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Schnee auf Schilder und geblitzt werden...

Themenstarteram 13. Januar 2010 um 22:21

Hallo,

Wie sieht es eig aus wenn Schnee auf Verkehrschilder ist und mann geblitzt wird? Weil demletzt war so 2 Schilder da ist 70 beide komplett zugeschneit kurz danach fährt man rein wenn mans nicht weis...

Wie ist das wenn man das nicht weis und nicht aus der Gegend kommt?

Weil die Schilder macht ja keiner frei..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

:confused: :confused: :confused: ;)

Zum Thema:

Interessant wie sich in diesem Thread genau diejenigen, die sich vorsätzlich über geltende Limits hinwegsetzen und das sogar öffentlich hier im Forum schreiben, einmal mehr als Opfer darstellen.

Runter vom Gas, dann wird man auch nicht geblitzt, zumindest nicht so, dass man danach seinen Schein abgeben muss.

Immer zu schnell fahren, damit man auch die letzte Sekunde noch einspart, aber dann den Kopf zerbrechen, ob man geblitzt wurde und im Internet sinnlose Kommentare schreiben.

Kindergarten hier... aber eine Einstellung, die auf der Straße zur Gefährdung anderer führt...

 

Wenn ich nicht weiß was auf dem Schild steht, dann fahre ich eben entsprechend vorsichtig, unterlasse Geschwindigkeiten über 80 km/h, Überholmanöver und wenn da eine Brücke kommt, dann überlege ich mir im Sattelzug, ob das nicht vielleicht ein Zeichen 263 ff war und fahre nicht wie ein Bekloppter drauf zu.

 

Außerdem:

Wenn es euch nicht passt, dass die Schilder unleserlich sind, dann steigt aus und wischt einmal drüber, dann könnt ihr sie auch lesen.

Aber nein, dafür ist sich Herr/Frau zu fein... lieber verklagt man irgendwen, wenn was passiert.

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Hallo,

tjaa....interessante Frage. Leider habe ich keine Ahnung von der Materie und kann auch nur wild rumspekulieren.

a) Ich meine mich an ein Urteil erinnern zu können, bei dem regelmäßige Pendler auf dieser Strecke sich trotzdem daran halten müssen, da Kenntnis Vorausgesetzt werden kann. Hier aber nicht der Fall. Weiters: Viele Schilder sind ja auch schon an der Form zu erkennen. Hier auch nicht der Fall.

Argumente gegen Dich: Kannst Du überhaupt nachweisen, dass dort wirklich nichts zu sehen war? Könnte ein Richter vielleicht argumentieren, dass bei so viel Schnee eine Geschwindigkeit über 70 ohnehin nicht angepasst war? Aber spielt das bei "Blitz" (und nicht Unfall) überhaupt ein Rolle?

mal sehen, ob sich noch Experten äußern.....

 

Grüße

Hallo,

also wenn ich das Pech hätte, dass ich durch ein verschneites 70er Schild mich nicht an das Tempolimit halte und dann noch geblitzt werde, würde ich ein Bild von dem Verkehrszeichen machen und Gerichtlich dagegen vor gehen (Hoch lebe die Rechtschutzversicherung)!!!

Hab auch gehört, dass Berufspendler bzw Ortsansessige Autofahrer sich merken müssen wo man wie schnell fahren darf...

Der geschätzte Herr Meßbeamte muß sich vor der Messung überzeugen, ob die Schilder frei sind. Also von den betreffenden Schildern Fotos machen oder einen unabhängigen Zeugen auftreiben. Gleiches gilt für die stationären Anlagen ,wo natürlich keiner vorher kontrollieren kann. In der Regel werden die Fälle dann eingestellt.

Auf der Autobehn würde das dann heisen, bei der nächsten Abfahrt runter,

nochmals zurück, und die selbe Strecke nochmals abfahren,

um ein Foto von den nicht lesbaren Schild zu machen.

 

Nur die Frage, wer macht sowas?

 

Viktor

am 14. Januar 2010 um 7:11

Das macht derjenige, der keinen Bock auf Zahlerei hat.

Zitat:

Hallo,

also wenn ich das Pech hätte, dass ich durch ein verschneites 70er Schild mich nicht an das Tempolimit halte und dann noch geblitzt werde, würde ich ein Bild von dem Verkehrszeichen machen und Gerichtlich dagegen vor gehen (Hoch lebe die Rechtschutzversicherung)!!!

Man braucht übrigens keine Rechtschutz für den Fall. Es dürfte wohl reichen, wenn man der Bußgeldstelle ein entsprechendes Schreiben zurück kommen lässt.

Zitat:

Könnte ein Richter vielleicht argumentieren, dass bei so viel Schnee eine Geschwindigkeit über 70 ohnehin nicht angepasst war?

Viele Schilder sind deswegen Schneeverdeckt, weil der Schnee beim Räumen gegengespritzt wurde.

Wenn es soviel geschneit hat, dass die Geschwindigkeitsschilder nicht mehr zu erkennen sind wird man sicher nicht in Versuchung kommen die dort angezeigte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

 

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für normale / nasse Straßenverhältnisse gedacht.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Wenn es soviel geschneit hat, dass die Geschwindigkeitsschilder nicht mehr zu erkennen sind wird man sicher nicht in Versuchung kommen die dort angezeigte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für normale / nasse Straßenverhältnisse gedacht.

Eben, wenn so viel Schnee liegt, dass man eigentlich nicht schneller fahren kann, bzw. bei erlaubten 80 auf dem Schild eher noch knapp über 70 fahren sollte, je nach Bedingung, frage ich mich, wie man dann geblitzt werden will, ohne irgendwo im Graben oder am Baum zu landen.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Eben, wenn so viel Schnee liegt, dass man eigentlich nicht schneller fahren kann, bzw. bei erlaubten 80 auf dem Schild eher noch knapp über 70 fahren sollte, je nach Bedingung, frage ich mich, wie man dann geblitzt werden will, ohne irgendwo im Graben oder am Baum zu landen.

Das bedingt aber, daß alle unsere Schilder "sinnvoll" sind.

Das wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gerade bei Tempolimits gibt's doch reichlich Strecken, die nur zum Füllen der kommunalen Kassen dienen.

Wenn eine gut ausgebaute, breite und schnurgerade Hauptstraße auf 30 km/h beschränkt wird, ist das ziemlich offensichtlich.

Mir fallen da sofort mehrere solcher Fälle in der direkten Nachbarschaft ein - und da steht dann auch fast täglich der Schnell-Foto-Dienst herum.

mfg, Tom

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:18

Jap..

Es gibt ja genug STrecken die mitten auf der Landstraße auf 50 sind.. oder teilweise in Orten 30 ist obwohl es komplett grade ist..(keine 30ger Zone) und man ohne Probleme 70fahren kann.. selbst bei schlechtem wetter..

 

Ich mein wer aber nicht merkt dasser geblitzt wird.. das wird dann ein Problem?! Weil das Amt lässt ja die Aussage nicht durcchegehen das die Schilder voller Schnee waren..

am 14. Januar 2010 um 10:33

Moinsen,

Schnee auf Schildern kann ich zwar nicht bieten, aber ein ähnliches Fallbeispiel...

Meine Mutter wurde mal auswärts geblitzt, beide 70-Schild waren verdreht worden und somit nur rückseitig wahrnehmbar... Nach Eingang des Bescheids genügte hier ein Schreiben ihres Anwalts, die "Verdrehung" der Schilder war bei der dortigen Behörde dokumentiert.

Laut Aussage des Anwaltes, hätte die Sache allerdings u.U. anders ausgehen können, wenn ihr Wohnsitz in der Nähe gelegen hätte und die Behörde von Ortskundigkeit ausgehen hätte können...

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Wenn es soviel geschneit hat, dass die Geschwindigkeitsschilder nicht mehr zu erkennen sind wird man sicher nicht in Versuchung kommen die dort angezeigte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für normale / nasse Straßenverhältnisse gedacht.

:D You made my day!

Und wie sieht es aus wenn die Straßen gestreut wurden, bereits Plusgrade herrschen und das Schild trotzdem vereist ist?

Du darfst nicht immer vom offensichtlichen Szenario einer Glatteisbahn auf dem Asphalt ausgehen.

Und ich sehe es so: Wenn die Stadt nicht in der Lage dazu ist, mir ein Geschwindigkeitslimit mittels gut erkennbarem Schild zu signalisieren ... dann gibts da für mich kein Tempolimit. Und ich werde auch nichts bezahlen auch wenn ich mich dafür durch sämtliche Gerichte klagen muss. Nicht einen Cent.

Wenn jemand will dass ich 30 fahre, dann will ich auch ein Schild sehen wo 30 drauf steht.

Die Stadt kann auch nicht kommen und sagen: "So sie sind 40kmh zu schnell gefahren ... hier soll doch in 2 Wochen ein 10er Schild aufgestelllt werden".

 

Juline

Wie ich oben schon schrieb muß sich der Meßmensch vorher von der Sichtbarkeit der Schilder überzeugen, dies wird im Meßprotokoll vermerkt . Kapitto ? :rolleyes:

am 14. Januar 2010 um 11:38

Für mich stellt sich die Frage, was ich bei diesem ganzen "Schilderwald" alles auswendig kennen muss !?

Ein Schild verliert jedenfalls seine Gültigkeit, wenn es nicht mehr zu lesen ist, egal wo.

Ich würde es sogar drauf ankommen lassen ein für mich bekanntes Tempolimit bei zugeschobenem Schild und trotzdem geblitzt worden zu sein, anzufechten. Auch wenn ich Ortskundig in diesem Fall bin.

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