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Stichtag für Jahreskilometerleistungsangabe bei Versicherung

Ist die Jahreskilometerangabe bei der Versicherung Stichtagbezogen?
Wenn Ja:
Gibt es einen individuellen Stichtag, etwa Tag des Abschlusses, Finanzjahr der Versicherung, willkürlich je nach Versicherung? Oder Allgemein, z.B. 31.12.?
Wenn Nein:
Wird das auf den Monat heruntergerechnet oder auf den Tag? Werden bei Saisonkennzeichen dennoch 12 Monate zu Grunde gelegt oder der nominelle Zeitraum?

Konkret: Dürfte mein Fahrzeug nach drei Jahren, 5 Monaten und 24 Tagen (im laufenden Jahr davon zwei außerhalb der Saison) bei einer Angabe von 2000km/a und Saisonkennzeichen 8Monate/Jahr dann
7.999 km, 6.999 km, 6.666 km, 6.789 km, 6.649 km oder 6.465 km auf der Uhr haben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:10:44 Uhr:


Vereinfacht gesagt, wer ein Saisonkennzeichen hat, von 04-09 und in dem Zeitraum 6000km fährt, muss 12000km als Jahresleistung angeben

Das kann nicht richtig sein, wäre auch absolut unlogisch.
Wenn ich 6000 km fahre, ist dies auch die Jahresfahrleistung...

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So steht es in den Bedingungen der HUK:

Wie berechnen wir die Jahresfahrleistung?
Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungs- jahres ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungs- zeitraums.

Quelle:https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 25. Mai 2019 um 11:12:37 Uhr:


Nein, damit hast du nur richtig berechnet, dass die Prämie für 6 Monate Versicherung bei z.B 6.000km Jahresfahrleistung halb so hoch ist, wie für 12 Monate Versicherung mit genauso 6000 km Jahresfahrleistung.

Ob die Fahrleistung in 6 Monaten erbracht wird und das Fahrzeug dann 6 Monate steht, oder ob die Fahrleistung über 12 Monate verteilt erbracht wird, ist egal.

Ahja, und wieso sollte die prämie für person A, der genau so viel fährt wie B, das aber in 6 statt 12 monaten, nur die hälfte bezahlen? Wo bitte ist da die logik? Die prämie steigt proportinal zur fahrleistung, völlig wurst auf welchen zeitraum gerechnet.

Haltet ruhig weiter an eurem irrglauben fest, das internet ist voller berichte wie leute damit auf die schauze geflogen sind und von der versicherung dann nachforderungen und ggf. Vertragsstrafen ins haus flatterten.

Das Internet ist auch voller Berichte von Flat Earthern, Hitler war Schichtleiter im argentinischen VW Werk ... u.s.w. ...😁

Was sagt uns das? Jahresfahrleistung ist Jahresfahrleistung.🙄 und da werden nicht aus 6 plötzlich 12 tkm, also sorry.

Wer soll das nach deiner Theroie bitte korrekt im Rechner eingeben, bei 6 Monaten ist es noch einfach und wie siehts bei 4, 7, 9, 8 Monaten Saison aus, fange ich dann mit Bruchrechnung an um irgendwelche Jahreskilometer hochzurechnen 😕😁... das ist doch Unsinn ... wie bereits geschrieben, die Prämien setzen sich aus unzähligen Merkmalen zusammen, keine Ahnung was nun bei deiner Berechnung beim SaisonFahrzeug alles reingespielt hat ...

Ich finde die ganzen vergleichportale sind da auch eineindeutig, "Geben sie die Jahreskilometer an" und nicht "Rechnen sie erstmal selber"😁

Gar nichts, weil ich nur die versicherungsdauer halbiert habe und wie durch ein wunder die prämie auf genau die hälfte gesunken ist. Im umkehrschluss würde es sonst übrigens bedeuten, wenn ich 2 autos auf jeweils 6monate saison versichere, dürfte ich doppelt so viel km zum selben preis fahren wie wenn ich nur ein auto hätte. Ist klar...

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Gratuliere, Du hast eine legale Lücke gefunden 50,- € oder mehr im Jahr zu sparen. Musst ja nicht gleich 50.000,- € für ein zweites Auto ausgeben. Aber wenn es TÜV hat, kostet es bestimmt 2.000.- €. Was Du sonst noch dafür aufwenden musst, wirst Du ja schnell rausbekommen. Dann lohnt sich das nach … Jahren. Ach rechne selbst.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 25. Mai 2019 um 11:38:47 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 25. Mai 2019 um 11:12:37 Uhr:


Nein, damit hast du nur richtig berechnet, dass die Prämie für 6 Monate Versicherung bei z.B 6.000km Jahresfahrleistung halb so hoch ist, wie für 12 Monate Versicherung mit genauso 6000 km Jahresfahrleistung.

Ob die Fahrleistung in 6 Monaten erbracht wird und das Fahrzeug dann 6 Monate steht, oder ob die Fahrleistung über 12 Monate verteilt erbracht wird, ist egal.

Ahja, und wieso sollte die prämie für person A, der genau so viel fährt wie B, das aber in 6 statt 12 monaten, nur die hälfte bezahlen? Wo bitte ist da die logik? Die prämie steigt proportinal zur fahrleistung, völlig wurst auf welchen zeitraum gerechnet.

Haltet ruhig weiter an eurem irrglauben fest, das internet ist voller berichte wie leute damit auf die schauze geflogen sind und von der versicherung dann nachforderungen und ggf. Vertragsstrafen ins haus flatterten.

Die Prämie steigt nicht proportional mit der Fahrleistung, das ist nur ein kleiner Vertragsbestandteil. Gib mal in deinem Berechnungsportal bei 12 Monaten Versicherungsdauer einmal 12.000 und einmal 24.000 km ein. Wirst sehen, 24.000km ist nicht doppelt so teuer wie 12.000 km.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 24. Mai 2019 um 17:58:21 Uhr:



Und genau das eben NICHT! Wenn du 6000 angibst bei saisonzulassung dann hast du keine 6000km frei pro jahr!

Aber natürlich...
Ich gebe den Saisonzeitraum an und die jährliche Fahrleistung.Die Versicherung berücksichtigt dabei die verkürzte Saison.Es zählt bei der Berechnung das Versicherungsjahr,und nicht das Kalenderjahr.

Meine Versicherung hat einmal den KM-Stand angefragt.Ich habe die km abgelesen und angegeben.Da ich über den angegebenen km lag wurde ab dem Ablesetag mehr berechnet,mehr nicht.

Ich kenne keine Versicherung, die eine Gesamtfahrleistung nach dem Versicherungsjahr berücksichtigt??? Es gilt eigentlich immer das Kalenderjahr für diese Angabe, auch wenn das Versicherungsjahr davon abweicht.

Ungeklärt ist immer noch, was machen die am Tage X. Wenn ein Vorfall gemeldet wird, verschuldet oder nicht.
Bei Abschluss des Vertrages wird der km Stand abgefragt und eine Schätzung, wieviel jährlich hinzukommen.
Dann kann die Versicherung jederzeit nachfragen - Macht die Versicherung aber nicht.
Nun angenommen es passiert was am Tage X - Unwahrscheinlich dass es genau auf den Jahrestag der letzten km Angabe oder den 31.12. oder 01.01. oder den Abschluss des Versicherungsjahres fällt.
Nun war die Frage, welcher Wert ist der Grenzwert für den km Stand, der nicht ohne Strafzahlung überschritten sein darf.
Denn der Fragebogen kommt am Tage X und fragt nach dem Hergang, dem Gegner, der Beschädigung ...
Werden nur volle Jahre gerechnet?
Wird es auf einen Monat heruntergebrochen?
Ist die Grenzwertermittlung taggenau?
Werden bei einem Saisonkennzeichen die Ruhemonate mitgerechnet?
Ich übermittelte den km Stand gestern an meine Versicherung und versäumte zu fragen.

Die jahresfahrleistung wird nicht runtergerechnet. Du könntest auch im januar 12000 km fahren, wenn du 15000 angegeben hast, hättest dann eben für das restjahr noch 3000 übrig.

Wie die Fahrleistung am Tag X berechnet wird, steht meist in den AKB. Ein Beispiel wurde hier schon gegeben.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. Mai 2019 um 18:00:34 Uhr:


[
Ein Beispiel aus AKB:
"Die Jahresfahrleistung wird ermittelt durch eine Abfrage des Kilometerstands
bei Vertragsbeginn und etwa jährliche Abfragen des
Kilometerstands während der Vertragslaufzeit. Ist der Zeitraum
zwischen zwei Kilometerstandsabfragen länger als ein Jahr, wird
die Jahresfahrleistung wie folgt ermittelt: Insgesamt während des
Berechnungszeitraums gefahrene Kilometer geteilt durch die Anzahl
der Wochen des Berechnungszeitraums mal 52."

Bei meiner Versicherung wird m.E. auf den Monat gerechnet, habe die AKB gerade nicht zur Hand. Bei Abschluss der Versicherung wird der km Stand notiert und das war es dann. Im Vertrag steht dann z.B
Jahresfahrleistung 15.000 km
Km Stand am 29.05.2017: 85.000 km.

Schön, rrwraiths Versicherung mittelt über die Woche. In den AKB meiner Versicherung fand ich nix.
Eine Versicherung, der ich den Rücken gekehrt habe, brummte mir die Konventionalstrafe auf. Ich war mir sicher, 9.000 km/a angegeben zu haben. Die Erinnerung sagte aber nach einem Blick in die Unterlagen, ich wollte 9.000 angeben, der Versicherungsagent empfahl mir aber dennoch 6.000 anzugeben, könnte man ja zu gegebener Zeit ändern. Die Abfrage erfolgte nach Schadensmeldung.

Jetzt habe ich festgestellt, für den anderen Vertrag, andere Versicherung hatte ich 2.000 angegeben und bin aber fast 6.000 jährlich gefahren und rief an. Keine Auswirkungen, außer der Dokumentation.

Aber nie ist eine Versicherung von sich aus auf mich zugekommen, anlasslos den Kilometerstand zu erfragen.

Zitat:

Jetzt habe ich festgestellt, für den anderen Vertrag, andere Versicherung hatte ich 2.000 angegeben und bin aber fast 6.000 jährlich gefahren und rief an. Keine Auswirkungen, außer der Dokumentation.

Da einem Versicherungsvertrag mindestens eine Jahresfahrleistung von 6 tkm zugrunde gelegt wird, ist der Versicherungsbeitrag für 2 tkm derselbe wie für 6tkm. Warum soll sich die Versicherung melden, wenn Du den zutreffenden Beitrag entrichtet hast?

O.

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