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Steuerbefreiung bei Neuwagen.

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 17:57

Habe mir meinen A4 Avant, 1.8 TFSI als Vorführwagen beim Audihändler gekauft.

Der Wagen wurde am 3.12.2008 auf den Händler angemeldet und wird am 8.1.2008 auf mich zugelassen und auf Euro 5 umgeschlüsselt.

Wie sieht es da mit der vom Staat angepriesenen Steuerbefreiung für Neuwagen aus?

Wahrscheinlich muss ich die Steuer ganz normal zahlen, da ich ja keinen Neuwagen zulasse oder irre ich ?

Gruß Bebberl

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13 Antworten

Die Steuerbefreiung ist Fahrzeug- und nicht Haltergebunden. D.H. für Dich: bei Euro 5 ist das Fahrzeug ab EZ für 2 jahre Steuerbefreit!:) Also brauchst Du keine "üppigen" 121,- Euronen KFZ-Steuer bezahlen !:p

VG,

Thommi (ein "Scherge" des Königs):D

In NRW ist das Gesetz noch gar nicht anerkannt . . .

Düsseldorf (ddp-nrw). In Nordrhein-Westfalen wird es für Käufer von Neuwagen erst nach der Gesetzesänderung eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer geben. Das Land werde sich nicht dem Vorgehen von Bayern und Baden-Württemberg anschließen, wo bereits jetzt keine Steuerbescheide verschickt werden, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Donnerstag in Düsseldorf. NRW werde warten, bis die Befreiung von der Kfz-Steuer per Gesetz beschlossen sei.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Käufer, die bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto erwerben, in den Genuss einer Steuerbefreiung von einem Jahr kommen, «um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Abgabe auf CO2-Basis aufzulösen». Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die Kfz-Steuerbefreiung ab Erstzulassung auf maximal zwei Jahre. Die Befreiung endet in jedem Fall Ende 2010. Als Baustein des Konjunkturpakets hatte das Bundeskabinett erst am 5. November beschlossen, dass die Regelungen für Autokäufe im ganzen nächsten Jahr gelten sollen.

Der Kabinettsbeschluss muss nun noch die parlamentarischen Hürden nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Free_Thommy

Die Steuerbefreiung ist Fahrzeug- und nicht Haltergebunden. D.H. für Dich: bei Euro 5 ist das Fahrzeug ab EZ für 2 jahre Steuerbefreit!:) Also brauchst Du keine "üppigen" 121,- Euronen KFZ-Steuer bezahlen !:p

 

VG,

Thommi (ein "Scherge" des Königs):D

So ist es.

 

Allerdings ist eines ganz lustig, das hatte ich bei meinem Vorgängerauto: Ich kaufte ebenfalls eine Tageszulassung, die dann eine Zeit lang abgemeldet wurde. Während dieser Zeit läuft die Steuerbefreiung weiter, wird also nicht gehemmt. Wird für bebberl aber nicht wichtig sein, weil er das Auto ja sofort nach der von Audi vorgegebenen Haltedauer des Händlers auf sich ummelden wird.

Themenstarteram 28. Dezember 2008 um 19:37

Na das ist ja mal eine gute Nachricht.

Gruß Bebberl

Hallo,

also bei meinem neuen A4, zugelassen am 07.11.08 habe ich eine Steuerbescheid über 121€ erhalten und die wurden als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk am 23.12.08 vom Konto abgebucht. Obwohl die Befreiung ja schon seit dem 05.11.08 gültig sein soll.

Und natürlich erreicht man um diese Zeit niemanden mehr beim geliebten Finanzamt. Ich hoffe, dass ich morgen mal Glück haben werde.

Gruß Matthias

Zitat:

Original geschrieben von mattsches

Hallo,

 

also bei meinem neuen A4, zugelassen am 07.11.08 habe ich eine Steuerbescheid über 121€ erhalten und die wurden als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk am 23.12.08 vom Konto abgebucht. Obwohl die Befreiung ja schon seit dem 05.11.08 gültig sein soll.

 

Und natürlich erreicht man um diese Zeit niemanden mehr beim geliebten Finanzamt. Ich hoffe, dass ich morgen mal Glück haben werde.

 

Gruß Matthias

Welches Bundesland? Hast Du den dritten Beitrag in diesem Thread gelesen?

Ja, habe ich,

ich komme allerdings aus Rheinland-Pfalz.

Gruß Matthias

heute erreicht mich ein netter Brief von meinem Finanzamt - selten genug ... die haben mir mitgeteilt, dass mein kleiner (A4 1.8 TFSI, EZ 10/08, mit EURO5 zugelassen) für 2009 keine Steuern zu zahlen hat ;-) jetzt fehlt nur noch die Erstattung der Pendlerpauschale für 2008

am 22. Januar 2009 um 21:08

oooh neee,

nicht schon wieder, solch einen Thread!

Ich ärgere mich dabei schon wieder, über meinem "alten" 8K, der nieee diese Euro 5 Plakette bekommen wird!

Aber der freundliche, wird wohl gerne, die 2500 Euro von "Schrottprämie"(was noch nicht in trockenen Tüchern besteht), für meinen "alten" entgegendnehmen, wenn ich einen "neuen" Bestellen würde:rolleyes:

Bei diesen Steuergeschichten......, platzt mir der Kragen!

Nur mal sooooo,

Gruß Sunny

Zitat:

Original geschrieben von Teasy30

heute erreicht mich ein netter Brief von meinem Finanzamt - selten genug ... die haben mir mitgeteilt, dass mein kleiner (A4 1.8 TFSI, EZ 10/08, mit EURO5 zugelassen) für 2009 keine Steuern zu zahlen hat ;-) jetzt fehlt nur noch die Erstattung der Pendlerpauschale für 2008

Habe das vor kurzem erstmals auf adac.de gelesen, dass die Zulassungen vor dem Stichtag ebenfalls ein Jahr befreit werden.

Wenn das so ist, werde ich die Umschlüsselung jetzt mal in Angriff nehmen.

Off Topic: Pendlerpauschale gibts mir mich leider keine :(.

Zitat:

Original geschrieben von ampfer

Habe das vor kurzem erstmals auf adac.de gelesen, dass die Zulassungen vor dem Stichtag ebenfalls ein Jahr befreit werden.

Wenn das so ist, werde ich die Umschlüsselung jetzt mal in Angriff nehmen.

Off Topic: Pendlerpauschale gibts mir mich leider keine :(.

Das ist auch korrekt so. Ich hab deswegen vor einer Woche bei Finanzamt Augsburg Land (Bayern) angerufen da ich mein Audi (leider) vor dem Stichtag gekauft habe. (Mein Auto hat EURO5) Als Antwort kam, daß sie darüber noch nichts wissen und ich deswegen Ende Januar nochmal anrufen soll. Am Samstag kam ein Brief. Darin war ein Steuerbescheid (für Kfz-Steuer) und da steht daß ich ca 330,-€ zurückbekomme (habe am September 2008 für 450,-€ (3.0TDI sei dank :( ) für ein Jahr im Voraus bezahlt).

Also ich würde Euch raten bei Finanzamt anzurufen und ansprechen, daß man laut ADAC für Jahr 2009 Befreiung für Kfz.-Steuer erhält wenn das Auto EURO5 hat (gilt auch wenn man vor dem Stichtag gekauft hat).

cu Floh

Zitat:

Das ist auch korrekt so. Ich hab deswegen vor einer Woche bei Finanzamt Augsburg Land (Bayern) angerufen da ich mein Audi (leider) vor dem Stichtag gekauft habe. (Mein Auto hat EURO5) Als Antwort kam, daß sie darüber noch nichts wissen und ich deswegen Ende Januar nochmal anrufen soll. Am Samstag kam ein Brief. Darin war ein Steuerbescheid (für Kfz-Steuer) und da steht daß ich ca 330,-€ zurückbekomme (habe am September 2008 für 450,-€ (3.0TDI sei dank :( ) für ein Jahr im Voraus bezahlt).

 

Also ich würde Euch raten bei Finanzamt anzurufen und ansprechen, daß man laut ADAC für Jahr 2009 Befreiung für Kfz.-Steuer erhält wenn das Auto EURO5 hat (gilt auch wenn man vor dem Stichtag gekauft hat).

 

cu Floh

Danke für Deine Bestätigung :).

Dazu beim FA anzurufen würde ich jedoch nicht aufrufen. Die Zulassungsstelle meldet die neue Schadstoffeinstufung ans FA weiter und dieses erstattet dann von amts wegen. Es reicht ja mal nachzuhaken, wenn in angemessener Frist keine Rückerstattung erfolgt ;).

Ich habe bei der Anruf nicht gefordert oder sowas, sonder mich erkundigt wie das geregelt ist. Aber ich freu mich daß für die Jahr 2009 bei mir Kfz-Befreit ist. Allerdings hat die Sache einen Nachteil. Dadurch wird ab 2010 immer Januar von meinen Konto gebucht. => Noch ein Januar-Rechnung mehr. :(

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