Spurverbreiterungen mit orig. Bereifung bei meinem Caddy Life

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

habe letzte Woche meine Spurverbreiterungen (2x20mm) hier gebr. gekauft und bereits auch schon montiert!

Habe diese bei meinem Caddy mit orig. Bereifung (Stahl & 195er) verbaut.

Wenn ich die Schiebtüren hinten auf mache, kann ich zwischen den Verkleidungen und
den Reifen keinen Finger mehr durch stecken!

Stelle 2 Fotos ein, wo man (hoffe) diese etwas erkennen kann!

Leider habe ich vorher kein Foto gemacht, wegen "Vorher" - "Nachher"!

Das alles natürlich mit Segen vom Tüv! (heute gemacht)

Obwohl die gebr. Spurverbr. von 2003 stammten und der Caddy nicht drin stand im Gutachten!

Grüsse Herbert

Beste Antwort im Thema

Warum hast du das gemacht?
Die Bilder sind leider nicht aussagekräftig bzgl. Optik. Kannst du vielleicht mal ein Gesamtbild von hinten machen und auch deine Erfahrungen übers Fahrverhalten beschreiben?
MFG

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Wenn du eh Einzelabnahme machst dann darf soviel drunter wie der TÜV-Prüfer dir bewilligt. Du musst nur darauf achte überrall 5mm abstand zu haben im eingefeder zustand dann ist das in ordnung. Das Gutachten ist dann hinfällig weil es in die Fahzeugpapiere eingetragen wird. Die Felge darf nicht aus dem Radkasten schauen, das ist neu, früher hat es gereicht die Lauffläche abzudecken.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel Spurverbreiterung darf ich montieren, Reifengröße nicht im Gutachten' überführt.]

Hallo Schrauber-Jack,

ein schönes Problem, da werde ich gleich hellwach.

Der Auszug aus dem Gutachten bezieht sich wahrscheinlich auf Distanzscheiben von H&R. Der Nachteil ist, dass man dort nur Seriengrößen für Felgen und Reifen findet. Bei SCC zum Beispiel sind nur allgemein Reifen- und Felgenbreiten sowie Mindest-ETs aufgeführt (s. hier). Das ist hier aber auch keine direkte Alternative, da die Reifennennbreite 225 darin nicht vorkommt. Aber dazu mehr weiter unten.

Das Gutachten liefert dennoch ein paar Dinge.

Da wäre zunächst der Festigkeitnachweis für die Distanzscheiben.

Dann noch die Grenz-ET. Wie Dir schon auffiel, gibt es eine 2%-Grenze für Spurverbreiterungen, bis zu der eine ausreichende Festigkeit des Fahrwerks nicht nachgewiesen werden muss (gemäß VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751). Bei den üblichen Spurweiten entspricht das ca. 15 mm Scheibenstärke. Um innerhalb der 2% zu bleiben, ist dieser Wert von der kleinsten ET der Serienräder abzuziehen, um die kleinste Gesamt-ET zu bestimmen. Für Deinen Caddy 2K sind das 32 mm. Die Teilegutachten von Distanzscheiben erlauben aber typischerweise auch weniger. Damit erübrigt sich ein gesonderter Nachweis der Fahrwerksfestigkeit. Bei H&R finde ich im Teilegutachten als kleinste vorkommende Gesamt-ET 22, ebenso bei SCC.

Kommen wir jetzt zur Rad-/Reifen-/ET-Tabelle zurück. Für einen Prüfer ist bei der Abnahme die Spalte mit den Auflagen eine Arbeitsgrundlage, um zu sehen, auf welche Stellen er besonders achten sollte und welche Änderungen z.B. an der Karosserie nötig sein könnten. Bei einer Hinterachse geht es im Wesentlichen um die Freigängigkeit in allen Betriebssituationen, sowie eine ausreichende Radabdeckung.

Das schon erwähnte VdTÜV-Merkblatt zu den Abständen für ausreichende Freigängigkeit:

  • 2 mm von Rad zu Bremse (bei neuen Bremsbelägen)
  • 4 mm von Rad zu Spurstangen, -gelenken, Lenkern, Stabilisatoren, Federbeinen
  • 6 mm von Rad oder Reifen zu allen sonstigen Bauteilen

Und zur Radabdeckung, wobei der Prüfer zwischen zwei Methoden auswählen kann:

  • nach §36a StVZO: Abdeckung der Lauffläche oberhalb einer Linie 150 mm über Radmitte
  • nach Richtlinie 78/549/EWG: Abdeckung des gesamten Reifens in einem Bereich von 30° vor und 50° hinter einer senkrechten Linie, die von der Radmitte nach oben geht (Zeichnung hier, Seite 7). Seitenwandbeschriftungen und -verzierungen sowie Felgenschutzrippen zählen dabei nicht mit.

Als praktische Methode zur Überprüfung von Freigängigkeit und Radabdeckung könntest Du nachsehen, wieviel "Luft" ohne Scheiben noch übrig ist und dann die passende Scheibenstärke daraus abschätzen.
Alternativ kann man theoretisch vorgehen und den Platzbedarf der Wunschkombination mit einer im Gutachten aufgeführten anhand von Normwerten für Reifen vergleichen. Da findet man, dass 225/45 R 17 auf 7Jx17 fast identisch viel Platz benötigt wie 205/55 R 16 auf 7Jx16, lediglich die Lauffläche ist breiter.

Puh, erst 'mal geschafft.
Ich hoffe, das hilft ein Stückchen weiter.

Gruß
Alpha Lyrae

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel Spurverbreiterung darf ich montieren, Reifengröße nicht im Gutachten' überführt.]

Hallo ihr beiden, danke für eure Erklärungen.

Ich habe jetzt mal nachgemessen:

Der "Zentrierstutzen" an der Bremsscheibe/Radnabe hinten ist 15mm lang.

Die Fase an den Originalfelgen ist 8mm groß, d.h. ich brauche mindestens einen Zentrierstummel von 9mm, damit die Felge zentriert ist.

Man könnte also 5mm Scheiben ohne Zentrierung nehmen, das ist mir aber etwas zu wenig.

Wenn ich Scheiben mit Zentrierung nehme, dann brauche ich ja an der Radnabe innen in der Spurverbreiterung den Platz.

Die Frage ist nun, wieviel Platz hat eine 15er Scheibe für die Zentrierung innen ?
Die Zentrierungen sind ja immer angefast, so das ich bei meinen vorhandenen Spurverbreiterungen von meinen Mercedessen bei einer 15er Scheibe innen auch 15mm habe.

20mm ist vielleicht etwas viel. ich habe 23mm Freigängigkeit zur geöffneten Schiebetüre, ist die Türe geschlossen, gibt es keine Probleme.

Beim Diagonalen Einfederungstest kommt bedingt durch die starre Achse das Rad aber soweit raus, das dort dann eher nur 8mm platz sind....

Ist bei einer Diagonalen Verschränkung des Fahrzeuges das ganze öffnen der Schiebetüren notwendig beim TÜV ?

Es sind nur die letzten 15cm, die sich nicht öffnen lassen, das ist aber bei meinen momentan montieren 7x16 ET37 mit 205/55R16 auch der Fall, der prüfer hat es nur nicht geprüft...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel Spurverbreiterung darf ich montieren, Reifengröße nicht im Gutachten' überführt.]

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