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Startproblem NV200

Nissan NV200 M20M
Themenstarteram 24. April 2012 um 20:56

Hallo,

ich habe einen NV200, Diesel, 66 kw, EZ 10.10, gekauft von mir 29.12.2011 über einen Nissan Vertragshändler.

Das Auto springt teilweise nicht an, die Batterie orgelt, es tut sich aber nichts. Der Fehlerspeicher wurde schon mehrfach ausgelesen, mehr aber nicht. Mir wurde geraten, mit der Funkfernbedienung das Fahrzeug auf- und zuzuschließen, es hilft aber nicht. Aus unerklärlichen Gründen ist es mir aber bisher immer gelungen, das Fahrzeug nach 1 - 10 min Wartezeit wieder zu starten. Hatte schon die Notrufnummer von Herrn Nissan gewählt, dann aber doch noch mal probiert, das Fahrzeug sprang an.

Der Kundendienstmeister hat mir geraten, die Notrufnummer zu wählen,um das Fahrzeug einschleppen zu lassen. Nur so hätte ich Anspruch auf einen Leihwagen. Ist mir aber zu peinlich, eine Stunde auf den ADAC zu warten, um dann mitzubekommen, wie der Onkel den Zündschlüssel umdreht und das Fahrzeug anspringt, ganz abgesehen, von den unnütz verursachten Kosten.

Seit dem Kauf Ende Dezember ist dieser Fehler bestimmt schon zwischen 15 - 25 mal aufgetreten.

Hat jemand eine Idee, welcher Fehlerteufel mich hier ärgert. Vielleicht kann mir einer auch einen Tipp geben, wie ich mich gegenüber Nissan verhalten sollte. Ich möchte den Fehler schon behoben haben, da er aber nur kurzfristig ist, sehe ich Schwierigkeiten beim Nachweis des Fehlers.

Danke Peter

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15 Antworten
Themenstarteram 7. Juni 2012 um 20:55

Hallo Kai,

wollt mich auch hier öffentlich noch mal herzlichst bei dir bedanken. Deine Info hat mir sehr geholfen.

An alle anderen.

Meinem jetzigen Kenntnisstand zur Folge ist der Fehler derzeit nicht zu beheben.

Bei mir kommt erschwerend hinzu, dass mein Händler das Auto damals schon mit den Mängeln vom ersten Halter zurück genommen hat, was mir dieser zwischenzeitlich bestätigt hat. Mir hat er davon aber nichts erzählt, obwohl ich gefragt habe, warum das Fahrzeug so schnell wieder verkauft wurde. Die Antwort war nur, dass der Vorbesitzer eine größere Maschine fahren wollte.

Ich werde nun versuchen, vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung zurück zu treten. Sollte der Händler nicht wollen, werde ich ihn wohl vorsichtshalber auf den Straftatbestand des Betruges, insbesondere der des gewerblichen Betruges gem: § 263 StrGB hinweisen.

Wenn er nicht will, wird es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.

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