Sport luftfilter erlaupt?
Hab gehört das die jetzt verboten wurden 😠
Stimmt das?
39 Antworten
Kennzeichen darf einen gewissen Winkel haben, steht in der STVZO drin... 10° sollten so oder so drin sein...
Ein Serien Civic ist knapp über 50cm...^^ Das hab ich selber gemessen!
Warum es 70/80er Federn gibt??? Man kann sich ja auch einen grösseren Radumfang eintragen lassen... Nur so als ansatzpunkt. Das istr auch das gleiche wie die Eintragungen mit den Vollschalensitzen. Das hat auch mal keine gestört, bis einer auf der STVZO geschlafen hat und die Winkelverstellbare Rücklehne entdeckt hat...
-->MOHR-Auspuff hat aber zum Beispiel 3kw Leistungssteigerung und Fahrgeräusch auf 96DB!!!! Und das mit ABE, wenn ich mich recht erinnere...
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Ein Serien Civic ist knapp über 50cm...^^ Das hab ich selber gemessen!
wieso bin ich dann beim messen auf weniger als 50cm gekommen *grübel*
auspuff: mein reden... wieso ist das erlaubt und ein ersatzrohr zum beispiel nicht?! ob das ding an jedem motor 3 kw leistung bringt halte ich für fraglich
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Kennzeichen darf einen gewissen Winkel haben, steht in der STVZO drin... 10° sollten so oder so drin sein...
Dann lies noch mal.
So ist es drinn, aber nicht so 😉
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Abs. 2:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Abs. 2:
Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.
Genau, beim Kadett-C-City war es 10° Richtung Fahrbahn geneigt also
gegenFahrtrichtung, somit gab es eine Sondergenehmigung.
zu dem thema sportluftfilter: wie ich scho mal im thread gesagt habe. was eingetragen ist, ist dann legal. das mit der rückzuck von den gutachten ist so: wenn man en k&n kauft und en altes gutachten hat, bekommt man es so oder so nimmer eingetragen. wenn man en K&n hat und das neue gutachten hat bekommt man in eingetragen, zwar nur noch mit serientopf oder mit lautstärketest und dies kostet 80 € . aber mein tüv meinte dass da dann eh jeder durchfliegt.
Zitat:
Original geschrieben von AstraGsi-RV
zu dem thema sportluftfilter: wie ich scho mal im thread gesagt habe. was eingetragen ist, ist dann legal.
Nein, bestimmt nicht.
doch, erstmal schon... die polizei darf das gutachten/eintragung zwar anzweifeln... dann wirds von nem unabhängigen prüfer nochmal geprüft aber grundsätzlich ist eingetragen erstmal legal und im falle eines unfalls muss die versicherung zahlen...
sehe das eher auch so klingt eigentlich logisch.. sonst kann man sich ja die 30-40 €eintragungen sparen! wenn es eh nicht rechtens währe.
denke da ist doch dann der prüfer dran schuld wenn er schlampt.. und manchmal unser glück.
@ Sid, hab grad mit dem tüv und mit en kumpel gesprochen der polizist ist und beide sagen dass was eingetragen ist ist vorerst legal, solange man da selber nix dran gemacht hat oder änderung vorgenommen hat.