stoßdämpfer tüv
ist das beim tüv schlimm, wenn die ausgenudelt sind ?
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19 Antworten
mach mich nicht fertig 😁
So, nachdem es da ganz offensichtlich sehr unterschiedliche Erfahrungen mit den verschiedenen Prüf-`Vereinen´ gibt, hab ich gerade mal ´n Stündchen die ganz große Suchmaschine gequält...
Vorläufiges Ergebnis:
Laut §30 StVzO muß ein Kfz (sehr frei übersetzt!) in dem Zustand gehalten, den der Hersteller dafür vorgesehen hatte...LOL! 🙄😁
Immerwieder wird bei verschiedenen An- und Umbauten (Tieferlegungen, Schweller, Kotflügeln, Licht...usw.) auf den `Ermessens-Spielraum des jeweiligen Prüfers´ verwiesen und mit Zusätzen zur StVzO um sich geworfen...nie (zumindest während meiner Suche nicht...) aber etwas Konkretes genannt.
Über die Notwendigkeit der `Wirksamkeit´ von Stoßdämpfern war überhaupt nichts (gesetzlich Vorgeschriebenes) zu finden...nur Meinungen und Berichte darüber, daß einige Prüfstellen diese als `Abnahmerelevant´ anführen...und andere nicht.
Mein bisheriges Fazit daraus:
Wenn Du sichergehen willst, ob die Dämpfer geprüft (und als Prüfrelevant eingestuft...) werden, dann frage telefonisch (oder natürlich auch persönlich...) bei der von Dir bevorzugten Prüfstelle nach.
...oder Du hast Glück, und es antworten Dir hier noch Mitglieder, welche solche Prüfungen durchführen dürfen, die aktuellen Vorschriften kennen...und dann noch gewillt sind, entsprechende (genaue und nachlesbare...) Paragraphen und/oder deren `Zusätze´ zu nennen 😁
Wenn du schon so kommst: Schau mal HIER! (Gefunden ohne stundenlange Suche! 😉)
4.5.x: Schwingungsdämpfer/Achsdämpfung:
- Zustand
- Auffälligkeiten
- Ausführung
- Zulässigkeit
Er ist zu prüfen!
Die Untersuchung des
Zustandeshat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch auf
- Beschädigung, Korrosion und Alterung,
- übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
- sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
- Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen. (Übermäßig, dürfte hier im Ermessen des Prüfers liegen. Ermessen ist immer anfechtbar!)
Die Untersuchung der Wirkung hat grundsätzlich messtechnisch auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten zu erfolgen; sie beinhaltet auch Rechenvorgänge.
Da die Dämpfer aber lt. StVZO nicht auf Wirksamkeit geprüft werden müssen, ist die Messung kein Durchfallkriterium! Übermäßiger Verschleiß dürfte hauptsächlich Ölaustritt und totaler Wirkungsverlust sein. (Auto wippt sehr stark nach!)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Wenn du schon so kommst...
Uiui, klingt aber ganz schön aggressiv...
Klar
kommich so, denn ich schreibe das, was ich festgestellt habe und behaupte nicht irgendwas, das ich mir (wie so manche Anderen in allen möglichen Foren...) blank aus den Fingern gesogen habe, gelle 😉
Meine Suche ist eben so verlaufen...Deine war offensichtlich erfolgreicher.
Aber schön, daß wir dann jetzt eine eindeutige Antwort auf die Frage haben, wird sicherlich mehreren Leuten weiterhelfen...nicht nur dem TE 😉