Stilllegung wegen vergilbter Scheinwerfer durch TÜV?

Mercedes E-Klasse W211

Hallo liebe Forumsgemeinde, seit 2 Jahren bin ich Besitzer eines E240 mit Erstzulassung 12/2003 den ich mit 180.000 km gebraucht gekauft habe. Jetziger Kilometerstand 210.000 km. Bis auf das Maschinengewehr an der Beifahrertür und seit kurzem eine Undichtigkeit (noch nicht lokalisiert) welche den Keilriemen einsaut bin ich mit dem Auto sehr zufrieden. Viele Tipps und Kniffe habe ich in diesem Forum schon gelesen und bin begeistert über das Know-how der Mitglieder. Dafür meine vollste Anerkennung.
Jetzt zu meiner Frage: Ich muss diesen Monat zum TÜV und denke dass ich mit den matten (vergilben) Scheinwerfern keine Plakette bekommen werde. Kann der Prüfer den Benz mit diesem Mangel stilllegen und mir die Weiterfahrt verbieten? Ich möchte das nicht vorher beheben sondern erst Mal schauen ob's noch andere Mängel gibt. Bin leider kein Schrauber und kann das nicht einschätzen. Vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Gruß Rob

57 Antworten

Zitat:

@Harry144 schrieb am 23. Februar 2024 um 19:08:28 Uhr:


Das kannst du dir mit ziemlicher Sicherheit sparen bzw. regelmäßig wiederholen, wird durch die Lösungsmittel wieder gelb.

VG

....dass stimmt so nicht.
Die Stellen, an denen die 2015 aufgebrachte Schutzlackierung abblättert, sind darunter einwandfrei klar, so daß ich wahrscheinlich nicht wieder wir 2015 vorgehen muß (schleifen, lackieren etc.), sondern nur peniebel die noch verbliebenen "Schalen" oder besser ausgedrückt "Schuppen" der Endlackierung abpiddeln muß und danach das gesamte Glas in seiner Klarheit freizulegen.

Hört sich sicher blöd an, aber dem ist wirklich so (habe jetzt leider kein Foto zur Hand).
Auf der oberen Hälfte der Gläser befinden sich noch die sich im Ablösevorgang befindlichen Endlackier-Schuppen und die sind wieder matt geworden (da hast Du schon Recht), aber die unteren Hälften, an denen sie schon weg sind, sind glasklar.
Warum die nicht auch wieder matt geworden sind? keine Ahnung.

Wer Streuscheibe ohne E Zeichen einbaut verändert das Auto in unzulässiger Weise. Bei einem verschuldeten Unfall fällt das sicher auf, wenn Tüv oder DEKRA genau hinschaut. So teuer ist ein neuer Zubehör Scheinwerfer nicht. Nur durch neue Streuscheiben wird die Lichtausbeute auch nicht viel besser.

Zitat:

@rotersamso schrieb am 23. Februar 2024 um 18:06:35 Uhr:


Polieren bringt wenig.
Hatte 2015 auch blinde Scheinwerfer.
Habe mich dann zum Schleifen und Schutzlackieren entschlossen und das alles im eingebauten Zustand.
Das Ergebnis war einwandfrei, sahen aus wie neu, aber seit 1 Jahr löst sich die Endlackierung und blättert schuppenartig ab.
Beim TÜV vor einem Jahr (GTÜ) hat's den Prüfer nicht interessiert, denn die Scheinwerferwirkung war in Orndung.

Werd's im Sommer wieder auf diese Art instandsetzen, denn neue Scheinwerfer sind einfach zu teuer und auch der Austausch sehr mühsam.
Aber auch neue Gläser sind nicht einfach zu verarbeiten, da sie mit den Scheinwerfergehäusen verklebt sind.

Das A und O beim Aufbereiten ist das Schleifen.
Hat man das nötige Feingefühl und Geduld, ist es halb so schlimm.

Bin so vorgegangen (im Netz gibt es aber auch Anwendungsvideos):
1.) Konturen um den Scheinwerfer exakt abkleben
2.) Scheinwerfergläser penibel schleifen, beginnend mit 400-er Wasserschleifpapier, dann immer feineres und am Schluß mit 5000-er Wasserschleifpapier
3.) Umgebung noch weitläufiger abkleben, dann Grundieren mit 1K-Primer (Spray-Max)
4.) Lackieren (naß in naß), in dem 2 Nebeldurchgänge aufgebracht werden und am Ende 1 filmbildender Endspritzgang mit 2K-Scheinwerfer-Klarlack
5.) Wärmequelle auf Scheinwerfer richten und nach Durchtrocknung normal polieren, FERTIG

Und keine Angst, wenn nach dem Grundieren die "Gläser" milchig aussehen, denn nach der Endlackierung werden sie klar und sehen aus wie neu.
Aber nochmal: schleifen, schleifen, schleifen, darin liegt der Erfolg!!!

alles richtig
anständig schleifen
anständig mit 2k klarlack drüber
vor 2 jahren gemacht
immer noch top

Zitat:

So teuer ist ein neuer Zubehör Scheinwerfer nicht.

Und der Zubehör Scheinwerfer hat die passende E Nummer? Ich wage es zu bezweifeln, alles was nicht von Hella oder Bosch kommt, hat diese Nummer nicht. Und diese beiden sind nicht Zubehör, sondern original.

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Zitat:

@Harry144 schrieb am 23. Februar 2024 um 17:06:02 Uhr:



Zitat:

@Mackhack schrieb am 22. Februar 2024 um 21:57:31 Uhr:



Im Ernst, keine UV Beschichtung dieser Aufbereitungskits hilft etwas. Ich bereitete meine Scheinwerfer 4 x auf bevor ich einfach neue Streuscheiben kaufte und auswechselte. Die Scheinwerfer sind 4 bis 6 Monate später wieder völlig vergilbt.....

Statt zu tauschen, habe ich immer erst mal die Motivation herauszufinden, warum etwas nicht funktiioniert.

Ich finde seltsam, dass die Streuscheiben schon nach so kurzer Zeit wieder vergilben, habe aber zur Ursache bisher nichts lesen können.

Meine Theorie: entweder ist die Politur, die Aladadinlampe oder der Schutzlack zu scharf und greifen das Carbonat an (evtl. Lösungsmittel). Vielleicht lüftet da auch nur etwas zu kurz ab, ist manchmal nur ein Detail....

VG

Hatte 3M und Turtle Kits genommen, danach mir etwas von einer Firma die professionell UV Beschichtungen aufträgt geben lassen. Das Professionelle Zeugs hielt so wenig wie das $20 Produkt.

Seit dem Austausch ganz neuer Scheinwerfer im AMG habe ich dort eine Folie jetzt aufgeklebt die sowohl gegen UV Licht als auch Steinschläge die ja wie Sandpapier wirken schützt. Und die alten Scheinwerfer aus dem AMG sind allgemein bekannt in den 320er gekommen samt neuer Streuscheiben und gleicher Folie. Weiter ist Ruhe. Das war 2017.

Zitat:

@schurigel schrieb am 23. Februar 2024 um 19:52:45 Uhr:


Wer Streuscheibe ohne E Zeichen einbaut verändert das Auto in unzulässiger Weise. Bei einem verschuldeten Unfall fällt das sicher auf, wenn Tüv oder DEKRA genau hinschaut. So teuer ist ein neuer Zubehör Scheinwerfer nicht. Nur durch neue Streuscheiben wird die Lichtausbeute auch nicht viel besser.

Genau das schrieb ich Jahre lang, nur will es niemand hören. Besonders die Pfuscher und diejenigen die jeden Monat überlegen müssen ob Miete oder fahren ansteht. Mir ist es inzwischen egal, es muss am Ende jeder selber geradestehen für das was er tut. Gewarnt wurden hier im Forum tausende schon.

Und bei jedem Unfall mit Personenschaden wo es auch um die Beleuchtung geht werden hier keine Kosten und Mühen gescheut. Dazu schrieb ich ebenfalls schon viel.

Zitat:

@holzlenker schrieb am 23. Februar 2024 um 08:51:41 Uhr:


es gibt Regeln und Gesetze, Punkt!
Der TÜV kann es nicht unterscheiden, und das sind studierte Leute. Ich als Laie kann es also schon gleich 2x nicht.
Worin besteht die Gefahr, die von polierten bzw. "illegalen" Kunststoff-Gläsern ausgeht? Splitterwirkung? Was ist mit dem Unfallgegner mit Glasstreuscheibe? Oder den modernen LED-Systemen die so brutal blenden trotz KBA Zulassung?
Mir persönlich ist das egal!
Ich als Laie kann nur zu MB gehen und hoffen, daß das Ersatzteil "echt" ist und habe nur die Möglichkeit über den Preis zu unterscheiden: teuer echt, billig Fälschung.

Damit möchte ich nicht Deine Einstellung kritisieren, Mackhack!
Ich schätze deine Beiträge sehr und lass auch Themen, die mich nicht betreffen (fehlende Ausstattung)

Ich habe auch ein Kuriosum:
Meine beiden Scheinwerfer machen beim Lichteinschalten nicht diese Auf- Abbewegung.
DEKRA HU nicht bestanden, TÜV ja, dann zu MB zur Fehlerklärung: Schulterzucken!
Unplausibles Signal...kann dies oder jenes sein...Kosten ungewiss kann leicht 1000€ werden mit ungewissem Ausgang.
Aussage MB: ist doch egal, TÜV neu und Blend Wirkung ist durch Niveauregulierung nicht gegeben.
Beim Kumpel mit irgendeiner DiagnoseSW die Motoren angesteuert, gehen hoch und runter.

Mein Fazit: Nicht alles was einer Vorschrift unterliegt, macht auch wirklich immer Sinn.

Alles korrekt, vor allem dein Fazit. 🙂 Gleiches schrieb ich ja auch in sarkastischer weiße weiter oben.

Ich weiß dass es mehrere offizielle Gründe gibt, einer davon ist der wohl am meist diskutierte Grund: Dünnere, abgeschliffene Streuscheiben brechen das Licht angeblich anders und könnte entgegenkommenden Verkehr blenden. Ich persönlich halte es an den Haaren herbeigezogen. Genau so wie man eine Scheinwerferreinigungsanage braucht beim Einsatz von Xenon weil dreckige Scheinwerfer angeblich ebenfalls den Gegenverkehr blenden könnte. Ich würde sagen falsch eingestellte Scheinwerfer sind 100 x schlimmer als abgeschliffene oder dreckige Scheinwerfer. Ich bin mir allerdings zu 100% sicher dass Lobbyarbeit von den Herstellern der Scheinwerfer sind, die dafür verantwortlich zu machen sind. Warum sonst muss man komplett neue Scheinwerfer kaufen wenn die Zulieferer auch einfach nur neue Streuscheiben an die Fahrzeughersteller als Ersatzteil liefern könnten?

Moin Rob

Ich habe erfolglos ein Set an den Scheinwerfer ausprobiert und bin völlig genervt zur Lackiererei gefahren und habe das dort fachmännisch machen lassen.

Mittlerweile 2 TÜV Zyklen - jeweils ohne Beanstandung

Zitat:

@Karl_E350 schrieb am 24. Februar 2024 um 09:03:22 Uhr:


Moin Rob

Ich habe erfolglos ein Set an den Scheinwerfer ausprobiert und bin völlig genervt zur Lackiererei gefahren und habe das dort fachmännisch machen lassen.

Mittlerweile 2 TÜV Zyklen - jeweils ohne Beanstandung

moin,

genau, lackieren ist der TRick, alles andere blödsinn.
geht auch mit 2 k spraydose
gruß Franke

Haben letztes Jahr jmd in meinem Bekanntenkreis gehabt der das Set von Sonax genommen hat. Da sind 3000er und 5000er Schleifblüten drin. Die bekommst Du auch in der Bucht noch nachgekauft.

Dazu noch Politur und ganz wichtig: Versiegelung, damit es länger hält. Laut einschlägigen Berichten soll man Du dann eine Weile Ruhe haben.

Ob das nun TÜV konform ist.. tja, untrer anderem weisen die Versicherer ganz klar darauf hin: NEIN es ist nicht erlaubt.

"Durch das Polieren trägst du den Kunststoff am Scheinwerfer ab und er ist dadurch nicht mehr im Originalzustand."

Und alle Bauteile werden nach Bauart amtlich genehmigt. Schleifen => Abrieb => Nicht mehr Original bzw. neue Beschaffenheit => offiziell nicht erlaubt.

Dh. wenn die vergilbten noch genug leuchten, dann sind die erlaubt *auch wenns sch.. aussieht*

Zitat:

@mc.drive schrieb am 23. Februar 2024 um 21:43:44 Uhr:



Zitat:

So teuer ist ein neuer Zubehör Scheinwerfer nicht.


Und der Zubehör Scheinwerfer hat die passende E Nummer? Ich wage es zu bezweifeln, alles was nicht von Hella oder Bosch kommt, hat diese Nummer nicht. Und diese beiden sind nicht Zubehör, sondern original.

Denke da täuscht Du dich. Wenn Du nicht bei AliExpress bestellst sollten die alle ein Prüfzeichen haben.

Hatte etwa die gleiche Kilomteranzahl und die gleichen Probleme. Unser TüV hat dies moniert. Vielleicht weil der Simmerring ölte und auch noch zwei, drei andere Sachen nicht ganz ok waren. Ich denke mal sollte immer möglichst viel in Ordnung bringen, dann ist die Chance gross, dass er bei nur einer Sache ein Auge zudrückt.

Euch ist schon klar dass ich nach der Aufbereitung versiegelt habe und es hat trotzdem nichts gebracht. Auch kein 2K Zeugs von den professionellen die das täglich machen. Würde mich aber dennoch interessieren welche 2K Produkte ihr aufgesprüht habt.

Man möge mir bitte einen Link schicken, wo ein Zubehör (ausser Hella/Bosch) Scheinwerfer ein E-Zeichen besitzt. Nicht weil ich zu faul zum Suchen bin, sondern weil ich erfolglos gesucht hab. Auch wenn es so im Inserat steht, allein die Optik und der Preis deuten schon drauf hin, dass das niemals sein kann. Aber ich bin lernfähig, würde gerne für 300 das Paar neue Lichter vorne haben.

Auch wenn die nicht von Aliexpress sind, kommen die alle aus Fernost, was aber nicht heißen soll, dass die schlecht sind. Die erfüllen ihren Zweck und halten durchaus 7-8 Jahre oder noch länger. Ich habe es an meinem vorigen 211'er so gemacht und mein jetziger hat es auch sofort bekommen. Die UV Beschichtung, die so ein Polycarbonat von Werk aus hat, kann man nicht mit Bedampfung oder Lackieren wiederherstellen. Da kräht auch kein Hahn nach, ob die ein E-Prüfzeichen haben oder nicht. Das Gehäuse hat die Teilenummer drauf und das E-Prüfzeichen. Es gilt als ein Ganzes und somit alles in Ordnung für den TÜV-Prüfer.

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