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Start/Stop bei Neuwagen defekt - rechtliche Möglichkeiten

BMW X3 F25
Themenstarteram 19. Januar 2012 um 14:23

Guten Tag!

Ich habe mit meinem X3 F25, Bj.7/11, ein von BMW offensichtlich nicht lösbares technisches Problem, das ein nunmehr ein rechtliches zu werden droht: Meine Werkstatt und der Generalimporteur BMW Austria sind - Neuwagengarantie hin oder her - nicht in der Lage, meine Start/Stop/Automatic zum Funktionieren zu bringen. Das Auto steht zum x-ten mal in der Werkstatt, der Servicebeauftragte von BMW Austria findet nach einer Probefahrt keine Erklärung, warum der Motor nicht abstellt und erzählt etwas von der Komplexität des Systems, man müsse weiter analysieren, aber stellt gleichzeitig in Aussicht, wenn das ganze bis zum Ende der Garantiezeit nicht funktioniert, habe ich halt einen X3 ohne Start/Stop und damit basta. Im übrigen sei er gerichtlich beeideter Sachverständiger und wisse, dass man mit einem solchen Mangel keine Chance vor Gericht habe.

Dazu kommt, dass ich als Österreicher dieses Auto aus England importiert habe und der BMW-Mann meint, in diesem Fall müsste ich mich auf dem Rechtsweg nach England wenden.

Meine konkreten Fragen wären nun:

Hat jemand Erfahrung damit, wenn ein Hersteller (in diesem Fall BMW) einen Mangel wie eine funktionierende Start/Stop einfach nicht beheben kann? Welchen Stellenwert hat die Start/Stop als "nicht erfüllte Garantieauflage" (der BMW-Mann meint, nur die Behebung von lebensbedrohlichen Mängeln wäre vor Gericht durchsetzbar, alles andere sei halt Pech des Kunden). Und in welcher Form könnte man publizieren, dass BMW ein Auto um mehr als 50.000€ verkauft, dessen Technik es aber gar nicht im Griff hat?

Noch lautet die offizielle Version ja, man werde weiter forschen (das Nichtfunktionieren wird nicht bestritten). Nach dem Auftreten des BMW-Servicebeauftragten bin ich aber ziemlich sicher, in welche Richtung das ganze geht.

Ich bin für jeden Tip und jede Erfahrung zu einer ähnlichen Problemstellung sehr dankbar.

LG. aus Wien

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zorroauswien

Hallo lupo!

Du vermengst da zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: Garantie und Kulanz. In Kulanzfragen ist mir klar, dass ich als Käufer im Ausland von BMW Austria nichts zu erwarten habe. In Garantiefragen dagegen gibts eindeutige gesetzliche Bestimmungen und der Generalimporteur hat keinerlei Spielraum, sondern gefälligst seiner Verpflichtung nachzukommen.

Auch dein Vergleich mit Ebay hinkt. Natürlich hast du in diesem Fall keinen Garantieanspruch im Inland, nur gibts in diesem Fall auch kein Gesetz, das dir so etwas verspricht.

Im übrigen bin ich seit zig-Jahren BMW-Kunde, immer in derselben Vertragswerkstatt und mit dieser auch sehr zufrieden. Nur, dass sie in diesem Fall das Problem halt nicht beheben konnte und den Generalimporteur beizog. Mein Unmut richtet sich gegen BMW Austria, deren Vorgehen in diesem Fall ich schlichtweg als Frechheit empfinde und die du bei Interesse in der Eingangsschilderung meines Falls nachlesen kannst.

Meine SSA funktioniert manchmal und manchmal nicht (jeweils über Wochen/Monate). Warum, das weiß auch BMW Austria nicht. Es wurde alles mögliche auf Verdacht getauscht (Batterie etc.) und damit hat es sich für den österreichischen Generalimporteur.

Hallo, also so langsam nähern wir uns zumindest an ;-) - Du musst bedenken, dass der IMPORTEUR BMW Austria ja eigentlich Dein Mitbewerber ist da Du ja den Wagen SELBST importiert hast - daher kann man es ihm ja kaum übel nehmen, warum er weiter nachforschen soll wo er schon mögliche Ursachen getauscht hat - warum sollte er weitere Kosten tragen - Dein BMW Händler verdient ja zumindest am Service mit Dir aber der Importuer?

Ich würde mich in Deinem Fall direkt an die BMW-AG in München als HERSTELLER wenden oder das über den Händler in UK machen - wobei Du sicher beweisen musst, dass der Fehler auftritt - WENN es ein Fehler ist ....

Beim Schalter schon hat sich die SSA unter 10 Grad nicht eingeschaltet - ebenso wenn die Klima voll läuft oder Du auf der Bremse stehen bleibst oder die Batterie einen gewissen Level unterschritten hat - das Auto muss sicherstellen, dass es nur den Motor abstellt wenn die Steh-Bedinungen (Klima, Frischluft, Breskraftverstärker, Startermotor, ...) es erlauben, dass er unter Garantie wieder anspringen kann - daher "im Zweifel" lieber laufen lassen um zu verhindert, dass man an der Kreuzung liegen bleibt.

Ich würde in Deinem Fall die BMW-AG in München ansprechen, weil DIE der Hersteller und Exporteur nach UK sind - und die sollten auch das größte Interesse haben, dass diesr Fall gelöst wird.

Was rechtlich Sache ist, kann sicher nur ein Anwalt bzw. ein Gericht feststellen -

am 28. September 2012 um 11:34

Hallo,

bin jetzt auch neu hier. Mein X 3 ist Zulassung 2/2011. Habe vor kurzem auch Probleme mit der Start/Stop Automatik. Der Motor stellte nicht ab. Durch Zufall fand meine Werkstatt heraus, dass die Meßsonde an der Batterie einen viel zu schwachen Batteriewert ermittelte und deshalb die Start/Stop Automatik nicht mehr zuließ. Lass doch mal Deine Werkstatt diese Batterie-Meß-Sonde überprüfen.

Zitat:

Original geschrieben von Friedwill

Hallo,

bin jetzt auch neu hier. Mein X 3 ist Zulassung 2/2011. Habe vor kurzem auch Probleme mit der Start/Stop Automatik. Der Motor stellte nicht ab. Durch Zufall fand meine Werkstatt heraus, dass die Meßsonde an der Batterie einen viel zu schwachen Batteriewert ermittelte und deshalb die Start/Stop Automatik nicht mehr zuließ. Lass doch mal Deine Werkstatt diese Batterie-Meß-Sonde überprüfen.

Das kannst du auch selbst machen, denke ich. Hänge mal ein Ladegerät für die Nacht ans Auto. Dann flux gefahren. Ja das Problem kann ich mir genauso sehr gut vorstellen.!

Schreib mal die Messwerte auf von der Batterie, gemessen mit einem 9,99.- Voltmeter aus dem Baumarkt.

Wert wenn Motor läuft aber warte 1Minuten nach Start.

Dann direkt nach dem abstellen vom Motor.

Dann nach 60 Minuten

Dann nach mindestens 4 Stunden oder auch länger.

Wenn die Batterie eine Anzeige hat...Was zeigt die an... grün oder schwarz.

Der Fall liegt so.

Mit wem hat Themenstarter einen Vertrag geschlossen. Das ist soweit ich erstmal verstanden habe NICHT die BMW Austria. Man muss schon zum richtigen Bäcker gehen und nicht zu irgend einem der auch Brot verkauft.

Der Hersteller die BMW in München hat auch keinen Vertrag mit Themenstarter. Nur wenn dem Hersteller nachgewiesen werden kann, dass er der Produkthaftu,ng unterliegt ist der eigentliche Hersteller verantwortlich als der Inverkehrbringer.

So schlecht erstmal.

Gut ist, dass die BMW Austria anscheinend schon anerkannt hat dass es ein Hersteller Problem ist und sich kümmert. Eingeschnappt reagierend könnten die sich auch doofstellen und Themenstarter hängen lassen, dann muss er selbst beweisen und darf selbst klagen. Das ist dann wie das Hornberger schiessen...wer hat mit wem einen Vertrag. Mit viel Geld geht dann alles, ohne nix, denn man klagt sich durch alle Instanzen und fährt mittlerweile Mercedes und der x steht in einer geheizten Garage auf Themenstarter Kosten bis zur eendgültigen Entscheidung.

Wenn es dann NUR die Batterie ist oder war ist es völlig übel, weil das ist ein Verschleissteil, welches der BMW in England erstmal ersetzen muss. Und dass die Werkstatt das in fünf Minuten hätte wissen müsen ist dann nicht Bestand der Verhandlung sondern wer ist Schuld und das war die Batterie die aus England kam. Der steht aber nicht vor dem Richter.

Ich würde es hassen in solch einer Situation zu stecken.... :)

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