Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?
Moin,
nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.
Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?
Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?
Beste Antwort im Thema
Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?
125 Antworten
Ich schrieb, das Urteil hat für andere Gerichte keine bindende Wirkung - das hast Du auch geschrieben.
Ich schrieb, nur in NRW ist die Entscheidung zu beachten. Das hast Du konkretisiert, im Prinzip bleibt es aber dabei, dass die untergeordneten Gerichte ihrem OLG ohne neue Tatsachen nicht widersprechen werden. Erkläre mir, was Deiner Meinung nach falsch ist.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. Februar 2015 um 09:46:57 Uhr:
Yep, bitte erst diesen Thread vollständig lesen und verstehen (wenn dann diesbezüglich noch Diskussionsbedarf besteht, diesen auch nutzen).
Danke!Gruß Metalhead
Das sollten einige User hier mal machen, recht interresanter Thred, kostet nur ein bissel Zeit, erspart vielleicht hier so manches Argument..!
Zitat:
@Alpenfreund schrieb am 18. Februar 2015 um 18:27:24 Uhr:
Und es geht doch um die Suche nach einer gesetzeskonformen Rechtfertigung, ein Handy (am Ohr, oder beim Tippen einer Nachricht) am Steuer zu benutzen.
Es geht hier um die Bestrafung von etwas, was der Gesetzgeber ganz bewusst nicht für verboten erklärt hat.
Dass hier einige Leute beim Thema Handy der Kamm schwillt, verändert daran nichts, denn auch die werden ganz schnell anders darüber denken, wenn sie in einer identischen Situation sind und eine Sanktionierung für eine nicht verbotene Handlung aufgedrückt bekommen sollen und eine genügend große Anzahl von Leuten mit einem "Gesetze sind egal, der soll zahlen" antworten.
Zitat:
Ihr könnt die Paragraphen, die Gesetzestexte, die Auslegung eines Polizisten vor Ort.. etc. noch monatelang hin und her welzen.
Wir 😕
Falls es Dir entgangen ist, das sind geltende Gesetze und rechtskräftige Gerichtsurteile.
Zitat:
Fakt ist : Ein Mobiltelefon gehört nicht in die Hand eines Fahrzeuglenkers.
Vielleicht solltest Du dir mal das Urteil durchlesen, um Dich nicht komplett lächerlich zu machen, was Fakten angeht. Es mag Deine persönliche Meinung sein, aber Fakt ist etwas völlig anderes.
Zitat:
Um solchen "Missverständnissen" aus dem Weg zu gehen, gibt es nur eine gesunde Lösung. Das Handy via Bluetooth an die Freisprechanlage koppeln, und man ist fein raus.
Ja, aber die andere Variante ist ebenso gesund
Zitat:
Dein Wissen über die Beweisfähigkeit von "schriftlich" und "Sprache" beim Gebrauch eines Handys, und wie schwer die einzelnen Unterschiede, sich in der Waagschale von Justicia bemerkbar machen..?
Bei mir war es Mitte letzten Jahres eine niedrige 6stellige Schadensersatzforderung, die ich mittels WhatsApp-Nachweis in meine Waagschale von Justitia gelegt habe. Hätte ich es mündlich gemacht, wäre ich ohne jeden Beweis gewesen und hätte diesen Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen.
Zitat:
Gib es zu, auch du bist hiermit überfordert.
Womit - eine SMS o.ä. während der Fahrt zu schreiben und versenden?
Warum gibt es wohl seit Jahren Vorlesefunktion, Sprachsteuerung, Spracherkennung und Diktierfunktionen und dies mittlerweile schon in Kleinwagen?
(Mal abgesehen davon, dass dies meine Handys auch ohne jedes Fahrzeug seit Jahren können, ohne etwas Besonderes zu sein, aber ich es dann in dieser Situation in die Hand nehmen würde?)
Weil Du der Meinung bist, dass jemand, der sich in einem Gebiet etwas auskennt, dieses Wissen für Illegalitäten benutzt - weil Du das so machst, oder weil Du in keinem Gebiet Fachkenntnisse hast um das machen zu können, oder machen würdest, sofern Du Fachwissen angeeignet hast?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Februar 2015 um 19:54:19 Uhr:
Ich schrieb, ...
Ich lasse einfach mal Deine merkwürdigen Darstellungen weg und zitiere das, was Du hier tatsächlich geschrieben hast:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Februar 2015 um 14:28:29 Uhr:
Das OLG in Hamm ist natürlich nur dann maßgeblich, wenn Du auch in NRW wohnst.
Es ist für niemanden maßgeblich, nicht für Jemanden, der in NRW wohnt, nicht für Gerichte in NRW, nicht mal für das OLG-Hamm und diesen Senat mit den drei Richtern selbst. Eine derartige Maßgeblichkeit wäre grundgesetzwidrig - siehe Artikel 20 Abs.3 und Art. 97 Abs.1 GG.
Zitat:
In anderen Bundesländern kann man das durchaus anders sehen.
Jeder Richter in D, wo auch immer oder wie klein oder groß sein Titel oder Gericht ist, kann das sehen, wie immer er das anhand der Gesetze sehen wird. Bereits dazu ergangene Urteile, selbst aus den obersten Bundesgerichten haben keinerlei Maßgeblichkeit oder Verbindlichkeit oder Vorgabe für (s)einen Urteilsspruch für den Richter.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Februar 2015 um 15:41:28 Uhr:
das Urteil aus Hamm ist rechtskräftig,
Das ist richtig
Zitat:
da geht auch kein BGH-Urteil mehr drüber.
und warum nicht?
Mit dem ergangenen Urteil nicht mehr, weil es rechtskräftig geworden ist. Aber mit jedem anderen dazu ergehenden Urteil - egal wie auch immer es ausfallen wird - kommt man an das BGH und damit "drüber".
Zitat:
Das Urteil hat aber für die Landes- und Oberlandesgerichte anderer Bundesländer keinerlei bindende Wirkung.
Für niemanden bindend, auch nicht im "eigenen" Bundesland
Zitat:
Nur in NRW wäre die Entscheidung zu beachten, da ja jeder erneute Fall wieder beim OLG in Hamm landet.
Die Entscheidung sollte überall durch jedes Gericht beachtet werden, nicht nur in NRW. Sollte ist aber nicht muss; beachtet werden muss diese Entscheidung auch nicht in NRW.
Das deutsche Gerichtswesen hat keine Unternehmensstruktur, wo von oben eine Anordnung kommt und darunter dann das so ausgeführt werden muss. Jeder kann frei entscheiden und kann etwas völlig anderes entscheiden.
Wobei das "kann anders entscheiden" oftmals nur Theorie ist und in der Praxis dieses Möglichkeit nicht existiert. Hat aber nichts mit der "Urteilsbindung" zu tun, sondern mit der Gesetzbindung des Richters.
In diesem Fall hier wird ein Richter kaum auf ein anderes Urteil kommen können:
- Ein "standby" über Start/Stop ist sicherlich etwas anderes, als wenn der Fahrer den Schlüssel dreht. Nur hat der Gesetzgeber im Gesetzestext nicht geschrieben, wer und wie der Motor abgeschaltet werden muss oder wie der wieder zu starten ist, sondern nur einfach "der Motor ausgeschaltet ist" als Eigenschaft des Motors beschrieben.
- Ebenso dass der Wagen im fließenden Verkehr und verkehrsbedingt vor einer roten Ampel steht und nicht bewusst durch den Fahrer ein Parkplatz angefahren wurde. Auch hier gibt es keine Differenzierungsmöglichkeit für einen Richter, da der Gesetzgeber ausschließlich ein "wenn das Fahrzeug steht" verlangt, und das macht es vor roter Ampel.
Ein Richter könnte sicherlich aus gewisser Motivation auch juristisch äußerst merkwürdige Urteile sprechen, passiert ab und an, zB. wenn eine Frühpensionierung durchgedrückt werden soll. Dann hat man plötzlich was anderes, aber diese Ungewöhnlichkeiten werden üblicherweise in der nächsten Runde wieder korrigiert.
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Zitat:
@ventomat121 schrieb am 18. Februar 2015 um 00:36:27 Uhr:
Und was, wenn man sich selbst nicht mehr ganz sicher ist, ob es so war, wie man meint, sich zu erinnern?
Na, wie war es denn nun wirklich??
Nicht doch vielleicht das Telefon schon während des heran Rollen an die Ampel in der Hand gehabt und mit gesenktem Blick aufs Display nicht gemerkt, dass die Rennleitung im Auto nebenan saß?
😁
Wenn die beiden aussagen, dass Du das Teil bei laufendem Motor in der Hand hattest, wird es schwer bis unmöglich sein, den Verkehrsrichter vom Gegenteil zu überzeugen, weil dieser davon ausgehen muss, dass die Beamten nicht lügen. Denk auch an die Auspuffwölkchen, die bei dieser Jahreszeit sehr gut zu erkennen sind. 😉
Zitat:
In diesem Fall würde ich eher den beiden Polizisten glauben, die sich ganz sicher sind, wie sich der Fall abgespielt hat. Auf die Gegenaussage einer Person, die sich nicht sicher ist, ob ihre Aussage überhaupt stimmt, kann ich verzichten. Wenn dein Wagen gerollt ist, kann man das Urteil von Hamm schon nicht mehr anwenden. Sollten die Polizisten zur Tatzeit gesehen haben, wie qualm aus deinem Auspuff ausgetreten ist, kann man das gesammte Start/Stop Argument nicht mehr nutzen.
Deshalb... Wenn du den Einspruch machst, dann musst du schreiben, wie es war und nicht wie es vielleicht war.
Danke erstmal. Also Widerspruch einlegen, auf das Urteil verweisen/beilegen und abwarten.
Frage: muss die Polizei irgendwo eigentlich ausführlich den Tathergang erläutern und das jetzt (!) schon niedergeschrieben haben?
Hintergrund: wenn ich nun diesen Widerspruch fertige, aber es existiert irgendwo eine Akte, wo ausführlich beschrieben wird, dass z.B. das oben Genannte zutrifft (Qualm aus dem Auspuff / Auto rollte bzw. fuhr etc.) könnte man dann von Seiten der Behörde nicht mir ankreiden, dass ich eine Falschaussage gemacht hätte?
Oder, wenn es zur Verhandlung kommt und die Polizisten (ggf. wahrheitswidrig) einfach behaupten, ich hätte an der Ampel gar nicht angehalten, sondern wäre fahrend mit Handy in der Hand an ihnen vorbei gekommen. Was dann?
Dann wirst Du zu 2 Jahren Zwangsarbeit verurteilt und musst deinen FS für 36 Monate abgeben.
Okay - Scherz beiseite:
Dann sagst Du einfach, dass Du dich getäuscht hast. Einen Strick kann man dir daraus nicht drehen. Allerdings hast Du, bzw. deine RSV dann die Kosten des Verfahrens an der Backe.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 18. Februar 2015 um 23:04:59 Uhr:
Frage: muss die Polizei irgendwo eigentlich ausführlich den Tathergang erläutern
Ja, vor einem Richter
Zitat:
und das jetzt (!) schon niedergeschrieben haben?
Nein
Zitat:
... könnte man dann von Seiten der Behörde nicht mir ankreiden, dass ich eine Falschaussage gemacht hätte?
Nein,
als Beschuldigter bist Du nicht der Wahrheit verpflichtet und solltest Du bei knallharten Lügen erwischt werden, dann kann Dir das nicht negativ angerechnet werden, also zB. eine Strafverschärfung geben.
Du kannst als Beschuldigter heftig lügen. Wenn es zu heftig war, dann wird der Richter sicherlich was dazu sagen, aber teurer wird es dadurch nicht. Neben einer Lüge gibt es auch die Möglichkeit für einen Irrtum in Deiner Erinnerung an den Vorfall, irren ist menschlich aber nicht bestrafbar oder straferhöhend.
Was Du jedoch nicht machen darfst, ist dabei eine Straftat begehen, also zB. jemanden der Tat beschuldigen, der es nicht war - falsche Beschuldigung. Deshalb bist Du nicht gleich schuldig, was das unzulässige Telefonieren betrifft, jedoch ist es dann sehr wahrscheinlich, dass ein paar Tage später ein Strafverfahren wegen eben dieser falschen Beschuldigung gegen Dich startet.
Was Du nicht machen solltest, ist Dich dabei selbst in die Pfanne zu hauen,
- irgendwas von einer Krankheit zu erzählen, dass du ab und an Aussetzer hast und sicher warst, den Motor abgeschaltet zu haben; tschüss Führerschein, willkommen ärztlicher Gutachter.
- irgendwie zu diskutieren, dass es Unfug ist ob der Motor nun noch läuft oder nicht; daraus kann dann auch schnell Vorsatz abgeleitet werden, was die Geldstrafe ganz deutlich erhöhen kann.
Zitat:
Oder, wenn es zur Verhandlung kommt und die Polizisten (ggf. wahrheitswidrig) einfach behaupten, ich hätte an der Ampel gar nicht angehalten, sondern wäre fahrend mit Handy in der Hand an ihnen vorbei gekommen. Was dann?
Und warum sollte das passieren?
Was hast Du den beiden Polizisten angetan, dass die schwere Straftaten begehen würden, die ihre sofortige Entlassung zur Folge hätte, inkl. ihre bisher erworbenen Pensionsrechte auf null setzen würde und das alles riskieren die nur deshalb, damit Du 60 Euro und einen Punkt aufgedrückt bekommst?
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 18. Februar 2015 um 23:36:02 Uhr:
Allerdings hast Du, bzw. deine RSV dann die Kosten des Verfahrens an der Backe.
Wer verliert, der zahlt und die Verfahrenskosten sind üblicherweise knapp 60 Euro plus Auslagen des Gerichts. Auslagen wären zB. Zeugengelder (Gehaltsausfall, Reisekosten, ...). In dem Fall ist das die Polizei und da eine Zeugenaussage zu deren Dienstpflichten gehören, fallen keine Kosten an. Plus eigene Auslagen, das wäre dann der eigene Rechtsanwalt, der hier wohl auch nicht existiert.
Wenn man bei seiner eigenen Aussage, Darstellung der Situation nicht komplett frei dreht, dann sind es bei einem Schuldspruch knapp 60 Euro auf der Kostenseite plus 60 Euro Strafe und ein Punkt.
Da beim Bußgeld auch schon knapp 30 Euro Kosten bei sind, die beim Gerichtsverfahren nur verdoppelt werden, beträgt das Kostenrisiko durch das Gerichtsverfahren hier knapp 30 Euro.
Nein!
Und wenn du hier noch länger grübelst, kommt noch die Mahngebühr oben drauf.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 18. Februar 2015 um 23:53:03 Uhr:
Was hast Du den beiden Polizisten angetan, dass die schwere Straftaten begehen würden, die ihre sofortige Entlassung zur Folge hätte, inkl. ihre bisher erworbenen Pensionsrechte auf null setzen würde und das alles riskieren die nur deshalb, damit Du 60 Euro und einen Punkt aufgedrückt bekommst?
Irren ist menschlich, und da Polizisten Menschen sind, können auch sie sich irren. Daß das allerdings die sofortige Entlassung und den Verlust sämtlicher Pensionsansprüche zur Folge hat ist eher unwarscheinlich.
Zitat:
@nansenbach schrieb am 19. Februar 2015 um 00:23:19 Uhr:
Irren ist menschlich,
"Wahrheitswidrig" ist kein Irrtum mehr, sondern nennt sich gemeinschaftlich uneidliche Falschaussage in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt.
Wobei das aus der anderen Richtung so eine Sache wäre, die man als Beschuldigter nicht machen darf, ein Formulierung vor dem Richter, dass Zeugen eventuell wahrheitswidrig aussagen. Der Begriff "eventuell" macht die Sache auch nicht harmloser.
In den Raum werfen, dass sich die Zeugen irren, kann man auch stecken lassen. Zwei Leute beobachten unabhängig voneinander die gleiche Situation und so ganz zufällig irren sie sich im selben Detail - wie glaubwürdig ist das für den Richter, wenn man nicht einen Beweis hat, dass es anders war und ein Irrtum vorliegen muss.
Ich komme hier immer mehr zu der Einschätzung, dass der Vorwurf schon berechtigt war, das Urteil zum Start/Stop als möglicher Notausgang dienen soll und nun alle Varianten durchgespielt werden, um eine durchgängig "glaubhafte" Version zu finden, dass der Notausgang zur unumstößlichen Realität wird.
Vielleicht sollte man sich über die Grundsituation bei der Verteilung der Glaubwürdigkeiten bewusst werden: Wie glaubhaft ist ein Beschuldigter, der einerseits Lügen darf, ein hohes Eigeninteresse an einem Freispruch und andererseits keinerlei Beweise für seine Aussagen hat, gegenüber zwei Zeugen, die zur Wahrheit verpflichtet sind und ohne persönliches Interesse ihre Aussage machen?
Hat man irgendwelche Beweise oder zumindest glaubhafte Anhaltspunkte für die Richtigkeit der eigenen Angaben, um die Aussagen der Polizisten zumindest ins Wanken zu bringen oder ist das schon erledigt, bevor es angefangen hat?
Am Ende der gesamten Diskussion bleibt doch wohl
1. Widerspruch einlegen mit Hinweis auf eine Start/Stop Situation und der gültigen Rechtssprechung, weil kein Risiko und wenig Auffwand für Dich.
2. wird der Widerspruch nicht annerkant , ist die kleinere Kröte wohl , wenn auch murrend, zu bezahlen. Das Risiko
für alles folgende steht wohl nicht im Verhältnis zum Nutzen.
Zitat:
@Roadwin
Weil Du der Meinung bist, dass jemand, der sich in einem Gebiet etwas auskennt, dieses Wissen für Illegalitäten benutzt - weil Du das so machst, oder weil Du in keinem Gebiet Fachkenntnisse hast um das machen zu können, oder machen würdest, sofern Du Fachwissen angeeignet hast?
Ja "Roadwin", mein Fachwissen ist in der Tat anders gelagert. Aber dank deines Fachwissens und Aufklärung im Gebiet der Handynutzung am Steuer, sehe ich nun die vielen "Wissenden" mit Ihren Handys in der Hand/ Am Ohr mit anderen Augen.
-Wenn diese Gattung mal wieder Schlingerkurse fährt ( beim tippen von Nachrichten, oder dem Versuch der Bedienung einer Spracheingabefunktion)
- wenn die Fachwissenden mal wieder ihren Einsatz bei "Grün" verpassen. ( beim tippen von Nachrichten, oder..... Siehe oben)
- wenn mir mal wieder einer der Fachwissenden auf meiner Fahrspur entgegen kommt. ( beim tippen von.....)
..... Ja, dann weiß ich, das Du viel schreibst , wo es doch so einfach sein könnte.
Aufgrund deines Fachbeitrages, erheiterte Grüße