es aufs selbe raus
3.) Du glaubst du bist ganz schlau und alle anderen sind doof. Sind die aber nicht. Wenn du damit durchkommst, hast du gewonnen. Kommt raus, dass du gelogen (oder verschwiegen) hast, hast du ein größeres Problem am Hals. Da nützen dir weder Verweise auf Altkanzler noch das Kloppen irgendwelcher Kalendersprüche.
4.) Daher ein gut gemeinter Rat: Spielt mit offenen Karten. Erklärt die Situation wahrheitsgemäß und tragt die Strafe wie Männer. Es ist nicht so, dass ihr mit dem Auto eine Spritztour gemacht habt in dem Wissen, dass es nicht zugelassen ist. Ihr seid dem Irrtum unterlegen, dass das Auto zugelassen ist. Es war auf der Heimfahrt vom Kauf. Es ist zumindest glaubwürdig. Ein Richter wird das entsprechend in seine Beurteilung einfließen lassen.
Wenn ein Auto zur Stillegung wegen fehlendem Versicherungsschutz in der Fahndung steht, dann ist das halt blöd wenn man bei einem Händler gleich mehrere solche Fahndungsstücke auf dem Hof findet weil die Kennzeichen dran sind ...
Zitat:
@xCrushedIcex schrieb am 13. August 2020 um 18:38:58 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:20:58 Uhr:
Völlig unerheblich.Dein Kumpel ist ein Fahrzeug ohne Versicherungschutz gefahren. Da ändert sich nichts dran wer Halter ist.
Kann man das wirklich dem Fahrer vorwerfen? Wenn das Fahrzeug noch angemeldet war sollte man meiner Meinung nach auch davon ausgehen können dass ein Versicherungsschutz besteht.
Als Fahrer hat man ja auch keine Möglichkeit das zu überprüfen, das kann nur der Halter bzw der Versicherungsnehmer.Deswegen verstehe ich auch nicht so ganz wieso dem TE ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. In Paragraf 1 steht ganz klar:
Zitat:
@xCrushedIcex schrieb am 13. August 2020 um 18:38:58 Uhr:
Zitat:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs (...) ist verpflichtet (...) eine Haftpflichtversicherung (...) abzuschließen
Und Halter war zu dem Zeitpunkt scheinbar noch der Vorbesitzer.
Wichtig zu wissen wäre aber ob das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt wirklich noch angemeldet war oder ob irgendwie getrickst wurde.
Paragraf 6 ist hier Phase: "Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht...." - und der "Gebraucher" ist eindeutig der Fahrer.
Zitat:
@Magru88 schrieb am 13. August 2020 um 18:41:18 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 18:32:21 Uhr:
Macht nix, das werden die Behörden schon ermitteln.Ja gut, also wie soll ich / wir uns jetzt verhalten??
Den Behörden die Wahrheit sagen, wie es sich wirklich zugetragen hat??
Der Händler streitet alles ab, und behauptet, gesagt zu haben, dass das Auto abgemeldet und nicht versichert war.
Siehe Punkt 4 Beitrag Fehlzündung
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Zitat:
Der Händler streitet alles ab, und behauptet, gesagt zu haben, dass das Auto abgemeldet und nicht versichert war.
Wenn man auf dem Blitzerfoto das Kennzeichen mit Siegel erkennt kann das ja schon mal nicht stimmen
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. August 2020 um 18:38:55 Uhr:
@Magru88Also nochmal zurück von meinem Beitrag von kurz vor 16 Uhr. Waren die beiden Zulassungsbescheinigungen wirklich in Ordnung?
Ja, wir haben von beiden Zulassungsbescheinigungen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein die Fahrgestell Nummern verglichen, und alles war OK.
Zitat:
Waren die Zulassungssiegel auf den Kennzeichen?
Ja, und auch eine Braune TÜV Plakette.
Zitat:
Hast du davon als Nachweis Fotos bzw. Kopien erstellt?
Wir sind ja zu zweit mit einem Auto zum Händler gefahren, und mein Kumpel ist bei der Probefahrt nicht dabei gewesen, weil er nach der langen Strecke ersteinmal keine Lust hatte, weiter im Auto zu sitzen.
Aber meine Frau sagte, ich solle ihr vor dem Kauf unbedingt per Smartfone ein paar Fotos von dem Auto schicken, und mein Kumpel erinnerte sich daran, und machte Fotos und schickte das an meine Frau.
Das war glaube ich kurz vor der Probefahrt, als wir (der Händler und ich) vom Platz gefahren sind.
Ich erinnere mich noch, dass der Händler rumgeschimpft hatte, warum hier rumfotografiert wird.
Zitat:
Spätestens als der Verkäufer dir mitgeteilt hat, dass das Fahrzeug nicht versichert ist und ihr ja wusstet, dass ihr geblitzt worden seid, hätten die Alarmglocken läuten sollen und klar sein müssen,
da hatte ich nicht dran gedacht, da wir ja gut und ohne Zwischenfälle zu Hause angekommen sind.
Zitat:
dass ihr Nachweise braucht, dass man euch Unterlagen ausgehändigt hat, die vermuten lassen, dass das Fahrzeug noch ordnungsgemäß zugelassen ist.
Was jetzt genau im Fahrzeugschein stand, weiß ich nicht mehr, ausser dass die Fahrgestellnummer übereinstimmte.
Den Fahrzeugschein mußte ich bei der Anmeldung auf meinen Namen abgeben, aber die Dame am Schalter sagte, sie bräuche die alten Kennzeichen nicht sehen, als ich ihr sagte, die sind in der Tragtasche, also hatte ich die alten Kennzeichen wieder mitgenommen und weggeschmissen.
Zitat:
Auch nochmal der Hinweis, es geht für deinen Bekannten nicht um den Geschwindigkeitsverstoß mit der Verjährung von 3 Monaten, sondern um eine handfeste Straftat, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hier musst du in Erfahrung bringen, wie lang die Verjährung ist und ob ihr das solange verzögern könnt. Ich glaube das kaum, dass das geht, weil vermutlich die Verjährung wesentlich länger als 3 Monate betragen wird..
Gruß
Uwe
Also der Geschwindigkeitsverstoß ist nach 3 Monaten verjährt, aber das mit der Versicherung wäre wohl nach 3 - 5 Jahren verjährt, so ungefähr hatte sich der Polizist geäußert, aber genau wissen würde er es auch nicht, und müße das auch nachlesen.
Aber er wäre kein Staatsanwalt, der solche Dinge aus dem ff weiß-
Zitat:
Den Fahrzeugschein mußte ich bei der Anmeldung auf meinen Namen abgeben, aber die Dame am Schalter sagte, sie bräuche die alten Kennzeichen nicht sehen
Eher ungewöhnlich. Sowohl das Eine als auch das Andere.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2020 um 19:05:24 Uhr:
Zitat:
Den Fahrzeugschein mußte ich bei der Anmeldung auf meinen Namen abgeben, aber die Dame am Schalter sagte, sie bräuche die alten Kennzeichen nicht sehen
Eher ungewöhnlich. Sowohl das Eine als auch das Andere.
Ja, das hatte mich ja auch so gewundert, und da ich weiß, dass die alten Kennzeichen zur Behörde mitgebracht werden müßen, da diese entstempelt (Plaketten abgekratzt werden) hatte es mich noch mehr gewundert.
Der Fahrzeugschein wurde aber eingezogen.
Vielleicht kann ich ja davon noch eine Kopie bekommen?
Ich werde mal bei der Behörde nachfragen.
Du solltest dir also alle Fotos durchschauen (deine und die Blitzerfotos), ob das die Zulassungssigel auf den Kennzeichen zu sehen sind. Weiterhin solltest du dich bei der Zulassungsstelle erkundigen, ob eine Anmeldung oder Ummeldung erfolgt ist.
Sind die Siegel auf den Fotos zu sehen und es war eine Ummeldung, habt ihr gute Argumente, dass ihr davon ausgehen konntet, dass der Wagen ordnungsgemäß zugelassen ist und auch noch einen Versicherungsschutz hat.
Auf jeden Fall solltet ihr mit einem Anwalt sprechen, so z.B. mit Hotline-Anwalt, wenn die Rechtsschutzversicherung so einen hat.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. August 2020 um 19:10:05 Uhr:
@Magru88Du solltest dir also alle Fotos durchschauen (deine und die Blitzerfotos), ob das die Zulassungssigel auf den Kennzeichen zu sehen sind. Weiterhin solltest du dich bei der Zulassungsstelle erkundigen, ob eine Anmeldung oder Ummeldung erfolgt ist.
Also ein Foto haben wir bzw. ein kurzes Video, was mich gerade zeigt, wie ich zusammen mit dem Händler auf dem Beifahrersitz vom Hof fahre.
Da sieht man auch das Frontkennzeichen drauf, und auch den Händler.
Das hatte mein Kumpel sofort an dem Tag per Smartfone an meine Frau gesendet.
Zugegeben, sie wollte auch Fotos vom Auto sehen, aber der eigentliche Hauptgrund dürfte Eifersucht sein, denn die Frau wollte eigentlich mitfahren zum Autokauf, aber da sie Krankenschwester ist, ging das aus beruflichen Gründen nicht, und der Händler hatte auch ein wenig Druck gemacht nach dem Motto "Das sind sehr viele Interessenten, und wer zuerst kommt...."
Also bin ich mit meinem Kumpel gefahren, und als Beweis, dass ich auch wirklich an dem Tag und die Uhrzeit beim Händler war, hatte mein Kumpel dieses kurze Video gemacht und an meine Frau geschickt.
Zitat:
Sind die Siegel auf den Fotos zu sehen
Ja, die Siegel sind auf dem Video eindeutig zu sehen, und selbst auf dem schwarz weiß Foto des Blitzer sieht man die Siegel - auch wenn nicht so gut und scharf wie auf dem Video.
Zitat:
und es war eine Ummeldung, habt ihr gute Argumente, dass ihr davon ausgehen konntet, dass der Wagen ordnungsgemäß zugelassen ist und auch noch einen Versicherungsschutz hat.
Ich werde nochmals versuchen, eine Kopie des fahrzeugscheines anzufordern.
Zitat:
Auf jeden Fall solltet ihr mit einem Anwalt sprechen, so z.B. mit Hotline-Anwalt, wenn die Rechtsschutzversicherung so einen hat.
Gruß
Uwe
Danke für den netten Hinweis.
Ich werde morgen mal bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragen.
Wieviel Vertrauen hast du eigentlich noch ins Fahrzeug? Ich meine, wenn der Händler (anscheinend regelmäßig!) solche Nummern abzieht, dann ist das doch kein seriöser Verkäufer. Von so einem kauft man nur dann, wenn man Ahnung hat und das Fahrzeug intensiv prüfen konnte. Wenn ich dann lese, das der Wagen vorm Verkauf anscheinend noch durch mehrere Hände ging, so klingeln bei mir die Alarmglocken. Denn nicht nur der Versicherungsschutz verschwindet, vermutlich sind auch Unfälle, Kilometerstände, permanenter Ölverbrauch und anderes verloren gegangen ...
Mit ist noch etwas einfallen. Wenn der Versicherungsschutz beendet wurde, ohne dass das Fahrzeug regulär abgemeldet oder zwangsabgemeldet wurde, muss es dafür Belege geben. Da musst du halt kreativ recherchieren, so z.B. beim ehemaligen Halter, der ehemaligen Versicherung und der damals zuständigen Zulassungsstelle.
Wenn du die damalige Versicherung nicht über den ehemaligen Halter rausbekommst, dann eventuell über den Zentralruf der Versicherer.
Gruß
Uwe
Auf die Gefahr daß ich mich wiederhole (vielleicht versteht es zille dann auch endlich):
1. Der gravierende Verstoß ist die fehlende Versicherung, weil Straftatbestand.
2. Für die Versicherung ist der HALTER zuständig.
3. der TE kann mühelos nachweisen, daß er erst mehrere Wochen DANACH Halter geworden ist.
4. weiteres Fehlverhalten kann niemandem, auch dem Kumpel, nicht vorgeworfen werden, da er bei Auhändigung der Fahrzeugpapiere und der ordnungsgemäß gestempeltern Kennzeichen keinesfalls davon ausgehen konnte, der Wagen sei nicht versichert.
5. Ende der Durchsage
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 13. August 2020 um 19:14:11 Uhr:
Hab die letzte Seite übersehen
Und im falschen Thread geschrieben.