Stempel-/Doppelscherenhebebühne mit 1,45m Grube, Raum 2,4m hoch
Moin,
ich möchte gerne meine Garage umbauen, weiß aber noch nicht so ganz, wie ich am geschicktesten eine Hebebühne unter bekomme.
Wen das Drumherum und weshalb es anders schwer möglich ist nicht interessiert, der steigt bei der nächsten Leerzeile wieder beim Lesen ein.
Theoretisch könnte ich dabei das Dach der Garage anheben, jedoch befürchte ich, dass ich aufgrund der Grenzbebauung die Hebebühne so dicht an eine Wand stellen müsste, dass es dort unkomfortabel wird. Unser Grundstück liegt höher als das Nachbargrundstück, daher darf ich die ersten 3m mit dem Dach nicht höher, was den rechten Stellplatz der Doppelgarage betreffen würde und vermutlich dicht bis an den linken geht, außerdem ist es dann auch eine Kostenfrage. Ein ebenes Dach wird günstiger sein. Zudem müsste man vermutlich so hoch, dass man bis an die Unterkante der Fenster des Hauses geht, dann die PV-Module vor dem Fenster positioniert wären, was ebenfalls nicht schön ist. Deckenhöhe ca. 2,4 - 2,5m (Dach hat Gefälle), Platz vom Dach bis Fenster 1 - 1,1m, Höhe Sharan 1,72m ergibt gut gerechnet knapp 1,9m unter dem Sharan, kauft man sich mal einen Bus, kann man nicht aufrecht drunter stehen und auch so wird die Garage von außen dann sehr gewöhnungsbedürftig aussehen. Sprich eigentlich favorisiere ich schon, dass ich eine Grube buddel.
Hier geht es dann los...
Ich habe bisher 2 Vorstellungen, weiß aber nicht, ob eine Grube darunter realisierbar ist.
1. Stempelhebebühne mit Teleskopstempeln von z.B. SLift, da ich mir nicht zutraue da 2,4m tief zu buddeln (Wasser, Steine und wer weiß was sonst noch). Allerdings wird man hier wohl recht schwierig eine gebrauchte für günstig bekommen. Ist es bei diesen möglich, dass man die Stempel in je eine Kassette setzt und hält das, wenn in der Mitte eine Grube ist?
2. Eine Doppelscherenhebebühne (ähnlich einer mobilen), da diese mittig keine Verbindung habe und man eine Grube in der Mitte anlegen können müsste.
Auch hier müsste man sich Gedanken um die Befestigung machen (siehe weiter unten - bodeneben) oder stellt die Bühne mit in die Grube und macht diese dementsprechend breiter.
Allgemein: Ich möchte, da ich die nur selten benutzen werde (ja, man kann sein Auto dafür oft in eine Werkstatt geben, will ich aber nicht) im nicht benötigen Zustand einen möglichst ebenen Boden in der Garage haben, sprich alles abdecken.
Am sichersten scheint mir dafür die Doppelscherenhebebühne zu sein und falls man mal an den Schweller oder so muss, dann stellt man das Fahrzeug neben die Grube oder baut sich Böcke, um es anzuheben und auf die Räder zu stellen, da man in der Grube eine schöne Bodenplatte erstellen könnte, auf der man diese befestigt.
Am zugänglichsten (aber auch am teuersten) wird vermutlich die Stempelhebebühne sein, wenn man diese mit Tragarmen nimmt.
Was würde man an leichtem und glatten Material (keine Gitterroste wegen der Kinder) nehmen, um die Grube bei der Spannweite abzudecken? Ein Auto soll es aushalten.
Also möglichst nur ca. 1,5m in den Boden und Deckenhöhe bei 2,4m.
Hat jemand von euch noch Ideen?
Vorab - es wird keine schnelle Lösung geben, da ich dann die Kosten für den Umbau anfragen muss, eine Baugenehmigung benötige ... Ich will nur schon mal abwägen, welche Lösung mich zufrieden stellen können wird, am wenigsten kostet und auch umsetzbar ist.
Vielleicht hat ja noch jemand eine bessere Idee oder Gründe, weshalb man es so nicht machen sollte.
Mit freundlichem Gruß
Andreas
Beste Antwort im Thema
hallo bopp 19 kannst du nicht richtig lesen was schubbie geschrieben hat?und was deine drohung "unruhige minute" betrifft ,solche leute wie du gehören nicht in ein forum,oder du hast einen .....
60 Antworten
Aber nicht wegkaufen ;-)
So wie es sich anhört, haben sich 3 zusammengetan und da ist es schon bemerkenswert, dass es 7 Jahre gehalten hat.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../1106217132-241-760?...
Sehr wenig vernünftige Bilder. Auf jeden Fall anschauen und gerade den unteren Rahmen (der auf dem Boden liegt) auf Rost untersuchen. Hydraulikschlauch auf Beschädigungen und Altersschäden prüfen.
Eine Scherenbühne kann man auch im Privatbereich kaputt machen, wenn man Fahrzeuge schräg aufnimmt.
Ich finde es teuer für eine gebrauchte Bühne, aber Ravaglioli ist halt auch teuer. und Bj 2008 + 7 Jahre sind 2015, wir haben 2019... was war mit den restlichen Jahren ?
Wegkaufen niemals, eine 2-Säulenbühne ist mein Favorite.
Vielleicht lag die so lange irgendwo im Lager. Im Endeffekt ist es egal, wenn die OK ist.
2 Säulen möchte ich halt nicht, da die immer im Weg sind und ich die Bühne irgendwann mal im Boden einlassen möchte (möglichst mit Grube in der Mitte).
Neu kostet die 5500 - 5700,-€ zzgl. Versand, diese könnte ich selbst abholen, eine Strecke rund 70km. 2500,-€ sind weniger als die Hälfte.
Ich habe ihm für 2450,-€ zugesagt und hole die Bühne am Sonntag.
Dann muss ich noch gucken, wie ich die Grube ausführen werde, das aber erst, nachdem die Garage vergrößert wurde. Alles etwas in einer etwas falschen Reihenfolge, jedoch kann ich so gucken, wie ich es genau stehen haben möchte und wie es vorzubereiten ist.
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Die Bühne steht zu Hause. Bei Abholung mit einem Gabelstapler aufgeladen, zu Hause half ein Bekannter mit einem Radlader.
Der Lack ist unten ab, bzw. am abblättern, aber das wird wohl normal sein. Den Stahl, den ich gesehen habe, der sieht noch fest aus. Ich werde vermutlich alles lose entfernen, mit einer Messing- oder Drahtbürste drüber gehen, dann Fertan und die sensiblen Stellen neu lackieren. Wahrscheinlich bringt es nicht viel, da man den Lack an der Unterseite bei der Montage eh wieder beschädigen wird.
Zu meinem Verwundern sagte mein Nachbar (der vom Bauamt), dass ihm keine Vorschrift bekannt ist die besagt, dass wenn ich direkt an der Grenze 9m lang baue, ich die eine Wand rechtwinklig zur Grenze erstellen muss und es so wahrscheinlich möglich sei, dass ich schon kurz nach der Grenze über 9m Gesamtlänge habe.
Wäre schön, da es dann leichter zu bauen wäre, glauben kann ich es allerdings noch nicht so ganz, aber er ist ja einer derer, die darüber entscheiden.
Ich habe mal eine Skizze gefertigt, den einen Träger habe ich allerdings falsch eingezeichnet. Der liegt nicht neben dem Tor sondern zwischen den Toren. Dadurch würde man natürlich noch mehr Platz gewinnen, als wenn man beide Wände parallel nach hinten verschiebt und man hat keinen Knick in der Außenwand und kann somit ein Tor einsetzen, damit man in den Garten kommt.
Rot = vorhanden
Gelb = Abriss
Blau = neu
Es scheint sich zu vereinfachen. Unser Nachbar hat zu der Zeichnung gesagt, dass der Anbau so klein ist, dass wir gar keine neue Baugenehmigung benötigen.
Die Ämter sind hier wohl überlastet und haben die Vorschriften daher gelockert. Er meint, dass das Schlimmste was passieren kann sein wird, dass Mal vermessen wird und wir dafür 500,-€ zahlen müssen.
Dann laufe ich demnächst wohl 2 Häuser weiter zu dem Statiker, der in Rente ist. Der freut sich, wenn er was um die Ohren hat.
Zumindest in Hessen ist es so, dass eine Neubaumaßnahme vor Baubeginn von einem öffentlich bestellten Vermesser, oder dem Katasteramt 'abgesteckt' wird. Dann wird gebaut. Nach dem Bau erfolgt i.d.R. die 'Einmessung'. Das geschieht aber auch oft erst viele Jahre oder Jahrzehnete später, wenn z.B. die Katasterpläne aktualisiert werden. Dafür ist per Gesetzt die 'Einmesseung' vorgesehen. Diese Kosten muss immer der Grundstückseigentümer tragen, unabhängig davon ob zwischenzeitlich irgend etwas, wie auch immer mit oder ohne Genehmigung, gebaut wurde.
Auch kann der von einer Baumaßnahme betroffene Nachbar die Baumaßnahme behördlich prüfen lassen und ggfls. einen Baustopp beantragen.
Es ist ja kein Neubau, es wird hinten einfach ein Stück angebaut. Die Garage des Nachbarn steht ebenfalls auf der Grenze und ist länger als unsere Garage. Wenn ich die 8,99m ausnutze, dann bin ich vielleicht 20-40cm hinter der Nachbargarage. Das Haus ist vermietet und die Mieter kratzt es nicht. Zudem hat mein Nachbar vom Bauamt gesagt, dass die ja schon einmal nichts gegen die Grenzbebauung hatten, selbst auf der Grenze gebaut haben und somit nichts kommen dürfte.
Wenn dann mal eine Einmessung stattfinden wird, muss man halt die 500,-€ dafür beiseite legen. Immer noch günstiger als einen Bauantrag stellen zu müssen.
Es scheint also recht einfach werden zu können, vor allem kann die Grube dann gleich mitgemacht werden, wenn eh niemand zur Abnahme kommt.
@reidiekl: genau das was Du schreibst, ist für Hessen komplett falsch. Abstecken darf eigentlich jeder, der sich dazu in der Lage fühlt...
Bezüglich der (vorgeschriebeneben) Gebäudeeinmessung empfehle ich einen Blick in die entsprechenden Merkblätter. Nix "Jahrzehnte"...
@Schubbie: Deine Worte erwecken den Eindruck, dass Du ziemlich mangelhaft beraten wirst. Das Baurecht ist doch kein Buch mit 7 Siegeln. Im B-Plan (hilfsweise im Baugesetzbuch, wenn es keinen B-Plan gibt) steht doch genau drin was und wie man bauen darf. Das kann Dir jeder mittelmäßige Architekt erläutern. Da muss man doch nicht "erraten" was erlaubt ist und was nicht.
Und auch mit den Strafen liegst Du falsch. Baust Du illegal, und das auch noch mit Vorsatz, reißt Du Deinen Anbau schneller ab, als Dir lieb ist. Und die Strafe zahlst Du on top...
@jof Dass mein Nachbar, den ich dazu befragt habe, beim Bauamt arbeitet hast du gelesen?
Ich habe auch nochmals kurz gegoogelt. 30-40qm sind wohl nicht genehmigungspflichtig, jedoch müssen die Bauvorschriften eingehalten werden. Die eigentliche Garage ist genehmigt. Der Anbau wären vielleicht 15qm. Das deckt sich doch mit den Aussagen meines Nachbarn?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 29. Mai 2019 um 22:38:04 Uhr:
@jof Dass mein Nachbar, den ich dazu befragt habe, beim Bauamt arbeitet hast du gelesen?
Und was qualifiziert ihn dann? Eine Bekannte von mir putzt in einem Autohaus, hat aber von Kfz keinerlei Ahnung...
Auf den Zeichnungen für unser Haus sind Stempel vom Bauamt drauf, dass diese geprüft wurden. In diesen Stempeln findet man seine Unterschrift.
Sicherlich kann der Landkreis auch anderer Meinung sein, jedoch gehe ich davon aus, dass ich von ihm recht verlässliche Aussagen bekommen kann und mir dieses vieles Lesen im Paragraphendschungel ersparen kann. Er geht auch mit vor Gericht, falls die Entscheidungen vom Bauamt angefochten werden.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Mai 2019 um 02:46:10 Uhr:
Zu meinem Verwundern sagte mein Nachbar (der vom Bauamt), dass ihm keine Vorschrift bekannt ist die besagt, dass wenn ich direkt an der Grenze 9m lang baue, ich die eine Wand rechtwinklig zur Grenze erstellen muss und es so wahrscheinlich möglich sei, dass ich schon kurz nach der Grenze über 9m Gesamtlänge habe.
Wäre schön, da es dann leichter zu bauen wäre, glauben kann ich es allerdings noch nicht so ganz, aber er ist ja einer derer, die darüber entscheiden.
Ich habe mal eine Skizze gefertigt, den einen Träger habe ich allerdings falsch eingezeichnet. Der liegt nicht neben dem Tor sondern zwischen den Toren. Dadurch würde man natürlich noch mehr Platz gewinnen, als wenn man beide Wände parallel nach hinten verschiebt und man hat keinen Knick in der Außenwand und kann somit ein Tor einsetzen, damit man in den Garten kommt.Rot = vorhanden
Gelb = Abriss
Blau = neu
Schubbie.
Du wirst hoffentlich ein zweites Tor nach hinten in den Garten mit eingeplant haben? Gold wert zum Abfahren von Gartenabfällen.
Gruß