standlichtbirne defekt dafür leuchten Blinker

BMW 5er E39

Hi,

Bei mir ist neulich eine Standlichtbirne kaputt gegangen, und da ist mir aufgefallen wenn nur das Standlicht eingeschalltet ist das dann meine Blinker Orange leuchten.
Ist das bei euch auch so?
Darf ich mit den gelben lichtern rumfahren oder ist das nicht erlaubt.
mfg

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv


Das mit den Blinker ist erlaubt und kann auch Codiert werden.

Meinst du das die Blinker ständig leuchten oder wie?

Ich bin mir ziemlich sicher das es nicht erlaubt ist...

In Europa sind für jede Fahrzeugseite nur bestimmte Beleuchtungsfarben erlaubt. hinten rot, seitlich gelb, vorne weiß .
Aus Altbeständen noch gelb für vorne (Frankreich)

Blaue Beleuchtung ist nicht vorgesehen und auch nicht erlaubt. Wenn du genau nachsiehst, ist das sicher bei deinem Händler auch vermerkt ( im Bereich der StvZO nicht zugelassen). Die schreiben das nur extra klein.

moin

und warum dürfen LKWS in allen Farben beleuchtet werden, und niemand sagt was.
und was jugt das wenn das standlicht blau ist. Xenon ist auch blau.

mfg

Ob es wen juckt, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nur, dass die Dinger verboten sind.
Und dadurch, dass sie gut sichtbar sind, wird das erste Treffen mit den Herren oder Damen der Polizei nicht lange dauern.

Einem Freund von mir, wollten sie gleich das Fahrzeug stillegen. Begründung: Betriebserlaubnis erloschen, da nicht zugelassene Beleuchtung, daher auch kein Versicherungsschutz.

Lustig fanden die das nicht.

Die vorgeschriebene Farbgebung hat schon seinen Sinn. Jeder Mensch soll ohne nachdenken gleich wissen, ob ein Fahrzeug in gleicher Richtung fährt (rot)oder ihm entgegenkommt (weiß) oder die Fahrbahn quert oder abbiegt (gelb).

Blau ist nunmal nicht vorgesehen.

Ähnliche Themen

sowohl die led's als auch die blinker als standlicht zu nutzen ist NICHT erlaubt.....

Zitat:

Original geschrieben von Danel s5


und warum dürfen LKWS in allen Farben beleuchtet werden

die dürfen das auch NICHT...

wie bereits egschrieben, in der stvzo ist sehr eindeutig OHNE spielraum gereglt was/wie/wann leuchten darf....

Zitat:

Original geschrieben von Michi126



Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv


Das mit den Blinker ist erlaubt und kann auch Codiert werden.
Meinst du das die Blinker ständig leuchten oder wie?
Ich bin mir ziemlich sicher das es nicht erlaubt ist...

Die zählen dann als Begrenzungsleuchten und sind daher erlaubt.

Ich hab mal ein Bild angehängt ich hoffe Shadowline aus dem e39 forum hat nix dagegen.

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv


Die zählen dann als Begrenzungsleuchten und sind daher erlaubt.

sind sie NICHT, da sie KEINE zulassung als begrenzungsleuchte haben.... 🙄

Ich habe sie als Begrenzungsleuchten eingetragen bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von jgjghsv


Ich habe sie als Begrenzungsleuchten eingetragen bekommen.

da über das verwendungskürzel zweifelsfrei festszustellen ist WAS das für ein bauteil ist und in der stvzo klar geregelt ist was wie wann leuchten darf ist diese eintragung nichtig!

Vielleicht gings ja bei mir weil ich auch die Originalen "Side marks" habe.

Deine Antwort
Ähnliche Themen