Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?
Moin,
nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.
Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?
Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?
Beste Antwort im Thema
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
125 Antworten
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:51:17 Uhr:
Ändern kann das nur der Gesetzgeber - der ist Dein Ansprechpartner, wenn Du Änderungswünsche, andere Vorstellungen hast.
Ich wollte mir ja erst einmal deine Meinung einholen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 12:04:40 Uhr:
Ich wollte mir ja erst einmal deine Meinung einholen.
Wieso fragst Du dann nicht danach und auch mit der Begründung in welchen Verbindung meine persönliche Meinung mit den geltenden Regeln steht, dass meine Meinung von Interesse sein könnte, wenn es um eben diese geltenden Regeln und Strafen geht?
Hallo,
nun kriegt Euch mal wieder ein, wer soll da denn noch folgen?
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:55:02 Uhr:
Und für das Erkennen der zweiten von mir genante Möglichkeit fehlt Dir Ausbildung und Fachwissen.
aha.
Im konkreten Fall wurde die Rechtsbeschwerde nach §80 Owig zugelassen. Du redest von einem Rechtsfehler. Den es nach Gesetz nicht gegeben haben muss. Also Roadwinsche-Kompetenzanmutung, in der Hoffnung, dass Dir niemand draufkommt?
Dein Zitat:
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:43:36 Uhr:
OLG ist nur dann anrufbar, wenn man der ersten Instanz mögliche Rechtsfehler, die zu einem unrechtmäßigen Nachteil geführt hat, nachweisen kann. Wie willst Du vor ein OLG, wenn das vorhergehende AG/LG keine Rechtsfehler (möglicherweise) gemacht hat?
Blödsinn!
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Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 12:13:28 Uhr:
Wieso fragst Du dann nicht danach und auch mit der Begründung in welchen Verbindung meine persönliche Meinung mit den geltenden Regeln steht, dass meine Meinung von Interesse sein könnte, wenn es um eben diese geltenden Regeln und Strafen geht?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 12:04:40 Uhr:
Ich wollte mir ja erst einmal deine Meinung einholen.
Weiss nicht, Du schimpfst immer gleich !
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 12:35:29 Uhr:
aha.Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:55:02 Uhr:
Und für das Erkennen der zweiten von mir genante Möglichkeit fehlt Dir Ausbildung und Fachwissen.Im konkreten Fall wurde die Rechtsbeschwerde nach §80 Owig zugelassen. Du redest von einem Rechtsfehler. Den es nach Gesetz nicht gegeben haben muss. Also Roadwinsche-Kompetenzanmutung, in der Hoffnung, dass Dir niemand draufkommt?
Dein Zitat:...
Bleib doch mal locker...DU hast die zweite Möglichkeit nämlich einfach nicht erkannt, denn er hat ganz klipp und klar geschrieben:
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:43:36 Uhr:
Ein Richter selbst kann zB. aufgrund der juristischen Relevanz der Thematik - im rechtlichen Sinn, zur sogenannten "Weiterbildung des Rechts" - auf die nächst höhere Instanz verweisen. Will man selbst als eine der beteiligten Parteien in die nächste Runde, dann muss ein Rechtsfehler im Urteil/Urteilsbegründung gemacht worden sein.
Hervorhebung durch mich...und ganz genau das steht in deiner Begründung drin, die "Fortbildung materiellen Rechts". Also...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 12:35:29 Uhr:
aha.
Ja, auch wenn es für Nichtfachleute nicht erkennbar ist
Zitat:
Im konkreten Fall wurde die Rechtsbeschwerde nach §80 Owig zugelassen.
§80.1.1 OWIG, "die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts"
und das hatte ich genannt
Zitat:
Du redest von einem Rechtsfehler.
Den das OLG bei der Überprüfung erkannt und im Urteil korrigiert hat. Das AG-Urteil wurde aufgehoben und eben nicht bestätigt.
Zitat:
Den es nach Gesetz nicht gegeben haben muss.
Für eine Weiterleitung durch das AG/LG nach 80.1.1 nicht. Da reicht es, wenn der Richter selbst unsicher gegenüber seinem eigenen Urteilsspruch ist.
Für einen Revisionsantrag einer Prozesspartei schon. War hier nicht nicht nötig, weil der Richter selbst die Tür aufgemacht hat, wäre möglich gewesen, weil ein Rechtsfehler vorgelegen hat, siehe Entscheidung OLG.
Zitat:
Also Roadwinsche-Kompetenzanmutung, in der Hoffnung, dass Dir niemand draufkommt?
😕
Du selbst hast gerade nachgewiesen, dass exakt das vorgelegen hat, was ich vorher genannt hatte.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 12:35:29 Uhr:
Blödsinn!Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:43:36 Uhr:
OLG ist nur dann anrufbar, wenn man der ersten Instanz mögliche Rechtsfehler, die zu einem unrechtmäßigen Nachteil geführt hat, nachweisen kann. Wie willst Du vor ein OLG, wenn das vorhergehende AG/LG keine Rechtsfehler (möglicherweise) gemacht hat?
und wieso lässt Du das hier in Deinem Zitat einfach raus?
Zitat:
Ein Richter selbst kann zB. aufgrund der juristischen Relevanz der Thematik - im rechtlichen Sinn, zur sogenannten "Weiterbildung des Rechts" - auf die nächst höhere Instanz verweisen. Will man selbst als eine der beteiligten Parteien in die nächste Runde, dann muss ein Rechtsfehler im Urteil/Urteilsbegründung gemacht worden sein.
War der Text von mir zu lang, dass Du unterwegs aufgehört hast, zu begreifen, oder weil Du mit einem vollständigen Zitat keine Grundlage mehr zum Rumpöbeln hast?
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:43:36 Uhr:
Will man selbst als eine der beteiligten Parteien in die nächste Runde, dann muss ein Rechtsfehler im Urteil/Urteilsbegründung gemacht worden sein.
Deine Aussage ist falsch und bleibt falsch.
Die Fortbildung des Rechts ist eben gerade kein Rechtsfehler, sondern eine Weiterentwicklung. Die Rechtsbeschwerde des Beschwerten ist sehr wohl zulässig:
Zitat:
(1) Gegen das Urteil ist die Rechtsbeschwerde ferner zulässig, wenn sie zugelassen wird (§ 80).
§79 Owig.
genau das ist hier passiert:
http://www.burhoff.de/.../?...Zitat:
Auf den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts
BTW: wir können das hier auch sachlich diskutieren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 12:54:09 Uhr:
Weiss nicht, Du schimpfst immer gleich !
Ich schimpfe nur, in der Schule bekommst Du eine satte 6 wegen "Thema verfehlt" dafür.
Wenn hier jemand nach rechtlichen Hintergründen fragt, was hat dann Deine, meine, von wem auch immer persönliche Meinung zu den Vorschriften zu tun?
Für mich ist Jura auch nur eine wissenschaftliche Angelegenheit wie physikalische Gesetze:
Hebelgesetz, rechts runter gedrückt und links geht es hoch - ist das jetzt toll oder doof; und was hat eine nachfragender Konstrukteur für einen Nutzen, wenn man dies für änderungsbedürftigen Schwachsinn hält, selbst wenn diese Haltung nachvollziehbar wäre?
Es ist, wie es ist und anstatt sich lange damit zu beschäftigen, ob man das nun toll oder doof finden kann, müsste, sollte; gehöre ich zu den Leuten, die kurz über Veränderungsmöglichkeiten nachdenken und dann darüber, wie man das nutzen kann.
Hier ist mein persönlich gezogener Nutzen aus dem 23.1a, dass ich dies als Lehrstück beachte, wie man etwas nicht machen darf, wenn man irgendwelche Regeln fest legt.
Ansonsten interessiert mich dieses Gesetz nicht weiter, da ich aus ganz anderen Gründen ohnehin völlig andere Gegebenheiten habe, nutze und das erheblich einfacher und bequemer ist, als das Handy in die Hand zu nehmen und dann auch noch darauf herum zu drücken. Ich komme überhaupt nicht in Reichweite dieser Vorschrift.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2015 um 13:47:59 Uhr:
BTW: wir können das hier auch sachlich diskutieren.
Mit jemandem, der keine Ausbildung zu aber eine massive Profilierungsneurose bei dem Thema hat, sich "sein" "Wissen" aus anderen Foren zusammensucht, -fragt und hier einkopiert, und das vor einem Publikum, dass dies weder interessiert noch verfolgen und bewerten könnte.
Du hast Recht, und das immer.
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 11:16:44 Uhr:
Mich interessiert die Logik, und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Februar 2015 um 11:01:21 Uhr:
Wie wäre es denn mit einem Blick in das Gesetz?
Was da tatsächlich wortwörtlich steht, was da nicht steht und warum ein Richter so urteilen muss und nicht anders kann, selbst wenn er es wollte.
MaDE MY DAY....
SChlussfolgern wir aus dieser Aussage, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer da ist, dann kann ich ja über Rot fahren, ist ja nur Logisch, gefährde ja keinen....
Selten einen so unqualifizierten Beitrag gelesen.
Übrigens: TE , schon widerspruch eingelegt. MMn wäre dies hier sinnvoll.
Ob es durchgeht ist natürlich abzuwarten, da 2 Zeugen ggf. etwas anderes behaupten.
Aber in diesem Fall gilt, Versuch macht Klug.
Zitat:
@opelbrummbaer schrieb am 19. Februar 2015 um 14:08:52 Uhr:
MaDE MY DAY....Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 11:16:44 Uhr:
Mich interessiert die Logik, und wenn ein Gesetz nicht logisch ist taugt es nichts.
SChlussfolgern wir aus dieser Aussage, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer da ist, dann kann ich ja über Rot fahren, ist ja nur Logisch, gefährde ja keinen....
Selten einen so unqualifizierten Beitrag gelesen.
Ich verstehe Dich gerade nicht.
Für mich ist es unlogisch, das ich ein Handy, sowie der Motor läuft, nicht in die Hand nehmen darf, auf einem iPod aber während der Fahrt daddeln darf.
Vielleicht erklärst Du es mir ja.
Warum mir unser Justizsystem gelegentlich mal unverständlich ist, wird mir hier immer klarer.
????????
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Februar 2015 um 14:27:05 Uhr:
Ich verstehe Dich gerade nicht.Für mich ist es unlogisch, das ich ein Handy, sowie der Motor läuft, nicht in die Hand nehmen darf, auf einem iPod aber während der Fahrt daddeln darf.
Vielleicht erklärst Du es mir ja.
Ja, Gesetzgebung sollte möglichst logisch sein.
Aber: Sie sollte ebenfalls auch gerecht und vor allem auch praktikabel sein.
Das alles unter einen Hut zu bekommen, ist oft nicht so ganz einfach.
Im Fall des Telefonierens hat der Gesetzgeber erkannt, dass die Kombination aus blockieren einer Hand und gleichzeitiger Ablenkung durch das Telefongespräch zu einer signifikanten Gefährdung führt. Weiterhin hat er erkannt, dass das keine höchst seltene Ausnahme darstellt.
Daher hat er es verboten und dies musste er in eine klare eindeutige Gesetzgebung fassen.
Dabei wäre es sicher logischer und gerechter, wenn z.B. das Uhrzeitablesen auf dem Handy erlaubt wäre und nur das Telefonieren nicht. Aber wie sollte er das in eine Gesetz packen? Mit einem riesen Katalog was an Funktionen eines Smartphones erlaubt ist und was nicht? Nein, das ist nicht praktikabel. Darum hat der Gesetzgeber eine einfache und klare Grenze gezogen die sagt, Motor an und Telefon in der Hand = verboten.
Dabei ist auch weiterhin klar, dass es tausend andere Dinge gibt, mit denen man sich erfolgreich vom Verkehr ablenken lassen kann.
Aber dort gilt, es kann der Gesetzgeben schlicht und einfach nicht jeden noch so unwahrscheinlichen Fall vordenken.
Ansonsten sage du uns doch einfach mal, wie deiner Meinung nach die Gesetzgebung aussehen müsste?