Stimmungsbild: was würdet ihr wählen

Volvo V70 3 (B)

Bei mir deutet sich ein neuer Firmenwagen an. Momentan versuche ich mir meine Meinung zu bilden. Da ich etwas unschlüssig bin, würde mich eure Meinung interessieren.

Randbedingungen:
- aktuell der zweite XC60
- ich ziehe einen Wohnwagen, 1800KG
- ich würde gern wieder hoch sitzen
- Tempi oberhalb 210 sind vollkommen irrelevant
- ich habe ein bestimmtes Budget, alles, was der Wagen teurer ist, muss ich aus eigener Tasche dazu bezahlen, nach Ablauf der Haltedauer (4 Jahre) geht die Zuzahlung in den Besitz der Firma über
- die Fahrzeuge sind sehr vergleichbar ausgestattet, weniger Ausstattung würde mir weh tun

Aktuell habe ich einen XC60 D4 AWD, MT, summum, xenium.

Ich biete eine Umfrage mit ein paar Grundgedanken an.

Meine derzeitige Meinung teile ich später mit...

Beste Antwort im Thema

Nö, muss ich nicht. Es gibt nicht ohne Grund den Ignore-Button. Und den drücke ich jetzt ...

Der XC60 ist eine Witzkiste, der Einstiegs-LR eine primitive Frontschaukel. Alles, was nicht deinen Ansprüchen genügt, ist also Schrott. Du vergisst nur leider, dass erstens jeder andere Ansprüche hat und zweitens jeder auch ein eigenes Budget. Genau dafür gibt es die vielen verschiedenen Modelle und Angebote. Du bist nun mal nicht der Nabel der Welt. Und Volvo wird übrigens auch nicht nur wegen dir im V90 einen Diesel-Hybrid bringen ... auch wenn du das noch so oft forderst.

643 weitere Antworten
643 Antworten

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 11. Mai 2015 um 19:35:38 Uhr:


Das ist ja alles schön und gut, dass Du uns an Deinen Überlegungen teilhaben lässt, aber was hat das mit Jürgens Frage zu tun?

Gruß
Hagelschaden

Na überleg doch mal...... als kleine Gedankenstütze schaust Du Dir auch mal seine Abfrage bzw. Abstimmungschart an. Und was steht da als letztes Fahrzeug und absoluter Spitenreiter? Na?.... fällt die Münze? ;-)

Xc70 Linje Svart D4!! Aha Sherlock.... genau das Fahrzeug, für das ich mich auch interessiere. Beim nächsten Mal frage ich Dich um Erlaubnis ;-)

Spaß muß sein.... wollte das einfach mal loswerden.

Hi Jürgen,

ja, die Ergänzung um "fiktiv" nennt man dann auch "steuerpflichtiges Brutto", d.h. die Bemessungsgrundlage für die Steuer. 😉

Fazit in kurzen Worten bleibt aber: Deine Zuzahlung vermindert deine Steuer in voller Höhe (sofern sie nicht ZU hoch ist und die 1% + km übersteigt).

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

@dmb73 schrieb am 11. Mai 2015 um 21:08:45 Uhr:



Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 11. Mai 2015 um 19:35:38 Uhr:


Das ist ja alles schön und gut, dass Du uns an Deinen Überlegungen teilhaben lässt, aber was hat das mit Jürgens Frage zu tun?

Gruß
Hagelschaden

Na überleg doch mal...... als kleine Gedankenstütze schaust Du Dir auch mal seine Abfrage bzw. Abstimmungschart an. Und was steht da als letztes Fahrzeug und absoluter Spitenreiter? Na?.... fällt die Münze? ;-)
Xc70 Linje Svart D4!! Aha Sherlock.... genau das Fahrzeug, für das ich mich auch interessiere. Beim nächsten Mal frage ich Dich um Erlaubnis ;-)
Spaß muß sein.... wollte das einfach mal loswerden.

Zumindest bei mir fällt da nix. Denn ich rede -wenn- vom XC70 D4 AWD.

Gegenfrage: gegen welchen Benz tritt der XC70 an? Bei einer E-Klasse sehe ich eher den V70.

Ich habe das auch nicht verstanden. Nach viel Einleitung kommt die Feststellung, dass Dir V/XC 70 nicht so gefällt, höchstens mit Aufpreis Inscription Paket. Dann wiederum sei die E-Klasse preisgleich und vorzuziehen. Alternativ kommt ein Skoda in Frage.
Keine weitere Frage deinerseits und für mich kein erkennbarer Zusammenhang zu Jürgens Fragestellung.
Deswegen meine Frage, aber ist ja auch egal...

Gruß
Hagelschaden

Ähnliche Themen

Also so ganz habt ihr unsere - zugegebenermaßen komplizierte und auch von mir nicht vollständig verstandene - Firmenwagenregelung noch nicht verstanden. Die 1,6% sind keine Steuer und haben nichts mit dem Gehalt zu tun, das ist der Nettoertrag den wir an den AG zahlen.

Gruß, Olli

Wieso Ertrag? Wo kommt der her?

Normalerweise bin ich in solchen Sachen recht, wie sagt man, textsicher ... aber hier steige auch ich nicht mehr durch ...

Welcher Ertrag? Ach da - soll Nettobetrag heißen 😉

Gruß, Olli

Aber was heißt Netto, kommt da noch Mehrwertsteuer drauf ???

Wenn Ihr das alles selst nicht versteht., solltet Ihr das auch nicht versuchen zu erklären.

Das ist doch eigentlich einfaches Rechnen nach einem Regelwerk. nur muss man das Regelwerk kennen ...

Zitat:

@renesomi schrieb am 12. Mai 2015 um 07:03:15 Uhr:


Das ist doch eigentlich einfaches Rechnen nach einem Regelwerk. nur muss man das Regelwerk kennen ...

Das Rechnen ist ja nicht das Problem ... nur das Regelwerk dazu versteht niemand.

Nein, das wird vom Nettogehalt abgezogen. Das Regelwerk an sich ist klar (und alle Details dazu können wir nun mal nicht öffentlich diskutieren) und bis zum Nettoabzug und Eigenanteil habe ich das auch verstanden, aber wenn es um die Steuer geht steige ich aus, das kann ich nicht mehr auf den Euro genau berechnen.

Im Endeffekt zählt doch nur: privat wäre ein vergleichbares Auto samt Unterhalt erheblich teurer, wenn man viel fährt lohnt sich ein Firmenwagen.

Gruß, Olli

Zitat:

@Olli the Driver schrieb am 11. Mai 2015 um 22:27:50 Uhr:


Also so ganz habt ihr unsere - zugegebenermaßen komplizierte und auch von mir nicht vollständig verstandene - Firmenwagenregelung noch nicht verstanden. Die 1,6% sind keine Steuer und haben nichts mit dem Gehalt zu tun, das ist der Nettobetrag den wir an den AG zahlen.

Wer?

Genau so habe ich das gerechnet!

Olli ... damit wir das jetzt hier alle endlich verstehen, poste doch mal deine letzte Gehaltsabrechnung 😁

Ich fürchte, dann beginnst Du eine Spendensammlung für uns.

Das Regelwerk ist ja relativ simpel:
- es gibt für einen Firmenwagen ein Budget.
- dieses Budget bezieht sich auf den Nettopreis, abzüglich aller Rabatte
- wir dürfen nur bestimmte Marken, bei bestimmten Händlern bestellen
- bis zu einer maximalen CO2-Grenze
- und aus diesem Budget zahlt man monatlich 1,6% Nettoabzug als Gegenleistung, dass man den Wagen uneingeschränkt privat nutzen darf.
- und dann wird es kompliziert: man muss ja auch Steuern bezahlen. 1% BLP plus Distanz zum AP.

Und das habe ich nie wirklich verstanden. Gut, mit diesem Nettoabzug ist unser Firmenwagen alles andere als "billig". Nicht, dass ich neidisch wäre auf die, die "nur die Versteuerung bezahlen. Zumindest für mich ist der Wagen immer noch preiswerter als Privat. Aber seitdem Sixt das Flottenmanagement übernommen hat, wird auch rigoros der Eigenbehalt bei Bagatellschäden eingezogen. und, wenn man pro jahr 1-2x mit Eigenbehalt dran ist, lohnt sich der Firmenwagen bald nicht mehr. Denn, wie vorhin von Oli berechnet: der nettoabzug (in seinem Beispiel 300€) fällt IMMER an.

Jürgen, klar, steuerpflichtiges Brutto. Ich hatte es fiktiv genannt, weil ich es ja nicht habe.

Zitat:

@Olli the Driver schrieb am 11. Mai 2015 um 22:27:50 Uhr:


Also so ganz habt ihr unsere - zugegebenermaßen komplizierte und auch von mir nicht vollständig verstandene - Firmenwagenregelung noch nicht verstanden. Die 1,6% sind keine Steuer und haben nichts mit dem Gehalt zu tun, das ist der Nettoertrag den wir an den AG zahlen.

Olli - vom b mal abgesehen: Die 1,6% stehen bestimmt direkt "oben" auf dem Gehaltszettel. Und daher ist es brutto - denn es wird bei der Steuer ja berücksichtigt, zählt zum Gesamtbrutto.

Selbst so eine große Firma wie eure wird nicht das Recht haben, Beträge abzuziehen oder hinzuzurechnen, ohne dass es im Gesamtbrutto berücksichtigt wird. Allerdings sind diese Beträge nicht sozialversicherungspflichtig.

Anbei mal ein Auszug, wie Datev das darstellt- bei den meisten anderen steht beim Gehalt dann allerdings bei SV auch "L", bei mir als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH nicht.

Schönen Gruß
Jürgen

Bildschirmfoto-2015-05-12-um-09-49-33

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 12. Mai 2015 um 09:13:05 Uhr:


Gut, mit diesem Nettoabzug ist unser Firmenwagen alles andere als "billig".
...
der nettoabzug (in seinem Beispiel 300€) fällt IMMER an.

... wie gesagt, auch dieser Abzug wird bei der Steuer berücksichtigt, ihr bezahlt 300 € vom Brutto und dementsprechend spart ihr für den Betrag AUCH die Steuer. Schnäppchen!!!

Edit: Wenn ihr hier davon sprecht, dass der Abzug sich auf den Netto-Listenpreis des sprecht, dann ist das eine Rechengrundlage für die Bestimmung des Werts, aber hat beim Gehalt dann mit netto/brutto nichts mehr zu tun.

Schönen Gruß
Jürgen

Deine Antwort
Ähnliche Themen