Stimmungsbild: was würdet ihr wählen

Volvo V70 3 (B)

Bei mir deutet sich ein neuer Firmenwagen an. Momentan versuche ich mir meine Meinung zu bilden. Da ich etwas unschlüssig bin, würde mich eure Meinung interessieren.

Randbedingungen:
- aktuell der zweite XC60
- ich ziehe einen Wohnwagen, 1800KG
- ich würde gern wieder hoch sitzen
- Tempi oberhalb 210 sind vollkommen irrelevant
- ich habe ein bestimmtes Budget, alles, was der Wagen teurer ist, muss ich aus eigener Tasche dazu bezahlen, nach Ablauf der Haltedauer (4 Jahre) geht die Zuzahlung in den Besitz der Firma über
- die Fahrzeuge sind sehr vergleichbar ausgestattet, weniger Ausstattung würde mir weh tun

Aktuell habe ich einen XC60 D4 AWD, MT, summum, xenium.

Ich biete eine Umfrage mit ein paar Grundgedanken an.

Meine derzeitige Meinung teile ich später mit...

Beste Antwort im Thema

Nö, muss ich nicht. Es gibt nicht ohne Grund den Ignore-Button. Und den drücke ich jetzt ...

Der XC60 ist eine Witzkiste, der Einstiegs-LR eine primitive Frontschaukel. Alles, was nicht deinen Ansprüchen genügt, ist also Schrott. Du vergisst nur leider, dass erstens jeder andere Ansprüche hat und zweitens jeder auch ein eigenes Budget. Genau dafür gibt es die vielen verschiedenen Modelle und Angebote. Du bist nun mal nicht der Nabel der Welt. Und Volvo wird übrigens auch nicht nur wegen dir im V90 einen Diesel-Hybrid bringen ... auch wenn du das noch so oft forderst.

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Darf ich euch bitten, hier MEINE Nachfragen zu behandeln und NICHT das zukünftige Fahrzeug von Gseum per Glaskugel zu betrachten?

Na ja, Jürgen, du fütterst uns zuwenig mit deinen aktuellen Gedankengängen ... da mussten wir die Zeit etwas überbrücken 😉

Ach so, ich dachte man dürfte hier allen Jürgens Empfehlungen geben 😁.

Jürgen, es ist doch mittlerweile klar das du den V70 nicht magst und der XC90 zu teuer ist. Den XC70 solltest du dir vielleicht noch mal ansehen, ansonsten bleib beim bewährten XC60 und gönn dir das Fahrassistenzpaket, ich denke das wird zu deiner Fahrweise gut passen. Ich möchte nicht mehr drauf verzichten - und überlege auch was ich in 16 Monaten noch bestellen soll, 2 mal nacheinander den gleichen Wagen kann auch langweilig sein, ich verstehe dich ja 🙂

Gruß, Olli

Zitat:

@erzbmw schrieb am 1. Mai 2015 um 13:06:16 Uhr:


Na ja, Jürgen, du fütterst uns zuwenig mit deinen aktuellen Gedankengängen ... da mussten wir die Zeit etwas überbrücken 😉

so viele Gedankengänge sind das momentan nicht...

Dieser Tage macht meine Tochter Abitur, der Ausbildungsvertrag ist endlich unterschrieben, die Wohnungssuche in Rostock hält uns noch auf dem Laufenden (meine Frau hat nächste Woche 3 Besichtigungstermine), Sohnemann geht in die Prüfungen 10. Klasse, Arbeitsmässig ist mal wieder (so wie eigentlich immer) alles im Modus "volle Panik", der Dauerplatz soll aufgelöst werden, der Garten ruft (darf man Unkraut eigentlich mit hoch toxischen mitteln beikommen? Das Unkraut macht doch das selbe mit den biologischen Objekten, die ich eigentlich haben will, auch?😎) .....

Da muss man sich dieselbe Frage nicht laufend vorlegen....

Meine aktuelle Unsicherheit besteht darin:
- wann ich 200.000km habe (dann erfrage ich ein neues Berechtigungszertifikat (oder geht das eher, Oli?)
- und was passiert mit unserer FW-Regelung zu Beginn des nächsten Jahres und
- was passiert bei VOLVO in KW 42...

Der XC70 passt gut zu meinen grds. Anforderungen. Aber eigentlich möchte ich ein Auto mit GT. Da kommt dann wieder der XC60 ins Spiel.

Ach herrje....

Oli, lt. Regelung wird die Zuzahlung be der monatlichen Versteuerung berücksichtigt. Allerdings habe ich jeden Monat den vollen 1,6% Abzug bezahlt..... Der hätte dann doch weniger sein müssen? Oder ist das erst ab 2013?

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Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 1. Mai 2015 um 16:18:46 Uhr:


Oli, lt. Regelung wird die Zuzahlung be der monatlichen Versteuerung berücksichtigt. Allerdings habe ich jeden Monat den vollen 1,6% Abzug bezahlt..... Der hätte dann doch weniger sein müssen? Oder ist das erst ab 2013?

Die 1,6 % sind der Nettoabzug, das hat nichts mit der Steuer zu tun. Angenommen der Nettoabzug sind 300 Euro und die Versteuerung 400 Euro, dann sind 100 Euro zu versteuern. Die Minderung der Steuer wirkt sich auf diese 100 Euro aus. Wenn ich das richtig verstanden habe (so genau habe ich das hinterher auch nie berechnet) sind dann, wenn du 2.000 Euro zugezahlt hast, die ersten 20 Monate steuerfrei. Der Nettoabzug ist aber in voller Höhe in jedem Fall fällig.

Gruß, Olli

Also "schluckt" unser Arbeitgeber die Streuminderung in voller Höhe?
Wie gesagt, wenn der Nettoabzug unverändert bleibt, bekommt unser AG ja "mehr" Differenz zwischen Nettoabzug und Versteuerung?

Nein im Gegenteil, ich verstehe das so: Durch die 1,6% gibst du einen Teil deines Gehalts ab für den Erhalt des Firmenwagens, auch eine Zuzahlung, nennt sich steuerrechtlich "Nutzungsentgelt", dieser Betrag an sich geht an den Arbeitgeber (eben "für den Wagen"😉. Dies wirkt sich schon steuerMINDERN auf deine 1% Versteuerung aus - die ist sicher trotzdem noch auf deiner Lohnabrechnung, kann eigentlich nicht anders sein, denn sonst gäbe es für euren Verein eine eigene Steuerregelung. 😉

Dazu kommt dann noch steuerMINDERND die Anrechnung der Zuzahlung über mehrere Monate.

Die Verteuerung eines Firmenwagens sollte in eurem Fall immer 1% des Listenneupreises betragen (ihr führt ja kein Fahrtenbuch), abzgl. der 1,6% Abzug vom Nettogehalt abzgl. anteilmäßig der Zuzahlung.

@Olli: Oder täusche ich mich?

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 10. Mai 2015 um 20:03:21 Uhr:


Also "schluckt" unser Arbeitgeber die Streuminderung in voller Höhe?
Wie gesagt, wenn der Nettoabzug unverändert bleibt, bekommt unser AG ja "mehr" Differenz zwischen Nettoabzug und Versteuerung?

Unser AG bekommt keine Differenz zwischen Irgendwas, der bekommt 1,6% vom Budget das für den Fahrzeugkauf aufgewendet wird. Nicht mehr, nicht weniger. Das hat überhaupt gar nichts mit der Versteuerung zu tun. Den Geldwerten Vorteil versteuerst du selber. Der Teil den der AG bekommt ist ja (abzüglich Umsatzsteuer, Großkundenrabatt, internen CO2 Rabatten) in allen Rechnungen die ich durchgeführt habe geringer als der zu versteuernde Geldwerte Vorteil von 1% des Listenpreises zzgl. Steuern auf die Entfernungskilometer.

Bleiben wir in meinem Beispiel oben. Angenommen du bist genau mit der Obergrenze des Budgets ausgekommen, um es einfacher zu machen nehme ich hier den fiktiven Wert von 300 Euro als 1,6% vom Budget. Der Wagen hatte einen Listenpreis von 38.000 Euro also versteuerst du 380 Euro + die km im Monat.
Hier versteuerst du 380 - 300 = 80 Euro zzgl. die km.
Überschreitet man das Budget zahlt man drauf. Die 1,6% Nettoabzug vom Budget bleiben in diesem Fall 300 Euro, der Listenpreis liegt jetzt aber bei 40.000 Euro, die Versteuerung liegt bei 400 Euro + km.
Hier versteuerst du 400 - 300 = 100 Euro zzgl. die km.
Der Listenpreis ist 2.000 Euro teurer, angenommen der Nettopreis steigt um 1.500 Euro. Diese 1.500 Euro zahlst du direkt bei Kauf aus deinem versteuerten Einkommen an den Fuhrpark. Und diese 1.500 Euro kannst du dann mit der Steuerlast gegenrechnen, angenommen du hast für die km 50 Euro im Monat zu versteuern wärst du in diesem Beispiel 400 - 300 + 50 = 150 Euro zu versteuernder Geldwerter Vorteil im Monat. Gegen den wird die Zuzahlung von 1.500 Euro verrechnet, in diesem fiktiven Beispiel zahlst du also in den ersten 10 Monaten keine Steuer. Der Nettoabzug ist davon völlig unbeeinflusst, der bleibt hier in beiden Fällen bei 300 Euro, mehr bekommt der AG in keinem Fall.

gseum, ja, du hast recht.

Gruß, Olli

Die Rechnung sähe dann bei Steuerklasse 1, keine Kinder, so aus:

angenommen 3.000€ brutto, Auto 38.000,-€, kein km-Abzug

kein Auto = 1.908,59€ netto

normale 1%-Regelung = 1720,86€ netto

1,6%-Regelung = 1.649,54€ netto

Das Gleiche mit einem Auto, das 80.000,-€ kostet:

1% = 1.506,37€ netto

1,6%-Regelung = 1.860,30€ netto ./. Eigenanteil

Finde die Regelung nach wie vor seltsam, aber immer noch günstiger, als wenn man sich den Wagen privat zulegen würde 😉

... die Rechnung passt aber m.E.n. nicht zu meiner und Ollis Aussage.

Zitat:

@gseum schrieb am 11. Mai 2015 um 09:53:34 Uhr:


... die Rechnung passt aber m.E.n. nicht zu meiner und Ollis Aussage.

Genau nach Ollis Vorgaben "gearbeitet"!

... jepp, passt - nach Ollis Rechnung ist der Eigenanteil dann rund 1050,- € (75% Mehrlistenpreis für 30 Monate). 1% Versteuerung wird da vom Eigenanteil aufgefressen, d.h. es fällt keine Versteuerung mehr an. Aber eben 1050,- € die umgerechnet monatlich weg sind. Oder eben 31.500 € einmalig.

Oli,

ich habe diese Rechnung NIE verstanden. sie meine ERgänzungen in grün)

Also.
- fiktiven Wert von 300 Euro als 1,6% vom Budget.
- Der Wagen hatte einen Listenpreis von 38.000 Euro also versteuerst du 380 Euro + die km im Monat.
- Hier versteuerst du 380 fiktiver Zuschlag zum Brutto - 300 Nettoabzug) = 80 Euro fiktiver Zuschlag zum Brutto zzgl. die km.

Überschreitet man das Budget zahlt man drauf.
- Die 1,6% Nettoabzug vom Budget bleiben in diesem Fall 300 Euro,
- der Listenpreis liegt bei 40.000 Euro,
- die Versteuerung folglich bei 400 Euro + km.
Hier versteuerst du 400 fiktiver Zuschlag zum Brutto - 300 Nettoabzug = 100 Euro fiktiver Zuschlag zum Brutto zzgl. die km.
Der Listenpreis ist 2.000 Euro teurer, angenommen der Nettopreis steigt um 1.500 Euro. Diese 1.500 Euro zahlst du direkt bei Kauf aus deinem versteuerten Einkommen an den Fuhrpark. OK

Und diese 1.500 Euro kannst du dann mit der Steuerlast gegenrechnen, angenommen du hast für die km 50 Euro im Monat zu versteuern wärst du in diesem Beispiel 400 - 300 + 50 = 150 Euro fiktiv zu versteuernder Geldwerter Vorteil im Monat. Gegen den wird die Zuzahlung von 1.500 Euro verrechnet, in diesem fiktiven Beispiel zahlst du also in den ersten 10 Monaten keine Steuer. Der Nettoabzug ist davon völlig unbeeinflusst, der bleibt hier in beiden Fällen bei 300 Euro, mehr bekommt der AG in keinem Fall.

Bei mir steht ein neuer Firmenwagen an bzw. nach Jahren der Selbständigkeit als Freiberufler mit meinem eigenen Firmenwagen (aktuelle E-Klasse) und einem Volvo (XC60 meiner Frau) im Stall, geht's jetzt auch auf die Suche. Budget ist mehr oder weniger frei und der max. Bruttolistenpreis sollte nicht über 65.000 Euro liegen. Dafür bekommt man schon schöne Sachen. Allerdings möchte ich das nicht unbedingt ausreizen, zumal die 1% Regelung auch meinen Geldbeutel betrifft. Sprich… je günstiger der BLP, um so weniger bezahle ich am Ende aus eigener Tasche. Dazu kommt, dass der Dienstsitz (bzgl. Wohnung/Dienstsitz) auch einfach 45km entfernt ist. Ich liebäugle also mit folgenden Fahrzeugen:

1. Volvo XC70 Svart Line D4/8 Gang Autom. (mit Extras 58.000 Euro)
2. Skoda Superb III TDI Laurin & Klement (Vollausstattung) 4x4, 6 Gang DSG (48.500 Euro)

Da ich derzeit die aktuelle E-Klasse fahre und von Materialanmutung, Reise- und Fahrkomfort, Verarbeitung absolut verwöhnt bin, möchte ich auf jeden Fall in diesen Punkten keine Abstriche machen. Mit Volvo sind wir seit Jahren sehr, sehr zufrieden.

Am We hatte ich mir den S80 und XC70 angesehen und war selbst vom Summum, was die Materialanmutung anbelangt nicht sehr begeistert. Entspricht von den Materialien weitestgehend dem XC60… der ist zwar ordentlich aber eben kein Verarbeitungswunder. Das Armaturenbrett wirkt mit den recht groben Kunststoffen sehr, sehr rustikal. Beim günstigeren XC60 stört uns das nicht aber hier reden wir von knapp 60.000 Euro. Letztes Lebensjahr hin oder her. Wenn ich noch das Inscription-Paket dazu nehme, kann ich gleich die E-Klasse bestellen. Das gefällt mir ehrlich gesagt am XC70 bzw. S80 nicht ganz so.
Mal sehen, wie sich jetzt der neue Superb schlägt.

Zur Ehrenrettung vom XC70 muss man natürlich sagen, dass der REST echt sehr fein ist und wir über den Imageunterschied nicht unterhalten müssen. Die Leasingrate für den XC70 ist äußerst interessant und auf Superb Niveau, der aber 10.000 Euro günstiger ist.

Das ist ja alles schön und gut, dass Du uns an Deinen Überlegungen teilhaben lässt, aber was hat das mit Jürgens Frage zu tun?

Gruß
Hagelschaden

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