Steuerfortentwicklungsgesetz
In diesem etwas sperrigen Namen ist jetzt die 95k€ Grenze für die 0,25% Versteuerung von E-Dienstwagen aufgegangen.
So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die Einkommensteuer und Kindergeldfragen beschlossen.
CDU und FDP (die es im Kabinett ja mal abgesegnet hat) lehnen die Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft in diesem Entwurf jedoch ab.
Quelle: Grüne im Bundestag von 13.12.24 („Die Blockadehaltung von Union und FDP bei der Unterstützung der Wirtschaft kann nur sehr verwundern. Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung. Wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Christian Lindner noch vorsah, wollte die FDP nun nicht mehr mittragen. Die Union hat nach Weisung von Friedrich Merz sich komplett dem Gespräch verweigert. Auch die in der Wachstumsinitiative vorgesehene Förderung von E-Autos wäre aktuell extrem relevant. Doch hier blockieren Friedrich Merz und Christian Lindner. Jetzt fehlt es den Unternehmen an Planungssicherheit, wirtschaftliche Impulse des Staates müssen weiter auf sich warten lassen. Das liegt an den Wahlkampfmanövern von Union und FDP.“)
137 Antworten
Zitat:
@Whoknows schrieb am 25. Juni 2025 um 11:54:02 Uhr:
Kann jemand einordnen, was das genau bedeutet?
Hat das auch Auswirkungen für geleaste Fahrzeuge?
Natürlich nicht, man least ja gerade, damit man nicht aktivieren und abschreiben muss...
Zitat:
@NorthBuddy schrieb am 25. Juni 2025 um 16:35:18 Uhr:
Aber Leasinggeber sind Firmen und könnten evtl. Vorteile in die Raten einfliessen lassen!
Dann erklär uns doch einmal die Vorteile von höheren Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die später wieder veräußert werden sollen.
Oder anders ausgedrückt: Alles was du vorher schneller abschreibst holt dich beim Verkaufserlös wieder ein. Mehr abgeschrieben = mehr Gewinn oder weniger Verlust. Je nachdem, wie sich der Gebrauchtwagenmarkt entwickelt.
Zitat:
@Whoknows schrieb am 25. Juni 2025 um 17:01:58 Uhr:
Bei den Leasingfirmen könnte sich daraus ein Finanzierungsvorteil ergeben
Kannst du das erklären? Ich verstehe das nicht.
Zitat:
@Whoknows schrieb am 25. Juni 2025 um 11:54:02 Uhr:
Kann jemand einordnen, was das genau bedeutet?
Hat das auch Auswirkungen für geleaste Fahrzeuge?
Für einen AN und Leasingnehmer nicht wirklich. vielleicht maximal passiv.
Zitat:
@MrGarfieldt schrieb am 25. Juni 2025 um 17:14:43 Uhr:
Kannst du das erklären? Ich verstehe das nicht.
Durch die höhere AfA zahlen sie weniger Steuern. Die gesparte Liquidität verringert die Refinanzierungskosten.
Das Handelsblatt schrieb auch, dass das Finanzministererium bessere Leasingkonditionen erwartet Und unsere Leasinggesellschaft hat es auch nicht per se dementiert.
Zitat:
@Whoknows schrieb am 25. Juni 2025 um 17:54:41 Uhr:
Durch die höhere AfA zahlen sie weniger Steuern. Die gesparte Liquidität verringert die Refinanzierungskosten.
Das Handelsblatt schrieb auch, dass das Finanzministererium bessere Leasingkonditionen erwartet Und unsere Leasinggesellschaft hat es auch nicht per se dementiert.
Wie ich bereits geschrieben habe hat die Idee einen Haken. Das Auto geht ja irgendwann zurück zur Leasinggesellschaft und dann wird es verkauft. Wenn die vorher höher abgeschrieben haben, dann haben sie einen höheren Erlös durch den Verkauf den sie versteuern müssen. Grundsätzlich wird immer die Differenz zwischen Anschaffungswert und Verkaufspreis am Ende das sein, was abgeschrieben werden kann. Alles andere verändert nur das kurzfristige Geschäftsergebnis. Wenn man das nur für ein Auto in einem Jahr betrachtet, dann ist das relevant. Bei einer Leasinggesellschaft, die kontinuierlich Autos bekommt und wo kontinuierlich Autos gehen, da gleich sich das wieder aus. Das kann kurzfrsitig dazu führen, dass man in einem Jahr weniger Gewinn durch höhere Abschreibungen hat, das rächt sich dann aber im nächsten Jahr und spätestens beim Verkauf...
Ich glaube du hast da einen etwas verengten Blick auf das Thema (ohne dass das Kritik sein soll)
Wir haben mit unserer Leasinggesellschaft eine transparente Berechnung der Finanzierungskosten vereinbart. Wenn nun gleich zu Beginn über eine hohe Abschreibung weniger Steuern fließen, sinkt zwangsläufig der zu refinanzierende Betrag pro Fahrzeug. Und die Leasingrate wird nun mal pro Fahrzeug berechnet.
meine Sicht der Dinge
Aber ein Leasingfahrzeug ist doch gar nicht dein Eigentum. Wieso dann abschreiben? Geht doch gar nicht.
LG
Zitat:
@FalkoG schrieb am 26. Juni 2025 um 13:31:36 Uhr:
Aber ein Leasingfahrzeug ist doch gar nicht dein Eigentum. Wieso dann abschreiben? Geht doch gar nicht.
LG
es ist aber das Eigentum der Leasinggesellschaft und die hat Vorteile bei der Abschreibung
Nochmal, es gibt keine Vorteile durch eine schnellere Abschreibung wenn ich das Wirtschaftsgut wieder veräußere dann erziele ich in dem Moment einen höheren Buchgewinn. Der ist genauso viel höher, wie der Betrag, den ich vorher mehr abgeschrieben habe. Wenn die Leasing dir deswegen bessere Konditionen machen kann, dann haben die etwas gefunden, was bisher keiner sieht.
Wenn du heute bessere Leasingkonditionen bekommst als vor ein paar Monaten, dann ist das ganz normal und durch die aktuelle Zinsenwicklung bei langfristigen Zinsen bedingt.
Zitat:
@MrGarfieldt schrieb am 26. Juni 2025 um 16:48:58 Uhr:
Nochmal, es gibt keine Vorteile durch eine schnellere Abschreibung wenn ich das Wirtschaftsgut wieder veräußere dann erziele ich in dem Moment einen höheren Buchgewinn. Der ist genauso viel höher, wie der Betrag, den ich vorher mehr abgeschrieben habe.
Soweit richtig. Aber in der Zeit von der ersten Abschreibung bis zum Wiederverkauf erzielt man durch die höhere Abschreibung einen Zinsvorteil da weniger Kapital gebunden ist.