Spur überprüfen ...
Wegen mir musste heute ein Volvo Kombi (kenn mich da nicht so aus,aber es war nicht der ganz grosse) über eine Bordsteinkante ausweichen.Gott sei dank ist aber beiden Autos nichts weiter passiert.Der Fahrer will nun was sein gutes Recht ist in einer Werkstatt die Spur überprüfen lassen.Er ist mit dem rechten Vorderrad über die Kante gefahren.Was wird mir da bzw.meiner Haftpflicht für Kosten auferlegt ? Vielleicht kann mir hier einer einen Rat geben ob ich das selbst trage oder über die Versicherung abrechne.Der Fahrer konnte nach dem ich ihm meine Versicherten Karte gegeben habe ohne Beinträchtigung weiterfahren.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von weberschiffchen
Mein E91 hat nichts abbekommen.Nur gut das meine gekündigte VK noch bis 01.01.20012 Gültigkeit hat ...
Da deinem Fahrzeug nichts passiert ist, benötigst du die VK in diesem Fall nicht.
Wenn dein "Unfallgegner" genau so fair agiert wie du, läßt er die Spur kontrollieren, ev. einstellen, du zahlst ihm die Kosten und gut ist.
Da es sich aber auch um einen Schaden handeln könnte, den du nicht selber zahlen kannst/willst, würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, VORHER ( als quasi spätestens Montag morgen) deine Versicherung zu informieren, das da was kommen kann. Das verschlechtert deine Position nicht.
Ich geh mal davon aus das er genauso fair handeln wird wie ich.Zumindestens hat er mir gesagt das er in einer Werkstatt die Spur überprüfen lassen will.Was sein gutes Recht ist und es sicher jeder von uns das selbe getan hätte.Ich hab wie schon beschrieben eine Stunde später telefonisch den Sachverhalt geklärt und dann noch mal schriftlich alles per E-mail an die Schadensstelle der Versicherung (Vorgegebener Fragebogen) geschickt.Wenn es sich nur um die Kosten für die Spureinstellung geht,dann wird das natürlich sofort von mir geregelt.Alles weitere ob nun rechtens oder nicht (man weiss ja aus eigener Erfahrung was ein Gutachter ausrichten kann),werde ich dann über die Versicherung regeln.Dazu hab ich sie abgeschlossen und dafür wird sie auch eingesetzt.Im Zweifelsfall hab ich ja immer noch eine ADAC Verkehrsrechtschutz Versicherung die ich auch noch nie in Anspruch genommen habe.Wenn man wegen solch einem Bordsteinrempler aus einer Mücke einen Elefanten macht,dann kann ich das auch ...
Zitat:
Original geschrieben von weberschiffchen
Wenn ich den Schaden von meiner Versicherung regeln lasse (wozu hab ich sie denn),was kann schlimmstenfalls mit der Hochstufung passieren.Ich hab TK mit 150 € Selbstbeteiligung und wie gesagt Haftpflicht.Was steigt denn in solch einem Fall ? Hab da überhaupt keinen Plan,da es mein erstes "Schadensereignis" ist ...
Also Prüft erst mal ob das fahrwerk überhaupt etwas abbekommen hat, sollte es sich nur um eine einstellung handeln, ggf selbst bezahlen, weil es unter der TK von 150 € meistens liegt.
Ansonste würde ich prüfen wie steuer es ist und ggf. trotzdem selbst zahlen, mit der höherstufung gegenrechnen für die nächsten jahre.
gretz
Zitat:
Original geschrieben von Eagle_86
so wie ich das verstehe, wäre es sonst zum Unfall gekommen, den der TE verursacht hätte. Von daher finde ich es nur anständig und lobenswert zu seinem Fehler zu stehen und es ihm zu bezahlen.Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Und jetzt musst du was zahlen oder dich irgendwie stellen aufgrund seinem Ausweichmanöver? Verstehe das Ganze nicht 😁BMW_Verrückter
@TE: Also beim örtlichen Reifenhändler kostet die SPurüberprüfung + Einstellung ca. 60-80€, bei BMW kostet das ganze um die 150€. Ich denke also, dass es bei Volvo nicht ganz so teuer sein wird. Versicherung wird sich da nicht lohnen, alleine wegen der Hochstufung und der SB
Das ist bein Haftpflichfall, da gibt es meines Wissens keine Selbstbeteiligung.
Mein Tipp an den TE:
die Rechnung abwarten, anschließend rechnen, ob sich zu dieser Jahreszeit - kurz vor ende eines Versicherungsjahres - ein selbst Bezahlen "lohnt". Wenn Du Rabattschutz hast und einen Unfall im Jahr frei, dann würde ich auf unfallfreie 4 Wochen spekulieren und nicht selbst bezahlen.
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Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Das ist bein Haftpflichfall, da gibt es meines Wissens keine Selbstbeteiligung.
Danke, hast du natürlich recht! 🙂
aber die Hochstufung kann auch verdammt teuer werden
Ich hoffe das deine haftplicht überhaupt einspringt, weil da gar kein kontakt mit deinem fahrzeug stattgefunden hat. Hatte vor über 10 jahren auch so einen fall musste ausweichen um einen unfall zu verhindern bin dabei im baum gelandet mit meinem damaligen z3. Schadenhöhe damals ca. 11000€. Der verursacher ging quasi ungestraft aus der sache und ich konnte meien schaden selber zahlen ( meine kasko). Begründung der Versicherung war das kein fahrzeugkontakt stattgefunden hat. Ergo keine leistung der gegnerischen Haftplicht. Ich hätte den damals frontal nehmen müssen und unsere gesundheit gefährden müssen damit seine versicherung bezahlt.
Jetzt rufe ich wegen jeder lapalie die polizei und lassen alles behördlich aufnehmen damit ich bestens abgesichert bin. Versicherungen sind da sehr erfinderisch wenns ums zahlen geht.
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Das ist bein Haftpflichfall, da gibt es meines Wissens keine Selbstbeteiligung.Zitat:
Original geschrieben von Eagle_86
so wie ich das verstehe, wäre es sonst zum Unfall gekommen, den der TE verursacht hätte. Von daher finde ich es nur anständig und lobenswert zu seinem Fehler zu stehen und es ihm zu bezahlen.
@TE: Also beim örtlichen Reifenhändler kostet die SPurüberprüfung + Einstellung ca. 60-80€, bei BMW kostet das ganze um die 150€. Ich denke also, dass es bei Volvo nicht ganz so teuer sein wird. Versicherung wird sich da nicht lohnen, alleine wegen der Hochstufung und der SB
Mein Tipp an den TE:
die Rechnung abwarten, anschließend rechnen, ob sich zu dieser Jahreszeit - kurz vor ende eines Versicherungsjahres - ein selbst Bezahlen "lohnt". Wenn Du Rabattschutz hast und einen Unfall im Jahr frei, dann würde ich auf unfallfreie 4 Wochen spekulieren und nicht selbst bezahlen.
Was sind denn unfallfreie 4 Wochen ?
Zitat:
Original geschrieben von weberschiffchen
Was sind denn unfallfreie 4 Wochen ?
Dass Du bis zum Jahreswechsel keinen weiteren Crash mehr baust 😉
Zitat:
Original geschrieben von martin_991
Ich hoffe das deine haftplicht überhaupt einspringt, weil da gar kein kontakt mit deinem fahrzeug stattgefunden hat. Hatte vor über 10 jahren auch so einen fall musste ausweichen um einen unfall zu verhindern bin dabei im baum gelandet mit meinem damaligen z3. Schadenhöhe damals ca. 11000€. Der verursacher ging quasi ungestraft aus der sache und ich konnte meien schaden selber zahlen ( meine kasko). Begründung der Versicherung war das kein fahrzeugkontakt stattgefunden hat. Ergo keine leistung der gegnerischen Haftplicht. Ich hätte den damals frontal nehmen müssen und unsere gesundheit gefährden müssen damit seine versicherung bezahlt.
Jetzt rufe ich wegen jeder lapalie die polizei und lassen alles behördlich aufnehmen damit ich bestens abgesichert bin. Versicherungen sind da sehr erfinderisch wenns ums zahlen geht.
Hallo Martin 🙂;
das ist ja echt der Hammer..... 😰😮😠.
Ich kenne das nur von einem möglichen Wildunfall; also wenn Wild auf der Straße steht, da heißt es Draufhalten und keinesfalls ausweichen, denn wenn du in den Graben oder gegen einen Baum fährst und das Wild unkontaktiert 😉😛 die Fliege macht, hast du die A...h-Karte.
Aber der von dir beschriebene Fall erschüttert meine Grundmauern im Glauben an Gerechtigkeit.... .😕😰
Oder gab es da noch etwaige Besonderheiten.....
Hast du gegen die Versicherung geklagt?
Hattest du die Polizei verständigt?
War der Verursacher geständig oder hat er abgewimmelt?