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Start/Stopp ausprogrammieren!

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 25. November 2018 um 18:42

Hallo,

bin in diesem Forum neu....da bis heute noch ein RS6 vor der Tür steht, aber ab April/Mai ein E63S T-Modell....Bei Audi konnte man alles hin und her programmieren. Geht das bei Mercedes auch, und wenn ja, wer kennt wen?

Würde gerne die Start Stop Automatik und das Gurt Geklingel ausschalten lassen....Danke für zukünftige Antworten und weiterhin viel Spaß mit euren Autos...

Grüße aus Hamburg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@A5-Fan schrieb am 28. November 2018 um 13:43:16 Uhr:

Das ist wirklich ein Erste Welt-Problem, das hier besprochen wird.

Nen rödelnden Motor an der Ampel braucht doch wirklich nur der, der noch grün hinter den Ohren ist und mit Kavalierstarts beeindrucken muss.

Was für ein Quatsch. Ich werde zwar nichts umprogrammieren lassen an meinem Fahrzeug aber dennoch ist der erste Handgriff nach dem Motorstart das Ausschalten der S/S-Automatik. Es nervt mich schlichtweg ungemein, wenn ständig die Karre aus- und angeht. Das hat weder was mit Grün hinter den Ohren noch mit Kavalierstarts zu tun und ich finde Deine Äußerung ziemlich arrogant und anmaßend.

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@A5-Fan

für mich hat das nicht unbedingt mit vorpuperitären Gehabe zu tun.

Ich bin mir nicht sicher, ob das ständige Wiederanlassen nicht doch langfristig zu erhöhtem Verschleiss führt.

Die Bedenken konnte mir bisher auch Niemand nehmen sodass es für mich einfach die Abwägung geringfügige Sprit-Ersparns vs. möglichen erhöhtem Verschleiss ist.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@bolek0815 schrieb am 28. November 2018 um 09:27:12 Uhr:

Zur Steuerhinterziehung sage ich nur, wo ist der Unterschied ob ich jedesmal beim Einsteigen auf den Knopf drücke und die Start Stop manuell ausschalte, oder sie Automatisch ausprogrammiert ist?!?!!

der Unterschied ist, dass Du in den default-Zustand der Typprüfung dauerhaft eingreifst und damit das Verbrauchsverhalten verändert wird. Damit erhöht sich auch der CO2-Austoß gegenüber der Typprüfung und da die Kfz-Steuer einen CO2-Anteil hat, bist Du auch damit dabei.

Die manuelle Abschaltbarkeit ist eben keine dauerhafte Veränderung wie das dauerhafte Ausprogrammieren oder auch die Umschaltung auf Last Mode. Egal wie, die ABE ist futsch und fahren ohne ABE führt zu massiven Folgen. Versicherungsschutz ist weg und der Führerschein im Zweifel auch.

Zitat:

@A5-Fan schrieb am 28. November 2018 um 13:43:16 Uhr:

Nen rödelnden Motor an der Ampel braucht doch wirklich nur der, der noch grün hinter den Ohren ist und mit Kavalierstarts beeindrucken muss.

Kavalierstart, den man eh nicht braucht, ginge auch mit S/S. Die Maschine startet dank Direktstart so blitzartig (<0,5 Sekunde), dass eine Verzögerung nicht wirklich spürbar ist. Dies geht übrigens auch ohne 48V-Netz.

@ W.R. Wenn es durch S/S spürbar höhere Verschleisswerte oder Probleme gäbe, wäre das Forum voll davon. Mir sind aber nicht wirklich eine höhere Anzahl von Anlasserschäden oder Motorschäden oder sonst was bekannt. Dafür habe ich zig Taxis mit OM651 gesehen, die laufend mit aktiver S/S und im Laufleistungsbereich >100.000 unterwegs sind. Die haben den ersten Anlasser und keine Verschleissprobleme in der Maschine (ok, die Standardfehler des OM651 hatten sie auch, aber dies hat mit S/S nix zu tun).

Von daher würde ich mir da keine Sorgen machen. Auch ist eine signifikante Erhöhung von Batterieschäden ist nicht zu sehen. Ab und an geht eine fliegen, aber dies war auch schon vorher so. Mein 212er hat mittlerweile im 8. Betriebsjahr immer noch die werksoriginalen Batterien (sowohl Haupt- als auch Stützbatterie) drin und ich habe nach anfänglicher Skepsis in den ersten Wochen die S/S dauernd aktiv.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@A5-Fan schrieb am 28. November 2018 um 13:43:16 Uhr:

Das ist wirklich ein Erste Welt-Problem, das hier besprochen wird.

Nen rödelnden Motor an der Ampel braucht doch wirklich nur der, der noch grün hinter den Ohren ist und mit Kavalierstarts beeindrucken muss.

Oder völlig platt im Hirn ist

Zitat:

Versicherungsschutz ist weg und der Führerschein im Zweifel auch.

Der Versicherungsschutz ist nicht weg und eine Regressforderung nur möglich wenn Kausalität besteht mit dem Unfall und der Veränderung.

 

Der Führerschein ist ebenfalls nicht weg, es sei denn man hat bereits 7 Punkte und bekäme dadurch den 8ten.

 

 

 

Hallo ins Forum,

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 29. November 2018 um 11:39:31 Uhr:

Der Versicherungsschutz ist nicht weg und eine Regressforderung nur möglich wenn Kausalität besteht mit dem Unfall und der Veränderung.

wenn die ABE weg ist, gilt das Fahrzeug als nicht zulassungsfähig und ist damit auch nicht mehr versicherbar (so schon diverse Urteile). Zum Schutz des Geschädigten muss die HP zwar im Regelfall ran, aber der Regress kommt dann ziemlich sicher (auch ohne Kausalität).

Zitat:

Der Führerschein ist ebenfalls nicht weg, es sei denn man hat bereits 7 Punkte und bekäme dadurch den 8ten.

Für das Fahren ohne ABE gibt's 1 Punkt und für die damit erlöschenden Versicherungsschutz gibt's die Strafe noch oben drauf. Dies ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern direkt eine Straftat mit erheblichen Folgen. Bei Vorsatz (und davon ist bei solchen Veränderungen auszugehen) kann's in Richtung 180 TS (ab 90 gilt man als vorbestraft) gehen und bis zu 6 Punkte sind da auch noch drin. Fahrverbot als Nebenstrafe kommt auch noch dazu und die Führersteinstelle wird die Eignung im Regelfall auch noch prüfen. Wenn wir davon reden, kann's auch noch in Richtung MPU gehen.

Ich würde dies nicht als so harmlos sehen.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 29. November 2018 um 22:47:18 Uhr:

Hallo ins Forum,

Zitat:

@212059 schrieb am 29. November 2018 um 22:47:18 Uhr:

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 29. November 2018 um 11:39:31 Uhr:

Der Versicherungsschutz ist nicht weg und eine Regressforderung nur möglich wenn Kausalität besteht mit dem Unfall und der Veränderung.

wenn die ABE weg ist, gilt das Fahrzeug als nicht zulassungsfähig und ist damit auch nicht mehr versicherbar (so schon diverse Urteile). Zum Schutz des Geschädigten muss die HP zwar im Regelfall ran, aber der Regress kommt dann ziemlich sicher (auch ohne Kausalität).

Zitat:

@212059 schrieb am 29. November 2018 um 22:47:18 Uhr:

Zitat:

Der Führerschein ist ebenfalls nicht weg, es sei denn man hat bereits 7 Punkte und bekäme dadurch den 8ten.

Für das Fahren ohne ABE gibt's 1 Punkt und für die damit erlöschenden Versicherungsschutz gibt's die Strafe noch oben drauf. Dies ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern direkt eine Straftat mit erheblichen Folgen. Bei Vorsatz (und davon ist bei solchen Veränderungen auszugehen) kann's in Richtung 180 TS (ab 90 gilt man als vorbestraft) gehen und bis zu 6 Punkte sind da auch noch drin. Fahrverbot als Nebenstrafe kommt auch noch dazu und die Führersteinstelle wird die Eignung im Regelfall auch noch prüfen. Wenn wir davon reden, kann's auch noch in Richtung MPU gehen.

Ich würde dies nicht als so harmlos sehen.

Viele Grüße

Peter

Stimmt soweit, bis auf die Tatsache das es keine Straftat ist, sondern lediglich eine OWI....

https://www.kennzeichenbox.de/.../erloschene-betriebserlaubnis

 

am 29. November 2018 um 22:34

Ich würde die Kirche im Dorf lassen.

Andererseits sehe ich aber auch keinen plausiblen Grund die S/S auszuprogrammieren.

Hier eine kurze Anleitung wie man das ausschaltet ohne sich auf rechtlich gesehen dünnem Eis zu bewegen:

1) Man setze sich ins Auto

2) Man hebe du rechte Hand

3) Man zeige das Peace Zeichen (ausgestreckter Zeige- und Mittelfinger)

4) Man drehe den Arm, so dass die Finger nach unten zeigen

5) Man drücke gleichzeitig den Taster der S/S Automatik UND der Einparksensoren

6) Optional: Man klappe nur den Zeigefinger ein und vermittelt beiden Systemen Wertschätzung

Fertig. Das nervige Abschalten und das sinnbefreite Piepen sind schlagartig weg.

FEA

Meine Erfahrung mit S/S sind in der Form festzustellen, dass ich im Stadtverkehr mit vielen Stopps leider die „Stützbatterie“=Kondensator so belaste, dass ich zu Hause angekommen, den Hinweis „Batterie teilgeladen“ bekomme. Die Werkstatt hatte aber bereits vorher einmal diese „Stütze“ ausgetauscht; daher ist sie OK.

Es gilt m. E.: häufiges S/S belastet den Kondensator; da ich das Maß der Teilladung nicht abschätzen kann und die evtl. drohende Startverhinderung nach dem Abparken, schalte ich häufiger des S/S aus, wenn ich daran denke.

Sind meine Bedenken gerechtfertigt?

am 30. November 2018 um 8:15

Zitat:

@Hubexmotortalk schrieb am 30. November 2018 um 00:07:40 Uhr:

Sind meine Bedenken gerechtfertigt?

Selbstverständlich. Wenn du die Starter-Batterie häufig nutzt und dazwischen kaum was fährst um die Batterie wieder zu laden, geht die Leistung der Batterie natürlich in den Keller.

Theorie und Praxis differieren hier weit auseinander.

 

Aus der Praxis ist mir kein Urteil in den letzten 15 Jahren bekannt wo selbst bei konkreten Gefahren durch eine Änderung am Fahrzeug ein derartiger Hammer geschwungen wurde.

 

Vorsatz ist so oder so nicht nachweisbar, wenn der Betroffene nicht bei der Verhandlung sagt. Ich bin Gutachter beim TÜV für Fahrzeugtechnik und habe wissentlich der Rechtslage bewusst diese Änderung herbeigeführt und es war mir egal.

 

 

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 30. November 2018 um 14:49:13 Uhr:

Theorie und Praxis differieren hier weit auseinander.

Aus der Praxis ist mir kein Urteil in den letzten 15 Jahren bekannt wo selbst bei konkreten Gefahren durch eine Änderung am Fahrzeug ein derartiger Hammer geschwungen wurde.

Vorsatz ist so oder so nicht nachweisbar, wenn der Betroffene nicht bei der Verhandlung sagt. Ich bin Gutachter beim TÜV für Fahrzeugtechnik und habe wissentlich der Rechtslage bewusst diese Änderung herbeigeführt und es war mir egal.

Und wenn du nicht Erstbesitzer vom Wagen bist, dann bist du eh raus :)

Was weisst du was der Vorbesitzer an der Software gemacht hat? Woher willst du wissen wie es Original war... usw ;)

Zitat:

1) Man setze sich ins Auto

2) Man hebe du rechte Hand

3) Man zeige das Peace Zeichen (ausgestreckter Zeige- und Mittelfinger)

4) Man drehe den Arm, so dass die Finger nach unten zeigen

5) Man drücke gleichzeitig den Taster der S/S Automatik UND der Einparksensoren

6) Optional: Man klappe nur den Zeigefinger ein und vermittelt beiden Systemen Wertschätzung

hallo

funktioniert das bei jedem fahrzeug ?

ich haben einen A238 04/2018

wie kann man es wieder zurückstellen ?

mfg

fenster

es stellt sich selber zurück ... LOL

Gruss

Mark

Zitat:

@A5-Fan schrieb am 28. November 2018 um 13:43:16 Uhr:

Das ist wirklich ein Erste Welt-Problem, das hier besprochen wird.

Nen rödelnden Motor an der Ampel braucht doch wirklich nur der, der noch grün hinter den Ohren ist und mit Kavalierstarts beeindrucken muss.

Was für ein Quatsch. Ich werde zwar nichts umprogrammieren lassen an meinem Fahrzeug aber dennoch ist der erste Handgriff nach dem Motorstart das Ausschalten der S/S-Automatik. Es nervt mich schlichtweg ungemein, wenn ständig die Karre aus- und angeht. Das hat weder was mit Grün hinter den Ohren noch mit Kavalierstarts zu tun und ich finde Deine Äußerung ziemlich arrogant und anmaßend.

Kann ich nachvollziehen das es nervt. Aber man kann sich auch schnell daran gewöhnen. Bei mir war der Grund die Klimaanlage, warum ich es ausgeschaltet habe, jetzt beim 48V bordnetz ist die S/S perfekt

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