Stärkeren Motor einbauen.
Hallo, ich habe einen Explorer race gt 50 Motorroller. Jetzt meine Frage hierzu ist es möglich einen stärkeren Motor einzubauen? Wenn ja welchen? Mein Ziel ist es nicht dass er schneller läuft sondern nur dass er mehr ps hat.
Einbau währe kein Problem mir geht's hauptsächlich nur darum Welchen Motor ich verbauen kann?
Danke für euer Tipps
VG Manuel
Beste Antwort im Thema
Das Forum ist geschlossen, um den TE mal zu zitieren.
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 17. November 2019 um 10:59:44 Uhr:
das forum ist hiermit geschlossen..
Da fällt auf, dass hier seit einiger Zeit noch einen weiteren Nutzer gibt, der auch diese falsche Nutzung des Begriffs "Forum" verwendet. Pekkali heißt er.
105 Antworten
Zitat:
@Matze198188 schrieb am 28. Oktober 2019 um 07:06:49 Uhr:
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 28. Okt. 2019 um 05:18:30 Uhr:
Das ist alles Geldmacherei. Ob ich jetzt 45 oder 60 fahre des macht keinen Unterschied nur am FührerscheinDas macht am Führerschein keinen Unterschied.
Führerscheinklasse AM:
Zweiräder bis 50ccm Hubraum und maximal 5 PS Motorleistung, bis zu zwei Sitze Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Mit diesem Führerschein können aber auch Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gefahren werden wenn sie vor 2001 gebaut worden sind.
Genauso können Fahrzeuge des Herstellers Simson mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden wenn sie bis 1992 gebaut worden sind.
Das regelt der Einheitsvertrag.Die Fahrzeuge von Simson sind anders als heutige Roller für eine lange Lebensdauer konzipiert worden und können eigentlich immer wieder überholt werden.
Sie sind sparsam und robust.
Zu allem Überfluss ist die Serienstreuung der Motoren sehr groß so dass fast alle wenn sie gut eingestellt sind im Serienzustand schneller als 60 fahren und das ganz legal.
Mein Spitzenreiter schaffte 80, alles Serie.Dadurch sind die Preise für Simson Zweiräder in den letzten Jahren stark gestiegen.
Wer sich heute einen neuen Roller holt ist selbst schuld.
Wo ist dein Problem?! Beim Verständnis? Du darfst so schnell fahren, wie die Führerscheinklasse für die du dich entschieden hast! Ich habe nach dem A1 den offenen nachgelegt. Das heisst ich habe mit 16 aktiv eine 2 radklasse erworben! Das hast Du scheinbar nicht!
Auf was sich immer das in der DDR bezieht, eine Studie zum Verkehr von ???1970??? Willst du auf die heutige Zeit beziehen? Das versteht der schlechteste Schüler von friday für Urlaub das das nicht klappen kann...!
Belies dich dich Mal zum Motorenbau. Eine Grauguss Laufbuchse ist sicherlich nicht das was man als haltbar bezeichnen kann. Da gibt's andere Lösungen die besser sind. Und selbst ein chinesischenroller hat schon Scheibenbremsen...
Ja, auch mit 2 PS kommt man schneller als 15km/h den Berg hoch!
Vor allem, was sollen die 60 Km/h eigentlich bringen? Überholt wird man doch sowieso, ob man jetzt 45, 50 oder 60 Km/h schnell ist. Das hat vielleicht in früheren und langsameren Zeiten mal was gebracht, wo man auf DDR-Landstraßen nicht viel schneller fahren konnte, aber heute?
Das Gegenteil ist der Fall. Je schneller ein 50er läuft, desto länger und gefährlicher wird der unvermeintliche Überholvorgang.
Es bleibt dabei; wer schneller fahren will, soll eben die passende Lizenz erwerben. Das ist heute so und das war auch früher schon so.
Was soll die ganze Diskussion? Auch für alle anderen Kraftfahrzeuge gilt innerorts 50Km/h
Da ist die Simson mit echten 60 doch voll dabei und kein Verkehrshindernis wie der heutige Kleinkraftradrollerkrempel.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 28. Oktober 2019 um 07:30:14 Uhr:
Wenn dein hochgelobter und völlig veralteter sozialistischer Museumskrempel schneller wie 60 Km/h fährt, so ist das genauso illegal wie ein 45er-Roller, der schneller fährt. Die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für den DDR-Kram, also erzähle hier nicht so einen Blödsinn.Der nächste Fehler sind deine maximal 5 PS Motorleistung bei AM. Von welchem Flaschenboden hast du diese Erkenntnis? Solange wir hier von benzingetriebenen Motorollern reden, gibt es keine Leistungsgrenze.
Mein hochgelobten und veralteter musterkrempeln schafft 60. - 80. Tkm und kann danach für ein paar hundert Euro überholt werden für die nächsten 60. - 80. Tkm.
Eine Simson verbraucht wenn sie mitverstand bewegt wird unter 3 Liter auf 100 km, siehe Spritmonitor.
Wenn du mit einer Simson im Original Zustand mit 80 km/h auf einer Landstraße angehalten wirst auf der du 80 fahren darfst wünschen die Ordnungshüter eine gute Fahrt, das war's.
Ich will deshalb hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, soll jeder fahren was er will.
Die Preise für Simson Zweiräder sprechen für sich.
Ähnliche Themen
Zitat:
@garssen schrieb am 28. Oktober 2019 um 09:53:36 Uhr:
Was soll die ganze Diskussion? Auch für alle anderen Kraftfahrzeuge gilt innerorts 50Km/h
Da ist die Simson mit echten 60 doch voll dabei und kein Verkehrshindernis wie der heutige Kleinkraftradrollerkrempel.
Darum auch die 60 km/h.
Zitat:
@Matze198188 schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:02:14 Uhr:
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 28. Oktober 2019 um 07:30:14 Uhr:
Wenn dein hochgelobter und völlig veralteter sozialistischer Museumskrempel schneller wie 60 Km/h fährt, so ist das genauso illegal wie ein 45er-Roller, der schneller fährt. Die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gilt auch für den DDR-Kram, also erzähle hier nicht so einen Blödsinn.Der nächste Fehler sind deine maximal 5 PS Motorleistung bei AM. Von welchem Flaschenboden hast du diese Erkenntnis? Solange wir hier von benzingetriebenen Motorollern reden, gibt es keine Leistungsgrenze.
Mein hochgelobten und veralteter musterkrempeln schafft 60. - 80. Tkm und kann danach für ein paar hundert Euro überholt werden für die nächsten 60. - 80. Tkm.
Eine Simson verbraucht wenn sie mitverstand bewegt wird unter 3 Liter auf 100 km, siehe Spritmonitor.
Wenn du mit einer Simson im Original Zustand mit 80 km/h auf einer Landstraße angehalten wirst auf der du 80 fahren darfst wünschen die Ordnungshüter eine gute Fahrt, das war's.Ich will deshalb hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, soll jeder fahren was er will.
Die Preise für Simson Zweiräder sprechen für sich.
O ha! Wenn gefährliches Halbwissen zum tragen kommt!
Nichtmal ein Hubraumstärkerer MZ Motor (der dadaurch nicht immer, aber trotzdem sehr oft am Limit läuft) schafft 60 oder 80tkm ohne eine Revision! Vorher hast du min 1-2x die Lauftbuchse ausgedreht, übermasskolben drin und andere "Verschleissteile" die über schmieren und Ölen hinausgehen.
Wenn du mit 80 bei erlaubten 80 und auch verwertbarer Geschwindigkeit angehalten wirst, fährst du auf keinen Fall weiter! Du hast die Bauartbedingte Höhstgeschwindigkeit überschritten! Kann man im übrigen auf einem Instrument namens Tacho ablesen. Und als Bonus bekommst du nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Strafe.
Auszüge davon:
Zitat:
Absatz 1: „kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen."
Zitat:
@Matze198188 schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:02:14 Uhr:
6727838.html?page=1#post57541381]schrieb am 28. Oktober 2019 um 07:30:14 Uhr[/url]:Ich will deshalb hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, soll jeder fahren was er will.
Dann solltest du nicht rumjammern, dass du gern schneller willst, wenn du ohne Besitz einer 2 Radführerscheinklasse ein einspuriges Fahrzeug bewegen darfst. Bei erhalt deines Führerscheins wusstest du doch, wie schnell du damit fahren darfst. Damit warst du einverstanden, ansonsten hättest du mind. einen A1 in der Tasche!
Bei dem ganzen rumgejammer von dir, empfehle ich dir einfach den Motorradschein zu machen. Dann entscheidest du selbst wie schnell du willst oder kannst im Rahmen der STVO. Dazu reicht im übrigen sogar schon der A2. Damit ist man über dem Trotz von Dir und anderer Verkehrsteilnehmer etwas erhabener gegenüber.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 28. Oktober 2019 um 08:28:28 Uhr:
Das hat vielleicht in früheren und langsameren Zeiten mal was gebracht, wo man auf DDR-Landstraßen nicht viel schneller fahren konnte,
Ich kann mich nicht erinnern, dass in der DDR freiwillig langsamer gefahren wurde. Wenn die erlaubten 80km/h gingen, fuhr man das auch. Ausnahmen wie heute gabs aber schon immer. Und auch heute gibt es noch Landstrassen wo ich keine 80 fahren würde, selbst wenn ich schneller dürfte.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:20:14 Uhr:
Zitat:
@Matze198188 schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:02:14 Uhr:
Mein hochgelobten und veralteter musterkrempeln schafft 60. - 80. Tkm und kann danach für ein paar hundert Euro überholt werden für die nächsten 60. - 80. Tkm.
Eine Simson verbraucht wenn sie mitverstand bewegt wird unter 3 Liter auf 100 km, siehe Spritmonitor.
Wenn du mit einer Simson im Original Zustand mit 80 km/h auf einer Landstraße angehalten wirst auf der du 80 fahren darfst wünschen die Ordnungshüter eine gute Fahrt, das war's.Ich will deshalb hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, soll jeder fahren was er will.
Die Preise für Simson Zweiräder sprechen für sich.
O ha! Wenn gefährliches Halbwissen zum tragen kommt!
Nichtmal ein Hubraumstärkerer MZ Motor (der dadaurch nicht immer, aber trotzdem sehr oft am Limit läuft) schafft 60 oder 80tkm ohne eine Revision! Vorher hast du min 1-2x die Lauftbuchse ausgedreht, übermasskolben drin und andere "Verschleissteile" die über schmieren und Ölen hinausgehen.
Wenn du mit 80 bei erlaubten 80 und auch verwertbarer Geschwindigkeit angehalten wirst, fährst du auf keinen Fall weiter! Du hast die Bauartbedingte Höhstgeschwindigkeit überschritten! Kann man im übrigen auf einem Instrument namens Tacho ablesen. Und als Bonus bekommst du nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Strafe.
Auszüge davon:
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:20:14 Uhr:
Zitat:
Absatz 1: „kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen."
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:20:14 Uhr:
Zitat:
@Matze198188 schrieb am 28. Oktober 2019 um 10:02:14 Uhr:
6727838.html?page=1#post57541381]schrieb am 28. Oktober 2019 um 07:30:14 Uhr[/url]:Ich will deshalb hier auch keinen Streit vom Zaun brechen, soll jeder fahren was er will.
Dann solltest du nicht rumjammern, dass du gern schneller willst, wenn du ohne Besitz einer 2 Radführerscheinklasse ein einspuriges Fahrzeug bewegen darfst. Bei erhalt deines Führerscheins wusstest du doch, wie schnell du damit fahren darfst. Damit warst du einverstanden, ansonsten hättest du mind. einen A1 in der Tasche!
Bei dem ganzen rumgejammer von dir, empfehle ich dir einfach den Motorradschein zu machen. Dann entscheidest du selbst wie schnell du willst oder kannst im Rahmen der STVO. Dazu reicht im übrigen sogar schon der A2. Damit ist man über dem Trotz von Dir und anderer Verkehrsteilnehmer etwas erhabener gegenüber.
1.Bist du Polizist?
2.Wie viele MZ und Simson hattest du denn?
80tkm sind für Vielfahrer bei einer Simson mit dem ersten Kolben drin wenn man fahren kann.
( Aussage Simson Werkstatt).
Meine 250er MZ hat bei 65tkm eine Motorrevision bekommen weil das Getriebe undicht wurde.
Laut Aussage der Werkstatt hätte ich den Kolben und Zylinder ruhig noch drin lassen können aber wenn das schon Mal zerlegt ist.
3.Er jammert doch nicht sondern fragt wie er legal einen stärkeren Motor in seinen Roller einbauen kann, was ist daran verwerflich?
4. Welches 50ccm Fahrzeug würdest du denn empfehlen?
Mein Beruf geht dich herzlich wenig an. Wer aber unter Vorsatz schneller unterwegs ist, und das ist er wenn der Tacho 80 anzeigt, der sollte auch so clever sein und wissen was ihm blüht. Und du bist keinenfalls besser, wenn du in einem öffentlichem Forum zu einer Straftat aufrufst (Ja, du darfst mit einer Simson zu schnell fahren, dir passiert nichts!). Die Bauartbedingte Höhstgeschwindigkeit beträgt nunmal 60 und keine 65 oder gar 80!
Ja, der "Vielfahrer"... Immer wieder gern gehört... Was ist das?! Einer der 1x im Monat 500km am Stück fährt oder einer der 500km auf jeden Werktag verteilt fährt?! Was sagt Vielfahrer über das Nutzungsverhalten eines Fahrers aus?
Du siehst, das ist hinten und vorn keine Bezeichnung für auch nur irgendwas.
Bis jetzt der TS auch nichts über seine Fahrstrecke bis auf den kleinen Hügel verraten. Aber bitte, hauptsache deine Glaskugel hat Internet...
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 28. Oktober 2019 um 05:18:30 Uhr:
Beim Anhänger ist es das gleiche.
Oder beim PKW jetzt noch max 3.5 t
Früher 7.5 t. Oder merh.
Jetzt braucht man für jeden "Furz" einen separaten Führerschein.
Welches zulässige Gesamtgewicht hat denn dein PKW?!
Ich bin noch nie vor der Stituation gewesen, einen 7,5to zu fahren. Ähnlich mit dem Anhänger. Ich habe einen Minibagger gebraucht, aber den inkl Anhänger hätte meine max. Anhängelast an meinem PKW auch überschritten. Also fehlte mir dazu auch schonmal das passende Zugfahrzeug! Um es nochmal zu wiederholen, bis jetzt 1x in meinem Leben.
Mein Anhänger ist 4,2m lang und darf 1,3to Gesamt wiegen. Das fahre ich mit dem normalen B Führerschein! Das heisst ich bin mit knapp 9m auf der Strasse unterwegs. Alles nur mit dem B Schein...
Wo also zwickt es bei dir, dass du 7,5to fahren musst?!
Man muss keine 7,5 Tonnen fahren, es gibt Sprinter mit 3,8 Tonnen, da reicht der B nicht mehr.
Aber ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Es gibt Regel (ob Sinn oder Unsinn bleibt da hingestellt) und wer sich nicht daran hält der muss mit den Konsequenzen leben.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 28. Oktober 2019 um 15:18:28 Uhr:
Zitat:
@Manuel123x schrieb am 28. Oktober 2019 um 05:18:30 Uhr:
Beim Anhänger ist es das gleiche.
Oder beim PKW jetzt noch max 3.5 t
Früher 7.5 t. Oder merh.
Jetzt braucht man für jeden "Furz" einen separaten Führerschein.Welches zulässige Gesamtgewicht hat denn dein PKW?!
Ich bin noch nie vor der Stituation gewesen, einen 7,5to zu fahren. Ähnlich mit dem Anhänger. Ich habe einen Minibagger gebraucht, aber den inkl Anhänger hätte meine max. Anhängelast an meinem PKW auch überschritten. Also fehlte mir dazu auch schonmal das passende Zugfahrzeug! Um es nochmal zu wiederholen, bis jetzt 1x in meinem Leben.
Mein Anhänger ist 4,2m lang und darf 1,3to Gesamt wiegen. Das fahre ich mit dem normalen B Führerschein! Das heisst ich bin mit knapp 9m auf der Strasse unterwegs. Alles nur mit dem B Schein...
Wo also zwickt es bei dir, dass du 7,5to fahren musst?!
Es geht ums Prinzip.
Wahren die Menschen früher schlauer oder Was?
Auf Seite 1 ist doch alles schon geschrieben worden um sein Problem zu beheben und das ist reparieren.
Wenn er sich jedes mal ein anderen Roller holen soll wenn der nicht mehr die Leistung bringt die er haben müsste (weil nicht in Ordnung) wo soll das hingehen. Mit dem Hügel ist es doch auch geklärt wie steil und hoch der ist,wenn er mit einem anderen 50er und 4T den ganz normal hoch fährt.
Und zu dem alten DDR -Hocker,auch wenn der schneller fahren darf ,kommt der nicht besser den Berg hoch.