Standlicht, Rücklicht und Bremslicht tot/rot
So war heute wieder am Postler dran, aber schon kam das nächste Problem: Nach 4 Wochen Standzeit ist das Standlicht, das Rücklicht und das Bremslicht tot. Sicherungen sind alle drin, das normale Licht, Fernlicht, Blinker und Rückfahrscheinwerfer sowie die Warnblinkleuchte gehn. Jemand von euch ne Idee was da los sein kann, dachte schon an oxidationen im Sicherungskasten ( Klemme 11 müsste das sein wenn ichs richtig im Kopf hab )????
55 Antworten
Mmmmmmh stimmt auch wieder 🙂 ich bin hin und her gerissen.
Gerade habe ich auch das Wetter genossen mit dem Käfer und bin im Dunkeln zurück gefahren, da merkt man dann wieder welch eine Bedeutung das " gesehen werden" bekommt
Im dunkeln sieht man die Blinker gut. Nur am Tag nicht so finde ich
Bei meinen vorallem wenn noch das Standlicht an ist
wir haben noch gelbe Lampen reingesetzt und so ein reflektierende Trennblech sollte natürlich auch drin sein:
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Das Trennblech ist sicher eine gute Idee, die gelbe Lampe eher nicht. Was soll denn noch an sichtbarem Licht austreten, wenn man das Licht des Glühfadens über zwei Farbfilter laufen lässt?
Bei meinem 1970er AUstin 1100 fahre ich - weil ich das genau wie Mathilda8 einfach "schöner" oder cooler finde - auch gern mal mit komplett rot gefärbten Rücklicht-Einheiten durch die Gegend. Es handelt sich ebenfalls um eine 2-Kammer-Leuchte mit gleicher AUfteilung der Funktionen wie im KdF-Wagen. Fakt ist aber, dass es nicht legal ist.
In meinem Fall allein schon des Baujahrs wegen. Mit EZ ab 01.01.1970 sind hinten nur noch gelbe Blinkleuchten zulässig.
Bei älteren Fahrzeugen dürfen die hinteren Blinkleuchten rot sein - dennoch müssen die Leuchten eine entsprechende Prüfnummer haben. Ist bei meinen Leuchten (die waren für den US-Markt) nicht der Fall.
Da es auch beim Käfer ab Werk für den deutschen und westeuropäischen Markt keine Zweikammer-Leuchten mit rot/roten Lichtscheiben gab - es wurde ab Einführung der Zweikammer-Leuchte auf orange/rot umgestellt und beibehalten - können Nachrüst-Lichtscheiben in rot/rot keine Zulassung in Form einer Wellenlinie mit Prüfnummer haben. Wenn doch, unterstelle ich mal, dass das Fakes sind.
Denn dass das jemand neu fertigen lässt UND noch die erforderlichen Prüfungen machen lässt, halte ich für fast ausgeschlossen für die paar Stück, die man da unters Volk bringen könnte.
Wie gesagt, kann man machen, tue ich ja auch - aber im Fall des Falles muss einem klar sein, dass das keiner ernsthaften Überprüfung standhält. Bei der HU mag das durchgehen.
Weiße Blinkleuchten vorne dito: ich meine, etwa ab 1956/57 waren in D für vordere Blinkleuchten orange Lichtscheiben bzw. oranges Licht vorgeschrieben. Wenn ein 1960er-Jahre-Käfer vorne weiße Streuscheiben hat, mag das eventuell in Verbindung mit orangen Leuchtmitteln durch die HU gehen - zulässig ist das aber abermals nur, wenn die Lichtscheibe ein passendes Prüfzeichen hat. Ab Werk hat es das für D nicht gegeben und für andere westeuopäische Länder meines Wissens auch nicht. Für letzteres lege ich aber die Hand nicht ins Feuer, da es bis Mitte/Ende der 1970er Jahre eltiche europäische Länder gab, in denen vorne weißes Blinklicht vorgeschrieben oder wenigstens erlaubt war. Darunter Frankreich, Italien, Schweiz und Spanien.
Einen Satz weiße vordere Blinkergläser für meinen 1100er besitze ich inzwischen auch (CH-Version), aber auch diese haben kein Prüfzeichen, das hierzulande anzuerkennen wäre. Heißt, selbst mit gelbem Leuchtobst darf ich sie (eigentlich) nicht fahren.
Wollte nicht den Moralapostel spielen, aber es ist ein Unterschied, ob etwas legal ist oder ob es nicht legal ist und bloß keinem auffällt. Ist manchmal leider dünnes Eis.
Die Kombination vorne weiß / hinten rot blinken finde ich auch, sagen wir mal, spannend. Ich trau mich aber immer nur, eins von beiden zu machen....
Grüße
SpyderRyder
[Doppelpost entfernt]
Das klingt ja interessant - vl. fahre ich ja auch mit hübschen, aber nicht regelgerechten Rückleuchten?
Ich habe den Käfer zwar schon so gekauft, aber er hat die H-Zulassung wohl mit diesen Rückleuchten bekommen, weder die Gutachter noch der Tüv haben bisher gemault.
Im Raana seinem Shop kannst man solche Rückleuchtengläser "Original Hassa" kaufen, angeblich mit Prüfzeichen - sollte das wirklich gefakt sein?
Übrigens schreibt der GTÜ konkret:
Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Zitat:
@elch1964 schrieb am 15. Februar 2016 um 14:11:06 Uhr:
Übrigens schreibt der GTÜ konkret:
Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Es ist richtig, das muss nicht eingetragen werden. Genau so wenig, wie mein Lenkrad auf der rechten Seite oder der nachgerüstete Rückfahrscheinwerfer.
Aber nochmal: Leuchten müssen ein Prüfzeichen haben. Diese Regelung ist nach meinem Kenntnisstand in der frühen Nachkriegszeit eingeführt worden und gilt somit auch für Käfer&Co.
Wenn es wirklich einen freien Hersteller gibt, der das anbietet, was es bei VW nicht gab und das ganze auch mit zulässigen Prüfzeichen ausstattet - dann ist alles in Butter. Allein der rechte Glaube fehlt. Im freien Handel gibt es eben viel Scheixx zu kaufen, auch mit Prüfzeichen. Bin selber mal auf Hauptscheinwerfer für einen BWM E39 reingefallen. E-Nummer alles drauf. - nur leider komplett ohne Möglichkeit, die seit 1991 vorgeschriebene Scheinwerferhöhenverstellung einzubauen. Vorhanden war eh keine. Wie bekommt man denn dafür eine E-Nummer?
Hat jemand mal ein Bild von so einer Prüfnummer? Oder wie sowas aussehen soll ?
Hier zB. Ist zwar der Scheinwerfer, aber so etwas sollte da drauf stehen. Kann auch ne Welle sein, von hella glaub ich ist die dann.
die 4430 / E1-Zulassung? Oder diese GM-Nummer unten?
Blinker hinten rot war in den 50er bei vielen Autos ,denn Blinker u.Bremslicht eins waren,es ist so geschaltet ,Blinker links an,bei gleichzeitigem bremsen ,blinkt es li.weiter u.rechts dauer licht.ist an meiner Isabella so.
Arno
Die E Nummer ist eine Prüfgenehmigung für Europa. Die Zahl dahinter beschreibt das Land wo sie zugelassen wurde.Aber alle E Nummern sind überall zugelassen und dürfen gefahren werden.(Wenn das Erstzulassungsdatum das auch zuläßt)
Einfach mal E-Nummer gogglen,da sind Listen zu finden welche Nummer wo her kommt.
Und ja,es gibt Gläser die keine Nummer haben,bzw eine Nummer schon,aber das ist irgenwas und zählt nix solange besagtes E nicht dabei ist.Dann sind die für Europa nicht geprüft und zugelassen.
Reproschrott halt.Gut zu verwenden als Briefbeschwerer oder Wanddeko
Vari
Hab bei mir das wbb (wink-blink-brems) Relais verbaut. (Einkammer) Hat 100€ gekostet, aber da schließt einfach deine Eingänge und Ausgänge an. Is wie ne SPS.
Beim blinken und bremsen gleichzeitig blinkt das entsprechende Rücklicht, das andere und zusätzlich der Winker leuchten dauerhaft. Das war mir wichtig, da viele die Winker auch blinken lassen, das sieht meiner Meinung nach nicht schön aus. Original ist es zudem auch nicht.
Ich danke euch Jungs 🙂
Also wenn ich es überhaupt mache dann schaue ich genau nach 😉