Stationäres Halteverbot / temporäres absolutes Halteverbot - welche Schilder zählen?

Hallo,

vor ein paar Tagen sah ich mich in Berlin gezwungen, einen Laden fluchtartig zu verlassen, als ich durch dessen Schaufenster beobachtete, wie sich zu meinem PKW ein Polizei- und ein Abschleppfahrzeug gesellten. In so einer schlechten Gesellschaft kann man sein Fahrzeug ja unmöglich alleine lassen... 😁

Man erklärte mir das ich im absoluten Halteverbot stehen würde. Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe und damit für mich alles klar war.

Die Situation war so wie auf dem Bild dargestellt. Im Abstand von ca. 50-100m folgten dann tatsächlich mobile Schilder mit einem absoluten Halteverbot wegen irgendeines Laufs am Folgetag. Die stationären Halteverbotsschilder waren in keinster Weise abgehangen, durchgestrichen, o.Ä.

Wie seht Ihr das? Selber schuld, weil man die Straße immer einmal rauf- und runter laufen muss, bevor man parkt und sich nicht auf die stationären Schilder verlassen darf? Oder sollte man mal nen Widerspruch einlegen, wenn der Bußbegld Bescheid kommt?

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Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. September 2018 um 13:34:05 Uhr:


Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten.
...

du hast den Eingangsthread aber schon aufmerksam gelesen, oder?

Da steht doch:

Zitat:

Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe

D.h zum diesem Zeitpunkt konnte der TE nach gültiger Beschilderung davon ausgehen, dass eben KEIN Halteverbot existiert. Und jetzt?

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Man muss sich nicht jedes Schild merken, wenn man noch gar nicht parken will. Es wurde ja schon gesagt: Es gilt jene Regelung, an der man zuletzt vorbeifuhr. Insofern passt der Vergleich mit Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die können auch nicht ineinander verschachtelt sein.

Das wurde bereits kurz hinter der letzten Kreuzung so ausgeschildert ... ca. 150m.

Spielt ja keine Rolle, wenn danach noch mal eine Beschilderung kam, der zufolge man parken durfte.

Wo nimmst Du die denn her. Das vom TE gepostete temporäre Schild ist bereits ein Widerholungsschild. Da gab es keine temporären das Parken erlaubenden Schilder.

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Mit der "Beschilderung, der zufolge man parken durfte" meinte ich keine 314/315, sondern die stationäre Beschilderung, die aber nicht an jenem Samstag galt. Die hätte man abdecken müssen.

Zitat:

@Gururom schrieb am 20. September 2018 um 16:08:28 Uhr:


Aber was da in Berlin getrieben wird ist sowieso der Wahnsinn, aller 14 tage irgendwelche Sperrungen/Vollsperrungen, dass gesamte öffentliche Leben kommt zum Erliegen.

Äh, nein. Das IST das öffentliche Leben.

Der Wahnsinn in Städten ist eher der, dass der größte Teil des öffentlichen Raumes exklusiv vom Fahrzeugverkehr okkupiert wird.

(So denken natürlich nur linksgrünversiffte Gutmenschen, ich weiß.)

Bei Seitenparktaschen gibt es auch dort keine stationäre Beschilderung, die das Parken ausdrücklich erlaubt. Das ergibt sich einfach daraus, dass die stationären Haltverbotsschilder - egal wann - nicht für die Seitenparktaschen sondern auf den Fahrspuren (dort 3) gelten.

Das hat ja jetzt nichts mehr mit dem Ausgangsfall zu tun. Ohne Zusatzzeichen gelten Haltverbotszeichen immer nur für die Fahrbahn. Insofern ist zwar auch das Zusatzzeichen "Auch im Parkhafen" nicht StVO-konform, aber das wäre ein sehr dünner Strohhalm.

Ich keine diese Stelle seit anno dutt ... glaub doch wenigstens den Fotos des TE, die die stationären Beschilderung dort zeigt. Da ist kein Bezug zum Seitenstreifen vorhanden und Parkstreifen / Seitenparktaschen sind einfach ohne weitere Schilder da. Da ist keine abweichende Regelung zur allgemeinen Verkehrsregelung der StVO vorhanden. Und das temporäre Haltverbot auf dem Seitenstreifen, das kommt - so man das als solches durchgehen lässt - nur von diesem temporären Schild. Das wird dort häufig für diese unsäglichen Veranstaltungen so aufgestellt.

Wo genau stand denn der TE nun?

Vielleicht hindern dich deine Ortskenntnisse gerade daran, den Punkt zu erkennen. Und natürlich sehe ich die Bilder des TE. Worüber diskutieren wir jetzt? Darüber, dass alle Haltverbotszeichen nur auf der Fahrbahn gelten, wenn es kein entsprechendes Zusatzzeichen gibt? Oder über die Verschachtelung von mobilen und stationären Verboten, für die es in der StVO keine Regelung gibt?

Da ist nichts verschachtelt. Diese Beschilderung wird nur verwendet, um die Parkstreifen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu räumen und freizuhalten. Direkt vor und während der Veranstaltung werden dann alle Zuflüsse des Fahrzeugverkehrs auf die Karl-Marx.Allee verhindert, so dass die ganze Straße für das jeweilige Event zur Verfügung steht und etwaige "Falschparker" dann an den Haken kommen. Allerdings versinkt dann der umliegende Bereich komplett im Chaos, weil ungefähr vom S+U-Bahnhof Frankfurter Alle bis zum Alexanderplatz damit ein kilometerlanger Riegel den Fahrzeugverkehr in Nord-Süd-Richtung blockiert.

Verschachtelt ist das m.E. schon, denn zumindest ab dem ortsfesten absoluten Haltverbot ganz oben am Mast, endet die temporäre Regelung für den Seitenstreifen. Ab dort gilt nur noch Haltverbot für die Fahrbahn.

@berlin-paul: Du erklärst zwar den gewollten organisatorischen Ablauf, aber du erklärst nicht, warum der TE nun im Haltverbot geparkt haben soll. Für welche Straßenflächen sollen denn eigentlich diese Schilder gelten:
https://www.motor-talk.de/.../halteverbot1-i209320055.html
Für die Fahrbahn oder für den Seitenstreifen? Ich frage extra, wofür sie gelten sollen, nicht wofür sie gelten.

Die temporären Schilder werden dort den gesamten Straßenzug hindurch wiederholt. Temporär geht vor.

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