steinschläge auf frontscheibe.

Mercedes C-Klasse W204

hallo ich habe das proplem das auf meiner frontscheibe etliche steinschläge keine trisse aber schon einige tiefe kerben. nun die frage kann man was dagegen unternehmen bzw die scheibe ersetzen oder repariren lassen ohne aufwendige kosten oder hochstufungen. weil die teile schon recht im sichtbereich des fahrers sind.

mfg

Beste Antwort im Thema

Hallo,
soweit ich mich erinnere sind Scheiben und Scheinwerfer auch durch die TK abgedeckt, heisst SB bezahlen und keine Hochstufung.
Gruss TAlFUN

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Kostet dich bei Vollkasko keinen Cent oder?

keine ahnung

Zitat:

Original geschrieben von shakedown128


keine ahnung

Normal schon, mein chef hat auch einen und hat die FS von der HDI ersetzt bekommen !

Frag eben mal nach,ist bestimmt in der Vollkasko mitdrin

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Hallo,
soweit ich mich erinnere sind Scheiben und Scheinwerfer auch durch die TK abgedeckt, heisst SB bezahlen und keine Hochstufung.
Gruss TAlFUN

Fährste zum nächsten freundlichen, legst du die Versicherungsunterlagen vor und lässt es (für dich kostenlos) instand setzen.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Hallo,
soweit ich mich erinnere sind Scheiben und Scheinwerfer auch durch die TK abgedeckt, heisst SB bezahlen und keine Hochstufung.
Gruss TAlFUN

So war es auch bei mir.... habe in den letzen ca. 10 Jahren zweimal eine Frontscheibe, dreimal einen Scheinwerfer (Nebelschweinwerfer) wegen Steinschlag und einmal eine Heckscheibe wegen "dumm gelaufen" gebraucht. Glasbruch ist m.W. sogar der häufigste Teilkaskoschaden. Aus diesem Grund schließe ich TK immer ohne Selbstbeteiligung ab, auch wenn die Vollkasko eine SB hat. Ich habe für keine dieser Reaparaturen auch nur einen Cent SB bezahlt und bin auch nie hochgestuft worden.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Michael

okay danke für die antworten nun weiss ich bescheid.

Zitat:

Original geschrieben von dl1gbm



So war es auch bei mir.... habe in den letzen ca. 10 Jahren zweimal eine Frontscheibe, dreimal einen Scheinwerfer (Nebelschweinwerfer) wegen Steinschlag und einmal eine Heckscheibe wegen "dumm gelaufen" gebraucht. Glasbruch ist m.W. sogar der häufigste Teilkaskoschaden. Aus diesem Grund schließe ich TK immer ohne Selbstbeteiligung ab, auch wenn die Vollkasko eine SB hat. Ich habe für keine dieser Reaparaturen auch nur einen Cent SB bezahlt und bin auch nie hochgestuft worden.
Viele Grüße und viel Erfolg,
Michael

Dann hast du Glück mit deiner Versicherung, denn ich habe bei meiner vorigen Versicherung (für meinem Ford, heute Zweitwagen) auch immer TK ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Nachdem ich dann aber mal einen Steinschlag hatte und die Scheibe bei ATU - also nicht mal einer Hinterhofwerkstatt - austauschen lies, kam Wochen später die Kündigung meiner Kasko, ohne jegliche Vorankündigung oder Rückmeldung. Nachdem ich aufgrunddessen dann die Versicherung wechselte und zudem mein Vater seine zwei PKW ebenso bei der neuen Versicherung unterbrachte, erdreistete sich der bisherige Versicherungsgeber (der grosse Konzern aus München) doch tatsächlich anzurufen und nach unserem "plötzlichen" Wechsel zu erkundigen. "Wer so plötzlich und ohne Ankündigung und Rückfragen uns die Versicherung kündigt, muss sich dann nicht über unseren "plötzlichen" Wechsel wundern", erhielten sie als Antwort und boten uns dann noch einen Rabatt auf eine neue TK mit niedrigstem SB (150) an, "Nein, Danke".

Bei der neuen Versicherung (die mit drei Buchstaben und einem X in der Mitte) habe ich nun zwar auch SB150, aber sie sind dennoch günstiger und ich bin mit meinem Versicherungsmakler sehr zufrieden. Scheinbar gewähren nicht mehr alle Versicherungen - zumindest die grossen - TK ohne Selbstbeteiligung.

P.S. Weiss jemand zufällig, wie viel ein Nebelscheinwerfer (Bi-Xenon-Ausstattung) kostet, den könnte ich aufgrund eines Steinschlags nämlich wechseln! 🙁 😉

Um keine Irrtümer aufkommen zu lassen: Steinschlag ist bei der TK immer voll zu regulieren, auch wenn man eine SB (nicht Selbstbedienung, sondern Selbstbeteiligung) hat! Deshalb immer gleich bei Steinschlag machen lassen, denn wenn die Scheibe nach Steinschlag irgendwann mal zusammenfällt, dann fällt die SB wieder an!

Wenn also jemand glaubt, die Steinschlagrepartur löst aus, dass der Versicherer kündigt weil der Kunde keine SB hat - da hat er sich geirrt. Der Versicherer kann nur bei Nichtzahlung der Beiträge und im Schadensfall kündigen. Vielleicht hatte er beim letzten Bock (oder anderes Tier) vergessen zeitgerecht zu kündigen und plumbs, kam die Kündigung beim nächsten Schaden. Bei VR gilt immer: aus Schaden wird man Klug, nur der Kunde ist der Dumme (um keine Irrtümer... ich bin selbst bei einem Versicherer)

Hallo Galoppi,

habe ich das jetzt richtig verstanden:
1. die TK zahlt Steinschlag immer voll, auch bei vereinbarter SB.
2. Sie kann danach den Vertrag kündigen.
Also auf zum Glassreparateur oder zum 🙂 sobald Steinschlag vorliegt. Und schon mal Angebote anderer Versicherer einholen... 😉

Ob ich Glück hatte weiß ich nicht - vielleicht auch die richtigen Versicherungen - ich hatte zwischendurch selbst gewechselt. Seit Juni (S204) ist es wieder eine andere Gesellschaft - die dritte, aber wieder beim Makler, der mir die erste vermittelt hatte. Die erste war auch ihm inzwischen wohl zu teuer geworden....

Kunden werden manchmal aus Schaden klug - und gelegentlich auch durch Preisvergleiche.... 😁

Viele Grüße, Michael

Edit-PS: ich hatte nie ein Problem, TK ohne SB zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Galoppi


Um keine Irrtümer aufkommen zu lassen: Steinschlag ist bei der TK immer voll zu regulieren, auch wenn man eine SB (nicht Selbstbedienung, sondern Selbstbeteiligung) hat! Deshalb immer gleich bei Steinschlag machen lassen, denn wenn die Scheibe nach Steinschlag irgendwann mal zusammenfällt, dann fällt die SB wieder an!

Wenn also jemand glaubt, die Steinschlagrepartur löst aus, dass der Versicherer kündigt weil der Kunde keine SB hat - da hat er sich geirrt. Der Versicherer kann nur bei Nichtzahlung der Beiträge und im Schadensfall kündigen. Vielleicht hatte er beim letzten Bock (oder anderes Tier) vergessen zeitgerecht zu kündigen und plumbs, kam die Kündigung beim nächsten Schaden. Bei VR gilt immer: aus Schaden wird man Klug, nur der Kunde ist der Dumme (um keine Irrtümer... ich bin selbst bei einem Versicherer)

Ich habe mal wieder Schwierigkeiten mit deinen verstrickten Aussagen ohne konkret zum Punkt zu kommen - du musst in der Tat Versicherer sein 😁 - aber ich habe auch nicht behauptet, dass meine Versicherung den Schaden nicht reguliert hat, sondern eben nach dieser Regulierung die Kasko gekündigt hat, sehr wohl lief die Haftpflicht aber weiter.

Mein damaliger Versicherungsmakler war von der Vorgehensweise seiner Zentrale auch überrascht und entsetzt, auf Anfrage hies es, mein Vertrag, der schon lange lief, sei angesichts der sehr günstigen Rabatte und ohne SB - mir erschliesst sich nicht, was deine Erklärung von SB soll, ich bin mir der Bedeutung des Kürzels sehr wohl bewusst - für den Versicherer nicht rentabel und sie haben mir aufgrunddessen die Kaskoversicherung gekündigt. Zugegeben, mein damals bereits 11 Jahre alter Ford Mondeo mit sehr günstigem Kaskotarif und ohne SB ist sicher kein rentables Objekt, zu dumm nur für die Versicherung, dass sie nicht bedachte, dass in unserer Familie drei weitere Fahrzeuge versichert sind.

P.S. Der einzige Schaden, den ich zuvor regulieren lies, war eine Begegnung mit einem Fuchs bei Tempo 120, ansonsten habe ich die Teilkasko zuvor nie in Anspruch nehmen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von dl1gbm


[...]
1. die TK zahlt Steinschlag immer voll, auch bei vereinbarter SB. [...]

Nein, nicht immer. Die TK zahlt nur Steinschlag

reparaturen

voll (und auch das nicht in jedem Fall).

Wenn allerdings die Scheibe getauscht werden muss, zahlt man natürlich die vereinbarte SB.

Zitat:

[...]
2. Sie kann danach den Vertrag kündigen. [...]

Das glaube ich nicht.

😉

Original geschrieben von RealZac

Zitat:

[...]
2. Sie kann danach den Vertrag kündigen. [...]

Das glaube ich nicht.

😉Das glaube ich auch nicht, sondern ich weiss es, da in meinem Fall geschehen! 😉
Die TK - nicht die Haftpflicht - wurde mir nach Austauschen der Scheibe gekündigt.

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