Strafantrag stellen oder nicht?
Mir ist dieser Tage ein 20-jähriger ins Heck geknallt, Schaden bei mir ca. 5000 Euro. Ich hatte zuerst etwas Nackenschmerzen, ist aber nach einem Tag (Wärmflasche) weggegangen.
heute kam der Fragebogen von der Polizei. Was meint ihr? Soll ich Strafantrag stellen? Dem Jungen eine Lehre erteilen? Oder gutmütig sein, "kann hat mal passieren"? Vielleicht geht's ja doch aus wie das Hornberger Schießen.
Ich tendiere eher zu "ignorieren", aber andererseits hat er sich nicht mal erkundigt, wie es mir geht. Schlechte Erziehung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
OK, ich mache keinen Antrag, auch wenn er sich nicht gemeldet hat . Aber ich werd mal seinen Vater anrufen, damit er die jüngeren Kinder besser erzieht. Ich finde, das gehört einfach zur Höflichkeit dazu.
Kannst Du mir Bitte mal erklären, was Du davon hast, einen erwachsenen Menschen bei seinem Papa anzuschwerzen ? Was glaubst Du, was der Papa sagt, wenn Du ihm damit kommst, er habe seine Kinder schlecht erzogen,
entschuldigen sich noch nicht einmal?
Vielleicht ist der junge Mann selbst vollkommen fertig und traut sich nicht. Vielleicht denkst Du noch mal darüber nach ?
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und wenn mir jemand mein Auto kaputt macht möchte ich auch das es fachgerecht wieder instant gesetzt wird, auch wenn ich nicht täglich mit Läppchen auf dem Lack rumwische und vielleicht schon ein paar Dellen drin habe die ich nicht auf Kosten anderer habe beheben lassen.
Oh Verzeihung. Hab überlesen dass es um einen PKW geht. Ich dachte der TE hätte einen LKW. Na dann steht ihm natürlich alles an Schadenersatz zu was geht. Als LKW Fahrer hätte er bei dir vermutlich jetzt die A-Karte.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Also wir haben das von unseren Eltern gelernt. Sehr schade, wenn das heute nicht mehr gilt.
Haben dir denn deine Eltern nicht beigebracht, erstmal vor der eigenen Tür zu kehren? Da muss wohl einiges in deiner Jugend falsch gelaufen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Haben dir denn deine Eltern nicht beigebracht, erstmal vor der eigenen Tür zu kehren? Da muss wohl einiges in deiner Jugend falsch gelaufen sein.Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Also wir haben das von unseren Eltern gelernt. Sehr schade, wenn das heute nicht mehr gilt.
Hä?? Was ist denn auf einmal hier los? Glaube echt dass manche hier nur Unruhe stiften wollen und deshalb solche Kommentare schreiben!
Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Hä?? Was ist denn auf einmal hier los?
Ganz einfach. Ich wollte dem TE nur mal vor Augen führen, wie schnell es gehen kann, plötzlich zum verzogenen Asi abgestempelt zu werden, obwohl man eigentlich garnichts gemacht hat.
Vielleicht hilft ihm das in Zukunft zweimal zu überlegen, bevor er einem unbekannten Menschen eine schlechte Kinderstube unterstellt.
😉
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Ich habe mal einen unpassenden Beitrag und die entsprechenden Beiträge entfernt. Weiterhin erwarte ich, dass ab sofort persönliche Angriffe und Unterstellungen unterbleiben!
twindance/MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Oh Verzeihung. Hab überlesen dass es um einen PKW geht. Ich dachte der TE hätte einen LKW. Na dann steht ihm natürlich alles an Schadenersatz zu was geht. Als LKW Fahrer hätte er bei dir vermutlich jetzt die A-Karte.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und wenn mir jemand mein Auto kaputt macht möchte ich auch das es fachgerecht wieder instant gesetzt wird, auch wenn ich nicht täglich mit Läppchen auf dem Lack rumwische und vielleicht schon ein paar Dellen drin habe die ich nicht auf Kosten anderer habe beheben lassen.
Wenn der Plastikspiegel am Unterfahrschutz gegenditscht, so das er einklappt, vermutlich ja, da wolltest Du ja sagen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,eine Strafanzeige wegen einer Körperverletzung musst Du doch nicht stellen, m.W. wird dies bei einer solchen von Amtswegen verfolgt. Es sei denn, dass Du keine Verletzung angibst !!! Aber vielleicht hast Du ja schon etwas am Unfallort etwas von Dir gegeben, oder den Anschein erweckt ?
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB (im Straßenverkehr) ist ein Antragsdelikt und wird daher nur auf Antrag § 230 StGB verfolgt, ausgenommen die StA nimmt ein besonderes öffentliches Interesse an. Dies wird aber nicht automatisch angenommen, sondern richtet sich nach den besonderen Umständen des Unfalles z. B. schwere der Verletzungen, Alkohol oder Drogen im Spiel, Vorstrafen der Unfallbeteiligten etc. Bei einem einfachen Auffahrunfall wird sicherlich kein öffentliches Interesse bejaht.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB (im Straßenverkehr) ist ein Antragsdelikt und wird daher nur auf Antrag § 230 StGB verfolgt, ausgenommen die StA nimmt ein besonderes öffentliches Interesse an. Dies wird aber nicht automatisch angenommen, sondern richtet sich nach den besonderen Umständen des Unfalles z. B. schwere der Verletzungen, Alkohol oder Drogen im Spiel, Vorstrafen der Unfallbeteiligten etc. Bei einem einfachen Auffahrunfall wird sicherlich kein öffentliches Interesse bejaht.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,eine Strafanzeige wegen einer Körperverletzung musst Du doch nicht stellen, m.W. wird dies bei einer solchen von Amtswegen verfolgt. Es sei denn, dass Du keine Verletzung angibst !!! Aber vielleicht hast Du ja schon etwas am Unfallort etwas von Dir gegeben, oder den Anschein erweckt ?
N.T.
Das ist m.E. nicht ganz richtig. Ich stimme Dir zu, wenn es sich um geringe Verletzungen handelt. Hier wäre anzumerken, wer beurteilt was eine geringe Verletzung ist ?
Wenn, wie in diesem Fall möglicherweise ein Halswirbelsyndrom sich einstellt, ist das m.E. keine gringe Verletzung mehr und dann wird von amtswegen ermittelt. Drum tragen ja soviele einen Kragen nach einem Auffahrunfall. 😉
Bei meinem Unfall ( mit Unterarmbruch ) hat von amtswegen der Staatsanwalt ermittelt. Ich brauchte nichts machen. Ergo könnte man nun annehmen, dass die Verletzung schon keine geringe Verletzung ist. Aufgrund der Tatsache, dass der Staatsanwalt ermittelt hat, hat sich dann auch gleich die gegnerische Versicherung gemeldet und den Schaden aus versicherungstech. Sicht geregelt.
Hier mal ein Bericht eines Anwaltes
http://www.tarneden-inhestern.de/...erletzung-nach-verkehrsunfall.html
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bei meinem Unfall ( mit Unterarmbruch ) hat von amtswegen der Staatsanwalt ermittelt. Ich brauchte nichts machen. ... Aufgrund der Tatsache, dass der Staatsanwalt ermittelt hat, hat sich dann auch gleich die gegnerische Versicherung gemeldet und den Schaden aus versicherungstech. Sicht geregelt.
Aufgrund eines gebrochenen Fußes hat ein Staatsanwalt ermittelt und wegen nicht eindeutig zu klärender Schuldfrage eingestellt. Aufgrund dieser Einstellung hat die Versicherung eine Zahlung wegen vermutlichem Eigenverschulden verweigert.
Hätte ich ebenso, neben dem Staatsanwalt eine Strafanzeige erstattet, hätte "meine" Strafanzeige nicht so einfach von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können und es wäre zu weiteren Unfall-Ermittlungen und einem Strafverfahren inkl. Verurteilung gekommen.
Hätte mir (und meinem Sohn) vier Jahre Streiterei im Zivilrecht erspart.
Ein Linksabbieger hatte nur die Lücke im Gegenverkehr beachtet, aber zu spät meinen Sohn auf dem Fugängerüberweg und ist ihm voll bremsend (mit ABS-Einsatz) dann mit dem Vorderrad über den Fuß gefahren. Dass so ein Fuß nicht nur gebrochen wird, wenn der als Reibfläche für eine Vollbremsung benutzt wird, sollte klar sein.
Was den Staatsanwalt da geritten hat, trotz aller Zeugenaussagen, die alle bestätigt haben, dass mein Sohn (Fußgängerüberweg) "grün" hatte, die alle bestätigt hatten, dass der Unfallverursacher mit maximaler Beschleunigung (durchdrehende Räder) angefahren ist, um eine kleine Lücke im Gegenverkehr nutzen zu können, zum Ergebnis einer unklaren Schuldfrage zu kommen - keine Ahnung.
Aber ich weiß seit dem, dass ich immer! eine Strafanzeige bei einer noch so kleinen Verletzung erstatten werde (natürlich auf Basis eines Gutachten vom Unfallarzt oder KH), völlig unabhängig von dem, ob und was eine Staatsanwaltschaft alles macht oder lässt.
Es ist mein Rechtsanspruch und den werde ich nicht an jemanden abtreten, den ich nicht kenne, dessen Entscheidungswege ich nicht nachvollziehen kann und vielleicht mein Problem dem pünktlichen Feierabend und Start in den Jahresurlaub im Wege steht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Aufgrund eines gebrochenen Fußes hat ein Staatsanwalt ermittelt und wegen nicht eindeutig zu klärender Schuldfrage eingestellt. Aufgrund dieser Einstellung hat die Versicherung eine Zahlung wegen vermutlichem Eigenverschulden verweigert.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Bei meinem Unfall ( mit Unterarmbruch ) hat von amtswegen der Staatsanwalt ermittelt. Ich brauchte nichts machen. ... Aufgrund der Tatsache, dass der Staatsanwalt ermittelt hat, hat sich dann auch gleich die gegnerische Versicherung gemeldet und den Schaden aus versicherungstech. Sicht geregelt.Hätte ich ebenso, neben dem Staatsanwalt eine Strafanzeige erstattet, hätte "meine" Strafanzeige nicht so einfach von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können und es wäre zu weiteren Unfall-Ermittlungen und einem Strafverfahren inkl. Verurteilung gekommen.
Hätte mir (und meinem Sohn) vier Jahre Streiterei im Zivilrecht erspart.
Ein Linksabbieger hatte nur die Lücke im Gegenverkehr beachtet, aber zu spät meinen Sohn auf dem Fugängerüberweg und ist ihm voll bremsend (mit ABS-Einsatz) dann mit dem Vorderrad über den Fuß gefahren. Dass so ein Fuß nicht nur gebrochen wird, wenn der als Reibfläche für eine Vollbremsung benutzt wird, sollte klar sein.
Was den Staatsanwalt da geritten hat, trotz aller Zeugenaussagen, die alle bestätigt haben, dass mein Sohn (Fußgängerüberweg) "grün" hatte, die alle bestätigt hatten, dass der Unfallverursacher mit maximaler Beschleunigung (durchdrehende Räder) angefahren ist, um eine kleine Lücke im Gegenverkehr nutzen zu können, zum Ergebnis einer unklaren Schuldfrage zu kommen - keine Ahnung.
Aber ich weiß seit dem, dass ich immer! eine Strafanzeige bei einer noch so kleinen Verletzung erstatten werde (natürlich auf Basis eines Gutachten vom Unfallarzt oder KH), völlig unabhängig von dem, ob und was eine Staatsanwaltschaft alles macht oder lässt.
Es ist mein Rechtsanspruch und den werde ich nicht an jemanden abtreten, den ich nicht kenne, dessen Entscheidungswege ich nicht nachvollziehen kann und vielleicht mein Problem dem pünktlichen Feierabend und Start in den Jahresurlaub im Wege steht.
Es geht doch nicht darum ob Du es darfst, dass stellt doch niemand in Frage. Hier geht es um von amtswegen.
Bei einer nicht geringen fahrlässigen Körperverletzung muss der Staatsanwalt von sich aus schon ermitteln. Du kannst/könntest m.E. dann auch noch als Nebenkläger auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Du hast das Recht, einen Anwalt zu nehmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.Der Anwalt quetscht der gegnerischen Versicherung so Pi mal Daumen 700 € Schmerzensgeld aus den Rippen (wegen deinem HWS-Syndrom) und alles wird gut.
So eine Beratung ist hammerhart und sehr gefährlich. Du kennst keinerlei Fakten, Urteile und Aussagen zu dem Unfall und behauptest jetzt schon, dass die gegn. Versicherung alles bezahlen muss?
Woher nehmen manche nur ihr allumfassendes Wissen...
edit:
Zur Strafanzeige: also teilweise wird es wohl doch automatisch gemacht. Kann also kein reines Antragsdelikt sein oder die Polizei stellt den Antrag. Als ich einen Unfall mit einem Motorradfahrer samt Sozius hatte wurde automatisch der Motorradfahrer wegen Körperverletzung des Sozius angezeigt und ermittelt.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hier geht es um von amtswegen.Bei einer nicht geringen fahrlässigen Körperverletzung muss der Staatsanwalt von sich aus schon ermitteln.
Und kann von Amtswegen einstellen.
Zitat:
Du kannst/könntest m.E. dann auch noch als Nebenkläger auftreten.
Ja, er kann aber nicht meine Anzeige einstellen.
Man kann Bedenken gegen "mein" Fortführen äußern, mich auf ein Kostenrisiko hinweisen, wenn meine Anzeige und das daraufhin (weiter)laufende Verfahren als von Beginn an unbegründet herausstellt - aber ich kann die Sache bis zum Richtertisch durchziehen und habe dann auch noch die Möglichkeit weiter zu gehen.
Die Vorstellung von "der macht das schon und der wird das richtig machen" stimmt leider nicht immer.
Ich kann nicht sagen, ob in meinem Fall (bzw. bei meinem Sohn) eine Verfahrenseinstellung vielleicht nicht sogar im juristischen Sinne korrekt war, nur der formulierte Einstellungsgrund (der auch per Kopie der Versicherung mitgeteilt wurde) war komplett daneben.
Hier ging es um mehrere Wochen Krankenhaus, 6 Monate Reha, ein Jahr Lücke in der Ausbildung, immense Schadensersatzansprüche des Unfallverursachers, (richtig gelesen, der Verursacher wollte einen 5stelligen Betrag plus seine Anwaltskosten haben, denn ihm wurde an Ort und Stelle der Führerschein entzogen (Verdacht 315c StGB), hat den nach 3,5 Monaten wieder bekommen und weil mein Sohn "von Amtswegen nicht unschuldig" war, wollte er entschädigt werden).
Die weitaus größte Mehrheit der Staatsanwaltschaften wird völlig korrekt arbeiten, aber gerätst Du an eine Pfeife mit schlechtem Tag, dann hast Du auf Jahre hinaus richtig den Kopf voll und wehe dem, der weder Rechtsschutzversicherung oder viel Geld in der Hinterhand hat, um Anwälte, Unfallgutachter, ... vor zu finanzieren.
Du bestätigst meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft, die zum Glück, weniger auf Unfällen basieren.
Aber, was mich mehr interessiert ist: Hast du/ihr am Ende, wie auch immer, gewonnen?
Ich spare mir nun bewusst Aussagen darüber, was ich machen würde. Allerdings weiß ich vom Unfall meines Sohnes, Hüfte kaputt, dass du keineswegs auf Gerechtigkeit hoffen darfst. So was gibt's nur im Märchen und im Film und mir ist es echt ein Rätsel, wie manche Leute an Schadenersatzsummen kommen. Wären wir in den USA ... ok! Nur wird hier Schmerzensgeld gezahlt, dass ist ein Hohn! Deshalb kann ich über Summen, die hier teilweise genannt wurden, nur den Kopf schütteln, sorry. Was nützt das Schmerzensgeld, wenn du dafür einen Dauerkörperschaden hast? NICHTS!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aber, was mich mehr interessiert ist: Hast du/ihr am Ende, wie auch immer, gewonnen?
Ja, aber sehr genau 4 Jahre, in denen man kein Hobby brauchte.
So ein Staatsanwalt ist nicht gerade ein Kioskbetreiber, der erst nach dem Knall hinschaut und vor vielen Leuten auch nichts erkennt. An dem Vorbeikommen dauert etwas.
Dann gibt es noch Nebenschauplätze, war ein Wegeunfall und eigentlich die BG involviert. Die hatte nun auch deutliches Eigeninteresse an einer Mitschuld um aus einer Zahlungspflicht zu kommen. Die eigentliche Versicherung des Fahrzeugs in dem Zusammenhang doppeltes Interesse.
Die BG hat deutlich höhere Zuwendungen in der Pflegezeit als eine klassische Krankenkasse. Hier hatte die PKW-Haftpflicht plötzlich die BG irgendwie als Zeuge/Gutachter/Fürsprecher für Wegeunfälle geliefert.
Bei Mitschuld keine BG und die PKW-Haftpflicht hätte nur anteilig die Kosten tragen müssen, ohne Mitschuld zahlt die BG die hohen Sätze und muss diese sich vollständig von der PKW-Haftpflicht zurückholen. Schon nachvollziehbar, wer mit und dann gegen wen unterwegs ist.
Schmerzensgeld waren 1.200 Euro (eins-zwei-null-null, Jahr 2002), drei Operationen zur Wiederherstellung und dann nach ~2 Monaten noch mal eine Woche für das Entfernen des externen Stahl-Gerüst zur Fixierung. Vollständig ausgeheilt war das nach gut 3 Jahren, keine Dauerschäden, Ausbildung war auch kein Problem durch einen großen Betrieb, wo er ein Jahrgang tiefer zurückkommen konnte, positiv angerechnet wurde weiterhin, dass ihn dieser Vorfall vor dem Bundeswehr / Zivildienst bewahrt hat, wo er ohnehin auch ein Jahr verloren hätte.
Schadensersatz "vollständig", eben so weit man zB. Fahrtkosten, Heilmittel, ... auch glaubhaft nachweisen konnte (Rechnungen) und notwendig war (Gutachten).
"Verdienen" kann man an einer Körperverletzung nichts. Im Gegenteil, fehlt ein Beleg oder Begründung, dann gibt es dafür kein Geld und der Stundenlohn für alle zeitlichen Aufwendungen ist null Euro (Aufwandspauschalen eingerechnet).
Man sollte ein enormes Eigeninteresse haben, nicht verletzt zu werden, aber wenn es doch passiert, dann die Faust in der Tasche lassen und sich einen Anwalt nehmen, der ein 38 cm Geschütz im Büro stehen hat und dies auch ohne jede Skrupel benutzt.