sportluffi zusammen mit boysen eintragen

BMW 3er E36

also grundsätzlich was ich bisher gefunden habe ist es nicht mehr möglich beide ohne eine teure geräuschmessung einzutragen
die teile unabhängig voneinander eingetragen zu bekommen ist ja kein problem

aber es ist doch kein problem einen sportluftfilter zusammen mit einem austausch endtopf einzutragen (muss ja nicht immer original bmw sein, angenommen der alte wäre durchgerostet)

so und nun zum punkt:
in der abe zum boysen steht
"Schalldämpferanlagen als Technische Einheit
(Austauschschalldämpfer)
Nr. 70/157/EWG vom 06.02.1970
einschließlich aller Änderungen bis
Nr. 92/97/EWG vom 10.11.1992"

demnach handelt es sich doch wohl laut abe um einen austauschschalldämpfer, oder etwa nicht, also eigentlich kein sportauspuff, demnach sollte es doch eigentlich kein problem sein einen luftfilter in verbindung mit diesem auspuff eingetragen zu bekommen

ist jemand schlauer und kann mich bezüglich dessen aufklären?

bzw erweiterung zum gutachten, hat ja ne e-nummer und keine abe

12 Antworten

den boysen brauchst du nicht eintragen punkt

mfg Stephan

es geht ja nicht um den boysen

sondern um einen sportluftfilter den ich mir vllt besorgen will, den muss man ja eintragen
aber er wird ja nicht in verbindung mit einem sportauspuff, zumindest nicht ohne geräuschmessung, eingetragen
nun frage ich mich ob der boysen als sportauspuff oder einfach ersatz für den serienpott zählt

ach das mit dem "beides wird nicht eingetragen" is quatsch...

ich hab auch beides im schein stehen sowohl bastuck als auch K&N pilz

von wann sind die eintragungen?
früher war das nicht so schlimm, aber seit diesem jahr ist definitv eine geräuschmessung nötig laut meinem prüfer

Ähnliche Themen

hmm die dürften von letztem jahr sein oder so ^^

ich würd einfach zum nächsten prüfer fahren wenn ders dir ned einträgt...

Zitat:

Original geschrieben von Dicki84


ach das mit dem "beides wird nicht eingetragen" is quatsch...

ich hab auch beides im schein stehen sowohl bastuck als auch K&N pilz

Blödsinn ..!

Bei der Kombination MUSS eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen .. allerdings kostet solch einen Fahrgeräuschmessung ~ 200-300€ .. Wenn das ordnungsgemäß abläuft, spricht überhaupt nichts gegen eine solche Eintragung ..

Gegen die aaS (amtlich anerkannte Sachverständige), die offene Luftfilter in Verb. m. Sonderauspuffanlage -ohne einen entsprechende Geräuschmessung- eingetragen haben, laufen z.T. bereits Strafverfahren .. 😉

Zitat:

Wichtige
Kundeninformation

Glinde, den 19.12.2005 www.racimex.de

Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)

Sehr geehrter Kunde!

Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156 Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle

BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle

Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle

Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle

Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese
Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk von Appen

Racimex Vertriebs GmbH
Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg
Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30
www.racimex.de info@racimex.de

ja das kenn ich, da geht es um die k&n filter
aber es gibt ja z.b. auch noch raid und die haben soweit ich weiß gültige gutachten
aber ich seh schon ich werd da wohl meinen prüfer löchern müssen

aber wenn ich nun einen serienpott dran hab ist ja keine geräuschmessung erforderlich, oder?

Zitat:

Original geschrieben von h0lle


aber wenn ich nun einen serienpott dran hab ist ja keine geräuschmessung erforderlich, oder?

Richtig ..,bei einer Eintragung in Verbindung mit Serienauspuff und Motordämmmatte ist eine Geräuschmessung nicht erforderlich ..

Zitat:

Original geschrieben von h0lle


aber wenn ich nun einen serienpott dran hab ist ja keine geräuschmessung erforderlich, oder?

wenn der prüfer das mit dem boysen nicht macht,

fahr nach hause, bau den serien esd dran und lass den filter eintragen.

dann wieder nach hause den boysen drauf und gut ist.

weil boysen ist nicht eingetragen, also wer soll da was wollen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von gonaked


wenn der prüfer das mit dem boysen nicht macht,
fahr nach hause, bau den serien esd dran und lass den filter eintragen.

dann wieder nach hause den boysen drauf und gut ist.

weil boysen ist nicht eingetragen, also wer soll da was wollen.

mfg

Soweit ich weiß steht dann in den Papieren "Geprüft mit serienmäßigem ESD" usw...

Ist ja leider bei Fahrwerken bzw. Tieferlegungsfedern auch so. Auch wenn die schönen 17 Zoll Felgen schon eingetragen sind, und man das Fahrwerk eintragen will, reicht es nicht mit den 15 Zoll Winterreifen da aufzutauchen, nein man muss auch noch mit den 17 Zöllern geprüft werden, wobei ja eigentlich klar ist, dass nix schleift, weil nur dadurch dass der Tiefer ist, ändert sich ja nicht die Einschlagstiefe der Feder.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Soweit ich weiß steht dann in den Papieren "Geprüft mit serienmäßigem ESD" usw...

Ist ja leider bei Fahrwerken bzw. Tieferlegungsfedern auch so. Auch wenn die schönen 17 Zoll Felgen schon eingetragen sind, und man das Fahrwerk eintragen will, reicht es nicht mit den 15 Zoll Winterreifen da aufzutauchen, nein man muss auch noch mit den 17 Zöllern geprüft werden, wobei ja eigentlich klar ist, dass nix schleift, weil nur dadurch dass der Tiefer ist, ändert sich ja nicht die Einschlagstiefe der Feder.

und? der boysen hat eine EWG Nummer drauf,

muss also "nicht eingetragen" werden.

Ist im Stand eh sogar noch leiser wie ein serien esd,

also ich würde es so fahren ohne schlechtes gewissen.


mfg Stephan

naja wie gesagt, ich werd mal meinen prüfer nerven und dann post ich mal das ergebnis hier für andere die es vllt interessiert

Deine Antwort
Ähnliche Themen