Spurverbreiterung auf originales M-Fw und 20"
Hallo,
Hab nun diverse suchen hinter mir aber nichts genaues gefunden.
Hat jemand Erfahrungen was die max Spurverbreiterung auf einem G31/G30 mit M-Paket ohne Adaptive und den Serienfelgen in 20" für vorne/hinten ist?
Natürlich ohne Karosserieänderungen.
Über präzise Aussagen evtl auch Bilder wäre ich euch sehr verbunden.
Beste Antwort im Thema
Hier meine Bilder. Ich danke allen für die Unterstützung! Ich habe mich für VA 12 & HA 20 entschieden.
530d M-Fahrwerk ohne Adaptive drive. Ich werde keine Tieferlegung mehr machen, finde es so stimmig für die Fahrzeugklasse, ich!
199 Antworten
Minimal tiefer wäre mir auch lieber aber da geht es dann nur noch um vielleicht 1 bis 1,5cm.
Für mich sieht es stimmig aus wenn der Abstand zum Radauschitt überall gleich ist.
Verschwindet ein Reifen langsam im Radkasten, sieht das für mich nach GTI Tuning aus und passt nicht zu einem Auto dieser Klasse.
Bei dem geringen Querschnitt ist der Reifen recht schnell verschwunden.
Bilder von deinem wären aber wirklich interessant mit dem 20er Platten.
Bin gespannt.
Hast du die 20 / 15er eingetragen? Probleme?
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In Verbindung mit einer Tieferlegung sieht das doch direkt schlüssiger aus.
12/15 ist schon ok, 10/12 wäre aber auch ausreichend.
Chic!
Übrigens fährst du die schönste der Gxx 20“ Felgen.
Sieht mit den 12/15 für meinen Geschmack besser aus, die 20er sind irgendwie zu viel.
In Kombination mit den Federn sicher optisch eine schöne Option, für mich dennoch zu tief.
Zitat:
@Hoofy schrieb am 23. Mai 2019 um 21:03:11 Uhr:
So hier mal Bilder.Auto hat noch H&R
Steht doch perfekt da! Die Federn scheinen sich bei dir aber gesetzt zu haben. Meiner hat sich mit den Schnitzerfedern leider nicht mehr gesetzt.
Anbei:
HA 10x20 ET 40
Dies entspricht bei einer Original 9J Felge mit ET44 einer Spurplatte von 17mm. Die Felge schließt da aber noch nicht ganz bündig mit der Kotflügelkante ab.
...auch das sieht sehr gut aus.
Es kommt ja nicht auf die rechnerische ET an, sondern auf das Gesamtkonzept.
Der Reifen auf einer 10“ zieht sich ganz anders als auf einer 9“. Dazu kommt dann noch dass zB. Ein 275er von jedem Hersteller verschieden breit ausfällt.
Ist der Reifen leicht gezogen und das ganze dann leicht tiefer sieht’s halt ganz anders aus als mit mehr Höhe und einem ballonmässigeren Reifen.
Da mein BMW ein Leasingfahrzeug ist und ich ein gesetzestreuer Bürger bin, habe ich mich an die AGB´s der BMW Financial Services gehalten, wo im Paragraph VIII Absatz 3 steht, dass sämtliche Umbaumaßnahmen vom Leasinggeber genehmigt werden müssen. Diese Aufgabe hatte ich meinem Händler übertragen. Nach mehrmaligen Nachfragen meinerseits bekam ich eine Email von ihm mit der Aussage, dass die BMW Bank dem Umbau (Spurverbreiterung) aufgrund der ihr vorliegenden Informationen nicht zustimmt. Das machte mich stutzig, welche Informationen das wohl wären, die zu einer Ablehnung führen. Also selbst zum Hörer gegriffen. Aussage des Mitarbeiters der BMW Bank war, dass die Leasing das nicht zu entscheiden hat, sondern der Händler, da er das Verwertungsrecht (oder so ähnlich, weiß nicht mehr genau wie das hieß) von dem Fahrzeug hat. Stellt sich die Frage, ob die nicht mal ihre ABG´s überarbeiten müssten.
Hmmm...Stimmt dann so wohl nichtso ganz was der Händler mir da geschrieben hat, sondern er selbst hat dem nicht zugestimmt. Werde ich ihm morgen mal auf den Zahn fühlen!
Hast du ihm geschrieben um welche Spurverbreiterung es sich handelt und das diese auch eine ABE haben?
Also vorrausgesetzt du meinst jetzt auch die 12mm
Im Prinzip ändert die ABE nichts daran, dass der Hersteller im Zweifel Garantieleistungen auf betroffene Teile einschränken kann
wenn bspw ein empfindliches Verteilergetriebe verbaut ist ...
ob der Leasinggeber Interesse an den Sonderlocken hat?
Zitat:
@Robby81 schrieb am 20. Juni 2019 um 20:31:23 Uhr:
@MarcPituHast du ihm geschrieben um welche Spurverbreiterung es sich handelt und das diese auch eine ABE haben?
Also vorrausgesetzt du meinst jetzt auch die 12mm
Nein habe ich nicht, weil in den AGB´s drin steht, ich zitiere: "Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten sowie Umlackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug sind nur zulässig, wenn der Leasinggeber vorher zugestimmt hat." Somit ist das ja eindeutig und schließt keine Teile mit ABE von der Genehmigung aus.
Wäre interessant ab das auch Felgen betreffen würde die nicht OEM sind...?
Kannte den genauen Wortlaut jetzt nicht, dachte eine Bauteil mit ABE klingt etwas besser.
Aber wenn sogar Beschriftungen genehmigungspflichtig sind, dürfte eine Felge erst recht nicht verändert werden.
Könnte man ja jetzt weiter denken, ist dann ein montierter Dachkoffer oder Fahrradträger ohne Genehmigung zulässig?