Start/Stop und Handynutzung --> Widerspruch sinnvoll?

Moin,

nachdem die Polizei mich anhielt und eröffnete, dass ich ein Smartphone am Steuer genutzt hätte gabs dann auch einen Bescheid über 88,50 Euro ins Haus.
Nun steht im Bescheid selbst aber nicht drin, dass ich es während der Fahrt genutzt hätte, sondern nur unter Angabe des Ortes und der Zeit der Gesetzestext: "Sie benutzten als Führer des Kfraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Härer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."

Nun ist an der bezeichneten Stelle eine Ampel und ich bin mir ziemlich sicher, dass Phone während des Ampelstops kurz in die Hand genommen zu haben. Allerdings verfügt der Wagen über eine Start-Stop Automatik. Nun ist geurteilt worden, dass bei abgeschaltetem Motor, auch bei Start-Stop, das Handy benutzt werden dürfe, vgl. http://www.derwesten.de/.../...-handy-am-steuer-nutzen-id9979795.html.

Die Preisfrage ist, ob es sich lohnt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Was, wenn die Polizisten (3) behaupten, sie hätten gesehen, wie ich das Telefon noch genutzt hätte, als der Wagen rollte? Bzw. wie soll ich beweisen, dass die Start-Stop Automatik tatsächlich wirksam war?

Mir scheint die Begründung im Bescheid auch recht dünn. Ich bin mir aber nicht sicher was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wird, das Ganze verhandelt wird und ich nicht recht nachweisen kann, wirklich an der Ampel gestanden zu haben bzw. dass der Motor aus war?

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Unverschämtheit! Tut es sehr weh, dass Du solche persönlichen Angriffe nötig hast?

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Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 18. Februar 2015 um 00:29:39 Uhr:


B*llen sind immer zu zweit unterwegs und vor Gericht wird deren Aussage pro B*lle mindestens Faktor 2 zu deiner gewertet.
Mein persönlicher Tipp: Schmeiß schlechtem Geld kein gutes hinterher.

Was man hier nicht alles lernt. Und was so alles fuer Wesen vor Gericht muessen.🙄 Wenn man jetzt noch den Suender (sorry TE 😉) als Schwein bezeichnet, dann haben wir nen kompletten Bauernhof vor Gericht. 😁

Mein persoenlicher Tip, Ausdrucksweise aendern!

Mein Tip fuer den TE: Widerspruch einlegen. Geb zu das du auf das Telefon geschaut hast da dein Fahrzeug stand und durch die Start/Stopfunktion aus war.

Wozu die ganze Aufregung, im Gesetz steht es eindeutig, da gibt es keine Ausnahme extra für Start/Stopfunktion an der Ampel, du könntest doch jederzeit losfahren..! Tip für die Zukunft: halte dich ans Gesetz! Schade, daß zuwenig kontrolliert wird, das könnte die marode Staatskasse erheblich aufstocken!

Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Februar 2015 um 06:38:19 Uhr:


Wozu die ganze Aufregung, im Gesetz steht es eindeutig, da gibt es keine Ausnahme extra für Start/Stopfunktion an der Ampel, du könntest doch jederzeit losfahren..! Tip für die Zukunft: halte dich ans Gesetz! Schade, daß zuwenig kontrolliert wird, das könnte die marode Staatskasse erheblich aufstocken!

Falsch! Macht aber nix, auch bei dir wird irgendwann ankommen das telefonieren mit Start/Stopautomatik erlaubt ist solange der Motor aus ist. Glaubst nicht? Google hilft 😉

Zitat:

@mattalf schrieb am 18. Februar 2015 um 06:50:04 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Februar 2015 um 06:38:19 Uhr:


Wozu die ganze Aufregung, im Gesetz steht es eindeutig, da gibt es keine Ausnahme extra für Start/Stopfunktion an der Ampel, du könntest doch jederzeit losfahren..! Tip für die Zukunft: halte dich ans Gesetz! Schade, daß zuwenig kontrolliert wird, das könnte die marode Staatskasse erheblich aufstocken!
Falsch! Macht aber nix, auch bei dir wird irgendwann ankommen das telefonieren mit Start/Stopautomatik erlaubt ist solange der Motor aus ist. Glaubst nicht? Google hilft 😉

Dann lese mal genauer nach, ob da auch Ampelstopps aufgeführt sind..! Der Motor darf lt. Gesetzforumlierung nicht startbereit sein --> Zündung aus! Aber wer unbedingt die kasse füllen will, soll`s ruhig machen!😁

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Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Februar 2015 um 08:13:26 Uhr:


Dann lese mal genauer nach, ob da auch Ampelstopps aufgeführt sind..! Der Motor darf lt. Gesetzforumlierung nicht startbereit sein --> Zündung aus!

Wer hier was lesen sollte, ist damit auch geklärt:

Du @ttru74 und dann den Text der Vorschrift, ob dort irgendwelche Unterschiede zwischen aus und aus gemacht wird, sowie den bereits verlinkten Thread, in dem das schon längst ergangene Urteil dazu verlinkt und zitiert ist.

Was da im Thread genannt ist, insbesondere deren Irrtümer und Mutmaßungen, muss nicht hier wieder von vorn durchgekaut werden, auch wenn es einige nicht wahr haben wollen.

Wer`s unbedingt braucht, soll`s halt machen, aber im Falle des Falles würe ich mich nicht auf das Urteil verlassen. das ist immer eine Ermessenssache und kein Freibrief, wie gesagt, solange wie es einen 2. Zeugen der Staatsgewalt geben wird, werden diese sich untereinander einig über die Gesetztesgrundlage sein.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Februar 2015 um 06:38:19 Uhr:


Wozu die ganze Aufregung, im Gesetz steht es eindeutig, da gibt es keine Ausnahme extra für Start/Stopfunktion an der Ampel, du könntest doch jederzeit losfahren..! Tip für die Zukunft: halte dich ans Gesetz! Schade, daß zuwenig kontrolliert wird, das könnte die marode Staatskasse erheblich aufstocken!

Da hast du aber einen anderen Gesetzestext als ich. Das Handyverbot gillt nur bei ausgeschaltetem Motor. An der Ampel darf man seinen Motor ausschalten, es gibt sogar stellen, wie Bahnübergänge, wo dies durch ein Zusatzzeichen zur Pflicht wird.

Ich schätze mal, das der Einwand alleine nicht viel bringt, sondern man sich mit einem Anwalt auf einen Gerichtsbesuch vorbereiten muss. Hierbei kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an, da im Gesetz nicht geregelt ist, ob ein Motor im "stand by" Betrieb als ausgeschaltet gilt.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Februar 2015 um 08:26:07 Uhr:


... nicht auf das Urteil verlassen. das ist immer eine Ermessenssache und kein Freibrief, wie gesagt, solange wie es einen 2. Zeugen der Staatsgewalt geben wird, werden diese sich untereinander einig über die Gesetztesgrundlage sein.

Auf das Urteil ist zu 100% Verlass und die zwei Zeugen können die Gesetzgebung sehen, wie sie wollen: Die ist, wie sie ist und nicht wie man sie sieht. War der Motor aus und stand das Fahrzeug, dann ist eine Handynutzung per Hand völlig in Ordnung.

Ob hier, in diesem konkreten Einzelfall der Tatvorwurf eines laufenden Motors und/ oder rollenden Fahrzeugs existiert, muss man in der Akte nach sehen, oder ggf. vor Gericht durch Befragung der Zeugen klären.

Zitat:

@MvM schrieb am 18. Februar 2015 um 08:54:59 Uhr:


Hierbei kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an, da im Gesetz nicht geregelt ist, ob ein Motor im "stand by" Betrieb als ausgeschaltet gilt.

Und der alte Thread geht wieder von vorn los.

Einige Polizisten wollen natürlich Umsatz machen, um vor dem Chef gut dazustehen und befördert zu werden. Da nehmen die das nicht so genau. Ich habe schon mehrmals Widerspruch eingelegt und Recht bekommen, weil es einfach anders war, als die Polizei behauptete. Z.B. Nebellampen an und der Polizist behauptet, es wäre keine Nebel. Das kann man aber in den Wetterberichten nachvollziehen, das es anders war. Die Richter kennen das ja auch und versuchen schon die Sache zu ergründen. Dann sehen die auch, dass da mal einer "übereifrig" war. Also wenn an der Ampel der Motor aus war, dann sollte man auch Widerspruch einlegen.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 18. Februar 2015 um 09:27:08 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 18. Februar 2015 um 08:54:59 Uhr:


Hierbei kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an, da im Gesetz nicht geregelt ist, ob ein Motor im "stand by" Betrieb als ausgeschaltet gilt.
Und der alte Thread geht wieder von vorn los.

Yep, bitte erst

diesen Thread

vollständig lesen und verstehen (wenn dann diesbezüglich noch Diskussionsbedarf besteht, diesen auch nutzen).

Danke!

Gruß Metalhead

Leute. Benutzt eine Freisprechanlage. Was soll das ganze ? Sind einige wirklich so Wichtig, das Sie jede Gesetzeslücke zum telefonieren am Steuer ausnützen müssen?
Thema Whats up und SMS. Das kann ja nicht so wichtig sein. Denn, und das kann man Regeln, ist etwas elementar Wichtig, dann bitte anrufen (Freisprech). So einfach geht das, und man kann sich solche Gratdiskussionen ersparen.
Echt witzig.

Zitat:

@Alpenfreund schrieb am 18. Februar 2015 um 10:25:43 Uhr:


Sind einige wirklich so Wichtig, das Sie jede Gesetzeslücke zum telefonieren am Steuer ausnützen müssen?

😕

Hier geht es nicht um die Suche von Lücken, um zukünftig irgendwelche "ihr-könnt-mir-nichts-Aktionen" ausführen zu können, sondern um die Richtigkeit eines OWI-Vorwurfs. Dass man im Umkehrschluss dann eine "Lücke" für etwas merkwürdige Spaßaktionen erkennt, nunja, das betrifft doch jede Sache.

Ausgerechnet hier dies nun umgedreht darzustellen, insbesondere wo diese "Lücke" seit mehreren Jahren offiziell bekannt ist und es für den Gesetzgeber schon lange ein Leichtes gewesen wäre, sie zu schließen, in dem er irgendwas mit "nicht im fließenden Verkehr" oder "nur im ruhenden Verkehr" eingefügt hätte, ist doch mittlerweile auszugehen, dass es sich nicht um eine Geheimlücke für den kleinen Anarchisten in uns handelt, sondern um eine vom Gesetzgeber sehr bewusst bestehende Möglichkeit.

Zitat:

Thema Whats up und SMS. Das kann ja nicht so wichtig sein. Denn, und das kann man Regeln, ist etwas elementar Wichtig, dann bitte anrufen (Freisprech).

Dass SMS, WhatsApp, Emil, ... schriftlich ist und damit eine gewisse Beweisfähigkeit hat, die Sprache nicht hat, und selbst Staatsanwaltschaften in Steuerstrafverfahren das als extrem wichtig einstufen, ist noch nicht aufgefallen?

Also wenn es ein ampel gespraech war einspruch einlegen wenn es aber ein langes gespraech war welches laenger als die ampelphase rot war ist dann lieber bezahlen.

Zitat:

@ich-rolle schrieb am 18. Februar 2015 um 09:38:16 Uhr:


Einige Polizisten wollen natürlich Umsatz machen, um vor dem Chef gut dazustehen und befördert zu werden. Da nehmen die das nicht so genau. Ich habe schon mehrmals Widerspruch eingelegt und Recht bekommen, weil es einfach anders war, als die Polizei behauptete. Z.B. Nebellampen an und der Polizist behauptet, es wäre keine Nebel. Das kann man aber in den Wetterberichten nachvollziehen, das es anders war. Die Richter kennen das ja auch und versuchen schon die Sache zu ergründen. Dann sehen die auch, dass da mal einer "übereifrig" war. Also wenn an der Ampel der Motor aus war, dann sollte man auch Widerspruch einlegen.
Man man man, diesen Kommentar sollte man ganz schnell wieder löschen.

@TE

Probiere es doch einfach aus. Gehe in den Widerspruch und warte das Ergebnis ab. Du musst dadurch ja nicht mehr bezahlen, wenn Du danach nicht weiter gehst (Gericht), falls Du keinen Abhilfebescheid bekommst.

Ach ja, wäre nett, wenn Du anschl. berichtest ! 😁

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