Stillegung nach Endstufen Einbau?
Hallo.
War neulich in nem Geschäft für Car-Hifi und hab mich mal bezüglich Endstufe etc. beraten lassen.
Dabei hat mir der Herr was interessantes erzählt. Seit kurzem hätte er mehrere Kunden, die sich billig Teile vom großen Auktionshaus ins Auto reingebaut haben. Diese waren nicht zertifiziert (hat mir auch die Norm genannt, kann mich nur leider nicht mehr dran erinnern). Bei der nächsten Verkehrskontrolle ist das den Freunden in Grün aufgefallen. Ergebnis: sofortige Stillegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle.
Dies hat mich doch sehr überrascht. Ich dachte immer, was sowas wie verstärker, also Sachen, die für Sicherheit nicht relevant sind, und so angeht, kann man einbauen was man will. Habt ihr schonmal ähnliches gehört, oder wollte der Herr nur etwas auf den Putz hauen, damit man ja seine Produkte kauft? (keine Angst, hab nicht vor mir nen Verstärker für 15 Euro zu holen).
Bin echt gespannt auf Eure Meinung.
30 Antworten
Das geht gar nicht der größte Müll seit langem. Das ist wie wenn du nene MP3 Player am radio hast der keine Zertifiwasweißichhat und du deswegen nimmer fahren drafst. Das hat nix damit zu tun...
Wegen ner Kippe am Steuer macht keiner nen aufriss obwohlö deswegen das Auto auch abbrennen kann! LOL
vll sind ja Zigaretten zertifiziert 😁
war vorhin mal im auto. meine 10 Jahre alte Endstufe is so vergriffen das ich nirgends was von nem Prüfzeichen sehe.
humbug
Hallo.
hab mir auch schon gedacht, das der mir schwachsinn erzählt. wenn wirklich kann ich die mängel ja beheben und nach ner woche nochmal bei den Grünen vorbeikommen zur begutachtung.
Naja. falls mir bei xbay ein tft in passender größe für die aussparung mid/tid über den weg läuft, werd ich wohl trotzdem zuschlagen. und nicht seinen überteuerten einbauen.
Ich habe keine Lust, einigen Starrköpfen hier hinterher zu schreiben.
Deswegen: lest bei Interesse selbst und versteht...
Hier der Link:
Es geht u.a. um die diversen ECE-Regelungen, welche durch die Erteilung der Prüfzeichen "E" und "e" kenntlich gemacht werden.
Der nachfolgende Auszug beschäftigt sich nur mit EINEM BRUCHTEIL (hier EMV) der EU-Regelungen, welche KFZ betreffen.
http://www.kba.de/Abt4/infosystem/info2006/01_06_deut.pdf
Und wer jetzt noch meint, das wäre alles "Unsinn", der soll doch bitte weiterhin mit dem Risiko eines erloschenen Versicherungsschutzes (Haftpflicht und auch Verkehrsrechtsschutz...wegen Erlöschen der Betriebserklaubnis) seines Fahrzeuges herumfahren, wo doch vermutlich 95% aller in D angeboteten betrefefnden Artikel über ECE-Prüfzeichen verfügen. Das Vorhandensein eines ECE-Prüfzeichens auf einem Produkt allein rechtfertigt aber noch lange nicht eine Zulässigkeit der Nutzung im Bereich der StVO, hier muß man weitere Vorschriften beachten ( Beispiel: Unterbodenbeleuchtung, US-Tagfahrlicht etc. ...)
Übrigens, eine Betriebserlaubnis kann auch beim "einfachen" Einbau von Car-Hifi erlöschen, nämlich dann, wen von den Einbauten eine Gefährdung ausgeht ( elektrisch oder auch mechanisch, nämlich wegen ungenügender Befestigung oder wegen Überschreitung von Belastungsgrenzen..beim Gewicht und der Befestigung von Soundboards beispielsweise...)
Und nun ist gut, informiert euch selbst...
Viele Grüße, vectoura
Edit: Für "Alteinbauten" und nch im Verkehr befindliche Sachen gibt es wie immer Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen, aber diese sind immer auf eigenes Risko im Nachweisfall (Polizeikontrolle, TÜV) und im Schadensfall (Unfall, Gefährdungshaftung).
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letztendlich gehts doch immer nur darum leuten das geld aus der tasche zu ziehen und nicht um die sicherheit derer oder andrer. schliesslich intressierts auch keinen ob ich an nem 10A steckplatz auch ne 10A sicherung habe oder ne 20A weil grad nichts andres da war.
Das kann jeder tun und lassen, wie er will. Passiert aber was "dadurch" , dann ist man dafür (für sein handeln) verantwortlich.
Es gibt Regeln, überall-in allen Bereichen.Und es gibt mehr Regeln, als man lesen, wissen oder sich merken kann.
Aber: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
Und: Den gesunden Menschenverstand sollte man immer anwenden ( 20 A Sicherung im Steckplatz, welcher mit 10 A beschriftet ist...?). Es kann vieles jahrelang gutgehen oder unentdeckt bleiben, aber wenn's in die Hose geht, dann wird's oft böse teuer und hat häufig schwere Konsequenzen. Das muß jeder für sich abwägen.
Und ja, es oft genug um organisierte "Abzocke" und Überreglementierung-aber wer als Einzelkämpfer dagegen ankämpfen will, der macht sich kaputt. Besser, man informiert sich so gut es geth (Internet... MT Forum,Bibliothek, Anfrage bei TÜV/Dekra..., Freunde,...) , handelt "legal" und denkt sich seinen Teil...das erspart eine Menge Ärger...meine Meinung.
Viele Grüße, vectoura
Ich kann mich noch gut an einen Verkehrsunfall erinnern, bei dem ich mich weigerte, den Innenraum des Fahrzeugs zu betreten weil überall offene Leitungen und Monster-Kondensatoren mit ungeschützten Kontakten rumflogen. In dem Auto sah es aus wie im Innern einer überdimensionalen Endstufe für “Rock am Ring”. SOWAS halte ich für gefährlich – und da wird die Polizei mit Sicherheit kein Auge zudrücken.
Das Problem ist hier aber nicht die Bauart der Teile selbst, sondern (wie so oft) die Art und Weise des Einbaus!
ciao
Ganz allgemein geht es hier um die ECE-Bauteilgenehmigungen sowie die Änderung der Vorschriften zur ECE-Bauteilgenehmigungen im Fahrzeugbereich, welche durch Vergabe der Prüfzeichen "E" und "e" kenntlich gemacht werden.
Bauteile, d.h. salopp formuliert, "Teile und Sachen", welche zur Verwendung an und in Kfz vorgesehen sind, müssen eine gültige EG-Typgenehmigung haben, sonst dürfen sie ab einem gewissen Zeitpunkt (das regeln diverse Vorschriften) nicht mehr "in Verkehr" gebracht werden. "In Verkehr" bringen heißt hier, sie dürfen nicht mehr innerhalb der EU verkauft und in öffentlichen Breichen benutzt werden. Die bisherigen Vorschriften zur Erlangung und Vergabe von Bauartgenehmigungen wurden mit Stichtag 01.07.2006 geändert, ab diesem Zeitpunkt gelten nur noch die neuen Vorschriften zur Erteilung einer EG-Typgenehmigung. Bauteile mit einer Typgenehmigung nach den alten Vorschriften dürfen noch bis 31.12.2008 verkauft und in Verkehr gebracht werden.
Das bedeutet, daß ab dem 01.07.2006 für ein Fahrzeug, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit ( Endstufe...z.B.)
eine neue EG-Typgenehmigung nicht mehr erteilt wird, wenn die Vorschriften in Anhang I bis X
der Richtlinie in der geänderten Fassung nicht erfüllt werden.
Generell dürfen also keine Bauteile oder selbständige technische Einheiten, welche keine EG-Typgenehmigung haben verkauft und in Verkehr gebracht werden. Eg-Typgenehmigung= "E" oder "e" Prüfzeichen, je nach Art des Bauteils.
Und das ist ein entscheidender Satz vom KBA:
"...Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vertritt vom Grundsatz her die Auffassung, dass nach der Richtlinie
95/54/EG genehmigte Bauteile auch in neue Fahrzeuggenehmigungen nach der Richtlinie
2004/104/EG Eingang finden können,
solange die Bauteilgenehmigungen selbst gültig sind.
Mit
Ablauf dieser Gültigkeit würden sowohl die Bauteil- als auch die Fahrzeuggenehmigungen ungültig
werden.
Also, beim "Verwenden" von Teilen OHNE Bauartgenehmigung/Prüfzeichen erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz.
Viele Grüße, vectoura
hab schon verstanden was du sagen willst. Unwissenheit schützt vor strafe nicht. da kommt man zu folgendem Schluss. der Staat schützt uns nicht um des Lebens willen sondern darum das wir lange leben und "lange zahlen"
Ganz so krass würde ich es nicht formulieren, aber "der Staat" kann nicht jedem "am Händchen" nehmen und es kann sich nicht jeder "eine Extrawurst" braten.
Gäbe es weniger Vorschriften und Regelungen, dann würden noch mehr Unsicherheiten und Streitfälle entstehen. Vorschriften sollen auch die "Überschneidungen" von individuellen Interessen mit allgemeinen oder anderen individuellen Interessen regeln.
Ob das funktioniert bzw. ob eine Vorschrift bzw. ein Gesetz das gut regeln kann oder nicht, daß ist eine andere Frage.
Beipiel: Du kaufts eine Endstufe ohne Typgenehmigung und das Ding brennt im Fahrzeug aufgrund bautechnischer Mängel (Kontaktabstände der stromführenden Leiter am Netzeingang zu gering) ab, dabei kommen auch Sachen zu Schaden, welche anderen Personen gehören, das Löschen des Brandes kostet auch Geld (Feuerwehr). Wer zahlt das dann? Die Versicherung nicht, denn die Endstufe ist quasi "ohne Kontrolle" auf technische Mindest-Standards in Verkehr gebracht wurden, da könnte ja jeder irgendwas "ungeprüftes" , also "nicht nachvollziehbares", verkaufen. Also zahlst du das alles.
War das Teil aber baurtgeprüft und brennt ab, was auch passieren kann, dann funktioniert "das System", die Versicherung zahlt dann anstandslos.
Viele Grüße, vectoura
quatsch
Allein der Tüv kann entscheiden ob ein Kraftfahrzeug still gelegt werden kann oder nicht! Die scheiß Grüne männle können dich höchstens zum Tüv begleiten aber an sonsten fi...n
^^
sie dürfen dir an ort und stelle die plakette abkratzen. und füs f**** gibts eine zahlungsaufforderung 🙂
Re: Stillegung nach Endstufen Einbau?
Zitat:
Original geschrieben von maxthomas2001
Hallo.
War neulich in nem Geschäft für Car-Hifi und hab mich mal bezüglich Endstufe etc. beraten lassen.
Dabei hat mir der Herr was interessantes erzählt. Seit kurzem hätte er mehrere Kunden, die sich billig Teile vom großen Auktionshaus ins Auto reingebaut haben. Diese waren nicht zertifiziert (hat mir auch die Norm genannt, kann mich nur leider nicht mehr dran erinnern). Bei der nächsten Verkehrskontrolle ist das den Freunden in Grün aufgefallen. Ergebnis: sofortige Stillegung des Fahrzeugs an Ort und Stelle.
Dies hat mich doch sehr überrascht. Ich dachte immer, was sowas wie verstärker, also Sachen, die für Sicherheit nicht relevant sind, und so angeht, kann man einbauen was man will. Habt ihr schonmal ähnliches gehört, oder wollte der Herr nur etwas auf den Putz hauen, damit man ja seine Produkte kauft? (keine Angst, hab nicht vor mir nen Verstärker für 15 Euro zu holen).Bin echt gespannt auf Eure Meinung.
Gute Verkaufsstrategie
Also das ist jawohl lächerlich. Mal im Ernst, sowas dient doch nur der Abzocke. Ich darf im Auto rauchen und sonstwas machen. Was geht es den Tüv an welche Endstufe ich ins Auto setze.....Aber man sieht sie ja leider täglich: Die abgebrannten Autos am Straßenrand mit ebay endstufe....
Es geht dem TÜV nichts an, WELCHE Endstufe du einbaust, sondern DU bist dafür verantwortlich, daß die Endstufe, welche du einbaust, den technisch den gesetzlichen Regelungen entspricht und entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingebaut ist (elektrisch und mechanisch).
Noch ein paar Worte zu den EG-Typgenehmigungen:
Wenn ein Bauteil oder eine "selbständige technische Einheit" eine Typgenehmigung hat ("E" oder "e" Prüfzeichen), dann heißt das immer noch nicht automatisch, daß man das Teil am oder im Fahrzeug betreiben darf!
Beispiel: Unterbodenbeleuchtung, gibt es mittlerweile mit Prüfzeichen
ABER: Das Prüfzeichen besagt lediglich, daß das Bauteil an sich geprüft wurde und den EU-Regelungen entspricht. Die VERWENDUNG bzw. die ZULÄSSIGKEIT der Verwendung wurde nicht geprüft!
Und nach deutscher StVO und Zusatzvorschriften sind Unterbodenbeleuchtungen im Geltungsbereich der StVO (öffentlicher Verkehr) nicht erlaubt.
Also bleibt da der Gang zum TÜV, der trägt eine Unterbodenbeleuchtung dann ein, wenn sie so montiert und angeschlossen ist, daß keine Gefährdung zu erwarten ist und wenn sie als Türeinstiegsbeleuchtung dient, also sich beim Öffnen der Türen einschaltet und anch dem Schließen der Türen ausgeht.
Viele Grüße, vectoura