Stichtag für Jahreskilometerleistungsangabe bei Versicherung

Ist die Jahreskilometerangabe bei der Versicherung Stichtagbezogen?
Wenn Ja:
Gibt es einen individuellen Stichtag, etwa Tag des Abschlusses, Finanzjahr der Versicherung, willkürlich je nach Versicherung? Oder Allgemein, z.B. 31.12.?
Wenn Nein:
Wird das auf den Monat heruntergerechnet oder auf den Tag? Werden bei Saisonkennzeichen dennoch 12 Monate zu Grunde gelegt oder der nominelle Zeitraum?

Konkret: Dürfte mein Fahrzeug nach drei Jahren, 5 Monaten und 24 Tagen (im laufenden Jahr davon zwei außerhalb der Saison) bei einer Angabe von 2000km/a und Saisonkennzeichen 8Monate/Jahr dann
7.999 km, 6.999 km, 6.666 km, 6.789 km, 6.649 km oder 6.465 km auf der Uhr haben?

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:10:44 Uhr:


Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Das kann nicht richtig sein, wäre auch absolut unlogisch.
Wenn ich 6000 km fahre, ist dies auch die Jahresfahrleistung...

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 16:50:41 Uhr:


Falsch und unlogisch wäre, wenn ich bei einem Saisonkennzeichen von 6 Monaten, in dieser Zeit 6000km fahre und nur 50% des Beitrages zahle, den jemand zahlt, der in 12 Monaten 6000km fährt

Das wäre nur dann so, wenn die Fahrleistung einziges Kriterium für die Prämienkalkulation wäre.
Sie ist aber nur ein winziger Teil davon.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:03:52 Uhr:


Scheint ja doch nicht so klar zu sein.
Es ging mir jetzt nicht darum, ob ich meine Jahresfahrleistung für die Angabe als 1/12 * 12 oder als 1/8 * 12 oder als 1/8 * 8 rechne.
Nein, angenommen, ich habe das mit 6.000 km/a angegeben und nach 3 1/2 Jahren passiert was. Was darf auf der Uhr stehen?
4 * 6.000,
3,5 * 6.000,
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 6) oder
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 4) - Wenn die Saison im März beginnt.

3,5 x 6.000 . Zumindest bei meiner Versicherung ist das so. Die meckern aber auch nicht gleich, wenn ich 10% drüber bin.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Mai 2019 um 16:40:43 Uhr:


Es ist nicht so.
Die Fahrleistung ist ein Risikomerkmal für die Prämienkalkulation.
Derjenige, der 12000 km fährt, hat statistisch das doppelte Risiko wie der 6000 km Fahrer, einen Unfall zu haben.
Deshalb kann immer nur die tatsächliche Fahrleistung für den festgelegten Zeitraum Jahr gelten.

Hör bitte auf falschinformationen zu verbreiten!
Bei saisonkennzeichen gilt, monatliche fahrleistung mal 12 muss als jährliche fahrleistung angegeben werden! Es wird aber dafür nur der saisonzeitraum für die prämie berechnet, somit gleicht es sich wieder aus.

fragt doch einfach bei der versicherung nach, oder ist das so schwer?

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Wenn die mich fragen, wieviele km ich im Jahr fahre, gebe ich an wievile km ich im Jahr fahre. Auch wenn das Fzg dann 4 Monate rumsteht und gar nicht fahren darf. Das ist denen bekannt, ob die es dann intern umrechnen, sei mal dahingestellt.
Das Saisonkennzeichen erspart das ab- und anmelden, wie es früher üblich war. Da fragt dann auch keiner ob die Jahreskilometer in 4, 6, 8, 12 oder sonstwievilen Monaten zurückgelegt wurden. Eventuell greift dann ein spezieller Kurzzeittarif.
Es ist auch nicht logisch, dass das selbe Risiko bei unterschiedlichen Anbietern unterschiedlich viel kostet.

genauso würde ichs machen

Zitat:

@P87Schaeger4173 [url=https://www.motor-talk.de/forum/stichtag-fuer-
4 * 6.000,
3,5 * 6.000,
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 6) oder
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 4) - Wenn die Saison im März beginnt.

3 * 6.000 + (6.000 / 8) * 6 oder
3 * 6.000 + (6.000 / 8) * 4 - Wenn die Saison im März beginnt.

Bitte tausendmal um Entschuldigung.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 24. Mai 2019 um 17:16:09 Uhr:



Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:03:52 Uhr:


Scheint ja doch nicht so klar zu sein.
Es ging mir jetzt nicht darum, ob ich meine Jahresfahrleistung für die Angabe als 1/12 * 12 oder als 1/8 * 12 oder als 1/8 * 8 rechne.
Nein, angenommen, ich habe das mit 6.000 km/a angegeben und nach 3 1/2 Jahren passiert was. Was darf auf der Uhr stehen?
4 * 6.000,
3,5 * 6.000,
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 6) oder
3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 4) - Wenn die Saison im März beginnt.

3,5 x 6.000 . Zumindest bei meiner Versicherung ist das so. Die meckern aber auch nicht gleich, wenn ich 10% drüber bin.

Und genau das eben NICHT! Wenn du 6000 angibst bei saisonzulassung dann hast du keine 6000km frei pro jahr!

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:24:34 Uhr:


Hör bitte auf falschinformationen zu verbreiten!

Ich kann doch nicht mit Etwas aufhören, mit dem ich nie angefangen habe...
Ein Beispiel aus AKB:
"Die Jahresfahrleistung wird ermittelt durch eine Abfrage des Kilometerstands
bei Vertragsbeginn und etwa jährliche Abfragen des
Kilometerstands während der Vertragslaufzeit. Ist der Zeitraum
zwischen zwei Kilometerstandsabfragen länger als ein Jahr, wird
die Jahresfahrleistung wie folgt ermittelt: Insgesamt während des
Berechnungszeitraums gefahrene Kilometer geteilt durch die Anzahl
der Wochen des Berechnungszeitraums mal 52."

Und was, wenn der berechnungszeitraum nun nur den saisonzeitraum umfasst?

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:58:21 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 24. Mai 2019 um 17:16:09 Uhr:


3,5 x 6.000 . Zumindest bei meiner Versicherung ist das so. Die meckern aber auch nicht gleich, wenn ich 10% drüber bin.

Und genau das eben NICHT! Wenn du 6000 angibst bei saisonzulassung dann hast du keine 6000km frei pro jahr!

Doch, habe ich. Zumindest bei meiner Versicherung ist das definitiv so. Ob andere Versicherungen das anders händeln weiss ich nicht, würde mich aber wundern.

Stichtag ist natürlich das Versicherungsjahr. Und ich verstehe auch nicht, warum die Versicherungen hier so nachlässig sind. Zu Beginn der Versicherung muss man ja schätzen. Von Betrug kann nicht die Rede sein. Und dann fragen die nie nach, nur, wenn se zahlen müssen. Und dann kommt der Hammer mit der Vertragsstrafe.
Dabei schummeln die Versicherungsvertreter absichtlich und legen einem nahe, den Wert geringer zu schätzen, damit man Äpfel mit Birnen vergleicht. Falls man überhaupt vergleicht.
Es ist schon ein Paradigmenwechsel, dass die überhaupt einen Rabatt für Wenigfahrer einräumen. Aber wie weit soll das gehen, wenn man es logisch zuende denkt. Anderer Rabatt für Autobahnkilometer? Zählen, wie häufig man an einem Unfallschwerpunkt vorbeikommt?

Meine Versicherung verlangt min 6 Monate/Jahr Anmeldungszeitraum, damit der Versicherungsabatt vorankommt.

Die Speziellen Bedingungen für Saisonkennzeichen erlauben eine Fahrt zum TÜV, das war's aber auch schon. Von Rechenkünsten für die Jahreskilometerleistung steht da nix. Aber wieso sollte man nicht bis zum Saisonstart mit der §29 Untersuchung warten?

Außerdem gibt es die allgemeine Klausel, man hat die Pflicht, es zu melden, falls sich irgendwas ändert. Schwammig, ob da auch die Jahreskilometerschätzung gemeint ist.

Besonders eigenartig finde ich es, dass sich nix tut, nachdem ich meine Versicherung angerufen habe und meldete, die Schätzung stimmt nicht, ich hätte den genauen km Stand aber nicht parat, den müsste ich erst nachschauen. Was selbstverständlich stimmte.

Deine Beschwerden kann ich nachvollziehen.

6 Monate Versicherungszeitraum um in eine bessere SF zu kommen ist bei allen Versicherungen üblich.

Wenn Du den TüV erst zum Saisonstart machen möchtest, dann fahr doch einfach am Saisonstart schon einmal zum TüV, danach passt es für die kommende Jahre.

Die Klausel, alles zu melden, wenn sich irgendetwas (ich nehme mal an du meinst etwas beitragsrelevantes) ändert, finde ich nicht schwammig. Natürlich gehört da die Jahresfahrleistung dazu.

Wenn Du bei der Versicherung anrufst und sagst, dass die Schätzung nicht stimmt, warum teilst du denen nicht einfach mit, wie der richtige Wert ist und das der Vertrag dahingehend geändert werden soll. Wenn man den aktuellen km-Stand nicht parat hat und keinen Wert angeben kann, was soll die Versicherung denn dann machen?

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 25. Mai 2019 um 08:42:46 Uhr:



Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:58:21 Uhr:


Und genau das eben NICHT! Wenn du 6000 angibst bei saisonzulassung dann hast du keine 6000km frei pro jahr!

Doch, habe ich. Zumindest bei meiner Versicherung ist das definitiv so. Ob andere Versicherungen das anders händeln weiss ich nicht, würde mich aber wundern.

Und welche V ist das?
Ich habe eben bei der huk durchgerechnet, wenn man nur den saisonzeitraum auf 6 monate einstellt und sonst alles gleich lässt, halbiert sich die prämie gegenüber einem vollen jahr. Somit ist eindeutig, dass die fahrleistung auch nur die hälfte des angegeben wertes betragen darf.

Nein, damit hast du nur richtig berechnet, dass die Prämie für 6 Monate Versicherung bei z.B 6.000km Jahresfahrleistung halb so hoch ist, wie für 12 Monate Versicherung mit genauso 6000 km Jahresfahrleistung.

Ob die Fahrleistung in 6 Monaten erbracht wird und das Fahrzeug dann 6 Monate steht, oder ob die Fahrleistung über 12 Monate verteilt erbracht wird, ist egal.

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