Standlicht erlaubt !
Hi Leute,
es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...
Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !
Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bevor ich drüber nachdenke.Was macht es für einen Sinn am Tage mit Standlicht zu fahren ?
Abblendlicht bringt Sinn aber Standlicht sehe ich noch keinen.
is doch klarer fall. das macht dann sinn wen man an seinen corsa/polo etc sich hippe "angel eyes" mit standlichtringen geschnallt hat und diese dem breiten publikum an der eisdiele zeigen will. bei normalem licht siehst die dinger eben net. darum muss mit standlicht und lauter mucke aus den mediamarkt/ebay schepperboxen ums dorf gecruist werden.
liegt doch klar auf der hand! 😉
416 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie hast Du diese Gefahr wegcodiert, als es noch kein TFL gab?
Meine Fahrzeuge hatten schon immer Ringe, daher bin ich ausnahmslos immer mit Stand-/Begrenzungslicht gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Meine Fahrzeuge hatten schon immer Ringe, daher bin ich ausnahmslos immer mit Stand-/Begrenzungslicht gefahren.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wie hast Du diese Gefahr wegcodiert, als es noch kein TFL gab?
Du böser!
Das ist doch verboten! Kannst du hier eindeutig nachlesen.😎
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Genau, daher müssen als Beispiel Radfahrer nur bei Eis- und Schnee Radwege benutzen. Weil ja im Absatz vorher auf Eis- und Schnee eigeschränkt ist und der Folgeabsatz sich logischerweise auf die Bedingungen im Absatz zuvor bezieht. Ja nee, iss klar ... 🙄Nur weil man die Behauptung ständig wiederholt wird sie nicht richtiger.
Es steht nach BKatV allerdings nicht unter Strafe, das ist korrekt.
Ich nehme an du meinst den Par. 2 StVO.
Aber wer lesen und deuten kann ist klar im Vorteil:
Der Absatz 3a bezieht sich auf Kraftfahrzeuge (also keine Fahrräder)!
Der Absatz 4 bezieht sich dann auf Fahrräder.
Ist doch eigentlich ganz einfach, aber starte mal noch einen Versuch!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ist doch eigentlich ganz einfach, aber starte mal noch einen Versuch!
Stimmt, zeigt aber eben genau wie sinnfrei es ist Randbedingungen von einem Absatz einfach auch den folgenden zuzuordnen. Nur weil es einigen Leuten hier gut in den Kram passt und tausendfach wiederholt wird ist das noch lange nicht richtig.
Wie eben hier: Absatz 1, Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Ende aus. Da gilt eben genau das, alles andere ist verboten. Es muss nicht noch einen Absatz 4 geben "Fahren mit Parkleuchten ist verboten", einen Absatz 5 "Fahren mit Tagfahrleuchten ist verboten" usw.. der sich auf die Einschränkungen im 1 Absatz bezieht.
Eigentlich ganz einfach 😉
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Klar, und daher sind haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Egal, ob's dunkel ist oder nicht. Oder vielleicht doch nicht?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Klar, und daher sind haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Egal, ob's dunkel ist oder nicht. Oder vielleicht doch nicht?
Wenn das nicht zutrifft fährt der liebe Moers75 seinen Handwagen auch tagsüber mit Licht durch die Gegend.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Klar, und daher sind haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Egal, ob's dunkel ist oder nicht. Oder vielleicht doch nicht?
Würde aber schon Sinn machen, denn wer kann garantieren das er immer vor Einbruch der Dunkelheit oder sogar einem plötzlichen Unwetter wieder am Fahrzeug ist um die vorgeschriebene Beleuchtung einzuschalten?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wenn das nicht zutrifft fährt der liebe Moers75 seinen Handwagen auch tagsüber mit Licht durch die Gegend.
Es ist aber formal - genauso wie die Batteriebleuchtung bei Rennrädern - auch am Tage mitzuführen damit die jederzeit bei Bedarf einschaltbar sind. Kann ja mal eine spontane Sonnenfinsternis geben. 😛
Sorgar das Bundesverkehrsministerium sieht es so, dass am Tag mit Standlicht gefahren werden darf:
Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ist zwar für mich nicht relevant da ich tagsüber eh nicht mit Licht fahre (auch nicht mit Standlicht!), aber ich denke, dass nun klar sein sollte, dass es erlaubt ist.
Hallo,
endlich, jetzt ist es nicht mehr nur ein Gerichtsurteil, sondern sogar das Bundesverkehrsministerium, die Urheber der StVO, sieht es so.
Damit dürfte der Sachverhalt endlich geklärt sein. Danke!
Grüße,
diezge
Blödsinn, der Link auf dieses (angebliche) Schreiben aus dem BMVBS wurde schon im achten Reply dieses Threads gepostet. Aber die nach eigenen Aussagen mit wenig IQ gesegnete Himeno kümmert solches Geschreibsel irgendeines Beamten ebenso wenig wie bspw. Kommentare im Hentschel, ihrer Meinung nach alles Fakes oder Ahnungslose…
Standlicht erlaubt schein eine sehr schwierige Frage zu sein.
Ist es erlaubt ohne Beleuchtung zu fahren, dann kann auch die 5 W Funzel von Standlicht angemacht werden.
Wenn auf Grund von anderen Beleuchtungsvorschrifen Licht notwendig ist, dann ist das Fahren nur mit Standlicht nicht erlaubt.
Für mich gibt es TFL oder Abblendlicht wenn ich mit dem Auto fahre.
Man sollte lieber Tagfahrlicht verbieten. Viele mit ihren LED Schwingen und Ringen denken frühs 5:30 Uhr "ach, die Sonne kommt ja laaaangsam raus" und machen das Licht gar nicht mehr an. DAS blendet dann wie Sau, weil die Dinger bei den Lichtverhältnissen eigentlich gedimmt sein müssten. Tagsüber bei hellen Sonnenschein finde ich Standlicht genauso sinnvoll wie Tagfahrlicht. Man sieht beides von weiten. Benutzen tue ich nichts von beiden, ich habe 2 gesunde Augen und die Österreicher anscheinend auch, sonst hätte sie die Pflicht nicht ausgesetzt^^
Zitat:
Original geschrieben von Silencer2010
Hi Leute,es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...
Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !
Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.
R. Schurig, Anwaltkommentar zur StVO, 14. Auifl., S. 251 zu § 17:
"Mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) allein darf B E I B E L E U C H T U N G S P F L I C H T nicht gefahren werden"
(Hervorhebung durch mich)
Silencer 2010 hat also recht