standlichtringe im compact ?
hallo,
wollte fragen ob jemand schonmal in seinen e36 compact die standlichtringe, die bei ebay haufenweise angeboten werden, eingebaut hat.
muss man da das kunststoff im scheinwerfer bohren? oder pasen die überhaupt in den compact, weil ja der scheinwerfer bischen anders ist als in der limo/coupe/touring. schreibt mal einfach eure erfahrungen nieder. danke & mfg
28 Antworten
Hmm...komisch.
Woher weisst du es denn so genau?
Bist du einer vom Tüv oder sonst jemand aus dem Breich?
Ja er hat mir gesagt das man die Dinger zwar verbauen kann aber nicht anschalten darf, er meinte genau das gleiche gilt für Unterbodenlichter die Tüv geprüft sind (tüv geprüft heisst ja net direkt das sie im Straßenverkehr erlaubt sind)..aber das weißt ja sicher wenn du dich so gut auskennst.
Wundert mich auch das er mir dann son scheiss erzählt hat.
Cu
Freak
Also ich hab mir so ne Billig Version wie hier beschrieben wurde eingebaut. Wohl in einen E46.
Die beiden äußeren Ringe (bzw. die LEDs) sind schon fritte..aber das ist ne andere Geschichte (Falls die einer hören will einfach melden, hat was mit BMWs dämlicher Elkrokontrolle zu tun).
Aber es sieht viel besser aus wenn nur die inneren drin sind. Einbau..ca 2-3 Std. Wenn man einmal weiß wie. Und eintragen...das ist so ne Sache..also mein TÜV wollte es nicht machen obwohl auf dem unten angegebenen Bild eines KFZ Scheins die eingetragen wurden. Muss man halt selber wissen..sieht aber 1000 mal besser aus als vorher. Bilder auch auf Wunsch
Also ich denke auch, dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn du die Dinger anhast.
Ich selbst fahre mit ultra-blauen Standlicht LED´s (sieht extrem geil aus!), aber ich darf sie jedesmal gleich an Ort und Stelle ausbauen und Geld bezahlen wenn ich in ne Kontrolle komme.... ;-))
Aber bei den nicht-eingeschalteten blauen Wischerdüsen kann ich mir nun echt nicht vorstellen, dass gleich die BE erlischt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Aber bei den nicht-eingeschalteten blauen Wischerdüsen kann ich mir nun echt nicht vorstellen, dass gleich die BE erlischt.
Ist aber tatsächlich so.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nicht von der Größe der verbauten unzulässigen Anbauteile bzw. deren Betrieb abhängig. Entscheidend ist lediglich, daß sie verbaut sind und JEDERZEIT in Betrieb genommen werden könnten.
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Ach das stimmt doch garnicht.
Mein Tüv sagt ich darf die Düsen dran lassen nur net anmachen, bin mit den Düsen auch über ne HU gekommen.
Mich haben die Bullen einmal angehalten weil ich sie abends an hatte.
Der Bulle hat mich gefragt ob man die mit nem Schalter ausmachen kann...klar hab ich gesagt...er meinte ok ich krieg 10 Euro Strafe und soll sie ausmachen und beim fahren bitte auch nicht mehr anmachen.
Wenn da meine BE erloschen gewesen wäre durch die Dinger, meinste die Bullen hätten mich weiterhin fahren lassen?
Ob das im Gesetz steht oder net, hab selber die Erfahrung gemacht und muss es deshalb wissen.
CU
Freak
Zitat:
Original geschrieben von bmw-freak2401
Ach das stimmt doch garnicht.
Mein Tüv sagt ich darf die Düsen dran lassen nur net anmachen, bin mit den Düsen auch über ne HU gekommen.
Mich haben die Bullen einmal angehalten weil ich sie abends an hatte.
Der Bulle hat mich gefragt ob man die mit nem Schalter ausmachen kann...klar hab ich gesagt...er meinte ok ich krieg 10 Euro Strafe und soll sie ausmachen und beim fahren bitte auch nicht mehr anmachen.
Wenn da meine BE erloschen gewesen wäre durch die Dinger, meinste die Bullen hätten mich weiterhin fahren lassen?
Ob das im Gesetz steht oder net, hab selber die Erfahrung gemacht und muss es deshalb wissen.
Wenn du das Glück hattest, an zwei Personen zu geraten, die bezüglich der Gesetzeslage nicht den vollen Durchblick hatten, kannst du daraus nicht zwangsläufig die Liberalität der Gesetzeslage ableiten. Nicht mal nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung....😉
ist mir wurscht.
Wenn sicher einer unsicher dabei ist soll er eben zu seinem Tüv-Typen fahren und fragen.
Cu
Freak
Zitat:
Original geschrieben von bmw-freak2401
Wenn sicher einer unsicher dabei ist soll er eben zu seinem Tüv-Typen fahren und fragen.
Sicherer fährt er dabei, wenn er den entsprechenden Passus in der StVZO selbst nachliest....
Naja wieviel Bullen kennen die wohl auswendig?
Ich sag doch selbst die Bullen haben nix gesagt als sie hörten ich kann die seperat mit nem Schalter ausmachen.
Verboten ist es auf keinen Fall, meine Dinger haben außerdem eine E-Prüfnummer oder wie das auch immer heisst.
Bevor mir jetzt wieder kommst das die Lampen keine haben....klar die Lampen da drin haben die Nummer net aber die Düsen ansich.
Cu
Freak
Hallo
hier wird ja ziemlich viel blödsinn erzählt ich arbeite nun seit 2 jahren im carstyling bereich und hab in der zeit schon einige erfahrungen gesammelt laut gesetzt sieht es so aus:
man darf z.b. wischerdüsen verbauen solange sie 1. fachgerecht eingebaut sind 2. nicht an die fahrzeugelektronik angeklemmt werden (es muss ein komplett neuer stromkreis gelegt werden) und 3. es darf nicht sicherheitsrelevant sein
(und natürlich muss man sie ausschalten können)
das gleiche gilt z.b. auch für unterbodenbeleuchtungen solange sie min. 15 cm vom boden (strasse) entfernt sind, nicht an der fahrzeugelektrik angeschlossen und fachgerecht angebracht sind darf man sie einbauen. (zusätzlich müssen unterbodenbeleuchtungen an je 2 stellen gesichert sein z.b. mit 2 kleinen stahlseilen damit sie bei einem unfall nicht zersplittern können und abfallen)
wer genauere infos will oder sonst noch fragen hat kann mir gerne ne email schreiben
mfg
carlight-tuning
Hi ihr,
ihr redet ja hier vom E36 compact.
Aber was ist mit dem E46 compact. Krieg ich hier auch Standlichtringe rein?
Stndlichtringe
ehm also die Erlaubnis soll vom Fahrzeug erlöschen wegen Standlichtringen!? bei manchen BMW Modellen sidn die eh Serie und normal. Wieso soll das dann so schlimm nachgerüstet sein!? Zumindest die normalen ohne LED in blau rot oder sonstwas!?