Steuererhöhung vom Tisch???

VW T4

Hi @ all,

mein Vater hat das gleiche Problem wie einige andere von uns: Die Steuerbegünstigung ab 2,8 t ist gekippt. Nun hat er aber von seiner Werkstatt (Daimler-Chrysler) gehört, dass das Thema vom Tisch sein soll. Angeblich soll das Ermitteln und Umschlüsseln teurer und aufwendiger sein, als die zusätzliche Steuer. So soll es zumindest in einer Fachzeitschrift für Daimler-Händler gestanden haben. Hat davon schon jemand etwas gehört?

Gruß
dabrilimaj

32 Antworten

Hallo ich nochmal. langsam werde ich wirr. Das Finanzamt hat mir jetzt gesagt das ich mehr als 50% ladefläche haben muß das würde bei mir (langer Radstand) bedeuten ich könnte die erste Sitzbank hinter dem Fahrer drin lassen.Und dahinter erst die trennwand. Hat da jemand erfahrung mit gemacht?

1.
bitte beachten das bei Umbau zum LKW am Sonntag ein Fahrverbot im Anhängerbetrieb besteht.

2.
Der Umbau zum Sonder KFZ Womo muss so ausgeführt werden, daß ein schnelles ausbauen unmöglich ist.
Wir haben deswegen Probleme mit den T5 California bekommen, da sie Serienmäßig die Küchenzeile mit Flügelmuttern befestigt hatten.

3.
widerspruch würde ich auf jeden fall machen, da auch das EU Recht eine Rolle spielt bzw. spielen wird.

Hi,

Hört sich ja alles garnicht gut an. 🙁
Ich habe meinen damals 2000 auch als LKW angemeldet.
Noch habe ich keinen neuen Bescheid erhalten. Bekommt den
jeder T 4-Fahrer ? Ich fahre einen 2,5 TDI (88 PS).

Gruß Mahri

LKW bleibt LKW - wann wird das endlich auch der letzte mitbekommen haben? 🙂

CU Martin

Also ich habe jetzt zu dem ganzen Schei.... auch noch festgestellt das jedes Finanzamt die Vorschriften nach eigenen Maßstäben auslegt. Ich habe mich bei zwei Finanzämtern erkundigt im gleichen Bundesland aber unterschiedliche Kreise. Das eine sagt es müssen mehr als 50% Ladefläche sein und eine Trennwand mit 3/4 Höhe reicht das andere will einen 2 Sitzer(also komplette Ladefläche) eine komplette Trennwand und die Seitenscheiben zu. das ist natürlich der Kreis in dem mein T4 läuft. Kann mir irgendjemand mal sagen wie der genaue Gesetzestext lautet, bzw. wo ich ihn herbekomme?

Diese Frage wurde gestern schon im T4forum.de gestellt. Daher verlinke ich einfach mal zum Thread anstatt hier alles reinzukopieren:

http://www.t4forum.de/wbb2/thread.php?postid=383463

CU Martin

Danke X_FISH. Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Keine Lust mehr mich selbst mit meinem Finanzamt rumzuschlagen.

So nun mal eine gute Nachricht. Ich habe meinen T4 (Langer Radstand) umgebaut. Ich durfte die Fenster offen, lassen die Trennwand ist 3/4 hoch und meine erste Sitzbank hinterm Fahrer durfte auch drin bleiben(wegen dem langen radatand und der 50% klausel). Geschafft ich habe meine LKW-Besteuerung wieder.

Hey,
hab das gleiche Dilemmer mit meinen ex aufgelasteten T$ Caravelle.Bloß wie begründet das Finanzamt die Nichtausstellung eines neuen Steuerbscheides?Die lassen doch so die Leute ins offende Messer laufen.Ich bin auch nur durch Zufall drauf gestossen,und mir hätten die kaltschnäuzig dann fast 1600-1700 Euros abgeruppt!!!

Was ist denn nun genau notwendig zum Umbau auf Wohnmobil oder LKW?Die Meinungen und Ansichten gehen da ja weit auseinander.Irgendwie solls ja auch ne Möglichkeit geben,mit dem AAb Motor auch auf Euro 2 zu kommen.(Kat und irgendein Regler)

Es gab ja auch 2004 die Möglichkeit der Besitzstandswahrung erläutert.Wie siehts denn damit aus?

Gruss franx

Zitat:

Original geschrieben von Franx


Hey,
hab das gleiche Dilemmer mit meinen ex aufgelasteten T$ Caravelle.Bloß wie begründet das Finanzamt die Nichtausstellung eines neuen Steuerbscheides?Die lassen doch so die Leute ins offende Messer laufen.Ich bin auch nur durch Zufall drauf gestossen,und mir hätten die kaltschnäuzig dann fast 1600-1700 Euros abgeruppt!!!

Was ist denn nun genau notwendig zum Umbau auf Wohnmobil oder LKW?Die Meinungen und Ansichten gehen da ja weit auseinander.Irgendwie solls ja auch ne Möglichkeit geben,mit dem AAb Motor auch auf Euro 2 zu kommen.(Kat und irgendein Regler)

Es wurde ja auch 2004 die Möglichkeit der Besitzstandswahrung erläutert.Wie siehts denn damit aus?

Gruss franx

Zitat:

Original geschrieben von Franx


Was ist denn nun genau notwendig zum Umbau auf Wohnmobil oder LKW?Die Meinungen und Ansichten gehen da ja weit auseinander.

Wie immer - und auch bei der schon oft genug verlinkten Auflastungsinfosammlung angemerkt: Frag deinen TÜV-Ing - in den neuen Bundesländern eben den ING von der Dekra.

Zitat:

Irgendwie solls ja auch ne Möglichkeit geben,mit dem AAb Motor auch auf Euro 2 zu kommen.(Kat und irgendein Regler)

Kaltlaufregler und anderer Kat. Allerdings gab es diesbezüglich nur irgnedwelche wilden Forenmeldungen, denn von einem KLR hat irgendwie niemand was gesehen bzw. es war keine Bestellmöglichkeit zu finden. Weiterhin ist ein anderer Kat auch nirgendwo zu bestellen gewesen... Universalkat mit anschließender Abnahme? Ich weiss nicht...

Zitat:

Es gab ja auch 2004 die Möglichkeit der Besitzstandswahrung erläutert.Wie siehts denn damit aus?

Dein Auto bleibt dein Auto wie es ist. Am Fahrzeug und dessen Einstufung ändert sich ja nichts. Warum also die Frage?

CU Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Dein Auto bleibt dein Auto wie es ist. Am Fahrzeug und dessen Einstufung ändert sich ja nichts. Warum also die Frage?

CU Martin

Bloß habe ich und andere vor über 2 Jahren den Bus aufgrund des derzeitigen Steuerbescheids gekauft.Nun wird einfach der Betrag ohne jegliche Mitteilung des Finanzamtes einfach verfünffacht.Folge:Betrieb des Fahrzeuges nur mit horrenden Steuerzahlungen oder gar nicht möglich!Zum Besitz gehört auch die Möglichkeit,das Fahrzeug "legal"zu bewegen.Dies ist nicht mehr nicht gegeben.EBenso keinerlei Nachrüstung auf Euro2,so das dies Fahrzeug wieder bezahlbar wird!

Aber das Ergebnis werden wir bald sehen,mind. 7 Millionen Arbeitslose und max. 1 Million Autos in Deutschland!Sorry,aber es kotzt einen an,der Spritpreis steigt bald auf 1,40 und bei den KFZ Steuern bedient man sich auch ungeniert!

Gruss franx

Nur bleibt es so: Nachwievor keine Antwort auf deine Frage.

Steuer hat nichts mit der Zulassung zu tun - rein rechtlich... Aber: Ich schreibe mir nicht schon wieder die Finger deshalb wund. Einfach die Suche bemühen.

CU Martin

Hallo, ich mal wieder. Habe jetzt zu meiner wiedergewonnenen LKW-Besteuerung meinen neuen Versicherungsbeitag erhalten. Ich spare im gegensatz zu vorher sogar ganze 284€ im Jahr. Das is ja mal richtig nett. Wo ich doch so einen Bammel hatte das die Versicherung mit der LKW-Zulassung teurer wird (hab ich irgendwo gelesen). ;-)
Jetzt ist mein T4 wieder richtig billig, und die Dieselpreise stören mich ja schon lange nicht mehr. Pommesfett sei dank. :-)

Dann habe ich für dich im Freudentaumel noch einen kleinen Wunsch:

Bitte sprecht nicht immer von einer "LKW-Besteuerung" sondern sagt "Besteuerung nach Hubraum". Wie ein LKW wird nur ein LKW besteuert.

Die unklaren Formulierungen haben (und werden) etliche Leute schon ziemlich verwirrt... So haben schon vor 2 Jahren diverse Leute beim TÜV nach den Anforderungen für einen LKW gefragt - anstatt nach dem Kombinationskfz zu fragen...

Danke, Martin

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