Steinschlag in der Windschutzscheibe

BMW 3er E90

Tach.

Mir ist vor ein paar Tagen das erste mal bei hoher Geschwindigkeit ein kleines Loch in die Windschutzscheibe gerissen worden. Von einem Stein oder ähnlichem, der mir während der Fahrt auf die Scheibe geknallt ist.

Zum Glück war es kein Durchschlag, aber es hat ein etwa 2-3 mm tiefes Loch gerissen. Sieht sehr unschön aus.

Da ich keine Erfahrung mit sowas habe, mal meine Frage hier in die Runde: Wie kann man sowas reparieren lassen? Wird die ganze Scheibe getauscht oder kann man das Loch mit irgendwas füllen? Kommt die Versicherung (ohne Anpassung der Einstufung) dafür auf? Hab Vollkaskso...

Danke!

26 Antworten

Q pat 16

deine berechnung der flugbahn möchte ich sehen...
wo kommt der stein her, wurde er von vorderachse oder hinterachse des vorausfahrenden fahrzeuges aufgewirbelt?
vielleicht war das steinchen auch im profil? wann und in welchem winkel hat es sich aus dem profil gelöst? welchen raddurchmesser hatte dann diese fahrzeug? hat der stein dabei auch noch eine querbeschleunigung erfahren? gab es eventuell auch noch einen drill? welche form hat der stein, wie wird er durch seine form in seiner flugbahn beeinflußt? was ist mit seiten-, rücken-, oder wind von vorne? wie sieht es mit mit der luftdichte und luftfeuchtigkeit aus? in welchen winkel in längs- und höhenachse fuhren beide fahrzeuge zueinander? hatten beide fahrzeuge die gleiche oder unterschiedliche geschwindigkleiten? und dann noch der berechtigte einwurf eines forumteilnehmers: wenn der stein nun von der gegenseitigen fahrbahn kam?
unterhalte dich mal mit jemanden von der artillerie, welche einflüsse auf ein geschoß wirken, selbst wenn das eigene geschoß und geschütz hinreichend bekannt ist. dann dürfte dein mathematiker oder physiker mehrere computer benötigen, wie sie sonst nur zur wettervorhersage genutzt werden- und die genauigkeit dieser ist ja wohl bekannt...
ciao!

Re: Q pat 16

Zitat:

Original geschrieben von frosch02


deine berechnung der flugbahn möchte ich sehen...
wo kommt der stein her, wurde er von vorderachse oder hinterachse des vorausfahrenden fahrzeuges aufgewirbelt?

Da braucht es keine Theorie, Mathematik, Physik, Computer oder sonst irgendwas. Daß kleine Steinchen, von einem vorausfahrenden Fahrzeug aufgewirbelt oder sonstwie in die Luft befördert, einen Einschlag in der Frontscheibe verursachen können --- auch bei Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands --- ist schlicht eine Erfahrungstatsache.

Grüße
AB

Zitat:

Original geschrieben von masvha


Wisst ihr wie das aussieht, wenn ich in meiner ganz normalen Standard-Windschutzscheibe einen Steinschlag habe (leider mit größerwerdendem Riss dazu) und diese Scheibe dann gegen eine Klimakomfortscheibe tauschen lassen will? Muss ich dann auch nur die Selbstbeteiligung meiner Teilkasko zahlen? Oder wird da die Versicherung nicht mitspielen? Die Klimakomfort is ja auch ned ganz billig.

Ich denke Du wirst den Mehrpreis der Klimakomfort zahlen müssen, mehr nicht.

Göran

Re: steinschlag

Hallo du Frosch,

Zitat:

Original geschrieben von frosch02


du wirst doch nicht etwa zu dicht aufgefahren sein oder etwa gar gedrängelt haben? normalerweise gfallen doch die aufgewirbelten steinchen wieder runter, so daß gar keine gefahr besteht, wenn man die vorgeschreibenen abstände einhält, espique!

zu deiner Beunruhigung: ich habe vor kurzem an einem Tag zwei Steinschläge eingesammelt - davor jahrelang keinen. Erster wurde von einem (tiefergelegten, verprollten - wen's interessiert) E39 aufgewirbelt - ich fuhr mit ACC hinterher. Der andere traf meine Scheibe, als ich überhaupt niemanden vor, geschweige denn neben mir hatte. Offenbar fallen Steine auch schon mal "so" vom Himmel.

Grüße, MM:

Ähnliche Themen

re

hallo,
natürlich passieren steinschläge, aber nachdem espique neulich die abstandsmessungen so befürwortet hatte, konnte ich mir einen kleinen querhieb nicht verkneifen. ausserdem habe ich ihm ja als trost einen tipp gegeben, wie man es finanziell verkraftbar wieder in ordnung bringen kann...
ich habe einfach etwas gegen hilfspolizisten und blockwarte, tut mir wirklich leid!
schaut einfach mal in die seit 1.5. geltenden abstände und zeigt mir einen, der das bei richtgeschwindigkeit 130 eine viertelstunde auf deutschen autobahnen am tag durchhält!
und dann kommen noch solche vorschläge von minister tiefensee mit 2000 oder 3000 euro strafe...
wer von denen, die solche strafen vorschlagen, ist das letzte mal mit normalen, erarbeiteten lohn nach hause gegangen? wer von denen ist das letzte mal selber gefahren?
vielleicht haben es noch andere mt- teilnehmer gesehen: bei einer der letzten wahlen ist ein reporterteam mal den kolonnen der wahlkämpfer hinterhergefahren- von keiner partei (zumindest n meiner schwachen erinnerung) waren die spitzenkandidaten auf ihren touren innerhalb der geschwindigkeitsgrenzen.
wer ist jetzt schuld, die fahrer der konvois von schwarzen siebenern oder a8- ern oder die leute, die meistens hinten rechts sitzen (unsere geliebten volksvertreter)?
ja, ja , ich weiß, die hatten ja sicher blaulicht oben drauf und hatten damit sonderrechte...
aber normalerweise sollte das doch polizei auf der fahrt zum banküberfall und dem roten kreuz zum retten von menschenleben vorbehalten sein, oder?
wohlgemerkt, ich bin schon für sinniges fahren, aber sicher bin ich doch nicht der einzige, dem immer mehr der verdacht kommt, dass solche strafen mehr der finanziellen gesundung der staatsfinanzen denn als verkehrserziehung dienen sollen?
und zu der berechnung: pat16 wollte mir es "einfach mal vorrechnen", wie so ein steinchen durch die luft wirbelt - ich habe an der einfachen berechnung nur leise zweifel angemeldet.
ciao!

Hallo zusammen,

Glasschäden werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt und führen zu keiner Erhöhung der eigenen Prämien, da es in der TK keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt.

Die Kosten für eine Steinschlagreparatur werden im Regelfall von der Versicherung komplett übernommen, auch wenn eine Selbstbeteiligung besteht. Beim Scheibenaustausch werden auf alle Fälle die SB fällig, wenn eine mit der Versicherung vereinbart ist.

Zitat:

Original geschrieben von proXimaus


Wenn man die Werkstatt gut kennt, kann man ja da vielleicht noch ein bisschen was drehen, dass man nicht die kompletten 150€ zahlen muss🙂

Um die SB kommt man nicht drumherum, da sie ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde ist und jeder Rabatt, der von einer Werkstatt gewährt wird, auch in Form von Gutscheinen, der Versicherung zusteht und gemeldet werden muss.

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Diese Arbeitsweise kannst Du Dir einmal unter

http://www.autoglasservicecenter.de

in der Rubrik "Know-How / Arbeitstechnik / Steinschlagreparatur" anschauen.

Zitat:

Original geschrieben von masvha


Wisst ihr wie das aussieht, wenn ich in meiner ganz normalen Standard-Windschutzscheibe einen Steinschlag habe (leider mit größerwerdendem Riss dazu) und diese Scheibe dann gegen eine Klimakomfortscheibe tauschen lassen will? Muss ich dann auch nur die Selbstbeteiligung meiner Teilkasko zahlen? Oder wird da die Versicherung nicht mitspielen? Die Klimakomfort is ja auch ned ganz billig.

Die Mehrkosten für eine höherwertige Scheibe muss der Kunde tragen, da die Versicherung nur für den gleichwertigen Ersatz sorgen muss. Wird von einem Betrieb dennoch der Preis für die KK-Scheibe alleine der Versicherung in Rechnung gestellt, dann liegt auch hier Versicherungsbetrug vor.

Zitat:

Original geschrieben von espique


Wohin gehe damit am besten? Direkt zu BMW? Wenn es die Versicherung eh zahlt, dann kanns mir ja wurscht sein, was die Reparatur kostet...

Hierzu einmal mein ehrlich gemeinter Tip zur Werkstattwahl und das egal ob Vertragswerkstatt, freie Werkstatt oder Autoglaserei:

Achte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt in Deinen eigenen Interesse auf einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese erkennst Du am Innungslogo ( KFZ-Gewerbe blau mit weisser Schrift ). Der Grund ist einfach der, dass Du Dich im Streitfall dann auch an eine Schiedsstellen der Innung wenden kannst, die sich dann dafür einsetzt eine Einigung zu erzielen. Denn nicht jeder Fachbetrieb ist auch ein Meisterbetrieb und dann kann es sich bei Reklamationen schon hinziehen.
Ein Tip am Rande und wirklich nicht um jemanden schlecht zu machen, such Dir am Besten einen mittelständischen Betrieb aus in dem der Chef auch noch mitarbeitet, denn im Fall aller Fälle ist es schließlich sein Geld, das er bei Reklamationsarbeiten ausgeben muss. Bei Filialbetrieben ist es meistens der Fall, dass es dem Mitarbeiter wohl egal ist ob nochmals Kosten für den Betrieb entstehen.
Beachte auch, dass nicht jeder Fachbetrieb, der sich so nennt auch tatsächlich ein Fachbetrieb ist, denn dieser Name ist nicht geschützt im Gegensatz zum Meisterbetrieb bei dem eine eindeutige geprüfte Qualifikation vorliegen muss.

Wie sieht die Rechtslage denn aus, wenn ich einen Steinschlag habe, der repariert werden kann. Kann mich die Versicherung dann dazu "zwingen" die Reparatur durchführen zu lasse oder habe ich ein Wahlrecht zwischen Tausch und Reparatur?

Hallo zusammen,

eigentlich besteht das Gebot der Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung.
Wenn es allerdings sinnvoller ist, da sich die Scheibe bereits in einem schlechten Gesamtzustand befindet, die Scheibe zu tauschen, wird einem die Versicherung nicht dazu zwingen, die Scheibe dennoch reparieren zu lassen, da von einer verschlissenen Windschutzscheibe auch Gefahren wie Streulicht ausgehen können.

hey autoglasmeister, danke für deine ausführlichen tips. weiß das zu schätzen 🙂

gruss

Zitat:

Original geschrieben von espique


hey autoglasmeister, danke für deine ausführlichen tips. weiß das zu schätzen 🙂

gruss

Ich schliesse mich dem Dank hiermit ausdrücklich an!

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


eigentlich besteht das Gebot der Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung.

ich glaube nicht, daß die Versicherung einen zur Reparatur zwingen kann, zumal diese den vorherigen Zustand nicht 100% wieder herstellt (sonst wäre sie ja auch im Sichtfeld erlaubt). Aber IANAL.

Ansonsten, Autoglasmeister, danke für die Ausführungen, insb. zum Thema Innung und co. Kürzer gefaßt, hätte man auch sagen können: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen ggü. Handwerkern aller Art gelten auch hier! 😉

Grüße, MM:

Weils grad zum Thema passt auch noch ein Tipp von mir (betrifft wohl aber nur alle die, die ihr Auto leasen)

Wenn ihr während der Leasingzeit einen Scheibenwechsel vornehmen lasst, dann fahrt bitte unbedingt zu einer Vertragswerkstatt, bzw. achtet darauf das eine Original Herstellerscheibe eingebaut wird!

Nicht das euch dann bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein erneuter Scheibenwechsel mit Umrüstung auf eine origianl Scheibe bevorsteht! Ist jetzt kein Witz!

Deine Antwort
Ähnliche Themen