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Standard-Reifengröße W212 16 Zoll

Mercedes E-Klasse W212

Ich bekomme kurzfristig in 2 Wochen einen W212 E200 CGI vom Juni 2011 in der Elegance-Austattung. Dieser hat Sommerreifen auf 16-Zoll Felgen (Code R14) im Standard Elegance-Design montiert. Welche Reifengröße jedoch auf diesen Felgen ist, konnte ich bisher nicht herausfinden, da aktuell im Konfigurator bei Elegance 17-Zoll Felgen Standard (Code R15) geworden sind.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die 16-Zoll Standardgröße 225/55 95H R16 ist, bevor ich mich jetzt nach Winterreifen umschaue?

Grüße, Arne

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

klasse Idee, aber die Rennleitung (sollte sie jedenfalls) kennt den §. Daher brauchst Du den Gesetzestext nicht unbedingt. Ansonsten dürfte, wenn Du schnell genug bist und die Rennleitung das Ankleben nicht mitbekommt, dann nichts passieren.

Ein Kollege musste schon mal zahlen, weil er mit geringen M+S-Geschwindigkeitsindex unterwegs war. Die schauen im Winterhalbjahr durchaus gezielt danach.

Viele Grüße

Peter

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Hallo Arne,

bei der Limousine ist Tragfähigkeitsindex 95 zulässig und H (bis 210 km/h) im Winter für einen E 200 CGI nicht wirklich ein Problem. Die Begrenzung lässt sich übrigens im Kombiinstrument einstellen. Dann sollte man noch auf die Einstufung MO (Mercedes Originalteil) achten. Wobei ich offen gesagt nicht weiß, wo da der Unterschied ist.

Ich habe letzten Herbst meine 16-Zoll Felgen zum Winterdienst abkommandiert und folgenden Reifen bestellt:
Continental 225/55 R16 99H WinterContact TS 830 P XL MO.

Dummerweise bestellst Du Winterreifen zur Unzeit, weshalb der Conti eventuell nicht so schnell verfügbar sein könnte. Bei reifen.com wäre der Pirelli aber wohl sofort lieferbar:
Pirelli 225/55 R16 95H W 210 Sottozero MO M+S.

Den Conti habe ich auf meinem E 250 CGI in diesem Nichtwinter erst ganze dreimal auf Schnee erlebt, bin aber rundum zufrieden. Der ist auch auf trockener Straße sehr gut. Zum Pirelli M+S kann ich nichts sagen, Pirelli habe ich als Sommerreifen auf meinem SLK. Da macht er einen guten Job. Im Zweifel einfach mal bei reifen.com anrufen, was die Lieferzeit betrifft.

MfG
Hans

der kommt mit 205/60 als limousine.

Sorry Mehrzehdes, der hat Elegance-Ausstattung.

Code R14 = Leichtmetallräder 4fach, 10-Doppelspeichen-Design
7,5J x 16 ET 45,5, Reifen 225/55 R 16

205/60 ist vielleicht bei der Serienausstattung Standard.

MfG
Hans

PS: Das in meinem ersten Kommentar soll natürlich heißen »Continental 225/55 R16 95H WinterContact TS 830 P XL MO«, nicht 99H. War wohl eine Interferenz im Internet. 😉

Hallo ins Forum,

doch auch der 200er hatte bei Elegance die 225er Schlappen statt der "Trennscheiben" bekommen. Ich hatte noch eine pdf der PL vom 22.6.11 hier rumliegen und hab' mal einen Auszug gemacht (hängt an).

Somit sollte er 225/55 R16 haben. Der Tragfähigkeitsindex 95 reicht selbst beim 350iger W aus. Beim Geschwindigkeitsindex für die SR muss man rechnen, ob "V" reicht oder ob wegen der Abnahme der Tragfähigkeit im oberen Geschwindigekeitsbereich ein "W" her muss.

Bei den WR kommst jetzt zu einer ungünstigen Zeit, dies wird teuer. Ich habe als ab Werk bestellte WKR die Conti Wintercontact TS 830 P als 225/55 R16 99 H XL bekommen und bin mit denen in diesem eigentlichen Nichtwinter zufrieden. Warum es "99" und "XL" gab, auch wenn die der W nicht braucht, kann ich nicht sagen, aber anscheinend gibt's die WKR nur in einer Version für W und S (und der braucht "99" und "XL"😉. Achja, wenn die Geschwindigkeit der WR unterhalb der Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, braucht's ein Aufkleberchen im Sichtfeld.

Viele Grüße

Peter

Bild #204308943
Bild #204308946

Zitat:

Original geschrieben von 212059


...
Achja, wenn die Geschwindigkeit der WR unterhalb der Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, braucht's ein Aufkleberchen im Sichtfeld.
...

Hallo Peter,

ist das gesetzliche Vorschrift oder nur Firmenrichtlinie bei Mercedes? So ein Aufkleberchen kann man bewusst oder versehentlich ignorieren. Ich habe das Limit im KI eingestellt. Die Elektronik zeigt mir dann auf der Autobahn schon was es von meinem Gasfuß hält.

MfG
Hans

Hallo ins Forum,

das mit dem Aufkleberchen ist eine gesetzliche Vorschrift. Schau' Dir mal § 36 Abs. 1 StVZO an. Ein Verstoß kostet sogar Bußgeld.

Rechtlich ist es mehr als umstritten, ob die elektroische Begrenzung (die der 212er ja hat) als Hinweis ausreicht. Die meisten Gerichte sehen's nicht so. Daher hab' ich den (zugegeben) hässlichen 210 km/h Aufkleber wegen der H M+S-Reifen auch drin. Wenn Dir nach mehr Lesestoff ist, nutz' mal die Suche, da gab's im Herbst reichlich Diskussionen dazu.

Viele Grüße

Peter

Sieht tatsächlich nach einer gewissen Grauzone aus.

Zitat:

§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

...

Quelle: § 36 Bereifung und Laufflächen

Da würde es auch ausreichen, wenn ich einen kleinen Zettel an die Windschutzscheibe oder das Armaturenbrett klebe, mit der Aufschrift: »M+S Reifen, max. 210 km/h«.

MfG
Hans

Hallo Peter,

das mit der Aufkleberpflicht und dem § habe ich mir fast gedacht! Natürlich ist der Aufkleber notwendig.

Ich will mir mein Auto mit dem Aufkleber nicht verschandeln und belasse es bei der elektronischen Erinnerung (seit dem Jahr 2005).

Viel effektiver ist bei hohem Tempo die elektronische Erinnerung. Bei Tempo 210 ist mein Blick auf der Straße und nicht im Innenraum auf Aufklebersuche.

Der Gesetzgeber mit seinem schwerfälligen Apparat kann leider nicht so schnell nachziehen.

Die Minister haben Fahrer, die sich ums Auto sorgen. Die Minister etc. sind mit der modernen Fahrzeug-Technik nicht mehr vertraut. Hinzu kommt, dass die Damen und Herrn von der Regierung mehr und mehr das Flugzeug nehmen um dem Stau auf unseren Straßen zu entgehen.

.
Hallo Hans, bei meinem BMW habe ich einen kleinen Handzettel mit der KM-Begrenzung anbracht. Ist so über den Tüv gekommen.

MFG Bernd

Hallo ins Forum,

bei mir klebt der Aufkleber auf der Lichtschaltereinheit (da wo das Knöpfchen für den Nachsichtassistent wäre). Da stört er nicht wirklich (ich seh' ihn nur beim Einsteigen, bei Fahren ist er nicht wirklich sichtbar) und dies ist rechtlich i.O.. Da war z.B. über Jahre die obligatorische Kontrollleuchte für die NSL, so dass dies rechtlich zum Sichtbereich zählen muss.

Die elektronische Info ist natürlich effektiver, aber ist halt noch umstritten. Daher entweder riskieren (ist auch nicht so teuer, ich glaube es sind 20 Euronen) oder irgendwo kleben.

Viele Grüße

Peter

der aufkleber ist doch viel besser als der limiter. denn den kann man overrulen, wenns mal eilig ist. 😉

Haha, ich werde jetzt folgendes machen:

1. Ich drucke mir den Gesetzestext aus.

2. Ich schreibe einen Post-It Aufkleber mit dem gewünschten Hinweis.

3. Beides lege ich in die Mittelarmlehne.

Sollte ich in eine Polizeikontrolle geraten, dann klebe ich schnell den Post-It Aufkleber irgendwo hin wo ich ihn sehe. Und wenn der Polizist fragt, was das soll, dann lese ich ihm § 36 vor. Zumindest den Teil der »die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist« betrifft.

Geht es rechtlich einwandfreier? 🙂

MfG
Hans

Hallo ins Forum,

klasse Idee, aber die Rennleitung (sollte sie jedenfalls) kennt den §. Daher brauchst Du den Gesetzestext nicht unbedingt. Ansonsten dürfte, wenn Du schnell genug bist und die Rennleitung das Ankleben nicht mitbekommt, dann nichts passieren.

Ein Kollege musste schon mal zahlen, weil er mit geringen M+S-Geschwindigkeitsindex unterwegs war. Die schauen im Winterhalbjahr durchaus gezielt danach.

Viele Grüße

Peter

Na jedenfalls bin ich vorbereitet, falls die »Rennleitung« neugierig werden sollte. Siehe Anhang. 🙂

MfG
Hans

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