Sprung in Windschutzscheibe - TÜV ?
Hallo,
hab seit ein paar Tagen einen ca. 20 cm langen Sprung in meiner Windschutzscheibe.
Der Sprung liegt auf der Beifahrerseite kommt von ganz oben nach unten wie gesagt ca. 20 – 25 cm. Liegt also nicht im Sichtbereich des Fahrers.
Was meint Ihr, kommt man damit durch den TÜV oder wird er mir sicher die Plakette verweigern?
Hab zwar Teilkasko, aber da muss ich ja auch die Selbstbeteiligung selber zahlen, und wenn ich mir die sparen kann, wäre es auch nicht schlecht und es stört mich eigentlich auch nicht wirklich.
Und zum TÜV hab ich noch Zeit bis Jan. 08.
Mich würd da mal Eure Meinung dazu interessieren.
Grüsse
tomy
28 Antworten
Hallo zusammen
Bei der Hauptuntersuchung MUSS die Scheibe bemängelt werden.
Die Frontscheibe ist eine VSG-Scheibe ( Verbund-Sicherheitsglas ) und kann der ihr zugeordneten Sicherheitswirkung mit einem Riss nicht mehr Genüge tragen. Somit entspicht sie nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und muss ausgetauscht werden.
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
naja, mir is schnuppe, hauptsache scheibe für lau 😁
TK mit SB => für lau bekommen => selbst Straftat begangen
Das sollte einem aber nicht Schnuppe sein, denn der KUNDE begeht den Versicherungsbetrug und nicht der Betrieb. Dieser stiftet nur zum Versicherungsbetrug an. Folglich wurde die Straftat vom einem selbst ausgeführt.
Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.
Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier noch einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
TK mit SB => für lau bekommen => selbst Straftat begangen
Ja, tut mir ja auch schrecklich leid, wusste allerdings nicht das es strafbar ist. Aber ich werde mich jetzt bestimmt nicht hinstellen uns zu meiner Versicherung sagen: "Ihr bekommt eure SB noch, nochmal doppelt, weil ich sie nicht bezahlt habe, sondern Carglas!!"
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Ja, tut mir ja auch schrecklich leid, wusste allerdings nicht das es strafbar ist. Aber ich werde mich jetzt bestimmt nicht hinstellen uns zu meiner Versicherung sagen: "Ihr bekommt eure SB noch, nochmal doppelt, weil ich sie nicht bezahlt habe, sondern Carglas!!"
Das verlangt auch niemand, obwohl es richtig wäre der Versicherung Bescheid zu geben.
Man merke sich allerdings für die Zukunft, wo die schwarzem Schafe der Branche sitzen. Und für Betriebe, die unlauteren Wettbewerb begehen und ihre Kunden zu Straftaten anstiften, habe ich absolut nichts übrig.
Solche Betriebe in Zukunft einfach meiden.
Auch die Aussage des Betriebes, dass der Betrieb die SB an die Versicherung bezahlen würde ist schon logischer Humbug, denn wie soll man sich das vorstellen, denn wenn ein Kunde SB hat, dann wird diese automatisch schon abgezogen.
Kleines Beispiel :
Rechnung beträgt => 500 Euro
Versicherung bezahlt an Betrieb => 350 Euro
Kunde an Betrieb => 150 Euro
alles OK
Wenn jetzt der Betrieb die SB an die Vericherung bezahlen würde :
Rechnung beträgt => 500 Euro
Versicherung bezahlt an Betrieb => 350 Euro
Kunde an Betrieb => 0 Euro
Betrieb an Versicherung = 150 Euro
Wenn der Betrieb tatsächlich die SB an die Versicherung bezahlen würde, dann hätte er die Scheibe für 200 Euro eingebaut und das obwohl er laut Rechnung 500 Euro dabei umsetzen muss.
mir kommen doch tatsächlich die Tränen. Wenn die Werkstatt vorgibt, die SB zu übernehmen und dies von ihrem Gewinn abgeht, ist das doch nicht das Problem des Kunden!
Und wenn Sie das dann entsprechend ihrer Ankündigung doch nicht tut, wer begeht dann den Betrug? Richtig: die Werkstatt!
Und wenn die eine überhöhte Rechnung an die Versicherung stellt, wer begeht dann den Betrug? wieder die Werkstatt! Mich als Kunde interessiert das nullkommnix, ich verlasse mich darauf, daß die Werkstatt ordnungsgemäß abrechnet! Wenn Sie das nicht tut - ihr Problem!
Übrigens: entsprechend Deiner Auffassung wäre es wohl auch Versicherungsbetrug durch den Kunden, wenn die Mietwagenfirmen der Versicherung bei Unfall/ Totalschaden höhere Tarife berechnet haben, als wenn der Kunde selbst einen PKW gemietet hat?
Muß ich als Kunde jeden Vorgang juristisch auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen lassen? Jeden Werkstattermin, Tanken, Mietwagen, Ersatzteilkauf? Wirklich? Ich bin gespannt... dann ginge in der Wirtschaft aber rein gar nichts mehr. Wieviele Kunden wurden bisher in der Praxis verurteilt, weil die Werkstatt falsch abgerechnet hat?
Grüße
BB
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Ist zwar eigentlich echt zum kotzen, aber jeder bescheißt doch wo er nur kann.
Hab mal im ehemaligen Polo die Scheibe wechseln lassen müssen, die werkstatt hat mir zwar (leider) nicht die Selbstbeteiligung geschenkt aber das erste was der sagte war "Wenn Sie die ohne eine Versicherung wechseln lassen kostet Sie das 350 €, wenn es eine Versicherung tragen muss dann kostet es Sie 150 und wir holen uns dann die ***restlichen 350€ *** von der Versicherung.
Witzig oder ?!?!?
Zitat:
Original geschrieben von NaNuNaNa
Ich muss nich vorsichtig mit so einer Aussage sein, da ich selber meine Scheibe letzten Sommer getauscht bekommen habe von Carglass, und ich hab die Scheibe MIT Regensensor. Ich habe keinen Cent dazubezahlt!!!
[/
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BBB
mir kommen doch tatsächlich die Tränen. Wenn die Werkstatt vorgibt, die SB zu übernehmen und dies von ihrem Gewinn abgeht, ist das doch nicht das Problem des Kunden!
Und wenn Sie das dann entsprechend ihrer Ankündigung doch nicht tut, wer begeht dann den Betrug? Richtig: die Werkstatt!
Und wenn die eine überhöhte Rechnung an die Versicherung stellt, wer begeht dann den Betrug? wieder die Werkstatt! Mich als Kunde interessiert das nullkommnix, ich verlasse mich darauf, daß die Werkstatt ordnungsgemäß abrechnet! Wenn Sie das nicht tut - ihr Problem!
IRRTUM.
Der KUNDE begeht den Betrug, die Werkstatt nur unlauterer Wettbewerb durch Anstiftung zum Betrug.
Denn der Kunde hat einen Vertag mit der Versicherung, in dem er dafür unterschrieben hat vom entstandenen Schaden die SB zu übernehmen.
Dies ist ja nicht meine Meinung, sondern die Meinung des Gesetzgebers und der Richter.
Da habe ich extra einige Urteile verlinkt und dann kommen solche Antworten. Daran sieht man, dass die Urteile nicht gelesen wurden.
nicht jeder hat die Zeit, sämtliche Links zu lesen. Die Urteile sind in der Tat nicht nachvollziehbar, insbesondere die Sache mit dem Tankgutschein, der ebenfalls rechtswidrig sein soll. Vermutlich muß er in Zukunft völlig unabhängig von der Reparatur gewährt werden, damit kein Verstoß vorliegt!
Nach Kenntnis dieser Urteile dürfte man also auch keinen Einkauf mehr tätigen oder ein Konto eröffnen, wenn man dafür einen Gutschein erhält. Sonst begeht man womöglich eine Straftat...
Grüße
BB
Ich bin ehrlich, ich hab das ganze nur mal schnell überflogen.
Und vielleicht hab ich da ja jetzt was falsch verstanden, aber meines erachtens richten sich die Urteile gegen den Betrieb der den Versicherungsbetrug angestiftet hat und nicht gegen den Kunden (also Vericherungsnehmer).
Mfg DerOnkel2002
Zitat:
Original geschrieben von BBB
nicht jeder hat die Zeit, sämtliche Links zu lesen. Die Urteile sind in der Tat nicht nachvollziehbar, insbesondere die Sache mit dem Tankgutschein, der ebenfalls rechtswidrig sein soll. Vermutlich muß er in Zukunft völlig unabhängig von der Reparatur gewährt werden, damit kein Verstoß vorliegt!
Nach Kenntnis dieser Urteile dürfte man also auch keinen Einkauf mehr tätigen oder ein Konto eröffnen, wenn man dafür einen Gutschein erhält. Sonst begeht man womöglich eine Straftat...Grüße
BB
Ich kenne Werkstätten die schieben das Auto nach einer Reparatur oder allgemein nach einem Service durch die Waschanlage.Ich persönlich hab da eher ein Problem mit wenn die das mit meinem Auto machen denn nicht jeder empfindet Symphatie für eine Bürstenwaschanlage😉
Aber ist das nicht genauso wie die Sache mit dem Tankgutschein?So nach dem Motto"Bring dein Auto her und wir spendieren Ihnen eine Wäsche bei der die Kosten anderen shconmal aufgebrummt wurde"😉
Windsch.scheibe
Wer ist den bloß in die Scheibe gesprungen? Alles Vandalen !
Hallo zusammen
Zitat:
Original geschrieben von DerOnkel2002
Ich bin ehrlich, ich hab das ganze nur mal schnell überflogen.
Und vielleicht hab ich da ja jetzt was falsch verstanden, aber meines erachtens richten sich die Urteile gegen den Betrieb der den Versicherungsbetrug angestiftet hat und nicht gegen den Kunden (also Vericherungsnehmer).
Schon richtig erkannt.
Die Urteile die gelistet sind gehen gegen die Betriebe aufgrung unlauterem Wettbewerb durch Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Aber ein Betrieb wird ja verurteilt, weil er den Kunden angestiftet hat diesen Versicherungsbetrug zu begehen und somit ist doch klargestellt, dass der Kunde den Betrug begeht oder begangen hat.
Zitat:
Original geschrieben von BBB
Die Urteile sind in der Tat nicht nachvollziehbar, insbesondere die Sache mit dem Tankgutschein, der ebenfalls rechtswidrig sein soll. Vermutlich muß er in Zukunft völlig unabhängig von der Reparatur gewährt werden, damit kein Verstoß vorliegt!
Zitat:
Original geschrieben von eddie83
Ich kenne Werkstätten die schieben das Auto nach einer Reparatur oder allgemein nach einem Service durch die Waschanlage.
Wenn dies eine ALLGEMEINE Serviceleistung des Betriebes ist, dann ist dies Service und nicht abhängig davon, ob der Schaden mit der TK abgerechnet wird und somit legal.
Wenn also jemand den gleichen Gutschein erhalten würde, egal ob er die Scheibe tauschen lässt, oder ob er nur ein Birnchen kauf, dann wäre dies in Ordnung. Wenn er allerdings nur den Gutschein bekommt weil er eine Arbeit ausführen lässt, die die Versicherung bezahlen muss, dann steht dieses nicht im Einklang mit den AKBs der Versicherung, da dort eindeutig dargelegt ist, dass jeder Rabatt ( Kundenvorteil ) an die Versicherung weitergegeben werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von BBB
Nach Kenntnis dieser Urteile dürfte man also auch keinen Einkauf mehr tätigen oder ein Konto eröffnen, wenn man dafür einen Gutschein erhält. Sonst begeht man womöglich eine Straftat...
Das Beispiel mit dem Einkaufen hinkt gewaltig !
Wer Einkaufen geht, der bezahlt selbst und kann auch legal Rabatte erhalten.
Wer allerdings einen Anderen ( Versicherung ) bezahlen lässt, der muss sich an die Verträge ( Versicherungsvertrag ) halten, die mit dem Anderen vereinbart wurden.
Zitat:
"Schon richtig erkannt.
Die Urteile die gelistet sind gehen gegen die Betriebe aufgrung unlauterem Wettbewerb durch Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Aber ein Betrieb wird ja verurteilt, weil er den Kunden angestiftet hat diesen Versicherungsbetrug zu begehen und somit ist doch klargestellt, dass der Kunde den Betrug begeht oder begangen hat."
und was ist dem Kunden dann passiert? Steht nicht da...
Grüße
BB
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BBB
und was ist dem Kunden dann passiert? Steht nicht da...
Die Frage lässt darauf schliessen, dass man eine Straftat in Kauf nimmt, wenn man die Chance sieht nicht erwischt zu werden.
Wie aus dem folgenden Beipiel zu entnehmen ist, ist auch die Staatsanwalschaft bereits auf den Plan gerufen worden.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Momentan sind meistens nur grösseren Betrügereien von Untersuchungen betroffen, was jedoch nicht heisst, dass es im Einzelfall nicht auch den Einmalbetrüger trifft.
Man muss sich nur einmal vorstellen, dass einer Versicherung ein Betrieb bekannt wird, bei dem dies nur 500 mal im Jahr vorkommt, dann sind dies 500 X 150 Euro = 75000 Euro. Und dann wird das ganze richtig interessant für die Versicherung eine Anklage zu erheben.
Auch wenn man momentan für sich selbst kaum Konequenzen sieht, dann kann dies ein Bumerang werden. Nehmen wir an, man hat sich auf dieses Spiel mit dem SB-Verzicht eingelassen und hat die 150 Euro gespart und hat nach einem halben Jahr einen Sturschaden in Höhe von 8000 Euro am Fahrzeug.
Die Versicherung begleicht auch diesen Schaden. Jetzt bekommt die Versicherung den Betrieb spitz, der Euch die Scheibe eingebaut hat und durch den Ihr den Betrug begangen habt. Der Betrieb wird überprüft und auch die Kundenadressen, die betroffen sind.
Da die Versicherung ja nun weiss, dass sie durch Euch im Vorfeld betrogen wurde, wird sie natürlich auch den darauffolgenden Schaden wieder zurückforden, da der Kunden bei seinem ersten Schaden ( Scheibe ) die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt hat.
Was hat man jetzt gespart, wenn man an einem nachträglichen Schaden dann auf seinen Kosten sitzen bleibt ?