Starkregen dann Probleme beim Autofahren?
Hallo liebe Community,
ich fuhr das letzte mal vor knapp 2 Stunden Auto, dann hat es plötzlich geschüttet bis zum geht nicht mehr, die Wischer auf die höchste Stufe gestellt, ich sah trotz alle dem, kaum noch etwas bis gar nichts.
Das spielt keine Rolle, ob es Abends regnet, oder Mittags. Fakt ist, ich sehe Nachts ohne Probleme, Mittags natürlich auch, aber wenn es so richtig heftig regnet, dass nicht mal mehr die Scheibenwischer hinterher kommen, passe ich die Geschwindigkeit entsprechend an. Bei der Anmeldung meines Führerscheins hatte ich beim Augentest einen Visus von 9 oder 90 (hoffe das ist irgendwie richtig), aufjedenfall hatte ich eine Sehstärke von 90%.
Auch zu beginn (direkt nach Erhalt des Führerscheins) hatte ich schon große Probleme bei Starkregen das Auto zu fahren bzw. freie Sicht zu haben.
Was versteht man unter angepasste Geschwindigkeit bei Starkregen ?
Ich verstehe darunter das eigene subjektive Empfinden. Ich fuhr teilweise 40 oder sogar 35 Km/h. Das in der 50 er Zone. Es gab gerade eben Momente, als ich sogar 25 km/h gefahren bin.
Ich habe zwar keine Panik o.ä bei Starkregen, aber ich fühle mich nicht mehr sicher und denke immer daran, rechts ranzufahren, den Warnblinker einschalten und dann weiterfahren, wenn es nur noch normal regnet.
Bei Normalregen habe ich im Übrigen keine Probleme.
Ist das gestattet, bei heftigem Regen, rechts ranzufahren und den Warnblinker einzuschalten ?
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wie kann ich Probleme bei Starkregen haben, wenn ich 90% Sehstärke besitze ?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Beste Antwort im Thema
In letzter Zeit werden hier Themen behandelt, also ich weiß ja nicht, kann hier niemand mehr ohne Forum leben?
Haben die Leute keine Sozialen Kontakte, wo man solch Grundlegende Sachen erst mal ansprechen könnte?
Oder will man hier irgendwie Traffic generieren?
79 Antworten
Regen bringt Segen.
Verminderte Sicht und Aquaplaning.
Allseits bekannt.
Dachte ich.... 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratloxs schrieb am 1. September 2019 um 01:45:23 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. September 2019 um 01:43:31 Uhr:
Ich würde so fahren, dass ich auf halber einsehbarer Strecke anhalten kann, da ich nicht ausschließen kann, dass der Gegenverkehr seine Spur nicht erkennt.
Wenn es nicht mehr geht, dann anhalten, Licht Warnblinkanlage und Nebelscheinwerfer sowie Nebelschlussleuchte an, falls noch nicht geschehen und abwarten. Dabei den Rückspiegel im Blick haben, da es leider immer wieder welche gibt, die es besser wissen.Tatsächlich die Nebelschlussleuchte einschalten ?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. September 2019 um 01:53:55 Uhr:
Ich gehe dann von unter 50m Sichtweite aus, also ja.
in der Stadt???? bis dato dachte ich immer: nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
(Nachtrag: danke für die Erklärung, ich dachte es geht generell um Sichtweiten unter 50m)
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 1. September 2019 um 11:39:36 Uhr:
Zitat:
@Ratloxs schrieb am 1. September 2019 um 01:45:23 Uhr:
Tatsächlich die Nebelschlussleuchte einschalten ?
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 1. September 2019 um 11:39:36 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. September 2019 um 01:53:55 Uhr:
Ich gehe dann von unter 50m Sichtweite aus, also ja.in der Stadt???? bis dato dachte ich immer: nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
Leute - bitte, ihr seid hier im Motor-Talk-Forum und sagt, dass ihr die NEBELSCHLUSSLEUCHTE bei Regen einschalten wollt?
“Aus diesem Grund darf die Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden und auch nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt – so will es die Straßenverkehrsordnung (StVO). Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, muss die Leuchte wegen Blendgefahr aus bleiben.”
https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/nebelschlussleuchte/
NUR BEI NEBEL nochmal NUR BEI NEBEL.
Mir gehen diese Nebelschlussleuchteneinschalter bei Regen nämlich gehörig auf den Senkel. Und dann preschen sie auch noch mit 130 weiter.
Bei weniger als 50 m Sicht würde ich auf der Autobahn AUCH BEI STARKREGEN die Nebelschlussleuchte einschalten.
Weil´s der SICHERHEIT IM VERKEHR dient und ich schlicht nicht von einem Idioten abgeschossen werden möchte, der da locker flockig seine 130 im PKW oder 90 km/h im LKW weiterfährt.
Wohlgemerkt, bei STARKREGEN, wenn das Wasser regelrecht auf der Scheibe steht und ich das Tempo auf ca. 50 bis 60 km/h (oder weniger) verringern muss.
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Mir ist es einmal passiert, dass es schlagartig so runter haute, dass alles stehen blieb...auch mitten auf der BAB und alle hatten die Warnleuchten ind Nebelleuchten an. Glaubt einer im ernst, da hätte jemand gefragt, ob das erlaubt sei?
Und als man wieder ein paar Meter sehen konnte, fuhr man vorsichtig weiter.
Zitat:
@zweidreivier schrieb am 1. September 2019 um 12:28:10 Uhr:
Bei weniger als 50 m Sicht würde ich auf der Autobahn AUCH BEI STARKREGEN die Nebelschlussleuchte einschalten.Weil´s der SICHERHEIT IM VERKEHR dient und ich schlicht nicht von einem Idioten abgeschossen werden möchte, der da locker flockig seine 130 im PKW oder 90 km/h im LKW weiterfährt.
"...Weil´s der SICHERHEIT IM VERKEHR dient..."???
Weil es blendet wie die Sau dient es der Sicherheit nicht!
Im Gegenteil, durch die Starkblendung sieht der Nachfolgende noch weniger! So als ob du in die Sonne schaust (gut, eettwass übertrieben) aber genau deswegen ist es VERBOTEN.
Du kannst es wenden und kringeln und verbiegen wie du willst - hier hat sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht. Und nur weil die Leute zu faul sind, neue Verkehrsregeln zu lesen, deswegen dürfen sie dann nicht nach eigenem Gutdünken handeln! (dieses Nebelschlussleuchtengesetz gibt es ja erst seit 1991).
Nochmal:
"Gemäß § 17 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Nebelschlussleuchten in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Das ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rand von Landstraßen und Autobahnen bei gerader Streckenführung, wodurch diese geeignet sind, die Sichtweite festzustellen. Die Sichtbehinderung darf nicht nur durch Regen verursacht sein.
In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig."
Quelle: wiki
Zitat:
@bimota schrieb am 1. September 2019 um 12:53:07 Uhr:
...
Du kannst es wenden und kringeln und verbiegen wie du willst - hier hat sich der Gesetzgeber etwas dabei gedacht.
...
Es wäre viel sinnvoller, die Nebelscheinwerfer ab 60 km/h zu deaktivieren, da diese zwar unter den Nebel leuchten, jedoch nicht weiter als 25 m. 😉
Aber sei´s drum, den Gesetzestext hast du nun ausreichend erläutert.
Vielen Dank. 🙂
Wegen der hinreichend erläuterten Regelung sollten Fahrzeuge mit aktivierter NSL auf 60 km/h gedrosselt sein. Das wäre mal eine sinnvolle Elektronik-Spielerei.
(60 km/h, damit noch etwas Toleranz eingebaut ist.)
Ich bezweifle, dass die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten unter 50m durch Starkregen mehr blendet, als bei Sichtweiten unter 50m durch Nebel. Schnell fahren darf man in beiden Fällen nicht und mit 25km/h schaffe ich es dann auch an einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte bei genannter Beeinträchtigung vorbeizufahren.
Sind die Sichtverhältnisse so, dass ich lieber anhalte, dann mache ich die Leuchte an, außer wenn jemand direkt hinter mir steht, da es immer wieder Unverbesserliche gibt, die mit 50 oder mehr km/h weiter fahren. So einen will ich möglichst nicht im Kofferraum sitzen haben. Bleibe ich auf der Bremse stehen, ist das auch nicht dunkler als eine Nebelschlussleuchte.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. September 2019 um 16:41:28 Uhr:
Ich bezweifle, dass die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten unter 50m durch Starkregen mehr blendet, als bei Sichtweiten unter 50m durch Nebel.
Tut sie auch nicht. Ich bin anderen dankbar, wenn sie die Leuchte (auf der Autobahn) einschalten bei den vom TE geschilderten Wetterverhältnissen. I.d.R. ist das nur kurzzeitig, weil man sonst überhaupt nichts mehr vom Vordermann erkennen kann. Vermutlich nicht in der Stvo verankert weil das Phänomen meist so schnell vorbei ist, wie es gekommen ist. Bei Nebel sieht das anders aus
Na ja, das Wasser vernebelt durch die Versiegelungen der Fahrzeuge ;-)
Als ich vor ca. 1 Jahr meinen Golf aus Wolfsburg abholte, hatte ich eine ähnliche Situation... Sichtweite war extrem begrenzt und ich war froh, dass andere die NSL einschalteten. So tat ich es auch... Man schlich quasi über die Bahn...
Allerdings waren später einige Experten unterwegs, die vergessen haben die NSL wieder auszuschalten...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. September 2019 um 16:53:15 Uhr:
Allerdings waren später einige Experten unterwegs, die vergessen haben die NSL wieder auszuschalten...
und genau das ist das problem
Zum Glück bin ich kein Experte 🙂
Nein, das Problem ist, wenn schnellere auf langsamere auffahren, da sie die nicht sehen. Die anderen kann man darauf hinweisen, dass die die Lampe noch an haben. Fährt dir jemand mit Vdiff 50km/h in den Kofferraum, dann brauchst du dir über die Lampe gar keine Gedanken mehr machen. Dreht man sich dann 90° zur Fahrbahn und ist für die Nachfolgenden dann gar nicht mehr sichtbar, werden die Gedanken an die Leuchte immer weniger.