Stationäres Halteverbot / temporäres absolutes Halteverbot - welche Schilder zählen?

Hallo,

vor ein paar Tagen sah ich mich in Berlin gezwungen, einen Laden fluchtartig zu verlassen, als ich durch dessen Schaufenster beobachtete, wie sich zu meinem PKW ein Polizei- und ein Abschleppfahrzeug gesellten. In so einer schlechten Gesellschaft kann man sein Fahrzeug ja unmöglich alleine lassen... 😁

Man erklärte mir das ich im absoluten Halteverbot stehen würde. Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe und damit für mich alles klar war.

Die Situation war so wie auf dem Bild dargestellt. Im Abstand von ca. 50-100m folgten dann tatsächlich mobile Schilder mit einem absoluten Halteverbot wegen irgendeines Laufs am Folgetag. Die stationären Halteverbotsschilder waren in keinster Weise abgehangen, durchgestrichen, o.Ä.

Wie seht Ihr das? Selber schuld, weil man die Straße immer einmal rauf- und runter laufen muss, bevor man parkt und sich nicht auf die stationären Schilder verlassen darf? Oder sollte man mal nen Widerspruch einlegen, wenn der Bußbegld Bescheid kommt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 19. September 2018 um 13:34:05 Uhr:


Warum sollten sie die Parkverbotsschilder Zugängen, du darfst dort eh nicht parken, nur Halten.
...

du hast den Eingangsthread aber schon aufmerksam gelesen, oder?

Da steht doch:

Zitat:

Das habe ich so tatsächlich nicht wahrgenommen, da ich mein Fahrzeug direkt vor einem normalen Halteverbotsschild (Mo-Fr - ich parkte dort am Samstag) abgestellt habe

D.h zum diesem Zeitpunkt konnte der TE nach gültiger Beschilderung davon ausgehen, dass eben KEIN Halteverbot existiert. Und jetzt?

118 weitere Antworten
118 Antworten

Zitat:

@coolhh schrieb am 19. September 2018 um 16:39:59 Uhr:


Im Ergebnis ist es das Gleiche, allerdings sind die Argumente anders:
Das stationäre, zeitlich begrenzte Halteverbot gilt nicht, weil es Samstag ist. Somit gilt das vorherige Schild, nämlich das temporäre Halteverbot.

Ich habe dein Argument schon verstanden, teile es aber nicht. Siehe oben.

Erstmal: Danke für Eure Antworten!

Anscheinend führt meine Skizze zu etwas Verwirrung. Warum, kann ich mir nicht so ganz erklären. Sind es die unterschiedlichen Piktogramme / Bilder der Schilder?

Es ist exakt so, wie ich es beschrieben haben: Mein PKW parkte direkt vor einem stationären Halteverbotsschild (Mo-Fr), DANACH - im Abstand von 50-100 Metern zu beiden Seiten, kamen erst die mobilen absoluten Halteverbotsschilder. Ich musste nach dem Hinweis der Polizistin erstmal ein Stück gehen, um diese zu finden. Fotos stelle ich später noch rein, dann wird das vielleicht deutlicher.

In Fahrtrichtung habe ich also erst:

- ein mobiles absolutes Halteverbot passiert (welches ich nicht gesehen habe)
- ein stationäres Halteverbot (Mo-Fr) passiert
- mein Fahrzeug direkt vor einem weiteren stationären Halteverbot (Mo-Fr) abgestellt

Jetzt könnte man die Logik vertreten, dass ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen 50-80-100 das jeweils letzte Schild seinen Vorgänger aufhebt. Scheint aber wohl nicht so einfach zu sein.

Der Lauf war übrigens nicht der Berlin Marathon, sondern der Stadtlauf. Tut aber eigentl. nichts zur Sache.

Das wäre dann der Fall, wenn es keine zeitliche Einschränkung gäbe.
Da diese vorhanden ist wird es etwas kompliziert.

Und es gibt noch ein Problem: Wir reden von Berlin! 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. September 2018 um 17:15:47 Uhr:


Das wäre dann der Fall, wenn es keine zeitliche Einschränkung gäbe.
Da diese vorhanden ist wird es etwas kompliziert.

Und es gibt noch ein Problem: Wir reden von Berlin! 😁

😁 Da hast Du sicher recht.

Anbei noch das Foto - um es noch ein bisschen komplizierter zu machen, gibts auch noch ein zeitlich begrenztes absolutes Halteverbot. Hatte ich völlig vergessen, weil ebenfalls nur Mo-Fr.

Auf dem Foto ist kein mobiles absolutes Halteverbot zu sehen, dass verdeutlicht vielleicht auch nochmal, wie weit die Strecke bis zum nächsten mobilen Schild war. Auf der anderen Seite das selbe. Die Schilder waren also in ziemlich großzügigen Abstand aufgestellt.

Ähnliche Themen

Selbst gelöscht, siehe unten.

@R 129 Fan Danke Dir, aber bitte meinen Eröffnungspost nochmal lesen. Es geht im Kern ja nicht um die stationären Schilder, sondern die mobilen. Da habe ich auch nochmal ein Foto angehangen.

Ist zwar auch nicht vorschriftmäßig, aber nachvollziehbar. Dann ist mein obiger Beitrag nicht zutreffend.

@Bonnat: Wo hattest du denn geparkt? Hinter der Laterne, also auf der letzten Stellfläche?

Weil ab dem Schildermast beginnt ein absolutes Haltverbot 24/7, ohne Erweiterung auf den Seitenstreifen. Das mobile vorrübergehende Haltverbot endet dort vorzeitig.

...diesen Umstand der zuständigen Behörde zu erklären, dürfte allerdings erfolglos bleiben.

Oh G*tt, was für eine Schilderkombi!

Eigentlich simpel.

Die feste Regelung ist bis dort Mo-Fr von 6-8 Uhr absolutes Haltverbot auf der Korl-Morx-Ollee und von 8-18 Mo-Fr Uhr eingeschränktes Haltverbot auf der Korl-Morx-Ollee. Dahinter absolutes Haltverbot auf der Korl-Morx-Ollee. Parken im Parkhafen immer erlaubt. Da stehen übrigens auch Parkscheinautomaten.

Das mobile Haltverbot mit dem Zusatz auch im Parkhafen hat zwar nicht die richtige Zusatzschildertafel, aber es ist deutlich genug erkennbar was gewollt ist. Es käme also auf den Richter an, ob er die Erbsen nach Farbe und Größe sortiert oder ob er eher ein hemdsärmliger Typ ist.

Am Ende alles egal, sollte die Strafe nur 10-20 EUR betragen lohnt es nicht sich den Kopf zu zwerbrechen und irgendwie zu streiten, sollten es aber mehr, eventuell 100,- + werden, gehts halt nur über einen Anwalt, da helfen die Rechtsberatungen aus einem Forum wenig und über falsch oder richtig entscheiden die Ordnungsbehörden, bzw eben ein Gericht.

Aber was da in Berlin getrieben wird ist sowieso der Wahnsinn, aller 14 tage irgendwelche Sperrungen/Vollsperrungen, dass gesamte öffentliche Leben kommt zum Erliegen.

Solln die Ihren Marathon doch auf dem Tempelhofer Feld laufen oder auf dem neuen BER , aber scheinbar ist die Luft in der Stadt ja noch für sportliche Höchstleistungen super geeignet

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 15:01:01 Uhr:


Das mobile Haltverbot mit dem Zusatz auch im Parkhafen hat zwar nicht die richtige Zusatzschildertafel, aber es ist deutlich genug erkennbar was gewollt ist.

Dazu muss man das Schild aber erst mal sehen. Und die Frage ist nun: Muss ich es sehen oder suchen, wenn ich beim Zurücklaufen vorher schon auf eine andere Beschilderung treffe, nach der ich zu diesem Zeitpunkt dort parken darf? Muss ich dann noch weiter zurück laufen, bis ich "endlich" auf eine verbietende Beschilderung stoße? Das verlangt ja nicht mal die Rechtsprechung, die ansonsten eine Umschaupflicht bejaht.

Vom Standpunkt des Fotos des TE sind die Kreuzung davor und die Kreuzung dahinter wirklich locker in Sichtweite, jeweils kaum eine Gehminute. Wie gesagt, da stehen auch Parkscheinautomaten. Die Korl-Morx-Ollee ist eine hippe belebte Einkaufs- und Flaniermeile.

Und @Gururom es geht für den TE um die Leerfahrt des Abschleppers+Verwaltungsgebühr = ca. 130,- € und um ein Verwarngeld.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 16:28:36 Uhr:


Vom Standpunkt des Fotos des TE sind die Kreuzung davor und die Kreuzung dahinter wirklich locker in Sichtweite, jeweils kaum eine Gehminute.

Würdest du es denn so machen? Du läufst 10 m zurück und entdeckst ein Haltverbot, das aber nicht an diesem Tag gilt. Würdest du dann noch weiter zurücklaufen, um zu kontrollieren, ob es doch noch weitere Verbotsbeschilderungen gibt?

Aus gutem Grund ist das Abdecken von Schildern nur dann nicht notwendig, wenn "stationäre erlaubende Beschilderung" und "mobile Verbotsschilder" in Konkurrenz stehen. Für den Fall "stationäres Verbot" und "mobiles Verbot" gibt es eine solche Regelung nicht. Man hätte die stationären Schilder abdecken müssen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2018 um 16:28:36 Uhr:


Wie gesagt, da stehen auch Parkscheinautomaten.

Die sind ja gerade kein Indiz für ein absolutes Haltverbot.

Daran fuhr er dort zwangsläufig vorbei. Selbst wenn er gewendet haben sollte.

Der Hinweis auf die Automaten sollte nur die Belebtheit des Straßenzuges untermauern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen