Standheizung V70 III mit Volvo Oncall Fernbedienung nachrüsten
Leider bekomme ich die teuer bezahlte OnCall-Fernbedienung für die ERS-Heizung bei meinem V70 in Österreich wegen rechtlicher Bedenken nicht aktiviert.
Gibts hier jemanden, der weiss wie / wo ich zur Nachrüstung einer klassischen Standheizung mit OnCall und CAN-Integration komme?
Das Material steht mit rd. 6.700,- in der Liste (excl. Einbau). Mein Händler würde es mir aufgrund der schiefgegangenen Bestellung für 3.500,- geben und einbauen. Im Vergleich zu 1250,- ab Werk (incl. Einbau) scheint mir das aber nicht besonders günstig.
Kennt jemand eine günstigere Quelle?
LG
Rudi
Beste Antwort im Thema
Mal eine Frage in die Runde:
Ist das hier eine Satire und ich bin zu dumm das zu begreifen, oder wo liegt das Problem?
Meiner Kenntniss nach ist im gesamten europäischen (nicht angelsächsischen) Kaufvertragsrecht die Klausel enthalten die auf Deutsch lautet: "Änderungen bei Ausstattung und ... vorbehalten".
Wenn, wie im vorliegenden Fall, (vorausgesetzt Volvo AT hat ERS irrtümlicherweise jemals angeboten), ein klar erkennbarer Verstoß gegen EU-Zulassungsrichtlinien vorliegt, kann es auch keine europäische Typgenehmigung für ERS geben. Folglich versucht der TE etwas einzuklagen, was es gar nicht geben darf.
Und, persönliche Meinung, jedwede körperliche Erkrankung kann m. E. nicht rechtfertigen, mehr als 13.000 Euro für eine Heizung zu bezahlen. Andere Leute haben weniger Geld für ein Auto zur Verfügung. Da könnte selbst eine Taxennutzung im Winter billiger kommen, die dann angewärmt sind.
Von der moralischen Verantwortung gegenüber einer Fernstartanlage mal ganz abgesehen. Ich begrüße es, das soetwas in Europa verboten ist.
Sorry, von daher keinerlei Verständnis für den TE, der zudem eh nur nach Bestätigung giert. Das er diese hier im Forum nicht erhält, werte ich als sehr positiv für das Volvo Forum.
Trotzdem
LG
Rotzunge
@ TE: Ich verurteile Dich nicht, nachvollziehbar ist Dein Standpunkt für mich aber beim besten Willen nicht.
259 Antworten
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 6. Januar 2015 um 14:10:21 Uhr:
Es wurde Dir doch schon mehrfach erklärt, Deine Rechenmethode ist abenteuerlich.
Ich sehe keinen Rechenfehler! Lauter simple auch für den mathematischen Laien nachvollziehbare Additionen mit den Zahlen von Volvo.
Irgendwelche Kosten zu vernachlässigen, die einzig als Voraussetzung für den Betrieb der Heizung von mir genutzt würden oder für die Heizung gedacht waren, die Volvo verweigert auch auszuliefern,
und absolut keinen wie auch immer gearteten Mehrwert für mich bieten kann ich betriebswirtschaftlich nur der Heizung zuordnen.
Selbst wenn du auf ein paar Hunderter weniger kommst ist es immer noch abenteuerlich was Volvo für eine nicht funktionierende Heizung kassiert hat und was sie jetzt für die Nachbesserung des Mangels mit einer technisch weniger geeigneten Lösung kassieren möchten!
Im Gewährleistungsrecht ist zumindest in AT nicht vorgesehen, dass der Kunde die Mangelbehebung zahlt.
Ich würde erwarten, dass du bei weniger konservativer Rechnung unter Annahme einer realistischeren Annahme was die Nutzungsdauer eines Volvos betrifft auf größere Summen kommst.
Und dann wären noch die von mir gar nicht berücksichtigten Kosten aus einem früheren Posting zu schätzen und dazuzurechnen.
Aber das geht wohl in die falsche Richtung für dich?
Ich bin zwar eigentlich auf der Suche nach einer günstigen Lösung für einen Kompromiss mit Volvo oder einem Weg wie die jetzt schon teuerste Heizung aller Zeiten doch noch aktiviert werden kann,
aber wenns irgendwelche Argumente gibt, die mein finanzielles Leid ein bisschen lindern weil die Heizung eh nicht ganz 17.000 EUR kostet, freu ich mich natürlich auch 😉
Zitat:
@Rookie_79 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:31:52 Uhr:
Ein kulanter Kompromiss wurde dem TE in meinen Augen gemacht.
Verständnisfrage: Was ist kulant daran, wenn mehr als das Doppelte von Normalpreis für eine minderwertige Mangelbehebung verlangt wird, die von Rechts wegen gar nichts kosten dürfte?
Zitat:
Gerade mit dem Hintergrund einer ernstzunehmenden Erkrankung sollte man sich überlegen ob es den Ärger wert ist.
Wenn ich dieses Problem nicht hätte, wär ich wohl nicht bereit gewesen 13.000 EUR für eine Heizung auszugeben. In meinem Fall besonders bitter wenn das Ding dann nicht funktioniert.
Ohne Heizung ist deshalb keine wirklich gute Alternative.
Warum wird eigentlich ERS immer als "Heizung" bezeichnet? Das ist doch nur der Motor-Fernstart, der dann die ganz normale Heizung/Klimaanlage verwendet.
Ich verstehe zwar den Frust, den der TE hier schiebt, kann aber sein Zahlenwerk weiterhin nicht nachvollziehen. Selbst für die kulanterweise angebotenen 3,5K€ - man, so groß ist Österreich ja nicht. Keine Ahnung, wo du wohnst, aber fahre doch für das Geld nach Deutschland, mache einen Kurzurlaub und lass dir beim deutschen 🙂 eine "normale" Standheizung einbauen. Ist legal auch in Österreich. Nimm die Quittung und gebe sie deinem Händler. Meinetwegen klage das auch ein - hast du ja sowieso wohl vor. Im Ganzen sollte es dich noch billiger kommen, als deine österreichischen "Angebote". Auf alle Fälle deutlich unter 17k€.
Und beeil dich, am 25.01. wählen die Griechen, fliegen dann aus der Eurozone, der Euro geht krachen und du mußt den Kram noch in Schillinge wieder umrechnen 🙄
LG Volker
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Zitat:
@gruru schrieb am 6. Januar 2015 um 15:02:25 Uhr:
Aber das geht wohl in die falsche Richtung für dich?
Gut erkannt 😁
Ich bin einfach zu einem Umrüster gefahren und habe eine webasto einbauen lassen. Bezahlt habe ich ca. 2.200 Euro, inkl MwSt. Das war gar nicht so teuer - dachte ich bisher.
Dank Deiner Rechnung und Erläuterung weiß ich nun aber, dass ich neu kalkulieren muss.
- der Materialpreis war rabattiert um 5%, Bedingung ist eine ADAC Clubmitgliedschaft. Kosten 50 Euro pro Jahr, angenommene Nutzungsdauer 8 Jahre (war ein Gebrauchtwagen) , macht 400.- Euro
- Ich habe wegen der Reichweite die Bedienung per Mobiltelefon gewählt: iPhone inklusive Tarif 50.- Euro pro Monat, macht 4.800 Euro in den Jahren. Kann auch genutzt werden, wenn die elende Batterie wieder mal leer ist.
- Wenn ich statt der blöden Standheizung das Geld angelegt hätte, wären bei 2.200 Einmalanlage und monatlicher Sparrate von 50 Euro in 8 JAhren bummelig 8.000 Euro zusammen gekommen. (bei angenommenen 3% - wage gar nicht, mit 8 % zu kalkulieren)
- Und zum Schluss der Oberhammer: Um eine Standheizung überhaupt nutzen zu können brauche ich den Volvo. Volvo muss schon sein, brauche den Platz und die Sicherheit. Also mir bleibt gar nichts anderes übrig, Du ahnst es sicher schon, die Anschaffungs- und Unterhaltskosten muss ich der Standheizung zuordnen.
Wow, ganz schön teuer so eine Standheizung. 😰😉
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@unknown user schrieb am 6. Januar 2015 um 15:12:52 Uhr:
Warum wird eigentlich ERS immer als "Heizung" bezeichnet? Das ist doch nur der Motor-Fernstart, der dann die ganz normale Heizung/Klimaanlage verwendet.
Technisch gesehen funktioniert das genauso wie du es beschreibst. Die Heizung wird vom Motor angetrieben.
Ich habe eine Standheizung verlangt und beim zweiten Versuch nach einer klassischen Standheizung mit Heizölverbrenner, die auch ohne Motor läuft, ERS von Volvo angeboten bekommen.
Volvo selbst bewirbt ERS als Heizung bzw. Klimaanlage - original Volvo Zitat "The ERS function cools or heats up your Volvo from the last climate settings set in the vehicle. You must set the desired temperature before parking and leaving the vehicle. The same applies to the defroster and seat heater, which need to be activated before ERS is started."
Wer lieber Bilder hat, findet die Volvo-Werbung für die Heizung auch auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=SNCHyZfiw48
Zum Starten des Motors im Sinne von Ersatz für den Schlüssel beim Wegfahren ist ERS übrigens nicht geeignet - nur für den Fall, dass hier jemand ERS für irgendetwas anderes als heizen oder kühlen verwendet werden möchte.
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 6. Januar 2015 um 17:51:58 Uhr:
Wow mit Zahlen hinterfüttert kommst du bei halbwegs Ausstattung locker mal auf 80.000.Zitat:
Wow, ganz schön teuer so eine Standheizung. 😰😉
Aber dass dein Vergleich hinkt, hast du wohl bewusst in Kauf genommen weil dir die Argumente fehlen?
Mit deinem schönen englischen Volvo Zitat hast du ja gerade mal wieder selbst eindrucksvoll darauf hingewiesen dass es das betreffende Produkt in deinem Markt nicht gibt 😉
Auch wenn du dich diesen Argumenten verwehrst - freunde dich damit an, so wird auch die Gegenseite bei einem Rechtsstreit argumentieren... Aber dein Anwalt wird das schon machen...
Ich verabschiede mich aus dieser leidigen Diskussion.
Du bist eh nicht bereit andere Blickwinkel (oder gar Argumente) in Betracht zu ziehen.
Mein Rechtsempfinden unterschiedet sich hier dezent von deinem, die Kosten die du anführst halte ich für mehr als fragwürdig (das ist die höflichste Bezeichnung die mir gerade dazu einfällt).
Ich wünsche viel Geduld und Gelassenheit bei deinem Kampf.
Und sei nicht zu enttäuscht wegen dem vermutlichen Ergebnis.
Zitat:
@Rookie_79 schrieb am 6. Januar 2015 um 20:16:22 Uhr:
Mit deinem schönen englischen Volvo Zitat hast du ja gerade mal wieder selbst eindrucksvoll darauf hingewiesen dass es das betreffende Produkt in deinem Markt nicht gibt 😉
Ich weiß jetzt nicht, ob du den Thread nicht vollständig gelesen oder einfach die Stelle ignoriert hast, dass ERS zum Zeitpunkt der Bestellung auch angeboten wurde.
Für dich nochmal im Klartext: Dass es heute nicht mehr angeboten wird ist irrelevant für den Kaufvertrag, wo ERS explizit drinsteht!
Das englische Zitat habe ich nur verwendet, weil ich das als erstes mit dem Suchbegriff "ERS" ergoogelt habe. Wenn du statt "Engine Remote Start" den Begriff "Motorfernstart" googelst wirst sicher auch du fündig.
Zitat:
@gruru schrieb am 6. Januar 2015 um 20:31:43 Uhr:
Ich weiß jetzt nicht, ob du den Thread nicht vollständig gelesen oder einfach die Stelle ignoriert hast, dass ERS zum Zeitpunkt der Bestellung auch angeboten wurde.Zitat:
@Rookie_79 schrieb am 6. Januar 2015 um 20:16:22 Uhr:
Mit deinem schönen englischen Volvo Zitat hast du ja gerade mal wieder selbst eindrucksvoll darauf hingewiesen dass es das betreffende Produkt in deinem Markt nicht gibt 😉
Für dich nochmal im Klartext: Dass es heute nicht mehr angeboten wird ist irrelevant für den Kaufvertrag, wo ERS explizit drinsteht!Das englische Zitat habe ich nur verwendet, weil ich das als erstes mit dem Suchbegriff "ERS" ergoogelt habe. Wenn du statt "Engine Remote Start" den Begriff "Motorfernstart" googelst wirst sicher auch du fündig.
Ich danke für deine wohlegemeinten Aufklärungsversuche und bitte auch dich nochmal meine Posts zu lesen.
Auch du wirst es noch merken dass dir das vermutlich nichts bringt, siehe mein Hinweis mit Erfahrungen bei Modelljahreswechsel 😉
Nochmal meine Aussage für dich knapp zusammengefasst:
Das Produkt nach dem du verlangst wird nicht mehr angeboten.
Du kannst (ver)klagen, flehen, betteln und den entsprechenden Kaufvertrag vorlegen.
Volvo wird vermutlich den ERS deswegen (auch wenn die vielzitierten Ministerien sagen dass es theoretisch nicht verboten ist) trotzdem nicht liefern.
Die angetragenen Kompromissvorschläge hast du dir ja alle für dich "schön"gerechnet.
Lieber Rookie_79,
laut Volvo Mitarbeitern wurde mein Auto komplett mit ERS geliefert, nur wurde es in VOC in der Zentrale nicht aktiviert, weil das irgendjemand für den österreichischen Markt nicht wollte (Die tun sich wohl schwer mit dem Gesetz), es ist aber ganz einfach diese Funktion nachträglich zu aktivieren.
Nur müsste Volvo selbst das wollen, da der Händler diese simple Parametrisierung nicht durchführen kann.
Könnte alles technisch gesehen in wenigen Minuten vom Schreibtisch erledigt werden, wenn man will.
Du kannst dir das vorstellen wie das setzen eines Hakerls in einer Liste von Parametern.
Das ist weit nicht so kompliziert wie die von dir geschilderten Umstellungen, die wohl in der Produktionsstarße etwas komplizierter sind, wenns um Hardware geht.
Im Übrigen wird das Produkt im Gegensatz zu deiner Aussage immer noch verkauft (außerhalb DE).
Kannst du mir konkret sagen was an der Rechnung falsch ist, oder meinst du mit schöngerechnet gar meine konservativen Annahmen und der Betrag sollte deiner Meinung nach realistischerweise höher ausfallen?
Lieber Rookie_79,
laut Volvo Mitarbeitern wurde mein Auto komplett mit ERS geliefert, nur wurde es in VOC in der Zentrale nicht aktiviert, weil das irgendjemand für den österreichischen Markt nicht wollte (Die tun sich wohl schwer mit dem Gesetz), es ist aber ganz einfach diese Funktion nachträglich zu aktivieren.
Nur müsste Volvo selbst das wollen, da der Händler diese simple Parametrisierung nicht durchführen kann.
Könnte alles technisch gesehen in wenigen Minuten vom Schreibtisch erledigt werden, wenn man will.
Du kannst dir das vorstellen wie das setzen eines Hakerls in einer Liste von Parametern.
Das ist weit nicht so kompliziert wie die von dir geschilderten Umstellungen, die wohl in der Produktionsstarße etwas komplizierter sind, wenns um Hardware geht.
Im Übrigen wird das Produkt im Gegensatz zu deiner Aussage immer noch verkauft (außerhalb DE).
Kannst du mir konkret sagen was an der Rechnung falsch ist, oder meinst du mit schöngerechnet gar meine konservativen Annahmen und der Betrag sollte deiner Meinung nach realistischerweise höher ausfallen?
Wie bereits von mir festgestellt: Mangelbehebung dürfte den Kunden nichts kosten.
@ gruru
Auch Du liest aber so gar nicht.....ERS ist keine Hardware, die verbaut werden müsste. Es ist einfach Software, die installiert , du nennst es freigeschaltet, werden muss. Da es diese aber für den östereichischen Markt nicht gibt, ist das jetzt halt so. Und beim Ministerium wirst Du wahrscheinlich angefragt haben, ob was gegen den Fernstart einer ERS Heizung vorliegt, so wie Du es hier ja auch formulierst. Ist aber keine Heizung, sondern der Motorfernstart, den Du als Heizung nutzen willst. Das Alle etwas Probleme mit deiner persönlichen Kostenrechnung haben, ist Dir aber schon klar, oder? Und Dein Vertragspartner ist halt nie Volvo, sondern immer nur der Händler und das Eigenschaften des Fahrzeugs bei Modellwechsel/ Änderungen entfallen können steht in jedem Prospekt und jeder Preisliste und das Kleingedruckte ist nun mal Vertragsbestandteil und von Dir unterzeichnet. Dem Händler trifft da rechtlich keine Schuld, aber als Vertragspartner müsstest Du ihm eine Nachweisen. Du wirst also ohne Goodwill nicht klarkommen....
Gruß
KUM
Lieber gruru,
Danke für deine putzige Erklärung mit den Häckchen.
Ich verdiene meinen Lebensunterhalt zu einem großen Teil mit Computern und im automobilen Kundenumfeld, mir sind solche Vorgänge durchaus bewusst.
Was du nur offensichtlich nicht verstehen und wahrhaben willst:
Nur weil es eine Funktion theoretisch gibt und sie interessanterweise (durch fehlberatung, zwischenzeitlichem Entfall, Modelljahreswechsel...) auf deiner leistungsbeschreibung steht wird man sie dir verwehren.
Du kannst Gesetze und Zulassungen zitieren soviel du willst.
Der Hersteller (in seiner Konstellation als internationaler Konzern) wird kein Merkmal für dich aktivieren dass nicht in der Preisliste für den entsprechenden Markt steht.
Um deine Häckchenmetapher nochmal zu verwenden:
In der österreichischen Softwarekonfiguration deines Fahrzeuges (ja, es gibt für fast jeden Markt eine eigene) ist der Haken bei ERS nicht aktivierbar. Den kann dann auch kein Händler wieder setzen.
Er wird (und das ist ja geschehen) versuchen dich abzufinden und eine gemeinsame Marktkonforme Lösung suchen. In deinem Fall die Nachrüstung der Standheizung.
Die hast du ja dankend abgelehnt.
In meiner Welt wird es schon schwer ein nie vorhandenes und zum Zeitpunkt der Auslieferung evtl. nicht lieferbares Ausstattungsmerkmal als Mangel geltend zu machen. Auch und gerade weil es nur ein Softwarefeature ist. Damit steht auch dein Mängelbeseitigungs-Kartenhaus auf wackligen Beinen.
In der Technik gibt es keine 100%.
Es gibt Standard Formulierungen die sinngemäß besagen dass technische Änderungen vorbehalten sind oder Änderungen zum technischen Fortschritt vorkommen können.
Aber wie gesagt, versuch dein Glück, du bastelst dir ja eh deine eigene Wahrheit zurecht.
Erwarte nur keinen allzu großen Zuspruch wenn du dich so beratungsresistent gibst wie hier in diesem Umfeld.
Zitat:
@KUMXC schrieb am 6. Januar 2015 um 21:53:05 Uhr:
@ gruru
ERS ist keine Hardware, die verbaut werden müsste.
Mag sein, dass ich das als Laie ein bisschen unpräzise formuliert habe. Fakt ist, dass ich meine ursprüngliche Bestellung mit Hardware für tausende Euros aufrüsten musste, damit die technischen Voraussetzungen für ERS gegeben sind.
Zitat:
Es ist einfach Software, die installiert , du nennst es freigeschaltet, werden muss.
Um es zu präzisieren - es werden für ERS keine neuen Programme im Auto eingespielt.
Es muss lediglich von den Schweden ein Parameter auf irgendeinem Server gesetzt werden.
Zitat:
beim Ministerium wirst Du wahrscheinlich angefragt haben, ob was gegen den Fernstart einer ERS Heizung vorliegt, so wie Du es hier ja auch formulierst.
Dieses Missverständnis gab es zunächst wirklich. Es gibt aber eine konkrete Stellungnahme zum Starten des Motors - also der ERS-Funktion - von höchster Stelle.
Zitat:
Das Alle etwas Probleme mit deiner persönlichen Kostenrechnung haben, ist Dir aber schon klar, oder
Ich versteh nicht was das Problem damit sein soll. Ich denke ich habe hinreichend erörtert wie die wirtschaftliche Sichtweise aussieht. Da muss ich sonst wertlose Hardware mitberücksichtigen.
Was genau ist Dein Problem mit der Rechnung?
Zitat:
Dein Vertragspartner ist halt nie Volvo, sondern immer nur der Händler und das Eigenschaften des Fahrzeugs bei Modellwechsel/ Änderungen entfallen können steht in jedem Prospekt und jeder Preisliste und das Kleingedruckte ist nun mal Vertragsbestandteil und von Dir unterzeichnet. Dem Händler trifft da rechtlich keine Schuld, aber als Vertragspartner müsstest Du ihm eine Nachweisen.
Es ist in der Tat richtig, dass mein Vertragspartner der arme Händler ist, der für die Fehler von Volvo nichts kann und daher kann ich den eigentlich Schuldigen nicht klagen und müsste mich am Händler schadlos halten.
Dass es sich bei der nicht funktionierenden Heizung um 13.000 EUR in diesem Fall um einen wesentlichen Mangel handelt, ist wohl unbestritten. Wie wesentliche Mängel handzuhaben sind, ist im ABGB schön beschrieben.
Ich denke nicht, dass irgendein Händler gegenüber dem Konsumenten Gesetze für ungültig erklären kann.
Und der Nachweis, dass bezahlte Ware nicht geliefert wurde ist in diesem Fall trivial.