Spioniert mich jeder Tesla aus? Verstoß gegen DSGVO, Persönlichkeitsrechte etc.

Geheimagent Tesla

ich parke gel. auch direkt neben einem Tesla - z.B. morgens beim Bäcker;

nach dem "frontal" - Bericht dürfte ich dabei wohl sehr wahrscheinlich aufgzeichnet werden - inkl. Kennzeichen;

das verstösst gegen meine Persönlichkeitsrechte und gegen die DSGVO, weil ohne meine Zustimmung Bilder und Daten/KFZ-Kennzeichen von mir erhoben werden;

eigentlich müsste/könnte man dann jeden Tesla-Fahrer anzeigen, bzw. wegen Verstoss gegen die DSGVO abmahnen, oder eine Auskunft verlangen - Problem ist dabei natürlich die Beweismöglichkeit;

wir diskutieren hier häufig über ordnungsgemäße Dashcam-Nutzung und Tesla zeichnet munter alles auf Vorrat auf - auch Fussgänger etc.

wie seht Ihr das ?!

90 Antworten

Hallo,

die Mär "Verletzung der persönlichkeitsrechte durch veröffentlichte Kfz-Kennzeichen" stirbt wohl nie aus.

Ein Auto und ein Kennzeichen sind keine Personen, somit können auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Darum dürfen Kfz-Kennzeichen auch jederzeit im Internet veröffentlicht werden, sofern der Fahrer nicht erkennbar oder der Fahrzeughalter ermittelbar ist. Sprich würde das fotografierte Auto mit Bäckerei XY beschriftet sein, wäre ein Veröffentlichung nicht rechtens. Aber nur dann.

Grüße,

diezge

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. August 2021 um 19:42:06 Uhr:


Wie funktioniert denn das technisch überhaupt?

Wo hat der Tesla die Kameras? Welche Winkel werden da erfasst?
Wer legt fest, ob das gespeichert wird? Oder ist das Serie immer so?

Guck Dir das Video an:

https://www.zdf.de/.../datenkrake-tesla-das-auto-als-spion-102.html

Dauert nur 12:54 min:sec

Jeder Bankautomat funktioniert wie ein Tesla🙂 Unterschied ist nur ... Mobil und saugt mehr Daten ein.
Alles jut und schick!

Einfach auf Youtube den Suchbegriff "Tesla sentry mode" eingeben und sich selbst ein Bild machen... die Geschichte hat Vor- und Nachteile.

https://youtu.be/cijiLMTXrQ4

https://youtu.be/JJzVgg9I8Xk
(Straftäter könnte vielleicht überführt werden)

u.v.m.

Manche Aufnahmen werden bald gelöscht, manche landen auf Youtube. Eher nicht durch Tesla, sondern vom Besitzer hochgeladen.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. August 2021 um 14:47:47 Uhr:


Wenn du sie aber auf einen Fremdserver hochlädst, dann ist das ein Verbreiten.

Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel. [...]
Keiner denkt aber daran, dass neben dem Pool der Tesla der Eltern steht und nun das Ganze aufzeichnet
[...]
Findest du es immer noch in Ordnung, dass sich Tesla-Mitarbeiter das Video mit deiner hübschen Tochter anschauen und kopieren können, um dann zu Hause du weißt schon was machen können?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. August 2021 um 16:59:01 Uhr:


Wenn dann dieser gefeuerte Mitarbeiter noch so fies ist, das Video ins Internet zu stellen, dann hat die arme 19-jährige wenig davon, dass der seinen Arbeitsplatz verloren hat, die Videos bleiben im Netz.

Stop...hier wird leider einiges, auch was die technische Umsetzung betrifft, durcheinandergebracht.

Es ist falsch zu glauben, jeder Tesla würde im Stand alles Aufzeichnen und ans Mutterschiff senden - das ist schlicht nicht der Fall und da wird in dem F21-Beitrag auch ein falscher Eindruck erweckt, mal abgesehen davon, dass das enorme Datenmengen der gesamten Flotte wären, die über die Mobilfunkverbindung der Fahrzeuge hochgeladen werden müssten, was kaum zu bewältigen wäre - von den enormen Kosten des fortlaufenden Uploads/benötigten Speicherplatzes ganz abgesehen.

Es findet wenn dann - bei aktiviertem Wächter-Modus, den der Besitzer selbst einschalten muss - eine lokale(!) Speicherung der Dateien statt, die fortlaufend überschrieben werden (so wie das bei diversen Dashcams eben auch passiert und meinem Informationsstand nach auch rechtlich in Ordnung ist).
Wird eine Fahrzeugberührung bzw. eine kritische Situation im Stand (z.B. durch ein fremdes Fahrzeug) registriert, wird dieses "Event" dauerhaft lokal(!) gespeichert und der Fahrer hat die Gelegenheit das Material zu sichten. Eine "Verbreitung" dieser Aufnahmen findet nicht statt.

Zu Tesla selbst übertragen werden hingegen nur Fahrzeug-Telemetriedaten, wie es zahlreiche - mittlerweile vermutlich alle - Hersteller machen (siehe auch dieser ADAC Bericht) und kurze Videosequenzen/Bilder im Fahrbetrieb zu diversen Verkehrssituationen, sofern das Fahrzeug eines der Fahrzeuge in der Flotte ist, das am Programm zur Produktverbesserung teilnimmt - was im Übrigen auch aktiv durch den Fahrer bestätigt werden muss, standardmäßig ist das in Europa deaktiviert, wie bspw. auch bei anderen technischen Geräten (z.B. Smartphone) mit Online-Funktion.

Deshalb nochmal:
Die Annahme, dass ein parkender Tesla fortlaufend HD-Pool-Videos hübscher Töchter (oder auch süßer Hasenbabys oder hässlicher Schwiegermütter) an US-Server sendet/streamt und die dann dort durch Mitarbeiter abgerufen werden können ist nicht korrekt! Leider ist dieser F21-Bericht leicht hysterisch...wie so oft aus dieser Redaktion.

Danke @ballex

Das entkräftet einiges, das ist sicherlich auch das Problem, dass Reporter nicht zu 100% in der Materie stecken.

Zitat:

@diezge schrieb am 28. August 2021 um 20:06:55 Uhr:


Hallo,

die Mär "Verletzung der persönlichkeitsrechte durch veröffentlichte Kfz-Kennzeichen" stirbt wohl nie aus.

Ein Auto und ein Kennzeichen sind keine Personen, somit können auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Darum dürfen Kfz-Kennzeichen auch jederzeit im Internet veröffentlicht werden, sofern der Fahrer nicht erkennbar oder der Fahrzeughalter ermittelbar ist. Sprich würde das fotografierte Auto mit Bäckerei XY beschriftet sein, wäre ein Veröffentlichung nicht rechtens. Aber nur dann.

Grüße,

diezge

"Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Kfz-Kennzeichen sind also personenbezogene Daten, ohne die kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsverstößen oder sonstigen Rechtsverstößen im Straßenverkehr durchgeführt werden könnte. Persönlichkeitsrechte umfassen auch personenbezogene Daten. Also ist es keine Mär, sondern aktuelle Rechtslage. Kann in Art. 4 DSGVO (Begriffsdefinitionen) nachgelesen werden.

Dieses Rechtsproblem ist übrigens auch aufgeploppt bei der streckenbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung auf der B6 in Sarstedt (kurz hinter Hannover Richtung Hildesheim), zu der es hier auch einen Thread gibt. Es musste erst eine Rechtsgrundlage zur temporären Speicherung der Kfz-Kennzeichen geschaffen werden, ehe die Anlage in Betrieb gehen durfte. Gerichtlich entschieden.

Zitat:

@mussdassein schrieb am 28. August 2021 um 19:38:01 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2021 um 19:07:42 Uhr:


Es wird unvermeidbares Beiwerk aufgezeichnet, das für Tesla selbst eigentlich nicht hinsichtlich der Identitäten relevant ist. Das dürfte o.k. sein. Ermittlungsbehörden werden sich darüber freuen, dass sie diese Daten jedenfalls im Nachgang auch nutzen dürfen. Man wird sich damit arrangieren müssen.

Ich bin kein Jurist, aber wie ist es erklärbar, dass ich, so ich mein Grundstück kameraüberwachen möchte, weder das Nachbargrundstück noch den öffentlichen Raum mit erfassen darf, Tesla Eurer Meinung nach ausnahmslos alles und jeden uneingeschränkt filmen darf??

Die stationäre Hausanlage darf die Nachbargrundstücke nicht erfassen, weil diese rechtlich als Wohnung gelten. Finde ich übertrieben, weil übern Zaun gucken / starren ist zwar doof aber erlaubt. Dass man sich auf der eigenen Scholle nicht ständig beobachtet fühlen möchte, weil das Unbehagen bereitet und die Nutzung einschränkt, macht es wohl eher verständlich. Aufzeichnungen sind insofern nicht statthaft.

Den öffentlichen Straßenraum darf man überwachen, diesen aber nur unter gewissen Sonderumständen aufzeichnen. Führt hier zuweit. Aber es gibt berechtigte Gründe für Ausnahmen für solche Aufzeichnungen. Eine bloße 1:1 Wiedergabe des live-Bildes wäre hier im Grundsatz statthaft, weil man sich auch hinstellen und gucken dürfte.

Beim Tesla geht es im wesentlichen um die autonomen Assistenzsysteme im Betrieb. Da interessiert, dass da ein Mensch ist, jedoch nicht wer. Bei Fahrzeugen und Gebäuden usw. das selbe. Im Wächtermodus wird anlassbezogen gespeichert, was o.k. ist.

Zitat:

@ballex schrieb am 28. August 2021 um 22:02:10 Uhr:



Wird eine Fahrzeugberührung bzw. eine kritische Situation im Stand (z.B. durch ein fremdes Fahrzeug) registriert, wird dieses "Event" dauerhaft lokal(!) gespeichert und der Fahrer hat die Gelegenheit das Material zu sichten. Eine "Verbreitung" dieser Aufnahmen findet nicht statt.

.....

Leider ist dieser F21-Bericht leicht hysterisch...wie so oft aus dieser Redaktion.

also , wenn ich morgens beim Bäcker dicht neben einem Tesla parken muss, beim Aussteigen diesen (nicht mit dem Auto) berühre oder einfach nur dicht daneben stehen muss, ist das nicht so ein "Event", das dauerhaft lokal(!) gespeichert wird?!

beim Aussteigen gucke ich genau in die Seitenkamera und mein Kennzeichen hat er schon.....

m.E. ist die Aufzeichnung meiner Person in Verbindung mit dem Kennzeichen so nicht zulässig; eine Verbreitung der Aufnahmen ist nicht nötig, um meine Persönlichkeitsrechte zu verletzen;

- oder darf ich Dich auch anlasslos mit dem Smartphone an der Supermarktkasse filmen?! Du könntest ja Covid19 infiziert sein, keinen Mindestabstand halten etc. ...

ist das auch so ein "Event", das zum Filmen Deiner Person mit dem Smartphone berechtigt, wie das, was Dein Auto bei mir macht?! Wie reagierst Du dann?!

Bitte um Erklärung.....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2021 um 22:54:52 Uhr:


.....
Im Wächtermodus wird anlassbezogen gespeichert, was o.k. ist.

also ist eine Aufzeichnung bei normalem Parken neben einem Tesla "anlassbezogen" und zulässig?!

filme ich jetzt auch rechtmäßig "anlassbezogen" Maskenverweigerer oder Unterschreitung von 1,5m Abstand im Supermarkt mit meinem Smartphone (s. Beispiel oben)?!

dann kann doch eigentlich jeder alles aufzeichnen, wenn er es nicht verbreitet.......

Zitat:

@Schneeflittchen schrieb am 28. August 2021 um 23:29:17 Uhr:


[...], dass Aufnahmen von 7 Dash ams im Tesla azf Servern der USA landen.

Das ist wie oben erklärt nicht der Fall und daher deine Annahme falsch.

Zitat:

@remix schrieb am 29. August 2021 um 00:18:16 Uhr:


also , wenn ich morgens beim Bäcker dicht neben einem Tesla parken muss, beim Aussteigen diesen (nicht mit dem Auto) berühre oder einfach nur dicht daneben stehen muss, ist das nicht so ein "Event", das dauerhaft lokal(!) gespeichert wird?!

Es ging oben ständig darum, dass angenommen wurde, dass ein permanentes Senden von Videos geparkter Fahrzeuge auf US-Server stattfindet, das ist schlicht falsch.

Wenn(!) der Wächtermodus vom Besitzer aktiviert wurde (so viel zu deiner Frage ob dich "jeder Tesla" beim Gang zum Bäcker ausspioniert, die Antwort lautet: nein), dann kann die lokale Ringspeicherung unterbrochen und eine potenzielle Gefahrensituation aufgenommen werden.

Ob eine Gefahrensituation erkannt wird (daneben parken allein reicht nicht) entscheidet die Software - und genau diese Funktion gibt es auch schon länger bei diversen Dashcam-Herstellern, da ist Tesla definitiv nicht alleine. Solche Funktionen gibt's z.B. auch von Dashcams von Hyundai (siehe Konfigurator) oder BMW

ab Werk

oder auch als

Beispiel aus dem Zubehör

. Hier aus der Produktbeschreibung, in der explizit damit geworben wird:

Zitat:

Parkmodus: Wurde das Fahrzeug geparkt und werden Erschütterungen oder relevante Bewegungen vor und hinter dem Fahrzeug im Videobild registriert, wird automatisch ein Video aufgezeichnet. Eine LED-Leuchte signalisiert dabei die Aufnahme. So ist das Fahrzeug auch dann überwacht, wenn der Fahrer mal selbst kein Auge darauf hat.

Es so darzustellen, als ob Tesla hier etwas Außergewöhnliches tut, was andere Hersteller/Anbieter nicht bereits auch längst ermöglichen, ist jedenfalls keine korrekte Darstellung des Sachverhalts und irreführend.

Zitat:

m.E. ist die Aufzeichnung meiner Person in Verbindung mit dem Kennzeichen so nicht zulässig;

Darüber dürfen gerne Gerichte entscheiden, gibt ja schon diverse Urteile zu Dashcams die sich immer mehr der Realität auf den Straßen annähern.

Zitat:

eine Verbreitung der Aufnahmen ist nicht nötig

Eine Verbreitung von Aufnahmen oder nicht-lokale Speicherung würde einen ganz anderen Sachverhalt darstellen - die findet aber wie oben erläutert nicht statt.

Zitat:

oder darf ich Dich auch anlasslos mit dem Smartphone an der Supermarktkasse filmen?!

Wenn dich das glücklich macht, gerne. Allerdings ist der Sachverhalt nicht vergleichbar, es sei denn du hast einen Ringspeicher in deinem Smartphone verbaut und es speichert nicht anlasslos - siehe oben.

"Ob eine Gefahrensituation erkannt wird (daneben parken allein reicht nicht) entscheidet die Software"

Lieber ballex - wenn ich mir den "frontal"-Bericht ansehe, insbesondere die Aufnahmen vor der Abfahrt und dann während der wesentlich späteren Bergung (inzwischen Tageslicht), kann ich Deinen Ausführungen nicht glauben.....

hätte der Fahrer des weissen BMW in der TG gegenüber seine Frau auf der Motorhabe seines BMW gepoppt, hätte der Tesla das wohl auch aufgezeichnet und die Bergung Stunden später war auch keine Gefahrensituation mehr.....

wenn der Wächtermodus bei den heute üblichen engen Parklücken nicht ansprechen würde wäre er völlig wertlos....
Kameras laufen und wenn ich beim Aussteigen z.B. an der B-Säule dicht an die Kamera komme, wird gespeichert inkl. rückwirkender Speicherung der Aufzeichnungen der anderen Kameras kurz zuvor ;

dass die anderen das auch machen, ist keine Entschuldigung und die Dauer der Aufzeichnungen scheint beim Tesla das zulässige Maß weit zu überschreiten - so wurde hier dann sogar der Tesla Fahrer überführt; diese Aufnahme in der TG hätte nach Deiner Ausführung gar nicht mehr im Speicher sein dürfen.....

das passt irgendwie nicht und ist bei "frontal" ziemlich gut und seriös aufgearbeitet - die Diffamierung der Quelle läuft ins Leere....

und wenn andere das auch machen, wäre es natürlich auch nicht ok - mein Audi A6 macht es jedenfalls trotz aller Kameras nicht....

Du hast nach "dicht daneben parken" gefragt - und da kann ich dir aus der Erfahrung heraus sagen, dass das allein nicht die Software triggert - ob du das glaubst oder nicht bleibt dir überlassen. Wenn du eng am Wagen vorbeiläufst oder bspw. eine Tür schnell und nah ans Auto aufschwingen lässt, kann das eine Bewegung sein, die zur Auslösung führt.

Bei Unfällen, nach Airbagauslösungen etc. wird - sofern der Fahrer das System aktiviert hat - ebenfalls aufgezeichnet und lokal gespeichert, was im Nachhinein durch Tesla auf Behördenanfrage abgerufen werden kann (auch andere Hersteller rücken da die Telemetrie-Daten raus). Was da im konkreten Fall ablief kann ich von hier aus nicht beurteilen, allerdings ist es wahrscheinlich, dass hier mehrere Events aufgezeichnet wurden, ein durchgehendes Video war es sicher nicht, das wird im Bericht auch nicht behauptet.

Zitat:

@remix schrieb am 29. August 2021 um 01:43:26 Uhr:


dass die anderen das auch machen, ist keine Entschuldigung und die Dauer der Aufzeichnungen scheint das zulässige Maß zu überschreiten

Das hat schon Relevanz, dass "die anderen" das auch machen - vor allem wenn du so eine explizite Überschrift wählst.

Dass das "zulässige Maß überschritten wird" ist Spekulation - ich kenne Dashcam-Systeme aus dem Zubehör und konnte bei deren Aufzeichnungsverhalten zumindest keine besondere Abweichung im Vergleich zum System bei Tesla erkennen. Auch die zeichnen (siehe oben das BMW-Beispiel) bei erkannten, potenziellen Gefahrensituationen auf und überschreiben ansonsten. Ebenso werden detaillierte Fahrzeug-Telemetriedaten (ich nehme hier Bezug auf den Fall im Bericht bzgl. geblitztem Raser) bei anderen Herstellern regelmäßig übertragen, siehe dazu der verlinkte Bericht des ADAC oben.

Ich betreibe auch keine "Diffamierung der Quelle", sondern zeige deren Mängel der Berichterstattung auf - das fängt dabei an, dass nicht darauf hingewiesen wird, dass auch andere Hersteller ganz ähnliche Kamera-Systeme mit Erkennungsmuster anbieten und Telemetriedaten senden und geht über die offensichtlich erzeugte falsche Wahrnehmung (siehe diverse Kommentare in diesem Thread) dass laufend Videos der Kameras parkender Fahrzeuge auf Server gesendet würden, was schon allein aus Gründen der technischen Umsetzung (Datenmenge) Humbug ist.

Daraus dann ein "Skandälchen" zu drehen ist für mich keine besonders seriöse Berichterstattung.

Wenn man sich im öffentlich zugänglichen Raum bewegt ist man immer für andere wahrnehmbar. Mit der Ablichtung muss man genauso rechnen wie mit der Wahrnehmung als solcher. Die kann man auch niemandem verbieten.

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