Spoiler eintragen lassen in Kombination

Moin,

Mein Fahrzeug hat bereits eine andere eingetragene Rad-/Reifenkombination mit Tieferlegung.

Nun möchte ich meinen neuen Spoiler mit Teilegutachten eintragen lassen und wollte Fragen, ob dieser als Einzelabnahme abgenommen werden muss oder ob eine „einfache“ Eintragung reicht?

Ich danke im Voraus!

21 Antworten

Kommt darauf an von welchem Spoiler wir hier reden. Bei einer kleinen Spoilerlippe wird sich der aerodynamische Einfluss wohl in grenzen halten. Bei einem GT3 Spoiler sieht das etwas anders aus.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 15. Januar 2025 um 11:57:31 Uhr:


Natürlich beeinflusst auch ein Heckflügel das Fahrwerk und damit auch die Rad-/Reifenkombinationen. Der Sinn eines Heckflügels ist den Anpressdruck der Hinterachse zu erhöhen, damit in Folge eine Entlastung der Vorderachse. In Folge wiederum eine andere, eher negative Bremslastverteilung, die zu längeren Bremswegen führen kann. Es geht also nicht nur um die Höhe des Fahrzeugs.
Gerade bei Kurvenfahrten mit höheren Geschwindigkeiten in Kombination von Spurverbreiterungen und Spoilern kann es genauso zu Problemen kommen.

Dafür hast du sicher Beweise.
Ich meine jetzt nicht die Messungen bei Rennfahrzeugen oder Supersportlern sondern bei Brot- und Butterfahrzeugen.

Es geht ja bei den Heckspoilern je meist nur um die Optik weniger um die Funktion, wobei es auch bei bestimmten Fahrzeugklassen schon sinnvoll geworden ist, eine definierte Abrisskante zu haben. Sieht man ja heutzutage deutlich häufiger als früher, dass die Fahrzeug schon ab Werk einen kleinen Heckflügel haben.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 15. Januar 2025 um 11:57:31 Uhr:


Also ganz so ohne ist die ganze Geschichte sicher nicht, wie manche hier denken und ab tun wollen. Deshalb Abnahme und Eintragung durch die Prüfingenieure.

Darum gibt es die Sachen auch mit ABE.
Ich habe mal in die ABEs der Anbauteile bei unseren Fahruegen geschaut. Da steht nix mit gegenseitiger Beinflussung. Es gibt genau eine Auflage, dass die vmax auf 250 begrenzt ist. Auch bei den Gutachten zu den Fahrwerken und Spurverbreiterung oder Felgen steht nix von Spoilern u.ä. Einzig die Forderung nach Abdeckung der Räder tangiert die Karosserieteile. Was das dann mit einem Dachspoiler zu tun haben soll?

Aber sicher gibt/gab es Ausnahmen. Nur da bewegen wir uns schon fast im Motorsportbereich bzw. bei den übermotorisierten Straßenfahrzeugen.

Bis jetzt konnte ja niemand was dazu konkret sagen, inwieweit ein Dachspoiler ein Fahrwerk beeinflusst, sofern der eine ABE hat.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 15. Januar 2025 um 13:40:05 Uhr:


....
Dafür hast du sicher Beweise.

....

Warum sollte ich? Ich will so einen Kram nicht anbauen. Und wenn dann halte ich mich an die ABEs & Gutachten ganz einfach.

Ich kann auch andersrum fragen: wo sind deine Gegenbeweise 🙄

Zitat:

hlmd schrieb am 15. Januar 2025 um 13:40:05 Uhr:


Es geht ja bei den Heckspoilern je meist nur um die Optik weniger um die Funktion, wobei es auch bei bestimmten Fahrzeugklassen schon sinnvoll geworden ist, eine definierte Abrisskante zu haben.

[...]

Darum gibt es die Sachen auch mit ABE.
Ich habe mal in die ABEs der Anbauteile bei unseren Fahruegen geschaut. Da steht nix mit gegenseitiger Beinflussung. Es gibt genau eine Auflage, dass die vmax auf 250 begrenzt ist.

🙄

Steht dort ja bestimmt nicht, weil es eben doch eine Änderung im Fahrverhalten geben kann

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Warum jetzt immer so genau was in den Gutachten steht weiß man als Außenstehender erstmal nicht.

Vermutlich ist das Ding einfach nur bis maximal 250 geprüft worden, also kann für höhere Geschwindigkeiten keine Aussage getroffen werden. Ob es dann um Auf-/Abtrieb geht oder um die Haltbarkeit der Befestigung kann man so nicht sagen.

Eben.

Bei den ABE zum Kit (Front-/ Heckschürze, Seitenschweller und Heckflügel) stehen die 250km/h als Auflage drin. Mehr nicht! Es handelt sich dabei um die Sachen des damaligen Werkstuners von Opel.

Vermutlich geht es um die Befestigung. Und da die schnellste Serienvariante eine eingetragene v-max von 240 km/h hatte, hat man wohl nicht weiter geprüft.

Aber egal.

Für die MTler, für die das "Kram" ist, zählen halt auch sachliche Argumente nicht. So what?! 🙄

VG

In den Unterlagen eines Anbauteils steht drin, ob es irgendwelche weitere Auflagen gibt.
So gibt es in ABEs manchmal die Aussage, dass diese ohne Abnahme gefahren werden dürfen, bei einem sonst in serienmäßigem Zustand befindlichen Fahrzeug. In Kombination mit anderen Veränderungen ist eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich. (zumindest steht das sinngemäß oft so drin).

Bei einem Kofferraumspoiler ist eventuell eine ABE ausreichend und es dürfte (vermutlich) keine Quereffekte zum Fahrwerk haben. Aber ich weiß nicht was der TE hier anbauen will und was in den Unterlagen steht.
Einfachste Methode wäre mit den Unterlagen zum TÜV zu fahren und zu fragen. Bei Bedarf macht man dann einen Termin zur Abnahme aus.

Ob man das mit den Auflagen als sinnvoll erachtet oder es einem sch...egal ist darf ja jeder für sich entscheiden, ändert aber an der rechtlichen Lage nichts.

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