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Starten im ersten Gang ohne Kupplung?

Suzuki VS Intruder 1400
Themenstarteram 4. April 2020 um 8:17

Hallo Zusammen,

letztes Jahr habe ich mir eine Trude des Jahrgangs 93 zugelegt. Ich will sie für eine TÜV Abnahme vorbereiten, komme aber an einer Stelle nicht weiter.

Ich kann sie bei eingelegten Gang starten, ohne die Kupplung zu ziehen, selbst wenn sie auf dem Seitenständer steht. Die Trude verfügt lediglich über einen selbst einklappenden Seitenständer ohne Seitenständerschalter.

Wenn sie also auf ihren Ständer steht, ausversehen der 1. Gang eingelegt ist und ich nicht die Kupplung ziehe, will sie starten und will nach vorne bocken, sie geht nicht aus. Ist das so erlaubt?

Der Ständer ist so legitim, da er selbst einklappt. Von daher geht es mir lediglich um das starten.

Beim Auto ist es ja auch möglich mit eingelegten Gang und ohne Kupplung zu drücken zu starten, da gibt es ja auch nichts was das unterbindet.

Ich finde im www einfach nichts dazu, kann mir jemand da weiterhelfen?

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15 Antworten

Autos im Jahrgang 93 kann man auch ohne Kupplung bei eingelegtem Gang starten.

Die Regel mit dem Ständer ist ja dafür, dass man nicht mit ausgeklappten Ständer losfährt und in der nächsten Kurve stürzt. Das ist ja bei selbsteinklappendem Ständer gewährleistet.

 

Habs mir nicht durchgelesen:

EU-Richtlinie zum Seitenständer:

https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zitat:

Autos im Jahrgang 93 kann man auch ohne Kupplung bei eingelegtem Gang starten.

Wozu sollte man ein Auto(oder Bike) mit eingelegten Gang, OHNE Kupplung starten ?

Das soll man auch nicht, dann fährt die Kiste gleich los. Die Frage war, ob nicht zulassungsrechtlich eine technische Einrichtung das unterbinden müsste.

Ich denke nicht.

Selbst wenn sie auf den Seitenständer steht ? mein Moped würde ohne mich loshoppeln. denke hier wird aneinander vorbei geredet. Er schreibt ja das sie weiterläuft, was ja nur bei komplett defekter Kupplung passieren würde.

Schalter an der Kupplung bzw. Kupplungshebel niO. oder hängt fest

Themenstarteram 4. April 2020 um 9:46

Vielen Dank schon mal für die ersten Reaktionen. Das mit dem Seitenständer verwirrt vielleicht etwas.

Mir geht es speziell darum ob ein Motorrad starten darf wenn ein Gang eingelegt ist ohne Kupplung zu ziehen, selbst wenn der Seitenständer (der automatisch hochklappt wenn man das Motorrad aufrichtet) draußen ist

Themenstarteram 4. April 2020 um 10:24

Zitat:

@Lombardi69 schrieb am 4. April 2020 um 10:48:40 Uhr:

Selbst wenn sie auf den Seitenständer steht ? mein Moped würde ohne mich loshoppeln. denke hier wird aneinander vorbei geredet. Er schreibt ja das sie weiterläuft, was ja nur bei komplett defekter Kupplung passieren würde.

Nein, also das Motorrad läuft nicht weiter dabei. In dem Moment wo ich bei eingelegten Gang auf den Startschalter drücke, bockt er natürlich nach vorne bis ich den Schalter loslasse, er will also trotzdem starten.

Beispiel: Motorrad steht neben mir auf dem Seitenständer. Aus Versehen ist noch der erste Gang eingelegt. Ich stehe neben dem Motorrad und will es schon mal starten (da ich fälschlicherweise davon ausgehe dass es im Leerlauf ist). Nun drücke ich den Startschalter und das Motorrad will direkt anfahren und bockt dadurch nach vorne bis ich den Startschalter loslasse.

Darf dieses Szenario passieren?

Wie gesagt, bei einem Auto darf dieses Szenario passieren, wie verhält es sich bei Motorrädern?

Bei meiner Maschine wird das Starterrelais nur aktiviert, wenn der Leerlauf eingelegt ist, oder der Seitenständer eigeklappt ist. Ich lasse sie auf dem Seitenständer warmlaufen, in Leerlaufstellung. Wenn ich den Seitenständer hochklappe, den 1. Gang einlege, läßt sie sich starten, deshalb muß ich die Kupplung ziehen, sonst springt sie los. Bei mir ist kein Kupplungsschalter am Hebel. Ich schaue immer nach dem Schaltplan, aber den hast du vielleicht nicht zur Hand. Nur der würde Klarheit schaffen. So wie ich das sehe, funktioniert deine Maschine korrekt. Wenn ich meine Maschine abstelle, z.B. an einer Baustelle, wo es länger geht, lasse ich immer den 1.Gang drin. Ziehe zum Starten die Kupplung und zische los.

Macht der TÜV Theater oder um was geht's denn genau ?

Dann rüste doch einen Seitenständer-Schalter einfach nach.

Ein SUZUKI-Modell ohne Kupplungsschalter kenn ich nur aus den 80ern.

Ab 89 sollte die einen Kupplungsschalter haben.

Ist eher die Erkennung des Leerlauf nicht OK. Schalter am Schalthebel -Getriebe prüfen.

Themenstarteram 4. April 2020 um 16:11

Zitat:

@motoerwin schrieb am 4. April 2020 um 12:41:09 Uhr:

Bei meiner Maschine wird das Starterrelais nur aktiviert, wenn der Leerlauf eingelegt ist, oder der Seitenständer eigeklappt ist. Ich lasse sie auf dem Seitenständer warmlaufen, in Leerlaufstellung. Wenn ich den Seitenständer hochklappe, den 1. Gang einlege, läßt sie sich starten, deshalb muß ich die Kupplung ziehen, sonst springt sie los. Bei mir ist kein Kupplungsschalter am Hebel. Ich schaue immer nach dem Schaltplan, aber den hast du vielleicht nicht zur Hand. Nur der würde Klarheit schaffen. So wie ich das sehe, funktioniert deine Maschine korrekt. Wenn ich meine Maschine abstelle, z.B. an einer Baustelle, wo es länger geht, lasse ich immer den 1.Gang drin. Ziehe zum Starten die Kupplung und zische los.

In deinem Beispiel musst du die Kupplung ziehen damit er startet. Bei mir würde er auch starten wollen, wenn ich nicht die Kupplung ziehe.

Themenstarteram 4. April 2020 um 16:20

Zitat:

@BlackyST170 schrieb am 4. April 2020 um 13:33:18 Uhr:

Macht der TÜV Theater oder um was geht's denn genau ?

Dann rüste doch einen Seitenständer-Schalter einfach nach.

Ein SUZUKI-Modell ohne Kupplungsschalter kenn ich nur aus den 80ern.

Ab 89 sollte die einen Kupplungsschalter haben.

Ich würde gerne zum TÜV fahren und mit ner Plakette wiederkommen, daher suche ich jemanden der dazu was sagen kann.

Ein Bekannter sagte zu mir dass es kein Problem wäre, da es ja nur darum geht dass man nicht mit ausgeklappten Seitenständer losfahren könnte. Da er aber selbst einklappt bräuchte ich auch keine Funktion die unterbindet, dass der Anlasser loslegt wenn man Start drückt ohne die Kupplung zu ziehen wenn ein Gang eingelegt ist.

Ein anderer Bekannter meinte widerrum, das Motorrad dürfte nicht starten wollen wenn man einen Gang drin hat, keine Kupplung zieht und das Bike auf dem Seitenständer steht.

 

Dann einfachste Lösung :

Kupplungsschalter nachrüsten ( falls nicht verbaut ) und so verkabeln ,dass immer Kupplungshebel gezogen werden muss,um Motor zu starten.

Ist übrigens bei jeder SUZUKI so geschalten.

Auch im Leerlauf muss man bei SUZUKI die Kupplung ziehen.

Siehe Beispiel-Stromlaufplan im Anhang.

Hier wird Leitung GELB/GRÜN ( Kl.50 = Anlasser-PLUS ) durch den Kupplungsschalter unterbrochen.

Erst wenn der Hebel gezogen wird,lässt sich der Motor starten.

BTW

Der TÜV-Prüfer und Dein 2.Bekannter kennen keine Youngtimer-Moppeds mit E-Starter.

Da war das Standard,dass man mit eingelegtem Gang die Kiste starten könnte,wenn sie auf dem Seiten- Ständer stand.

Der war damals ( 80er Jahre ) auch selbsteinklappend ,wie bei Deiner Kiste,weil die noch zu 99 Prozent einen Hauptständer hatten.

Erst als der Hauptständer eingespart wurde und die feststehenden Seitenständer aufkamen, musste man sich eine andere Lösung der Startschaltung überlegen.

1.durch Seitenständer-Relais und Seitenständer-Schalter

2.durch Kupplungsschalter.

Startsystem GSF 600 BANDIT

Bei Deiner alten Maschine hat wohl keinen Schalter. Entsprechend kann der auch nicht geprüft werden. Solange das Dingen bei der Erstzulassung vorhanden war, ist das nunmal so. Ein Nachrüsten dieser ist AFAIK nicht vorgeschrieben, wenn dieser noch nie vorhanden war.

Marcus

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