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Stichtag für Jahreskilometerleistungsangabe bei Versicherung

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 9:51

Ist die Jahreskilometerangabe bei der Versicherung Stichtagbezogen?

Wenn Ja:

Gibt es einen individuellen Stichtag, etwa Tag des Abschlusses, Finanzjahr der Versicherung, willkürlich je nach Versicherung? Oder Allgemein, z.B. 31.12.?

Wenn Nein:

Wird das auf den Monat heruntergerechnet oder auf den Tag? Werden bei Saisonkennzeichen dennoch 12 Monate zu Grunde gelegt oder der nominelle Zeitraum?

Konkret: Dürfte mein Fahrzeug nach drei Jahren, 5 Monaten und 24 Tagen (im laufenden Jahr davon zwei außerhalb der Saison) bei einer Angabe von 2000km/a und Saisonkennzeichen 8Monate/Jahr dann

7.999 km, 6.999 km, 6.666 km, 6.789 km, 6.649 km oder 6.465 km auf der Uhr haben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:10:44 Uhr:

Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Das kann nicht richtig sein, wäre auch absolut unlogisch.

Wenn ich 6000 km fahre, ist dies auch die Jahresfahrleistung...

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Frag Deine Versicherung!

Wird immer aufs jahr gerechnet. D.h. wenn du am 1.7. Ein auto anmeldest, musst du doppelt so viel km angeben, wie du in dem halben jahr noch fahren wirst.

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 10:02

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 24. Mai 2019 um 11:56:29 Uhr:

Frag Deine Versicherung!

Die sollten es wissen.

Unklar ist auch, ob die nur von Angabe zu Angabe rechnen dürfen.

Z.B. 1. Jahr 1.500 km, 2. Jahr 4.000 km, 3. Jahr 2.500 km, dann Anrufen und aktuellen Stand durchgeben, egal was vorher war, km zählen ab aktueller Angabe.

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 10:04

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 12:01:23 Uhr:

Wird immer aufs jahr gerechnet. D.h. wenn du am 1.7. Ein auto anmeldest, musst du doppelt so viel km angeben, wie du in dem halben jahr noch fahren wirst.

Ja genau, darf nur nix passieren, so lange der km Stand geringer ist als der angegebene.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2019 um 12:04:25 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 12:01:23 Uhr:

Wird immer aufs jahr gerechnet. D.h. wenn du am 1.7. Ein auto anmeldest, musst du doppelt so viel km angeben, wie du in dem halben jahr noch fahren wirst.

Ja genau, darf nur nix passieren, so lange der km Stand geringer ist als der angegebene.

Hä? Es geht um die jahreslaufleistung

Die Versicherung interessiert sich eigentlich nur für Durchschnittswerte.

Du gibst z. B. 10 Tkm Jahreswert an und teilst der Versicherung später nichts anderes mit. Nach 5 Jahren hast Du einen Schadensfall. Bist Du dann < 50 tkm ist alles ok. Bist Du >50 tkm, fragt die Versicherung vll. nach. Und dann gibt man für das letzte Jahr eben eine realistische Zahl an, die Versicherung berechnet ggf. eine Nachzahlung.

Wer jetzt aber glaubt, mit einem niedrigen Grundansatz Prämien zu drücken und dann schnell anzupassen, der riskiert sehr viel. Es gibt genügend Ansätze für die Versicherung, nachzuhaken und Werte zu erfahren.

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 12:25

I.d.R. fragen die im Schadensfall und dann kommt zur Nachzahlung noch eine Konventionalstrafe.

Mir ist nun aufgefallen, ich habe mehr km gemacht als voher geschätzt und weil kein Schaden eingetreten ist, musste ich die Initiative ergreifen und anrufen. Es kam raus, die 2.000 km/a haben die in den Vertrag geschrieben aber die Staffelung ist erst bei 6.000 km/a.

Die Frage ist also hypothetisch. Es gilt also der Stichtag 31.12. Wenn ich also am 1.1. einen Schaden hätte und der km Stand ist einen Zähler unter dem Jahreswert ist immer noch alles in Ordnung, theoretisch könnte ich ja das Fzg. das ganze Jahr still stehen lassen. Lese ich daraus.

Bei einem Saisonkennzeichen kommt also keine Monats km Leistung anteilig höher zum tragen (hier 1/8 statt 1/12) weil keine Monats km Leistung sondern eine Jahres km Leistung berücksichtigt wird. Es interessiert also nicht ob die Anfangsmonate außerhalb der Saison schon mitgezählt werden, weil eh nur ganze Jahre gezählt werden.

Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:10:44 Uhr:

Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Das kann nicht richtig sein, wäre auch absolut unlogisch.

Wenn ich 6000 km fahre, ist dies auch die Jahresfahrleistung...

Das ist zwar unlogisch, ist aber trotzdem so.

Jahresfahrleistung = durchschnittliche monatliche fahrleistung x 12, egal wie lang der saisonzeitraum ist.

Der Begriff der Jahresfahrleistung ist in diesem Zussammenhang irreführend.

Es gilt:

Als jährliche Fahrleistung gelten die in einem Kalenderjahr mit dem versicherten Fahrzeug gefahrenen Kilometer. Diese sind in vollen Tausend im Antrag anzugeben.

Aber:

Am 01.07. wird ein neues Fahrzeug zugelassen; Kilometerstand 0. Bis Ende des Jahres werden mit dem Fahrzeug 6.000 km zurückgelegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung von 1.000 km und somit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km.

Ebenso verhält es sich bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Hier ist auch die durchschnittliche monatliche Fahrleistung im Saisonzeitraum zu ermitteln und mit 12 zu multiplizieren.

Es ist nicht so.

Die Fahrleistung ist ein Risikomerkmal für die Prämienkalkulation.

Derjenige, der 12000 km fährt, hat statistisch das doppelte Risiko wie der 6000 km Fahrer, einen Unfall zu haben.

Deshalb kann immer nur die tatsächliche Fahrleistung für den festgelegten Zeitraum Jahr gelten.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Mai 2019 um 16:18:07 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:10:44 Uhr:

Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Das kann nicht richtig sein, wäre auch absolut unlogisch.

Wenn ich 6000 km fahre, ist dies auch die Jahresfahrleistung...

Falsch und unlogisch wäre, wenn ich bei einem Saisonkennzeichen von 6 Monaten, in dieser Zeit 6000km fahre und nur 50% des Beitrages zahle, den jemand zahlt, der in 12 Monaten 6000km fährt

Themenstarteram 24. Mai 2019 um 15:03

Scheint ja doch nicht so klar zu sein.

Es ging mir jetzt nicht darum, ob ich meine Jahresfahrleistung für die Angabe als 1/12 * 12 oder als 1/8 * 12 oder als 1/8 * 8 rechne.

Nein, angenommen, ich habe das mit 6.000 km/a angegeben und nach 3 1/2 Jahren passiert was. Was darf auf der Uhr stehen?

4 * 6.000,

3,5 * 6.000,

3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 6) oder

3 * 6.000 + (6.000 / 8 * 4) - Wenn die Saison im März beginnt.

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