Steuergerät Resetten C63S 2018
Hallo, kann mir jemand bestätigen das dies wirklich funktioniert..? Wie kommt man auf das, hat das jemand mal einfach so getestet oder ist das von Mercedes..? Grund warum ich das machen möchte ist das Mercedes ein Software Update bei meinem C63S ablehnt weil ich eine Leistungssteigerung drauf habe.
Der Steuergerät Reset wird folgendermaßen vorgenommen:
1. Batterie abklemmen (zuerst - , dann +)
2. Zündschlüssel nur auf "Zündung ein" (Nicht auf
"Anlassen"😉
3. Die beiden Fahrzeugkabel (+ ; -) für 10 Minuten zusammenhalten.
4. Zündung wieder aus.
5. Batterie wieder anklemmen (zuerst + dann -)
19 Antworten
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 6. August 2024 um 20:14:39 Uhr:
Davor schützt sich MB mit der Aussage das nur originale Software/Hardware unterstützt wird.
...und demnächst kommt der Klempner nicht mehr wenn du es zuvor selbst versucht hast....
Was ist ein Dienstvertrag? Für unwissende: Der Händler schuldet nur die korrekte Ausführung, nicht den Erfolg der Arbeit. Juristisch ist das klar, er haftet vorher nicht für Folgen von Tuning, und nachher auch nicht.
Aber der Ton kommt aus einer ganz anderen Ecke: "Wir haben so viel zu tun, das dauert ja ewig, so ein neuflashen des Steuergerätes, und unser letzter Mitarbeiter der das kann ist dann wieder damit ewig beschäftigt, dabei haben wir keine Leute und es ist so viel zu tun, versuch mal ob du den abwimmeln kannst..."
Mein Händler hat mir letztes Jahr bei meinem vorMopf sogar meinen 3G auf 4G-Umbau des Comand gemacht und geflasht. Mit der Anleitung hier aus dem Forum. Und war genau so entsetzt wie ich das das problemlos möglich war, aber Mercedes nicht will.
Wer will findet Wege. Wer nicht will findet Gründe.
Munter bleiben: Jan Henning
Zitat:
@Jan Henning schrieb am 7. August 2024 um 06:53:36 Uhr:
...und demnächst kommt der Klempner nicht mehr wenn du es zuvor selbst versucht hast....
Äpfel vs Birnen, Dein Vergleich hinkt, mehr er ist unbrauchbar.
Zitat:
@Jan Henning schrieb am 7. August 2024 um 06:53:36 Uhr:
Was ist ein Dienstvertrag?
Bin kein Jurist aber eine Reparatur fällt eher unter Werkvertrag als unter einem freien Dienstvertrag.
Reparaturauftrag
Welcher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Reparaturauftrag erteilt?
Gibt der Kunde zum Beispiel bei einer Autowerkstatt eine Reparatur in Auftrag, behandelt das Gesetz dies als "Werkvertrag", der zwischen dem Kunden ("Besteller"😉 und dem "Unternehmer" zustande kommt. Dieser in den §§ 631 ff. BGB geregelte Vertragstyp ist dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer sich zur Herbeiführung eines bestimmten "Werkerfolgs" verpflichtet. Die Bestimmung des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs kann ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) erfolgen oder sich "stillschweigend" aus den Umständen ergeben. Wenn der Kunde etwa sein Fahrzeug mit dem Hinweis auf eine Panne in eine Reparaturwerkstatt verbringen lässt, stellt regelmäßig auch ohne eine ausdrückliche Abrede die Wiederherstellung der Startfähigkeit des Fahrzeugs den vertraglich geschuldeten Werkerfolg dar.
Somit ist ein Reparaturauftrag nicht automatisch ein Dienstvertrag aus dem sich der Händler 'herauschleichen' kann.
Meiner Meinung nach eher ein Juristenthema das hier nicht her gehört.
GreetS Rob
p.s. der Punkt MB mag den Wagen nicht angreifen (Ausreden) bleibt natürlich weiterhin als Möglichkeit bestehen....🙄
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 7. August 2024 um 08:18:54 Uhr:
Somit ist ein Reparaturauftrag nicht automatisch ein Dienstvertrag aus dem sich der Händler 'herauschleichen' kann.
Automatisch nicht, aber er könnte den Kunden einen unterschreiben lassen - wenn er denn wollte....
Letzten Endes muß man das aber auch nicht verstehen, er will nicht, die Begründung mag plausibel klingen, den wahren Grund wird man nie erfahren, das einzige was bleibt ist jemand anderen zu suchen.
Munter bleiben: Jan Henning
Zitat:
Mein Händler hat mir letztes Jahr bei meinem vorMopf sogar meinen 3G auf 4G-Umbau des Comand gemacht und geflasht. Mit der Anleitung hier aus dem Forum. Und war genau so entsetzt wie ich das das problemlos möglich war, aber Mercedes nicht will.
Wer will findet Wege. Wer nicht will findet Gründe.
Das ist ja ein gutes Beispiel für "geht, wir wollen aber nicht".
Ähnliche Themen
Zitat:
@Jan Henning schrieb am 7. August 2024 um 08:51:20 Uhr:
Automatisch nicht, aber er könnte den Kunden einen unterschreiben lassen - wenn er denn wollte....
Nur wenn der Mitarbeiter vom MB-Jurist dafür ein 'Formular' hat, eigenmächtige Verträge die ein Mitarbeiter mit dem Kunden eingeht können den Job kosten oder Regress nachsichziehen, das macht kein MA freiwillig.
Zitat:
@Jan Henning schrieb am 7. August 2024 um 08:51:20 Uhr:
Letzten Endes muß man das aber auch nicht verstehen, er will nicht, die Begründung mag plausibel klingen, den wahren Grund wird man nie erfahren, das einzige was bleibt ist jemand anderen zu suchen.
Wir kennen nur die dürftigen Aussagen vom TE der nicht zum Ziel kam und sich ärgert.
Wir kennen auch nicht das Verhältnis zw. Händler/Werkstatt und TE (da schweigen sich die Leute gerne aus)
Dort wo ich meine Benze warten lasse mache ich solche 'Geschäfte' mit dem GF aus, den kenne ich lange und wir wissen woran wir sind.
Bei einem 'dahergelaufenen' Kunden der noch unbekannt im Unternehmen ist lehnt er sich auch nicht aus dem Fenster, man glaubt nicht was Kunden für 'zeitstehlende Aktionen' setzen die letztendlich meist beim RA landen.
GreetS Rob