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Strafantrag stellen oder nicht?

Themenstarteram 4. April 2014 um 19:24

Mir ist dieser Tage ein 20-jähriger ins Heck geknallt, Schaden bei mir ca. 5000 Euro. Ich hatte zuerst etwas Nackenschmerzen, ist aber nach einem Tag (Wärmflasche) weggegangen.

heute kam der Fragebogen von der Polizei. Was meint ihr? Soll ich Strafantrag stellen? Dem Jungen eine Lehre erteilen? Oder gutmütig sein, "kann hat mal passieren"? Vielleicht geht's ja doch aus wie das Hornberger Schießen.

Ich tendiere eher zu "ignorieren", aber andererseits hat er sich nicht mal erkundigt, wie es mir geht. Schlechte Erziehung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

OK, ich mache keinen Antrag, auch wenn er sich nicht gemeldet hat . Aber ich werd mal seinen Vater anrufen, damit er die jüngeren Kinder besser erzieht. Ich finde, das gehört einfach zur Höflichkeit dazu.

Kannst Du mir Bitte mal erklären, was Du davon hast, einen erwachsenen Menschen bei seinem Papa anzuschwerzen ? Was glaubst Du, was der Papa sagt, wenn Du ihm damit kommst, er habe seine Kinder schlecht erzogen, entschuldigen sich noch nicht einmal ?

Vielleicht ist der junge Mann selbst vollkommen fertig und traut sich nicht. Vielleicht denkst Du noch mal darüber nach ?

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am 4. April 2014 um 19:30

Ich würd das davon abhängig machen, wie er sich generell nach dem Unfall verhalten hat. Einsicht? Hochnäsig? Freundlich? Pampig?

Außerdem würd ich es davon abhängig machen, ob er einen eher sympatischen Eindruck gemacht hat oder nicht.

Und das kannst nur Du beurteilen!

am 4. April 2014 um 19:32

Wird sowieso seitens der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt (sofern keine Drogen/Alkohol/grobe Fahrlässigkeit etc. Im Spiel war)

 

Die Anzeige und die zivilrechtlichen Forderungen sind auch zwei paar Schuhe! Auch ohne Strafanzeige, kannst du Schmerzensgeld fordern.

 

Du hast das Recht, einen Anwalt zu nehmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Der Anwalt quetscht der gegnerischen Versicherung so Pi mal Daumen 700 € Schmerzensgeld aus den Rippen (wegen deinem HWS-Syndrom) und alles wird gut.

P.S.: Deswegen bezahlen wir auch alle Unsummen an KFZ-Versicherung, aber was will man machen. So ist nunmal das System und jeder macht es!

Das er sich bei dir nicht erkundigt hat finde ich persönlich schlecht. Anderseits lass dich beim Arzt checken, wenn nichts ist würde ich ihn ignorieren, kann sicherlich jedem passieren.

Du füllst ganz normal den Fragebogen aus und die Polizei entscheidet dann was passiert. 

MfG aus Bremen

Tja was du zuhören bekommen wirst ist...Sofort Anzeigen ist doch klar... oder...Wieso denn darüber aufregen kann doch mal passieren...

 

Klar ist es unfreudlich nach einem Unfall den geschädigten nicht zu fragen wie es ihm denn geht.

Anderseits kann ich mir Vorstellen das er ziemlich aufgeregt war. Eventuell war er aber auch so abgedroschen das es Ihn garnicht interessiert wie es dir ging. Wie kam er dir denn gegenüber rüber? Eher kalt und abweisend und eine ist mir egal Einstellung? Oder wirkte er wirklich Geschockt??

 

Je nachdem welches davon zutrifft würde ich über einen Strafantrag nachdenken.

 

 

Ich persönlich hab hier auch ein Antrag auf eine Strafanzeige liegen, da eine 70-80 Jährige mir die Vorfahrt nahm so das ich eine Gefahrenbremsung einleiten musste und Sie meine Beifahrerin und mich an der nächsten Ampel beleidigte. Ich bin natürlich dann zur Polizei und gab den Vorfall auf. Jetzt im nachhinein wo ich ein paar nächte drüber nachgedacht habe hab Ich mich dazu entschlossen eine Anzeige wegen Beleidugung nicht aufzugeben. 1. Es ist eigentlich Pille Palle und 2. kommt am Ende eh nichts raus also brauch man die jetzt schon überforderten Gerichte nicht damit beschäftigen.

 

 

Lange Rede kurzer Sinn. Je nachdem wie er sich dir gegenüber verhalten hat würde ich einen Strafantrag stellen oder nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Du füllst ganz normal den Fragebogen aus und die Polizei entscheidet dann was passiert. 

MfG aus Bremen

Aso? Wurde mir anders gesagt bei der Polizei.

Eine Anzeige bedeutet immer Risiko, Stress und Lauferei, auch wenn die Schuldfrage mehr als eindeutig ist. Mit Risiko meine ich vor allem eine Gegenanzeige des Unfallgegners, der die Situation komplett anders gesehen haben will als du. Schau, dass dein Schaden ersetzt wird und gut. Man kann die Welt nicht verbessern. Von daher: Nur anzeigen wenn Gesundheit oder Leben akut bedroht war (Messerattacken, Handgreiflichkeiten etc.).

 

Mich hat mal einer ausgebremst auf der Autobahn bis Tempo 30 weil ich zuvor "nur" 180 statt seiner gewünschten 360km/h gefahren bin, ist mit hintergefolgt als ich bei der nächsten Ausfahrt raus bin, hat mich dann wieder überholt, sein Auto quer vor mir über die Strasse gestellt um mich an der Weiterfahrt zu hindern (also ein zweites Mal schwerste Nötigung) , ist ausgestiegen und auf mich zugelaufen....selbst danach habe ich den Typen noch nicht angezeigt. Warum? Weil ich gleich das Handy in die Hand nahm, 110 wählte (der Typ schnallte unterdessen was ich vorhatte, bekam Muffensausen und haute ab), und mir der Polizist an der Leitung dann gleich die möglichen Nachteile für mich im Falle einer Anzeige erläuterte. 

am 4. April 2014 um 20:18

Zitat:

Was meint ihr? Soll ich Strafantrag stellen? Dem Jungen eine Lehre erteilen?

Und aus welchem Grund würdest du das tun wollen? "Nur" weil er nicht nach deinem Befinden gefragt hat?

Vllt. hat er sich ja nicht getraut oder ihm wurde davon abgeraten.

Oder war das der Rat der Polizei?

Also mir ist auch mal einer in den Kofferraum gerutscht aber eine Strafanzeige kam nie zur Sprache.

Also ich könnt dir jetzt nicht ab- oder zuraten.

Meiner Meinung nach kommt es eher auf den Unfallhergang oder die evtl. (grobe) Fahrlässigkeit oder Verkehrsgefährdung ( z. Bsp. mit 80 durch die Stadt und dir ungebremst hinten drauf weil am Handy gespielt, oder s. ä. ) und deine Gesundheit ( Folgeschäden etc.)an.

Das kannst aber nur du alleine beurteilen.

am 4. April 2014 um 20:27

Was für einen Strafantrag willst du denn stellen ?

am 4. April 2014 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Was für einen Strafantrag willst du denn stellen ?

Das ist gängige Praxis, dass man am Unfallort von den Polizisten auf sein Recht hingewiesen wird, Strafanzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung zu stellen.

Hast du davon noch nie gehört?

am 4. April 2014 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Was für einen Strafantrag willst du denn stellen ?

Das ist gängige Praxis, dass man am Unfallort von den Polizisten auf sein Recht hingewiesen wird, Strafanzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung zu stellen.

 

Hast du davon noch nie gehört?

Es gibt Strafanträge gegen x beliebige Sachen die gestellt werden könnnen. Bei einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung übernimmt die Strafanzeige automatisch das zuständige Gericht, weil hier ein öffendliches Interesse besteht.

am 4. April 2014 um 21:51

doppelt

 

am 4. April 2014 um 22:01

Körperverletzung (oder auch "Fahrlässige Körperverletzung, was ja eher zutrifft) ist ein Antragsdelikt. Heißt, wenn man keine Anzeige erstattet, dann passiert auch nichts. Kein Antragsdelikt ist zum Beispiel Mord... da schaltet sich dann automatisch die Polizei ein!

http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Bei einem popeligen Verkehrsunfall liegt sicherlich kein öffentliches Interesse vor!

 

Nachtrag:

Hab jetzt gelesen, daß die Polizei doch bei jedem Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung Ermittlungen einleitet oO Verrückt!

am 4. April 2014 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Das ist gängige Praxis, dass man am Unfallort von den Polizisten auf sein Recht hingewiesen wird, Strafanzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung zu stellen.

Hast du davon noch nie gehört?

Es gibt Strafanträge gegen x beliebige Sachen die gestellt werden könnnen. Bei einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung übernimmt die Strafanzeige automatisch das zuständige Gericht, weil hier ein öffendliches Interesse besteht.

Liest du auch, was man hier so schreibt?:)

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wird sowieso seitens der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt (sofern keine Drogen/Alkohol/grobe Fahrlässigkeit etc. Im Spiel war)

Jetzt schreibst du "Es besteht öffentliches Interesse"

So eine Sache wird auch nicht "automatisch" ans Gericht gegeben, sondern an einen Staatsanwalt.

Gericht und Staatsanwalt sind nicht das Selbe.

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