Spurverbreiterung auf originales M-Fw und 20"
Hallo,
Hab nun diverse suchen hinter mir aber nichts genaues gefunden.
Hat jemand Erfahrungen was die max Spurverbreiterung auf einem G31/G30 mit M-Paket ohne Adaptive und den Serienfelgen in 20" für vorne/hinten ist?
Natürlich ohne Karosserieänderungen.
Über präzise Aussagen evtl auch Bilder wäre ich euch sehr verbunden.
Beste Antwort im Thema
Hier meine Bilder. Ich danke allen für die Unterstützung! Ich habe mich für VA 12 & HA 20 entschieden.
530d M-Fahrwerk ohne Adaptive drive. Ich werde keine Tieferlegung mehr machen, finde es so stimmig für die Fahrzeugklasse, ich!
199 Antworten
Du hast doch einen Vetrag unterschrieben. Aus diesem geht sicherlich eindeutig hervor, wer Leasinggeber im juristischen Sinn auch der AGB ist. Bank oder Händler.
Ich kann die Verwirrung darüber, wer jetzt für eine Genehmigung im Sinne dieses §VIII 3 zuständig ist nicht nachvollziehen. (Liegt vielleicht daran, dass ich noch nie mit Leasing zu tun hatte).
Da würde ich jedenfalls zunächst mal auf eine klare, schriftliche Antwort direkt vom wohl identifizierbaren Leasinggebers bestehen.
Zitat:
@Robby81 schrieb am 20. Juni 2019 um 20:51:44 Uhr:
Kannte den genauen Wortlaut jetzt nicht, dachte eine Bauteil mit ABE klingt etwas besser.War auch nciht böse gemeint.
Könnte man ja jetzt weiter denken, ist dann ein montierter Dachkoffer oder Fahrradträger ohne Genehmigung zulässig?
Ich denke denen geht es um permanente Veränderungen und nicht zeitweilige, wie Dachbox oder Heckträger.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 20. Juni 2019 um 20:53:07 Uhr:
Du hast doch einen Vetrag unterschrieben. Aus diesem geht sicherlich eindeutig hervor, wer Leasinggeber im juristischen Sinn auch der AGB ist. Bank oder Händler.
Ich kann die Verwirrung darüber, wer jetzt für eine Genehmigung im Sinne dieses §VIII 3 zuständig ist nicht nachvollziehen. (Liegt vielleicht daran, dass ich noch nie mit Leasing zu tun hatte).
Da würde ich jedenfalls zunächst mal auf eine klare, schriftliche Antwort direkt vom wohl identifizierbaren Leasinggebers bestehen.
Der Mitarbeiter der Bank hat das damit begründet, der Händler ist deswegen zuständig, weil er das Verwertungsrecht oder so ähnlich am Fahrzeug hat.
Was steht nochmal in den AGB?
Irgendwas über "Verwertungsrecht"?
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Ja.
Ich lese mir tatsächlich immer alles durch, was ich unterschreibe, auch wenns manchmal seltsam ist.
In jüngerer Vergangenheit waren einige Gegenüber sichtlich "überrascht", wenn ich die (mindestens 15-20) mir vorgelegten Fetzen zur DSGVO gänzlich durchgelesen habe 😉 .
PS: Plural von AGB ist AGB, evtl. AGBen, schlimmstenfalls AGBs, niemals "AGB's" und schon gleich doppelt niemals "AGB`s" oder "AGB´s".
http://www.deppenapostroph.info/
Ach, das kann man ggf. im Nebensatz schon mal fallen lassen 😁 😁 😁
Wer mich mit solchem Krempel wie DSGVO belästig hat es nicht anders verdient.
Unterm Strich würde mich aber schon interessieren, was jetzt der tatsächliche Lessinggeber entscheidet.
Und was der Unterschied von einer Spurverbreiterung zu z.B. dem schon genannten Fahrradträger wäre.
Und zählt eigtl. ein aufgeklebter Firmenschriftzug auf der Heckklappe (bei Firmenwagen oft zu sehen) schon als Beschriftung?
Respekt. Und wenn du mit den AGB nicht einverstanden bist und nicht unterschreibst, dann gibt es zum Beispiel kein Auto. Die werden die nicht wegen dir ändern.
Finde nicht das ich dich belästigt habe!
Wenn ich mit den AGB nicht einverstanden bin, dann lease ich kein Auto, sondern kaufe es.
Wie die letzten 20 Jahre getan.
Und hin und wieder (be-)lehre ich gern, gebe aber auch gern Hilfestellung. Ich glaube, da gibt es eine Schnittmenge.
Soll ja aber nicht Thema sein. Ich fänds schon spannender, ob und wie Bank und/oder Händler jetzt eine evtl. Ablehnung begründen.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 20. Juni 2019 um 21:28:52 Uhr:
Ja.
Ich lese mir tatsächlich immer alles durch, was ich unterschreibe, auch wenns manchmal seltsam ist.In jüngerer Vergangenheit waren einige Gegenüber sichtlich "überrascht", wenn ich die (mindestens 15-20) mir vorgelegten Fetzen zur DSGVO gänzlich durchgelesen habe 😉 .
PS: Plural von AGB ist AGB, evtl. AGBen, schlimmstenfalls AGBs, niemals "AGB's" und schon gleich doppelt niemals "AGB`s" oder "AGB´s".
http://www.deppenapostroph.info/
Die Seite kannte ich noch nicht.
Ist aber schon interessant...