Spurverbreiterungen hinten trotz geringer ET...?
Ich weiß, ich weiß, das Thema Spurverbreiterungen gibt es schon tausendfach. So richtig gefunden hab ich zu meiner Frage aber trotzdem nix... 🙁
Hab jetzt die neuen Felgen drauf in Größe 8,0 x 18 ET 15 mit Reifendimension 245/40 W18 XL. Die gleichen Felgen gab es nochmal mit ET 30, aber ich habe mich für die Ausführung in ET 15 entschieden, weil ich annahm, dass die Radhäuser etwas besser ausgefüllt werden. Eine Fehlannahme...?
Vorn schaut es auch ganz gut aus, nur hinten fehlt es sich noch um ein Stück'le. Kommt natürlich blöd, wenn die Felgen vorn passen, aber hinten noch Luft nach außen bleibt... 😁
Nun zur eigentlichen Frage...
Weiß zufällig jemand aus dem Stehgreif heraus, wieviel Verbreiterung bei ET 15 Felgen auf dem E60 VFL hinten noch machbar ist? Irgendwo hab ich mal was von einer Mindest-ET gelesen, die nach der Verbreiterung verbleiben muss, aber das Gutachten der letzten H&R Verbreiterungen hab ich dem Käufer des E90 mitgegeben...
Normalerweise schau ich selbst auf die Gutachten der H&R Seite, aber irgendwie lassen die sich bei mir am PC gerade nicht öffnen. Ein kleines PdF Problem, möchte ich meinen...
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dreini1985
Danke. Ich montiere die Dinger demnächst mit Winterreifen, dann wenn ich die Sommerreifen draufziehe, fahre ich zum Tüv und lasse es kontrollieren. Ich hoffe es müssen keine Kanten umgelegt werden.Wie prüft der Tüv denn eigentlich, ob alles passt?
Da brauchst du dirkeine sorgen machen habe 2 bekannte mit 40mm und M135 Felge die sich die Platten eingetragen habe und keiner musste die kannten umlegen (Börteln) einer war bei Tüv Nord und einer bei Dekra!
Das mit der ABE finde ich interessant hat jemand diese ABE zufällig bei H&R auf der Seite finde ich leider nix.
Zitat:
Original geschrieben von 328Bayer
Das mit der ABE finde ich interessant hat jemand diese ABE zufällig bei H&R auf der Seite finde ich leider nix.
Gib einfach bei H&R bei der Suche die Artikelnummer 1205725 ein.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von dreini1985
Das bis zu einer ET von 0 keine Eintragung nötig sei, bedeutet ja theoretisch auch, dass ich meine, mit Tüv Gutachten auch nicht eintragen lassen müsste😕😕😕
Moin allerseits,
nein dreini. Nur wenn du ne ABE hast in Verbindung mit Serienbereifung, musst du nicht eintragen lassen. Wenn lediglich ein Teilegutachten dabei ist, muss eingetragen werden unabhängig von der ET. Im Zweifel hilft aber so ein Teilegutachten, wenn es mal eng wid. Warum es nun von H&R die Platten 30/40 mit ABE gibt und andere Platten des gleichen Herstellers mit 20 mm pro Achse gibt die keine ABE haben weiß ich nicht. Wahrscheinlich ist ne ABE teurer für den Hersteller? Verkauft sich aber auch besser...
LG
Frank
Zitat:
Original geschrieben von fschroedie
Warum es nun von H&R die Platten 30/40 mit ABE gibt und andere Platten des gleichen Herstellers mit 20 mm pro Achse gibt die keine ABE haben weiß ich nicht. Wahrscheinlich ist ne ABE teurer für den Hersteller? Verkauft sich aber auch besser...
So ist es wohl. Wie ich gehört habe, ist eine ABE auf Grund der erforderlichen Prüfmechanismen um ein Vielfaches teurer. Aber wie Du schon sagtest, mit ABE verkauft sich so ein Teil halt besser... 😁